Wir suchen Physiotherapeuten und
medizinische Masseure
Unsere familiengeführte Praxis ist
schon seit fast 10 Jahren fest in
den Vier - und Marschlanden
etabliert
Das Teamgefühl steht bei uns an
erster Stelle!
Du möchtest:
1. Teil eines kleinen, familiären
Teams werden und dich einbringen
2. einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag haben
3. deinem Beruf gerecht werden und
schwerpunktorientiert arbeiten
4. Voll oder Teilzeit arbeiten
5. 30 Tage Urlaub
6. eine Zeit fürs Ankommen...
medizinische Masseure
Unsere familiengeführte Praxis ist
schon seit fast 10 Jahren fest in
den Vier - und Marschlanden
etabliert
Das Teamgefühl steht bei uns an
erster Stelle!
Du möchtest:
1. Teil eines kleinen, familiären
Teams werden und dich einbringen
2. einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag haben
3. deinem Beruf gerecht werden und
schwerpunktorientiert arbeiten
4. Voll oder Teilzeit arbeiten
5. 30 Tage Urlaub
6. eine Zeit fürs Ankommen...
Ein frohes neues Jahr zusammen!!!
Ich finde es in der täglichen Praxisarbeit durchaus sehr mühsam, einen Behandlungsvertrag incl. Aufklärung bezüglich des Patientenrechtegesetztes dem Patienten bei jedem neuen Rezept unterschreiben zu lassen. Ich überlege deshalb, folgenden Inhalt in den Vertrag mit aufzunehmen, um die Notwendigkeit einer neuen Vereinbarung bei jedem Rezept aufzuheben:
" Dieser Vertrag behält die Gültigkeit bei allen weiteren Verordnungen mit derselben Diagnose. Bei einer geänderten Diagnose, der Verordnung eines anderen Heilmittels bei gleicher Diagnose oder einer Therapieunterbrechung von mehr als 12 Wochen verliert der Vertrag seine Gültigkeit."
Ich würde gerne einige Einschätzungen von euch haben, ob dies möglich ist.
Meinen Verband werde ich selbstverständlich auch noch konsultieren. Aber Anwendermeinungen sind mir auch ganz lieb...
Vielen Dank für eure Mühen im Voraus.
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Problem beschreiben
Lexus schrieb:
Hallo zusammen!
Ein frohes neues Jahr zusammen!!!
Ich finde es in der täglichen Praxisarbeit durchaus sehr mühsam, einen Behandlungsvertrag incl. Aufklärung bezüglich des Patientenrechtegesetztes dem Patienten bei jedem neuen Rezept unterschreiben zu lassen. Ich überlege deshalb, folgenden Inhalt in den Vertrag mit aufzunehmen, um die Notwendigkeit einer neuen Vereinbarung bei jedem Rezept aufzuheben:
" Dieser Vertrag behält die Gültigkeit bei allen weiteren Verordnungen mit derselben Diagnose. Bei einer geänderten Diagnose, der Verordnung eines anderen Heilmittels bei gleicher Diagnose oder einer Therapieunterbrechung von mehr als 12 Wochen verliert der Vertrag seine Gültigkeit."
Ich würde gerne einige Einschätzungen von euch haben, ob dies möglich ist.
Meinen Verband werde ich selbstverständlich auch noch konsultieren. Aber Anwendermeinungen sind mir auch ganz lieb...
Vielen Dank für eure Mühen im Voraus.
Bei neuen Diagnosen neue Behandlungsaufklärung ist selbstverständlich, oder?
...Form und Inhalt des Behandlungsvertrages sind meines WIssens nach bisher nicht zu detailliert geregelt :)
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Lexus schrieb:
Danke dir für deine Antwort. Gibt es noch andere die diese Meinung unterstützen oder gar dagegen sprechen?
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Papa Alpaka schrieb:
Ich schließe pauschale Behandlungsverträge die für jede vorgelegte FolgeVO ihre Gültigkeit behalten mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Therapeuten-Wahlfreiheit (mache ich sowieso, gebe ich aber schriftlich: Bei "neuen" Diagnosen verpflichte ich mich zur erneuten mündlichen Aufklärung über Wahlfreiheit).
Bei neuen Diagnosen neue Behandlungsaufklärung ist selbstverständlich, oder?
...Form und Inhalt des Behandlungsvertrages sind meines WIssens nach bisher nicht zu detailliert geregelt :)
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