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deinen Beitrag Gesundheit zu
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Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
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der Prüfer gibt und diese von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein sollen.. :grin:
Wer hat schon Erfahrung gesammelt? Ich überlege entweder nach München oder Freiburg zu gehen (Sachsen soll wohl eine recht hohe Durchfallquote haben..)
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trini schrieb:
Ich bin in der Ausbildg zum Voll-HP und habe gehört, dass es wohl Unterschiede bei den Schwierigkeitsgraden /Wohlwollen
der Prüfer gibt und diese von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein sollen.. :grin:
Wer hat schon Erfahrung gesammelt? Ich überlege entweder nach München oder Freiburg zu gehen (Sachsen soll wohl eine recht hohe Durchfallquote haben..)
Eigentlich sollte diese Info während Deiner Ausbildung zur Sprache gekommen sein.
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trini schrieb:
ich dachte es geht danach, wo ich mich niederlassen möchte... :wink:
Ich glaube, die siebente Prüfung hat sie dann bestanden (keine med Ausbildung).
Heute erzählt sie, dass sie 5 Jahre studiert hat und "befehligt" angestellte Physios....
Ergo, man kann auch woanders.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Ich hab ne Bekannte, die mehrmals in Berlin, Brandenburg und MeckVorpommern angetreten ist.
Ich glaube, die siebente Prüfung hat sie dann bestanden (keine med Ausbildung).
Heute erzählt sie, dass sie 5 Jahre studiert hat und "befehligt" angestellte Physios....
Ergo, man kann auch woanders.
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Heike Nissel schrieb:
Na sowas, solche Bekannte hast DU? :kissing_closed_eyes:
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Ramona Völlkopf schrieb:
Mir kommt zwar regelmäßig alles hoch, wenn sie mal über Patienten redet aber sie is einfach eine gaanz nette im normalen Leben.
Ich hatte noch das Glück das bei mir die Immobilien suche als Nachweis reichte. In meinem Bundesland (NRW) hätte ich eine Wartezeit von 2 Jahren bis zur Prüfung gehabt.
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Jessica Herwig schrieb:
So viel wie ich weiß waren die Prüfung Anfang diesen Jahres die letzten gewesen wo es noch recht "einfach" war in einem anderen Bundesland die Prüfung zu machen. Eine Bekannte, hat von allen Ämtern eine Aufforderung bekommen den Wohnsitz nach zu weisen, sowie die Ablehnung weil Sie nicht in dem Bundesland lebt.
Ich hatte noch das Glück das bei mir die Immobilien suche als Nachweis reichte. In meinem Bundesland (NRW) hätte ich eine Wartezeit von 2 Jahren bis zur Prüfung gehabt.
Momentan bin ich noch in Sachsen.. aber da mal schauen.. vielleicht frage ich erstmal hier an.. was die wartezeit betrifft bin ich ja platt: 2 Jahre Wartezeit hätte ich nicht gedacht..
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trini schrieb:
Ok. Danke für die vielen unterstützenden Meinungen..
Momentan bin ich noch in Sachsen.. aber da mal schauen.. vielleicht frage ich erstmal hier an.. was die wartezeit betrifft bin ich ja platt: 2 Jahre Wartezeit hätte ich nicht gedacht..
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ztzj schrieb:
Stimmt beides!
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trini schrieb:
was stimmt beides..? :tired_face:
ich bin selber Voll-HP, Physio und Osteopath.
Meine Prüfung vor dem Amtsarzt in Tübingen lief absolut fair und gerecht ab. Es gab auch hier Gerüchte über den einen oder anderen Prüfer die ich so aber nicht bestätigen kann.
Ich habe dann einige Zeit HP-Anwärter auf die mündliche Prüfung vorbereitet, d.h. in kleinen Gruppen die Prüfung simuliert. Davon haben die Probanden extrem profitiert, und ich kann nur jedem raten so etwas in Anspruch zu nehmen.
Zitat von oben: schaut euch die Prüflinge an!
Wir waren in der mündlichen Prüfung zu dritt, also 3 Prüflinge. Bei der Frage nach einigen Laborwerten sagte einer meiner Mitbewerber, dass er es als reine Zeitverschwendung ansehe, sich mit Laborwerten zu befassen, weil die Werte ja sowieso auf jedem Laborblatt angegeben wären.
Das kam dann halt beim Herrn Amtsarzt nicht so gut an!
Grüße
Butthead
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Butthead schrieb:
Hallo,
ich bin selber Voll-HP, Physio und Osteopath.
Meine Prüfung vor dem Amtsarzt in Tübingen lief absolut fair und gerecht ab. Es gab auch hier Gerüchte über den einen oder anderen Prüfer die ich so aber nicht bestätigen kann.
