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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Patientenrechtegesetz

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Neues Thema
Patientenrechtegesetz
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Lexus
07.01.2014 09:15
Hallo zusammen!
Ein frohes neues Jahr zusammen!!!
Ich finde es in der täglichen Praxisarbeit durchaus sehr mühsam, einen Behandlungsvertrag incl. Aufklärung bezüglich des Patientenrechtegesetztes dem Patienten bei jedem neuen Rezept unterschreiben zu lassen. Ich überlege deshalb, folgenden Inhalt in den Vertrag mit aufzunehmen, um die Notwendigkeit einer neuen Vereinbarung bei jedem Rezept aufzuheben:
" Dieser Vertrag behält die Gültigkeit bei allen weiteren Verordnungen mit derselben Diagnose. Bei einer geänderten Diagnose, der Verordnung eines anderen Heilmittels bei gleicher Diagnose oder einer Therapieunterbrechung von mehr als 12 Wochen verliert der Vertrag seine Gültigkeit."
Ich würde gerne einige Einschätzungen von euch haben, ob dies möglich ist.
Meinen Verband werde ich selbstverständlich auch noch konsultieren. Aber Anwendermeinungen sind mir auch ganz lieb...
Vielen Dank für eure Mühen im Voraus.

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Hallo zusammen! Ein frohes neues Jahr zusammen!!! Ich finde es in der täglichen Praxisarbeit durchaus sehr mühsam, einen Behandlungsvertrag incl. Aufklärung bezüglich des Patientenrechtegesetztes dem Patienten bei jedem neuen Rezept unterschreiben zu lassen. Ich überlege deshalb, folgenden Inhalt in den Vertrag mit aufzunehmen, um die Notwendigkeit einer neuen Vereinbarung bei jedem Rezept aufzuheben: " Dieser Vertrag behält die Gültigkeit bei allen weiteren Verordnungen mit derselben Diagnose. Bei einer geänderten Diagnose, der Verordnung eines anderen Heilmittels bei gleicher Diagnose oder einer Therapieunterbrechung von mehr als 12 Wochen verliert der Vertrag seine Gültigkeit." Ich würde gerne einige Einschätzungen von euch haben, ob dies möglich ist. Meinen Verband werde ich selbstverständlich auch noch konsultieren. Aber Anwendermeinungen sind mir auch ganz lieb... Vielen Dank für eure Mühen im Voraus.
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Lexus schrieb:

Hallo zusammen!
Ein frohes neues Jahr zusammen!!!
Ich finde es in der täglichen Praxisarbeit durchaus sehr mühsam, einen Behandlungsvertrag incl. Aufklärung bezüglich des Patientenrechtegesetztes dem Patienten bei jedem neuen Rezept unterschreiben zu lassen. Ich überlege deshalb, folgenden Inhalt in den Vertrag mit aufzunehmen, um die Notwendigkeit einer neuen Vereinbarung bei jedem Rezept aufzuheben:
" Dieser Vertrag behält die Gültigkeit bei allen weiteren Verordnungen mit derselben Diagnose. Bei einer geänderten Diagnose, der Verordnung eines anderen Heilmittels bei gleicher Diagnose oder einer Therapieunterbrechung von mehr als 12 Wochen verliert der Vertrag seine Gültigkeit."
Ich würde gerne einige Einschätzungen von euch haben, ob dies möglich ist.
Meinen Verband werde ich selbstverständlich auch noch konsultieren. Aber Anwendermeinungen sind mir auch ganz lieb...
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Papa Alpaka
07.01.2014 11:38
Ich schließe pauschale Behandlungsverträge die für jede vorgelegte FolgeVO ihre Gültigkeit behalten mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Therapeuten-Wahlfreiheit (mache ich sowieso, gebe ich aber schriftlich: Bei "neuen" Diagnosen verpflichte ich mich zur erneuten mündlichen Aufklärung über Wahlfreiheit).

Bei neuen Diagnosen neue Behandlungsaufklärung ist selbstverständlich, oder?

...Form und Inhalt des Behandlungsvertrages sind meines WIssens nach bisher nicht zu detailliert geregelt :)

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Ich schließe pauschale Behandlungsverträge die für jede vorgelegte FolgeVO ihre Gültigkeit behalten mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Therapeuten-Wahlfreiheit (mache ich sowieso, gebe ich aber schriftlich: Bei "neuen" Diagnosen verpflichte ich mich zur erneuten mündlichen Aufklärung über Wahlfreiheit). Bei neuen Diagnosen neue Behandlungsaufklärung ist selbstverständlich, oder? ...Form und Inhalt des Behandlungsvertrages sind meines WIssens nach bisher nicht zu detailliert geregelt :)
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Lexus
07.01.2014 17:40
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Papa Alpaka schrieb:

Ich schließe pauschale Behandlungsverträge die für jede vorgelegte FolgeVO ihre Gültigkeit behalten mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Therapeuten-Wahlfreiheit (mache ich sowieso, gebe ich aber schriftlich: Bei "neuen" Diagnosen verpflichte ich mich zur erneuten mündlichen Aufklärung über Wahlfreiheit).

Bei neuen Diagnosen neue Behandlungsaufklärung ist selbstverständlich, oder?

...Form und Inhalt des Behandlungsvertrages sind meines WIssens nach bisher nicht zu detailliert geregelt :)



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