Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
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Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Der Nachlassverwalter muss alle ausstehenden Rechnungen bearbeiten, Aussenstände einfordern und den gesamten Nachlass regeln
Viele Grüße
Monika
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stefanie79 schrieb:
Ich hatte eine Patientin, Privatversichert, mittlerweile verstorben, auf alle Mahnungen wurde nicht reagiert. Wie kann ich weiter vorgehen?.
Ich habe meine ausstehenden Rechnungen direkt von der PKV überwiesen bekommen.
Oder beim Nachlassgericht den Nachlassverwalter ausfindig machen und diesen dann kontaktieren.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Wende Dich direkt an die PKV der Patientin.
Ich habe meine ausstehenden Rechnungen direkt von der PKV überwiesen bekommen.
Oder beim Nachlassgericht den Nachlassverwalter ausfindig machen und diesen dann kontaktieren.
Gruß von Monique
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USpre schrieb:
Woher weisst du denn, bei welcher privaten Krankenversicherung die Patientin versichert ist?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Das geben die Patienten auf dem Anmeldeformular an, ebenso bei welcher Beihilfe sie sind.
Gruß von Monique
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asima schrieb:
Gar keine schlechte Idee...
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MikeL schrieb:
Markwürdige Auffassung!
Markwürdige Auffassung!
Um "Auffassungen" geht es nicht. Moni verstößt gegen DSGVO, wenn sie nach einer Privatversicherung fragt.
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Xela schrieb:
MikeL schrieb am 19.11.2020 07:22:
Markwürdige Auffassung!
Um "Auffassungen" geht es nicht. Moni verstößt gegen DSGVO, wenn sie nach einer Privatversicherung fragt.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Ach, und wo bitte steht das?
Gruß von Monique
Ach, und wo bitte steht das?
Gruß von Monique
DSGVO Art. 5 (1) c
Zweckbindung / Datenminimierung
Sie erheben und verarbeiten Daten, die Sie nüscht angehen und zweckfremd sind. Wenn Sie sich sogar anschließend noch Geld an den Erben vorbei auf Grund dieser Daten holen, kann Ihnen am Ende vielleicht nur noch ein Anwalt den Allerwertesten retten. Viel Glück.
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Xela schrieb:
M0nique schrieb am 19.11.2020 13:01:
Ach, und wo bitte steht das?
Gruß von Monique
DSGVO Art. 5 (1) c
Zweckbindung / Datenminimierung
Sie erheben und verarbeiten Daten, die Sie nüscht angehen und zweckfremd sind. Wenn Sie sich sogar anschließend noch Geld an den Erben vorbei auf Grund dieser Daten holen, kann Ihnen am Ende vielleicht nur noch ein Anwalt den Allerwertesten retten. Viel Glück.
Wenn es eine Mögluchkeit ist um an sein berechtigtes Geld zu kommen warum nicht nutzen?
Und um das mal mit ihren Worten zu sagen geht Sie das eigentlich auch nüscht an was andere hier so tun oder lassen.
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kroetzi schrieb:
Was bitte geht die Erben die Rechnung der Physiotherapie an die PKV an.
Wenn es eine Mögluchkeit ist um an sein berechtigtes Geld zu kommen warum nicht nutzen?
Und um das mal mit ihren Worten zu sagen geht Sie das eigentlich auch nüscht an was andere hier so tun oder lassen.
Und um das mal mit ihren Worten zu sagen geht Sie das eigentlich auch nüscht an was andere hier so tun oder lassen.
Ich dachte das wäre der Sinn eines Forums.
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Xela schrieb:
kroetzi schrieb am 19.11.2020 14:48:
Und um das mal mit ihren Worten zu sagen geht Sie das eigentlich auch nüscht an was andere hier so tun oder lassen.
Ich dachte das wäre der Sinn eines Forums.
Du weißt so gut wie nichts über die Vorgänge bei meinen verstorbenen Patienten. Ich verrrate Dir was: Es gab kein Erbe und auch keine Erben, es gab nur Schulden. Aber Du musst mir hier mal wieder - in Deiner ewigen Annahme, dass ich blöd, dumm und ahnungslos bin - wieder "freundliche Ratschläge" erteilen.