Ich habe dann einige Zeit HP-Anwärter auf die mündliche Prüfung vorbereitet, d.h. in kleinen Gruppen die Prüfung simuliert. Davon haben die Probanden extrem profitiert, und ich kann nur jedem raten so etwas in Anspruch zu nehmen.
Zitat von oben: schaut euch die Prüflinge an!
Wir waren in der mündlichen Prüfung zu dritt, also 3 Prüflinge. Bei der Frage nach einigen Laborwerten sagte einer meiner Mitbewerber, dass er es als reine Zeitverschwendung ansehe, sich mit Laborwerten zu befassen, weil die Werte ja sowieso auf jedem Laborblatt angegeben wären.
Das kam dann halt beim Herrn Amtsarzt nicht so gut an!
Grüße
Butthead
1. Bite gebraucht das Wort Überprüfung
2. Die HeilprGDV ist eindeutig: "Die örtliche Zuständigkeit folgt aus Art. 3 Abs. 1 Nr.
2 der
Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder. Maßgeblich ist
demnach der Ort,
an welchem der Beruf ausgeübt werden soll. Die Behörde
n können hierzu von
den Antragstellern verlangen, glaubhaft darzulegen,
dass diese als
Heilpraktiker in ihrem Zuständigkeitsbereich tätig werd
en wollen.
Unglaubwürdig und folglich nicht geeignet, die örtlich
e Zuständigkeit einer
Behörde zu begründen, sind Angaben einer Antragstell
ers, der bei einer
Anzahl von Behörden einen Erlaubnisantrag stellt bzw
. gestellt hat, denn
daraus wird deutlich, dass es ihm nicht um einen bestimmt
en
Niederlassungsort geht, sondern darum, bei irgendeiner
sachlich zuständigen
Behörde die Erlaubnis zu erlangen, um anschließend nach
seinem Belieben
seinen Niederlassungsort zu wählen (vgl. Urteil des BayV
GH vom 29. Januar
1997 Az. 7 B 96.3137"
Was bedeutet das? Es ist nicht verwerflich von Hamburg nach München zu ziehen, dort die Überprüfung zu machen und dann mit angemessener Frist wieder nach Hamburg zu wechseln. Wer aber geziehlt vorgibt, er würde in München eine Praxis eröffnen, obwohl er in Hamburg wohnt "erschleicht" sich seine Heilpr - Erlaubnis. Diese kann im schlimmsten Fall sogar wiederrufen werden.
Was mich immer wieder erschreckt, sind solche Erlebnisse wie oben geschildert:"Die Dame vor mir fiel mit Pauken und Trompeten durch und ich hörte schon auf dem Flur eine hysterische Grundstimmung" So etwas darf nie vorkommen. Dies sind massive rechtliche Fehler. Solche Überprüfungen sind immer anfechtbar. Der Überprüfte kann (darf) gar nicht wissen, dass er "durchgeafllen" ist. Im Übrigen gibt es hier kein Durchfallen. Das ist auch schon ein Anfechtungs Grund.
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Bernie schrieb:
Auch wenn es jetzt wieder heißt, dass ich pedantisch bin:
1. Bite gebraucht das Wort Überprüfung
2. Die HeilprGDV ist eindeutig: "Die örtliche Zuständigkeit folgt aus Art. 3 Abs. 1 Nr.
2 der
Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder. Maßgeblich ist
demnach der Ort,
an welchem der Beruf ausgeübt werden soll. Die Behörde
n können hierzu von
den Antragstellern verlangen, glaubhaft darzulegen,
dass diese als
Heilpraktiker in ihrem Zuständigkeitsbereich tätig werd
en wollen.
Unglaubwürdig und folglich nicht geeignet, die örtlich
e Zuständigkeit einer
Behörde zu begründen, sind Angaben einer Antragstell
ers, der bei einer
Anzahl von Behörden einen Erlaubnisantrag stellt bzw
. gestellt hat, denn
daraus wird deutlich, dass es ihm nicht um einen bestimmt
en
Niederlassungsort geht, sondern darum, bei irgendeiner
sachlich zuständigen
Behörde die Erlaubnis zu erlangen, um anschließend nach
seinem Belieben
seinen Niederlassungsort zu wählen (vgl. Urteil des BayV
GH vom 29. Januar
1997 Az. 7 B 96.3137"
Was bedeutet das? Es ist nicht verwerflich von Hamburg nach München zu ziehen, dort die Überprüfung zu machen und dann mit angemessener Frist wieder nach Hamburg zu wechseln. Wer aber geziehlt vorgibt, er würde in München eine Praxis eröffnen, obwohl er in Hamburg wohnt "erschleicht" sich seine Heilpr - Erlaubnis. Diese kann im schlimmsten Fall sogar wiederrufen werden.
