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Chance, eine neue Niederlassung mit
aufzubauen. Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
engagiertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum. Unsere
Schwerpunkte...
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Inche schrieb:
ja musst du nachweisen wieviel bitte bei der Örtlichen behörde erfragen
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idefix- schrieb:
Wenn dir das Gebäude gehört in dem du deine Praxis betreibst evtl. ja. Ansonsten muss sich der Inhaber drum kümmern. Als Mieter kann man es nicht von die verlangen. Wenn PaPe´s vorhanden sind, dann würde ich den Hausbesitzer fragen wie viele dir gehören.
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Hands22 schrieb:
Hallo!Muss man als Existenzgründer Parkplätze nachweisen? Und wenn ja, wie viele, als Solo selbstständiger ?90% der Praxen die ich kenne, haben keine eigenen Parkplätze. Sogar 2 Reha Sport Zentren die ich kenne haben keine.Die Parken, wenn Sie Glück haben auf einen Parkplatz vom Supermarkt in der Nähe.
Hatte vor Jahrzehnten dbzgl. gleich ein Gespräch mit unserem damaligen OB und schon war der Wahnsinn (Kompensationszahlungen) vom Tisch.
Viel Erfolg
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regiologo schrieb:
Manche Städte / Kommunen lassen sich fehlende Parkplätze mittels deftigen Kompensationszahlungen vergolden. Die Parkplätze sind dann nur theoretisch aber nicht real vorhanden.
Hatte vor Jahrzehnten dbzgl. gleich ein Gespräch mit unserem damaligen OB und schon war der Wahnsinn (Kompensationszahlungen) vom Tisch.
Viel Erfolg
Für NRW z.B.:
PKW
1 Stpl. je 20-30 m²
Nutzfläche, jedoch
mindestens 3 Stpl.
davon 75%
Besucheranteil
Fahrrad:
1 Abstpl. je 20-30
m² Nutzfläche
davon 75%
Besucheranteil
Und mindestens ein Parkplatz für Behinderte.
Die Stellplätze für Menschen mit Behinderungen
müssen in der Nähe eines Gebäudeeingangs angeordnet und barrierefrei sei.
Stellplätze für Personenkraftwagen müssen mindestens 5 m lang und 3,50 m breit
sein.
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LeviathanPT schrieb:
Am Besten in die jeweiligen Landes BO schauen.
Für NRW z.B.:
PKW
1 Stpl. je 20-30 m²
Nutzfläche, jedoch
mindestens 3 Stpl.
davon 75%
Besucheranteil
Fahrrad:
1 Abstpl. je 20-30
m² Nutzfläche
davon 75%
Besucheranteil
Und mindestens ein Parkplatz für Behinderte.
Die Stellplätze für Menschen mit Behinderungen
müssen in der Nähe eines Gebäudeeingangs angeordnet und barrierefrei sei.
Stellplätze für Personenkraftwagen müssen mindestens 5 m lang und 3,50 m breit
sein.
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