Meine Patienten sind frei die Angaben auf der Anmeldung zu machen. Wenn sie ihre PKV nicht angeben möchten, kein Problem. Wenn sie nicht angeben möchten, ob sie beihilfeberechtigt sind, kein Problem. Es sind alles Menschen Ü18 und somit können sie über die Weitergabe Ihrer Daten selbst entscheiden.
Ohne die Angabe der PKV/Beihilfeberechtigung kann ich keine Auskünfte über die wahrscheinliche Höhe der Zuzahlung geben. Denn Beihilfeberechtigte bekommen von ihrer PKV meist auch nur den Beihilfesatz erstattet. AXA-Versicherte bekommen eh nur den Beihilfesatz, oft sogar noch weniger. Meine Patienten sind sehr dankbar für meine Infos bezüglich der Zuzahlung. Somit erachte ich diese Datenerhebung als "dem Zweck angemessen" (DSGVO Art. 5 (1) c).
Alle sind zufrieden, alles ist gut.
Jeder Arzt will meine PKV-Karte vor der Behandlung, jeder Arzt weiß also wo ich versichert bin. Ist das Deines Erachtens auch nicht DSGVO-konform???
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Xela,
Du weißt so gut wie nichts über die Vorgänge bei meinen verstorbenen Patienten. Ich verrrate Dir was: Es gab kein Erbe und auch keine Erben, es gab nur Schulden. Aber Du musst mir hier mal wieder - in Deiner ewigen Annahme, dass ich blöd, dumm und ahnungslos bin - wieder "freundliche Ratschläge" erteilen.
Meine Patienten sind frei die Angaben auf der Anmeldung zu machen. Wenn sie ihre PKV nicht angeben möchten, kein Problem. Wenn sie nicht angeben möchten, ob sie beihilfeberechtigt sind, kein Problem. Es sind alles Menschen Ü18 und somit können sie über die Weitergabe Ihrer Daten selbst entscheiden.
Ohne die Angabe der PKV/Beihilfeberechtigung kann ich keine Auskünfte über die wahrscheinliche Höhe der Zuzahlung geben. Denn Beihilfeberechtigte bekommen von ihrer PKV meist auch nur den Beihilfesatz erstattet. AXA-Versicherte bekommen eh nur den Beihilfesatz, oft sogar noch weniger. Meine Patienten sind sehr dankbar für meine Infos bezüglich der Zuzahlung. Somit erachte ich diese Datenerhebung als "dem Zweck angemessen" (DSGVO Art. 5 (1) c).
Alle sind zufrieden, alles ist gut.
Jeder Arzt will meine PKV-Karte vor der Behandlung, jeder Arzt weiß also wo ich versichert bin. Ist das Deines Erachtens auch nicht DSGVO-konform???
Gruß von Monique
??????? was hat das mit der DSGVO zu tun????? Jede Praxis die ich als PV bisher aufgesucht habe, wollte wissen wo ich versichert bin. Vom Physio bis um Radiologen.
In unserer Anmeldung steht dies auch so drin. Jeder Kassenpatient sagt ja auch wo er versichert ist. Für uns sind dies relevante Daten die zur Karteiführung dazu gehören.
In der Praxis hängt im Wartebereich in großes Infoblatt aus, auf dem steht genau drauf, das wir nicht zu Beihilfesätzen, GOÄ oder anderen Preisen von Privatkassen arbeiten, sondern die Preise betriebswirtschaftlich kalkuliert sind.
Daneben hängt die aktuelle Preisliste.
Dies ist genug an Info für die Patienten. Im Honorarvertrag steht dies auch noch mal so drin. Den unterschreibt der Patient und fertig.
Wer diese Info nicht liest, is selber schuld.