Was mich immer wieder erschreckt, sind solche Erlebnisse wie oben geschildert:"Die Dame vor mir fiel mit Pauken und Trompeten durch und ich hörte schon auf dem Flur eine hysterische Grundstimmung" So etwas darf nie vorkommen. Dies sind massive rechtliche Fehler. Solche Überprüfungen sind immer anfechtbar. Der Überprüfte kann (darf) gar nicht wissen, dass er "durchgeafllen" ist. Im Übrigen gibt es hier kein Durchfallen. Das ist auch schon ein Anfechtungs Grund.
Für das unprofessionelle Verhalten des Prüflings kann lediglich der Prüfling verantwortlich gemacht werden.
Der Amtsarzt fragte mich nach meiner mündlichen Prüfung, wie ich die Prüfung fand.
1997 war der Ablauf ein anderer und ich erfuhr sofort nach der mündichen das Ergbenis.
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britta109 schrieb:
Bernie, meine Prüfung war 1997 und die Dame war hysterisch, das Überprüfungsteam sehr nett und freundlich.
Für das unprofessionelle Verhalten des Prüflings kann lediglich der Prüfling verantwortlich gemacht werden.
Der Amtsarzt fragte mich nach meiner mündlichen Prüfung, wie ich die Prüfung fand.
1997 war der Ablauf ein anderer und ich erfuhr sofort nach der mündichen das Ergbenis.
War zumindest bei mir 2013 so... Im gleichen Zuge kam dabei von dem Amtsarzt noch eine Art Nachgespräch zur gesamten abgelaufenen Prüfung.
Alles aber in einer mehr oder weniger ruhigen, sachlichen, fairen Atmosphäre.
Was ich damals etwas befremdlich fand, dem Prüfungsteam während meiner Prüfung zusehen zu müssen, wie sie sich Kaffee und Kuchen einverleibt haben. Aber gut, manchmal hilft auch Humor weiter. Als dann vom Amtsarzt (der den Mund voll Sahnetorte hatte) eine Frage nach dem metabolischen Wohlstandssyndrom kam, musste ich mich schon sehr beherrschen um nicht laut loszulachen...
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Physio0785 schrieb:
Ich dachte, das ist standardmäßig so, dass man direkt nach der mündlichen das Ergebnis bekommt?
War zumindest bei mir 2013 so... Im gleichen Zuge kam dabei von dem Amtsarzt noch eine Art Nachgespräch zur gesamten abgelaufenen Prüfung.
Alles aber in einer mehr oder weniger ruhigen, sachlichen, fairen Atmosphäre.
Was ich damals etwas befremdlich fand, dem Prüfungsteam während meiner Prüfung zusehen zu müssen, wie sie sich Kaffee und Kuchen einverleibt haben. Aber gut, manchmal hilft auch Humor weiter. Als dann vom Amtsarzt (der den Mund voll Sahnetorte hatte) eine Frage nach dem metabolischen Wohlstandssyndrom kam, musste ich mich schon sehr beherrschen um nicht laut loszulachen...
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Kamja schrieb:
Das mag wohl stimmen,aber Du kannst nicht einfach ein Bundesland Hopping betreiben. Du musst dort Deine Überprüfung ablegen, wo Du Deinen Wohnsitz hast.
Eigentlich sollte diese Info während Deiner Ausbildung zur Sprache gekommen sein.
Ich persönlich glaube, dass man in jedem Prüfungsort die Prüfung schaffen kann (und nicht erst beim siebten Versuch :innocent:), wenn man denn sein Wissen auf den Punkt bringen kann.
Ich habe damals an dem Ort, an dem ich die Mündliche hatte zwei mündliche Prüfungstrainings besucht. Dabei wurde sehr gut auf die individuellen Vorlieben der Amtsärzte hingewiesen. Hätte ich das nicht gemacht, hätte es SICHER nicht im ersten Versuch geklappt. Wer kann schon die wortgenaue Definition vom pH Wert???
Ich kann mir vorstellen, dass es eher zum Erfolg führt, wenn man sich gut auf den Prüfer einlässt und ein Stück weit vorbereitet, als Prüfungsort-Prüfungsort-Hopping zu betreiben...
