Wir suchen 2 Kolleg*innen mit
Visionen und Spaß an
Weiterentwicklung.Wir bieten
Erfahrung und Offenheit. Egal, ob
du neu bist im Beruf und nach der
Richtung suchst, die zu dir passt
oder schon Erfahrung hast und neue
Inspirationen suchst. Wir
unterstützen dich dabei!
Unsere Praxis liegt im Nordwesten
von Frankfurt, ist gut an den
öffentlichen Nahverkehr
angeschlossen. Arbeitszeiten
besprechen wir nach deinem Bedarf.
Melde dich gerne bei uns per Mail
oder telefonisch, damit wir uns
kennenlern...
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Ein frohes neues Jahr zusammen!!!
Ich finde es in der täglichen Praxisarbeit durchaus sehr mühsam, einen Behandlungsvertrag incl. Aufklärung bezüglich des Patientenrechtegesetztes dem Patienten bei jedem neuen Rezept unterschreiben zu lassen. Ich überlege deshalb, folgenden Inhalt in den Vertrag mit aufzunehmen, um die Notwendigkeit einer neuen Vereinbarung bei jedem Rezept aufzuheben:
" Dieser Vertrag behält die Gültigkeit bei allen weiteren Verordnungen mit derselben Diagnose. Bei einer geänderten Diagnose, der Verordnung eines anderen Heilmittels bei gleicher Diagnose oder einer Therapieunterbrechung von mehr als 12 Wochen verliert der Vertrag seine Gültigkeit."
Ich würde gerne einige Einschätzungen von euch haben, ob dies möglich ist.
Meinen Verband werde ich selbstverständlich auch noch konsultieren. Aber Anwendermeinungen sind mir auch ganz lieb...
Vielen Dank für eure Mühen im Voraus.
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Lexus schrieb:
Hallo zusammen!
Ein frohes neues Jahr zusammen!!!
Ich finde es in der täglichen Praxisarbeit durchaus sehr mühsam, einen Behandlungsvertrag incl. Aufklärung bezüglich des Patientenrechtegesetztes dem Patienten bei jedem neuen Rezept unterschreiben zu lassen. Ich überlege deshalb, folgenden Inhalt in den Vertrag mit aufzunehmen, um die Notwendigkeit einer neuen Vereinbarung bei jedem Rezept aufzuheben:
" Dieser Vertrag behält die Gültigkeit bei allen weiteren Verordnungen mit derselben Diagnose. Bei einer geänderten Diagnose, der Verordnung eines anderen Heilmittels bei gleicher Diagnose oder einer Therapieunterbrechung von mehr als 12 Wochen verliert der Vertrag seine Gültigkeit."
Ich würde gerne einige Einschätzungen von euch haben, ob dies möglich ist.
Meinen Verband werde ich selbstverständlich auch noch konsultieren. Aber Anwendermeinungen sind mir auch ganz lieb...
Vielen Dank für eure Mühen im Voraus.
Bei neuen Diagnosen neue Behandlungsaufklärung ist selbstverständlich, oder?
...Form und Inhalt des Behandlungsvertrages sind meines WIssens nach bisher nicht zu detailliert geregelt :)
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Lexus schrieb:
Danke dir für deine Antwort. Gibt es noch andere die diese Meinung unterstützen oder gar dagegen sprechen?
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Papa Alpaka schrieb:
Ich schließe pauschale Behandlungsverträge die für jede vorgelegte FolgeVO ihre Gültigkeit behalten mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Therapeuten-Wahlfreiheit (mache ich sowieso, gebe ich aber schriftlich: Bei "neuen" Diagnosen verpflichte ich mich zur erneuten mündlichen Aufklärung über Wahlfreiheit).
Bei neuen Diagnosen neue Behandlungsaufklärung ist selbstverständlich, oder?
...Form und Inhalt des Behandlungsvertrages sind meines WIssens nach bisher nicht zu detailliert geregelt :)
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