Musste vor zwei Monaten eine Lehrerin so erfahren. Honorarvertrag wurde leider vergessen. Aber nach einem klärenden Gespräch am Telefon, wobe sie nichts kapiert hatte, teilte sie mir dann noch schriftlich mit, das sie nie was lese und solche Infos sie auch nicht interessieren würden. Sondern ich sie betrügen würde.
Die Rechnung zum begleichen war anschließend um 854,20 Euro teurer als vorher. Mein Anwalt hat sich gefreut und der Gerichtsvollzieher auch.
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idefix- schrieb:
@ Xela
??????? was hat das mit der DSGVO zu tun????? Jede Praxis die ich als PV bisher aufgesucht habe, wollte wissen wo ich versichert bin. Vom Physio bis um Radiologen.
In unserer Anmeldung steht dies auch so drin. Jeder Kassenpatient sagt ja auch wo er versichert ist. Für uns sind dies relevante Daten die zur Karteiführung dazu gehören.
In der Praxis hängt im Wartebereich in großes Infoblatt aus, auf dem steht genau drauf, das wir nicht zu Beihilfesätzen, GOÄ oder anderen Preisen von Privatkassen arbeiten, sondern die Preise betriebswirtschaftlich kalkuliert sind.
Daneben hängt die aktuelle Preisliste.
Dies ist genug an Info für die Patienten. Im Honorarvertrag steht dies auch noch mal so drin. Den unterschreibt der Patient und fertig.
Wer diese Info nicht liest, is selber schuld.
Musste vor zwei Monaten eine Lehrerin so erfahren. Honorarvertrag wurde leider vergessen. Aber nach einem klärenden Gespräch am Telefon, wobe sie nichts kapiert hatte, teilte sie mir dann noch schriftlich mit, das sie nie was lese und solche Infos sie auch nicht interessieren würden. Sondern ich sie betrügen würde.
Die Rechnung zum begleichen war anschließend um 854,20 Euro teurer als vorher. Mein Anwalt hat sich gefreut und der Gerichtsvollzieher auch.
:thumbsup:
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idefix- schrieb:
@ Monique
:thumbsup:
Moni erhebt - so versteh ich sie - unrechtmäßig Daten zur Versicherungsgesellschaft von Privatpatienten und Sie fragen, was das mit der DSGVO zu tun hat? Was ist denn mit Ihnen los? Haben Sie das Thema mal irgendwie in den letzten zwei Jahren auf der Uhr gehabt?
Ich tu Ihnen beiden mal einen link (Punkt 2 darin) mit rein, der explizit darauf verweist, dass bestenfalls (im Krankenhaus) bei Direktabrechnung diese Daten eine Relevanz hätten. In der Physiopraxis rechnet niemand mit einer Versicherung direkt ab. Ausser M0ni natürlich bei Toten.
Die Frage, ob Patienten "freiwillig" Angaben machen, die durch die DSGVO gedeckt wäre ist dann strittig, wenn auf dem Fragebogen dem Patienten nicht eindeutig klar wird, dass Angaben zur Versicherung keine Pflichtangaben sind. Davon hat aber M0ni nicht geschrieben. Es scheint bei ihr usus zu sein, einfach Sachen abzufragen, die sie nichts angehen und dies den Patienten nicht deutlich zu machen.
Ansonsten nerven mich Ihre Beispiel persönlicher Betroffenheit aus dem Praxialltag, weil das sowieso jeder kennt und nur das Forum zumüllt. Bin raus...... Schönes WE
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Xela schrieb:
@ idefix
Moni erhebt - so versteh ich sie - unrechtmäßig Daten zur Versicherungsgesellschaft von Privatpatienten und Sie fragen, was das mit der DSGVO zu tun hat? Was ist denn mit Ihnen los? Haben Sie das Thema mal irgendwie in den letzten zwei Jahren auf der Uhr gehabt?
Ich tu Ihnen beiden mal einen link (Punkt 2 darin) mit rein, der explizit darauf verweist, dass bestenfalls (im Krankenhaus) bei Direktabrechnung diese Daten eine Relevanz hätten. In der Physiopraxis rechnet niemand mit einer Versicherung direkt ab. Ausser M0ni natürlich bei Toten.