LG und viel Erfolg
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In München ist es so, München Stadt gilt als "schwer", mit strengen Amtsärzten und relativ hoher Durchfallquote. Was aber auch an der hohen Prüflingszahl liegt. München Land gilt als "einfacher", hängt aber stark von dem Amtsarzt ab der die Prüfung leitet, diese wiederum wechseln sich nach Landkreisen aufgeteilt ab. Ich hatte bei der Terminvergabe damals (vor 2 Jahren) einen angeblich sehr unsympathischen und strengen Amtsarzt abbekommen, und war deswegen beunruhigt und unglücklich, galten doch andere als sehr viel humaner. Letztendlich war es eine sehr nette Prüfungssituation, wohlgesonnen und gar nicht spitzfindig. Die Berichte, die man vorher zu lesen bekam, zur Vorbereitung, entsprachen nicht meiner Wahrnehmung. Lass Dich von Gerede, Berichten, Prüfungsprotokollen nicht verunsichern, letztendlich stehen sich da zwei Leute gegenüber (inklusive der Beisitzer, die auch sehr zur Atmosphäre beitragen), es ist immer eine individuelle Situation und ich glaube nicht, daß es Ämter/Amtsärzte gibt, die per se "schwieriger" sind. Wenn Du gut vorbereitet bist und Dir Deiner Sache sicher bist, ist es überall zu schaffen. Suche Dir lieber vor Ort eine Lerngruppe, das gegenseitige Abfragen hilft ungemein und bereitet auf das freie Sprechen und Erklären vor. Das wäre meine Meinung, ich wünsche Dir viel Erfolg und eben auch ein bisschen Glück, daß meiner Meinung nach aber nicht ortsabhängig ist.
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luzifer schrieb:
Es kommt immer auf den Prüfer an, Du kannst jederzeit einen erwischen der Dir eher wohlgesonnen ist oder einen der es eben nicht ist. Das ist eine unkalkulierbare Situation, der menschliche Faktor. Was Du beeinflussen kannst, ist Deine Vorbereitung und die Sicherheit in den gewünschten Prüfungsthemen. Konzentriere Dich darauf, alles andere ist vergeudete Zeit und Energie.
In München ist es so, München Stadt gilt als "schwer", mit strengen Amtsärzten und relativ hoher Durchfallquote. Was aber auch an der hohen Prüflingszahl liegt. München Land gilt als "einfacher", hängt aber stark von dem Amtsarzt ab der die Prüfung leitet, diese wiederum wechseln sich nach Landkreisen aufgeteilt ab. Ich hatte bei der Terminvergabe damals (vor 2 Jahren) einen angeblich sehr unsympathischen und strengen Amtsarzt abbekommen, und war deswegen beunruhigt und unglücklich, galten doch andere als sehr viel humaner. Letztendlich war es eine sehr nette Prüfungssituation, wohlgesonnen und gar nicht spitzfindig. Die Berichte, die man vorher zu lesen bekam, zur Vorbereitung, entsprachen nicht meiner Wahrnehmung. Lass Dich von Gerede, Berichten, Prüfungsprotokollen nicht verunsichern, letztendlich stehen sich da zwei Leute gegenüber (inklusive der Beisitzer, die auch sehr zur Atmosphäre beitragen), es ist immer eine individuelle Situation und ich glaube nicht, daß es Ämter/Amtsärzte gibt, die per se "schwieriger" sind. Wenn Du gut vorbereitet bist und Dir Deiner Sache sicher bist, ist es überall zu schaffen. Suche Dir lieber vor Ort eine Lerngruppe, das gegenseitige Abfragen hilft ungemein und bereitet auf das freie Sprechen und Erklären vor. Das wäre meine Meinung, ich wünsche Dir viel Erfolg und eben auch ein bisschen Glück, daß meiner Meinung nach aber nicht ortsabhängig ist.
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Physio0785 schrieb:
Die Prüfungsämter haben da unterschiedliche Auflagen. Bei einigen reicht eine Absichtserklärung, dass Du in dem Kreis eine Praxis eröffnen willst, andere wollen Fakten, also Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder ähnliches sehen.
Ich persönlich glaube, dass man in jedem Prüfungsort die Prüfung schaffen kann (und nicht erst beim siebten Versuch :innocent:), wenn man denn sein Wissen auf den Punkt bringen kann.
Ich habe damals an dem Ort, an dem ich die Mündliche hatte zwei mündliche Prüfungstrainings besucht. Dabei wurde sehr gut auf die individuellen Vorlieben der Amtsärzte hingewiesen. Hätte ich das nicht gemacht, hätte es SICHER nicht im ersten Versuch geklappt. Wer kann schon die wortgenaue Definition vom pH Wert???
Ich kann mir vorstellen, dass es eher zum Erfolg führt, wenn man sich gut auf den Prüfer einlässt und ein Stück weit vorbereitet, als Prüfungsort-Prüfungsort-Hopping zu betreiben...
LG und viel Erfolg
Ich kann Beisitzer und Amtsarzt absolut verstehen, wenn ich die Einstellung und Vorbereitung diverser Prüflinge erlebe.
"Die Ausübung der Heilkunst...." ist ein schwergewichtiger Satz und das sich dem Prüfteam die Haare hochstellen, wenn ein grundsätzlich schöner und verantwortungsvoller Beruf als Modeberuf mißbraucht wird, kann ich sehr gut nachvollziehen und befürworten.
Bevor so ein Gerücht nachgeplappert wird, schaut euch die Prüflinge an.
Ich hatte seinerzeit gerade das Mindesalter und eine solide medizinische Ausbildung vorab. Die Ppüfung war menschlich, achtsam und medizinisch qualitativ sehr gut. Die Dame vor mir fiel mit Pauken und Trompeten durch und ich hörte schon auf dem Flur eine hysterische Grundstimmung. Die Diskussion konnte ich verfolgen und das Prüfungsteam rauschte an mir entschuldigend vorbei und verzog sich zum Kaffee trinken. Dann war die Stimmung gut!
Viel Erfolg!!!
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britta109 schrieb:
Dieses Gerücht erzählte man mir schon 1997 und einige waren damals schon fest davon überzeugt.
Ich kann Beisitzer und Amtsarzt absolut verstehen, wenn ich die Einstellung und Vorbereitung diverser Prüflinge erlebe.
"Die Ausübung der Heilkunst...." ist ein schwergewichtiger Satz und das sich dem Prüfteam die Haare hochstellen, wenn ein grundsätzlich schöner und verantwortungsvoller Beruf als Modeberuf mißbraucht wird, kann ich sehr gut nachvollziehen und befürworten.
Bevor so ein Gerücht nachgeplappert wird, schaut euch die Prüflinge an.
Ich hatte seinerzeit gerade das Mindesalter und eine solide medizinische Ausbildung vorab. Die Ppüfung war menschlich, achtsam und medizinisch qualitativ sehr gut. Die Dame vor mir fiel mit Pauken und Trompeten durch und ich hörte schon auf dem Flur eine hysterische Grundstimmung. Die Diskussion konnte ich verfolgen und das Prüfungsteam rauschte an mir entschuldigend vorbei und verzog sich zum Kaffee trinken. Dann war die Stimmung gut!
Viel Erfolg!!!
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"1997 war der Ablauf ein anderer und ich erfuhr sofort nach der mündichen das Ergbenis."
--> Das mag sein, dass der Ablauf bei Dir so war. Er war halt nicht rechtskonform! Die Durchführungsverordnung zum HeilprG hat auch schon 1997 gegolten. Um was geht es da? Grundsätzlich hat jeder das Recht eine Erlaubnis zu bekommen. Er muss dafür einen Antrag stellen, und bestimmte Kriterien erfüllen (z.B. Lebensalter, oder aber auch eine erfolgreiche Überprüfung ablegen).
"Über den Antrag entscheidet die untere Verwaltungsbehörde1) im Benehmen
mit dem Gesundheisamt." (§3 HeilprGDV). Sprich, dass Gesundheitsamt und die Überprüfung sin EIN Bestandteil des Verfahrens. Der Amtsarzt trifft hier (er darf es gar nicht!) keine Entscheidung, sondern gibt eine Stellungnahme an die untere Verwaltungsbehörde ab. Das BVerwG hat höchstrichterlich entschieden, dass "die Verwaltungsbehörde nicht an die Stellungsnahme des Gesundheitsamtes gebunden ... ist"! (Das Urteil ist aus 1995 - glaube ich).
Die untere Verwaltungsbehörde - und nur die! - entscheidet über den Antrag. Der Amtsarzt dürfte höchsten sagen, dass er der unteren Verwaltungsbehörde gegenüber die, oder die Stellungnahme abgibt.
Nur weil etwas (ist mir auch bekannt) redundnat falsch gemacht wird, ist es noch lange nicht rechtskonform.
Es darf z.B. auch keine medizinische Fachprüfung erfolgen. Aber jeder, der die Überprüfung gemacht hat weiß, dass die Realität anders aussieht..........
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Bernie schrieb:
Das mit der Hysterie hab ich wohl falsch verstanden, sorry dafür!
"1997 war der Ablauf ein anderer und ich erfuhr sofort nach der mündichen das Ergbenis."