Die Frage, ob Patienten "freiwillig" Angaben machen, die durch die DSGVO gedeckt wäre ist dann strittig, wenn auf dem Fragebogen dem Patienten nicht eindeutig klar wird, dass Angaben zur Versicherung keine Pflichtangaben sind. Davon hat aber M0ni nicht geschrieben. Es scheint bei ihr usus zu sein, einfach Sachen abzufragen, die sie nichts angehen und dies den Patienten nicht deutlich zu machen.
Ansonsten nerven mich Ihre Beispiel persönlicher Betroffenheit aus dem Praxialltag, weil das sowieso jeder kennt und nur das Forum zumüllt. Bin raus...... Schönes WE
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Ich bin erstaunt. Sie messen m.E. mit zweierlei Maß.
Beim Thema Datenschutz geben Sie sich gern pingelig und und absolut Vorschriftskonform. Pochen vehement auf dessen Einhaltung und scheuen sich auch nicht darin hier Leute oberlehrerhaft zu Maßregeln.
Nur kann ich leider solches konsequentes Verhalten bezüglich der Vorschriften zum Thema Corona bei ihnen nicht erkennen.
Sie picken sich auch nur die Rosinen raus. Hauptsache wieder jemand irgendwie von der Seite anmachen.
Schönes Wochenende.
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kroetzi schrieb:
@ Xela
Ich bin erstaunt. Sie messen m.E. mit zweierlei Maß.
Beim Thema Datenschutz geben Sie sich gern pingelig und und absolut Vorschriftskonform. Pochen vehement auf dessen Einhaltung und scheuen sich auch nicht darin hier Leute oberlehrerhaft zu Maßregeln.
Nur kann ich leider solches konsequentes Verhalten bezüglich der Vorschriften zum Thema Corona bei ihnen nicht erkennen.
Sie picken sich auch nur die Rosinen raus. Hauptsache wieder jemand irgendwie von der Seite anmachen.
Schönes Wochenende.
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Problem beschreiben
USpre schrieb:
Ich bin seit 60 Jahren privatversichert und noch nie in einer Physiotherapie Praxis nach dem Namen der Versicherung gefragt worden. Es geht die Praxis auch nichts an.
Aber im beschriebenen Fall hätte ich die Daten auch gerne. Nur die Frage, ob man da wegen des Datenschutzes überhaupt nachhaken dürfte, wenn einer nicht zahlt.
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Aber wie soll ich den Patienten über die Zuzahlungshöhe informieren (wozu wir ja verpflichtet sind), wenn ich nicht weiß, ob er beihilfeberechtigt ist?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Nachfragen müssen wir natürlich nicht.
Aber wie soll ich den Patienten über die Zuzahlungshöhe informieren (wozu wir ja verpflichtet sind), wenn ich nicht weiß, ob er beihilfeberechtigt ist?
Gruß von Monique
Nachfragen müssen wir natürlich nicht.
Aber wie soll ich den Patienten über die Zuzahlungshöhe informieren (wozu wir ja verpflichtet sind), wenn ich nicht weiß, ob er beihilfeberechtigt ist?
Gruß von Monique
Ich denke, wir sind nur verpflichtet, den Patienten darauf hinzuweisen, dass es zu Zuzahlungen kommen kann und er sich bitte erkundigen möge. Aber doch nicht über die genaue Höhe. Ich kann auch keinen Pat über seine Zuzahlungshöhe informieren, wenn er mir sagt "ich bin bei der DKV / Hallesche / Iduna, was auch immer" - ich kenne doch seinen Vertrag nicht.
Warum sollte ich das tun?
Also, ich weiß bei den wenigsten PP wo die versichert sind. Manchmal stehts auf der VO (selten), manchmal erzählen sie es von selbst. Ich hab aber einen Honorarvertrag, in dem drinsteht, dass die Beihilfen meine Beträge nicht voll erstatten und dass dies auch bei anderen PKV - je nach Vertrag - der Fall sein kann. Der Rest ist Sache des Pat.