--> Das mag sein, dass der Ablauf bei Dir so war. Er war halt nicht rechtskonform! Die Durchführungsverordnung zum HeilprG hat auch schon 1997 gegolten. Um was geht es da? Grundsätzlich hat jeder das Recht eine Erlaubnis zu bekommen. Er muss dafür einen Antrag stellen, und bestimmte Kriterien erfüllen (z.B. Lebensalter, oder aber auch eine erfolgreiche Überprüfung ablegen).
"Über den Antrag entscheidet die untere Verwaltungsbehörde1) im Benehmen
mit dem Gesundheisamt." (§3 HeilprGDV). Sprich, dass Gesundheitsamt und die Überprüfung sin EIN Bestandteil des Verfahrens. Der Amtsarzt trifft hier (er darf es gar nicht!) keine Entscheidung, sondern gibt eine Stellungnahme an die untere Verwaltungsbehörde ab. Das BVerwG hat höchstrichterlich entschieden, dass "die Verwaltungsbehörde nicht an die Stellungsnahme des Gesundheitsamtes gebunden ... ist"! (Das Urteil ist aus 1995 - glaube ich).
Die untere Verwaltungsbehörde - und nur die! - entscheidet über den Antrag. Der Amtsarzt dürfte höchsten sagen, dass er der unteren Verwaltungsbehörde gegenüber die, oder die Stellungnahme abgibt.
Nur weil etwas (ist mir auch bekannt) redundnat falsch gemacht wird, ist es noch lange nicht rechtskonform.
Es darf z.B. auch keine medizinische Fachprüfung erfolgen. Aber jeder, der die Überprüfung gemacht hat weiß, dass die Realität anders aussieht..........
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paul849 schrieb:
Einfach gut vorbereitet sein und alles wissen und dann schafft auch die Prüfung. Wenn man eine med. Grundausbildung (krankenpfleger, Krankenschwester usw. Hat ) wird man kaum durchfallen. Vielen Amtsärzten und Prüfern sind PH die Osteo sein wollen und dann den HP machen ein Dorn im Auge. Es gibt auch viele und das sind die meisten die an simplen Fragen wie aus der Ersten Hilfe scheitern und das ist dann auch gut so.
Ich mach die Prüfung auch nur wegen der Osteopathie und habe eigentlich nicht die Absicht als Voll-HP zu arbeiten.
Dann müßten die doch viel wohlwollender sein, weil ich den "richtigen HP´s" keine Konkurrenz mache... oder? :hushed:
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trini schrieb:
Ich verstehe nicht, weshalb die Prüfer PT mit der Absicht als Osteopath zu arbeiten nicht mögen..?
Ich mach die Prüfung auch nur wegen der Osteopathie und habe eigentlich nicht die Absicht als Voll-HP zu arbeiten.
Dann müßten die doch viel wohlwollender sein, weil ich den "richtigen HP´s" keine Konkurrenz mache... oder? :hushed:
"Ich mach die Prüfung auch nur wegen der Osteopathie und habe eigentlich nicht die Absicht als Voll-HP zu arbeiten. "
Wie arbeitete denn ein VollHP?
"weil ich den "richtigen HP´s" keine Konkurrenz mache"
Wo kommen denn diese Differenzierungen her?
Ein Voll-HP ist ein Voll-HP ist ein Voll-HP!
Der eine Voll-HP behandlet Osteopathisch, der andere Homöopathisch, der nächste macht was ganz anderes. Der eine macht low-level Therapie und wiederum ein anderer arbeitet auf Hausarzt - Niveau.
Der HP ist ja ausschließlich die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung.
Wenn jemand als Voll-HP auftritt (egal welche Therapie(n) er anbietet) ist ein Voll-HP im FC, mit allen Rechten und Pflichten. Da gib es keine Abstufungen. Man hat ja als Voll-HP auch eine gewisse Garantenstellung gegenüber den Patienten.
Wenn jemand nicht die Absicht hat als Voll-HP zu arbeiten, dann gibts wohl ein ganz anderes Problem .... Ich verstehs irgendwie nicht :unamused: :confused:
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Kein Wunder, dass gewisse Leute einfach nicht für voll genommen werden...
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britta109 schrieb:
Selten habe ich so eine dumme Aussage gelesen!
Kein Wunder, dass gewisse Leute einfach nicht für voll genommen werden...
Ist das ein gesetzlich geschützter Begriff/Titel?
..."Ein Voll-HP ist ein Voll-HP ist ein Voll-HP!"...
Bernie, korrekte Benennung sieht anders aus!
Bisher nahm ich auch an, dass leer das Gegenteil von voll ist.
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mocca schrieb:
Voll-HP?
Ist das ein gesetzlich geschützter Begriff/Titel?
..."Ein Voll-HP ist ein Voll-HP ist ein Voll-HP!"...
Bernie, korrekte Benennung sieht anders aus!
Bisher nahm ich auch an, dass leer das Gegenteil von voll ist.
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morpheus-06 schrieb:
wenn es Teil-HP`s, muss es doch auch Voll-HP`s geben, oder?
Also in meiner Erlaubnis steht schlicht Heilpraktiker ( Physiotherapie). Da ich mich so bezeichnen darf/muss, nehme ich dieses als korrekt an.
Ob es eine Erlaubnis mit der Bezeichnung "Voll-HP" gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Hier lasse ich mich aber gerne überzeugen.
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mocca schrieb:
Wenn "Teil-HP" ein amtlicher Begriff wäre, müsste man es dann zur Unterscheidung offiziell nicht "Ganz-HP" nennen?
Also in meiner Erlaubnis steht schlicht Heilpraktiker ( Physiotherapie). Da ich mich so bezeichnen darf/muss, nehme ich dieses als korrekt an.
Ob es eine Erlaubnis mit der Bezeichnung "Voll-HP" gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Hier lasse ich mich aber gerne überzeugen.
wenn du nur Heilpraktiker schreibst dann ist es eine Irreführung und kann entsprechend geahndet werden,
Außerdem darf auch ein HP für Pschyotherapie nicht einfach so loslegen .
Aber das ist ja auch die Einstellung von leider vielen, die auch meinen ein Voll-Hp darf ohne entsprechende Fortbildungen einfach irgenwas machen.
Wenn du der Meinung bist dann hat dein Wissen wohl doch nicht für den Großen HP gereicht. :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
(und reicht auch bei vielen anderen dafür nicht aus).
Leider neigen immer noch viele Physios zu einem ÜBERHEBLICHEN Getue und plappern einfach ohne es selbst gemacht zu haben etwas nach.
Ist ja auch einfacher.
Zum üben einfach mal die Prüfungsbögen der Prüfungen im März und Oktober runterladen.Und dann folgt ja noch die mündliche!!!!!!
Aber die Physios haben ja sonst keine Probleme . :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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eim schrieb:
an Mocca : Somit darf auf deinem Schild auch nur stehen " Heilpraktiker für Physiotherapie ,
wenn du nur Heilpraktiker schreibst dann ist es eine Irreführung und kann entsprechend geahndet werden,
Außerdem darf auch ein HP für Pschyotherapie nicht einfach so loslegen .
Aber das ist ja auch die Einstellung von leider vielen, die auch meinen ein Voll-Hp darf ohne entsprechende Fortbildungen einfach irgenwas machen.
Wenn du der Meinung bist dann hat dein Wissen wohl doch nicht für den Großen HP gereicht. :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
(und reicht auch bei vielen anderen dafür nicht aus).
Leider neigen immer noch viele Physios zu einem ÜBERHEBLICHEN Getue und plappern einfach ohne es selbst gemacht zu haben etwas nach.
Ist ja auch einfacher.
Zum üben einfach mal die Prüfungsbögen der Prüfungen im März und Oktober runterladen.Und dann folgt ja noch die mündliche!!!!!!
Aber die Physios haben ja sonst keine Probleme . :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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Bernie schrieb:
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass manche unüberwindbare Schranken in Ihren Köpfen haben.
"Ich mach die Prüfung auch nur wegen der Osteopathie und habe eigentlich nicht die Absicht als Voll-HP zu arbeiten. "
Wie arbeitete denn ein VollHP?
"weil ich den "richtigen HP´s" keine Konkurrenz mache"
Wo kommen denn diese Differenzierungen her?
Ein Voll-HP ist ein Voll-HP ist ein Voll-HP!
Der eine Voll-HP behandlet Osteopathisch, der andere Homöopathisch, der nächste macht was ganz anderes. Der eine macht low-level Therapie und wiederum ein anderer arbeitet auf Hausarzt - Niveau.
Der HP ist ja ausschließlich die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung.
Wenn jemand als Voll-HP auftritt (egal welche Therapie(n) er anbietet) ist ein Voll-HP im FC, mit allen Rechten und Pflichten. Da gib es keine Abstufungen. Man hat ja als Voll-HP auch eine gewisse Garantenstellung gegenüber den Patienten.
Wenn jemand nicht die Absicht hat als Voll-HP zu arbeiten, dann gibts wohl ein ganz anderes Problem .... Ich verstehs irgendwie nicht :unamused: :confused:
Aber wenn es Dir hilft: Es gibt Heilpraktiker und sektorale Heilpraktiker. Titel ist keiner davon. Titel werden in Deutschland in der Regel durch den Bundespräsidenten verliehen (Ordensgesetz).