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Susulo schrieb:
M0nique schrieb am 19.11.2020 13:05:
Nachfragen müssen wir natürlich nicht.
Aber wie soll ich den Patienten über die Zuzahlungshöhe informieren (wozu wir ja verpflichtet sind), wenn ich nicht weiß, ob er beihilfeberechtigt ist?
Gruß von Monique
Ich denke, wir sind nur verpflichtet, den Patienten darauf hinzuweisen, dass es zu Zuzahlungen kommen kann und er sich bitte erkundigen möge. Aber doch nicht über die genaue Höhe. Ich kann auch keinen Pat über seine Zuzahlungshöhe informieren, wenn er mir sagt "ich bin bei der DKV / Hallesche / Iduna, was auch immer" - ich kenne doch seinen Vertrag nicht.
Warum sollte ich das tun?
Also, ich weiß bei den wenigsten PP wo die versichert sind. Manchmal stehts auf der VO (selten), manchmal erzählen sie es von selbst. Ich hab aber einen Honorarvertrag, in dem drinsteht, dass die Beihilfen meine Beträge nicht voll erstatten und dass dies auch bei anderen PKV - je nach Vertrag - der Fall sein kann. Der Rest ist Sache des Pat.
jetzt muss ich Dir - als von mir sehr geschätzte Foristin - mal widersprechen.
Wenn wir über Beihilfetarif abrechnen, dann wissen wir sehr wohl, dass es eigentlich immer zu Zuzahlungen der Patienten führt. Und eben nicht - wie Du geschrieben hast - "dass es zu Zuzahlungen kommen kann".
Ich erachte es als fair, die Patienten über die wahrscheinliche Höhe der Zuzahlung zu informieren (Axa zahlt fast grundsätzlich nur Beihilfeniveau oder sogar noch weniger, Debeka zahlt oft mehr als Beihilfe, HaMü meint, dass grundsätzlich Beihilfe den ortsüblichen Preise entspricht, etc.). Selbstverständlich rate ich meinen Patienten beim ersten Termin immer in ihrem Vertrag nachzulesen.
Mir persönlich ist die Zufriedenheit meiner Patienten sehr wichtig. Dazu gehört für mich auch eine transparente Vergütungsvergütung. Ich erzähle meinen Patienten auch warum meine Preise deutlich über Beihilfeneiveau liegen - wenn sie es denn wissen wollen und danach fragen. Bisher gab es keine Beschwerden. Ich bekomme immer mal wieder Schreiben der PKVen von meinen Patienten vorgelegt - nicht aus Ärger über meine Preise, es ist der Ärger über die Erstattungsbegründung der PKVen. Ich habe im Laufe der vielen Jahre meiner reinen Privatpraxis einige Schreiben aufgesetzt, die ich dann meinen Patienten zur Verfügung stelle. Habe immer nur Dank dafür erhalten.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Liebe Susulo,
jetzt muss ich Dir - als von mir sehr geschätzte Foristin - mal widersprechen.
Wenn wir über Beihilfetarif abrechnen, dann wissen wir sehr wohl, dass es eigentlich immer zu Zuzahlungen der Patienten führt. Und eben nicht - wie Du geschrieben hast - "dass es zu Zuzahlungen kommen kann".
Ich erachte es als fair, die Patienten über die wahrscheinliche Höhe der Zuzahlung zu informieren (Axa zahlt fast grundsätzlich nur Beihilfeniveau oder sogar noch weniger, Debeka zahlt oft mehr als Beihilfe, HaMü meint, dass grundsätzlich Beihilfe den ortsüblichen Preise entspricht, etc.). Selbstverständlich rate ich meinen Patienten beim ersten Termin immer in ihrem Vertrag nachzulesen.