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Verunsichert bin ich aber trotzdem. Wenn ein Doktor-Titel ein Titel ist, dann hat der Bundespräsident ganz ordentlich zu tun.
Übrigens das Wort "sektoral" habe ich auf meiner Erlaubnisurkunde auch nicht gefunden. Kann es sein, dass das Ganze recht beliebig gehandhabt wird?
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mocca schrieb:
Danke für die Info, man lernt doch nie aus.
Verunsichert bin ich aber trotzdem. Wenn ein Doktor-Titel ein Titel ist, dann hat der Bundespräsident ganz ordentlich zu tun.
Übrigens das Wort "sektoral" habe ich auf meiner Erlaubnisurkunde auch nicht gefunden. Kann es sein, dass das Ganze recht beliebig gehandhabt wird?
2.Die Einschränkung der Heilpraktikererlaubnis (sog. Sektorierung) wurde damals(1993) vom BVerwG vorgenommen. Dies richtetet sich in erster Linie an die Einschränkung auf den Bereich der Psychotherapie. Dies ist dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geschuldet. Das Weitere dürfte Dir bekannt sein.
Die offizielle Bezeichnung für eine HP, welcher eine eingeschränkte Erlaubnis hat lautete somit: Heilprkatiker beschränkt (oder eingeschränkt) auf..........., oder Heilpraktiker für.........
Wichtig dabei ist, Du darfst nach außen nur die Berufsbezeichnung führen, welche auf Deiner Erlaubnisurkunde aufgegeführt ist. Wichtig ist auch, dass der Pat. erkenne kann, ob Du eingeschränkt bist (das mein ich jetzt nicht abwertend :yum: ), oder nicht.
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Bernie schrieb:
1. Ein Doktor ist ein akademischer Grad, aber juristisch kein Titel
2.Die Einschränkung der Heilpraktikererlaubnis (sog. Sektorierung) wurde damals(1993) vom BVerwG vorgenommen. Dies richtetet sich in erster Linie an die Einschränkung auf den Bereich der Psychotherapie. Dies ist dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geschuldet. Das Weitere dürfte Dir bekannt sein.
Die offizielle Bezeichnung für eine HP, welcher eine eingeschränkte Erlaubnis hat lautete somit: Heilprkatiker beschränkt (oder eingeschränkt) auf..........., oder Heilpraktiker für.........
Wichtig dabei ist, Du darfst nach außen nur die Berufsbezeichnung führen, welche auf Deiner Erlaubnisurkunde aufgegeführt ist. Wichtig ist auch, dass der Pat. erkenne kann, ob Du eingeschränkt bist (das mein ich jetzt nicht abwertend :yum: ), oder nicht.
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paul849 schrieb:
Wenn ich Heilpraktiker bin muss ich diese Berufsbezeichng auch führen.
gerne "eingeschränkt" oder gar "beschränkt", wenn dadurch Spezialwissen und der dazugehörige Berufsabschluss, Berufserfahrung und Fortbildung als sichere Grundlage kommuniziert wird.
Beim Heilpraktiker für Psychotherapie dürfte eine grundlegende Berufsausbildung nicht zwingend sein.
Ebenso verhält es sich beim Heilpraktiker (Feld, Wald u. Wiese). Dieser darf allerdings relativ viel auf Grund seiner Selbsteinschätzung.
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mocca schrieb:
hallo Bernie,
gerne "eingeschränkt" oder gar "beschränkt", wenn dadurch Spezialwissen und der dazugehörige Berufsabschluss, Berufserfahrung und Fortbildung als sichere Grundlage kommuniziert wird.
Beim Heilpraktiker für Psychotherapie dürfte eine grundlegende Berufsausbildung nicht zwingend sein.
Ebenso verhält es sich beim Heilpraktiker (Feld, Wald u. Wiese). Dieser darf allerdings relativ viel auf Grund seiner Selbsteinschätzung.
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paul849 schrieb:
HP (voll) hier in Krefeld. Von 247 haben 9 die theoretische Prüfung geschafft.
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ali schrieb:
Der bundesweite MC ? Oder Extratest ?
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paul849 schrieb:
MC
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Jessica Herwig schrieb:
Bei meiner schriftlichen sind auch nur 8% Bundesweit durchgekommen.
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Bernie schrieb:
mocca: Du hast sicherlich bemerkt, dass ich trinis Ausführungen übernommen habe. Dies ist für das Verständnis besser.
Aber wenn es Dir hilft: Es gibt Heilpraktiker und sektorale Heilpraktiker. Titel ist keiner davon. Titel werden in Deutschland in der Regel durch den Bundespräsidenten verliehen (Ordensgesetz).
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