Mir persönlich ist die Zufriedenheit meiner Patienten sehr wichtig. Dazu gehört für mich auch eine transparente Vergütungsvergütung. Ich erzähle meinen Patienten auch warum meine Preise deutlich über Beihilfeneiveau liegen - wenn sie es denn wissen wollen und danach fragen. Bisher gab es keine Beschwerden. Ich bekomme immer mal wieder Schreiben der PKVen von meinen Patienten vorgelegt - nicht aus Ärger über meine Preise, es ist der Ärger über die Erstattungsbegründung der PKVen. Ich habe im Laufe der vielen Jahre meiner reinen Privatpraxis einige Schreiben aufgesetzt, die ich dann meinen Patienten zur Verfügung stelle. Habe immer nur Dank dafür erhalten.
Gruß von Monique
Lesen hilft! Ich zitiete mich selbst:
Ich denke schon, dass ich da transparent bin.
Außerdem nahm ich Bezug auf deinen Satz "wir sind verpflichtet, die Zuzahlungshöhe" mitzuteilen und das ist so eben nicht richtig. Verpflichtet sind wir nur zur allgemeinen Info.
Wie die einzelne das dann konkret handhabt ist halt Geschmacksache, kannst du ja gerne anders machen.
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Susulo schrieb:
Liebe Monique,
susulo schrieb: Ich hab aber einen Honorarvertrag, in dem drinsteht, dass die Beihilfen meine Beträge nicht voll erstatten
Lesen hilft! Ich zitiete mich selbst:
Ich denke schon, dass ich da transparent bin.
Außerdem nahm ich Bezug auf deinen Satz "wir sind verpflichtet, die Zuzahlungshöhe" mitzuteilen und das ist so eben nicht richtig. Verpflichtet sind wir nur zur allgemeinen Info.
Wie die einzelne das dann konkret handhabt ist halt Geschmacksache, kannst du ja gerne anders machen.
Die reinen PPS wissen oft gar nicht was Beihilfe ist.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Findest Du es wirklich transparent, wenn Du sagst/schreibst, dass es zu Zuzahlungen kommen kann, auch wenn Du genau weißt, dass es zu Zuzahlungen kommen wird?
Die reinen PPS wissen oft gar nicht was Beihilfe ist.
Gruß von Monique
Im Allgemeinen spreche ich mit meinen Pat den Vertrag durch und im Gespräch ergeben sich die meisten Dinge automatisch.
Finde die Diskussion darüber gerade etwas strange. Geht doch nur um 2 Kriterien: was müssen wir und was ist unsere eigene Entscheidung. Ich denke, diese Punkte sind hinreichend geklärt.
Und die Ausgangsfrage ist es hoffentlich auch.
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Susulo schrieb:
Monique, ich habe ein und den selben Vertrag für alle PP. Da ich nicht alle in Deutschland existierenden Verträge kenne, ist es durchaus möglich, dass es Leute gibt, die eine 100% Erstattung bekommen. Daher "kann". Im Folgesatz steht, dass Beihilfe grundsätzlich Zuzahlung nach sich zieht.
Im Allgemeinen spreche ich mit meinen Pat den Vertrag durch und im Gespräch ergeben sich die meisten Dinge automatisch.
Finde die Diskussion darüber gerade etwas strange. Geht doch nur um 2 Kriterien: was müssen wir und was ist unsere eigene Entscheidung. Ich denke, diese Punkte sind hinreichend geklärt.
Und die Ausgangsfrage ist es hoffentlich auch.
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asima schrieb:
Jein... aus Sicht des Patienten auch richtig. Es heißt ja auch, dass wir nicht nachfragen müssen, ob jemand beihilfeversichert ist etc.
Aber im beschriebenen Fall hätte ich die Daten auch gerne. Nur die Frage, ob man da wegen des Datenschutzes überhaupt nachhaken dürfte, wenn einer nicht zahlt.
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bettina464 schrieb:
Die Erben sind verpflichtet, ausstehende Rechnungen der Verstorbenen zu begleichen. Also an das Nachlassgericht beim örtlichen Gericht wenden und hier nach den Erbberechtigten fragen bzw. nach denen, die einen Erbschein erhalten.
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