Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
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erreichen
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im juli fängt eine physiotherapeutin bei mir an, die auch die osteopathie-prüfung bestanden hat aber noch keinen hp. ich bin nur physiotherapeutin.
einige kk bezahlen ja auch auf rezept osteopathie.
jetzt meine frage:
hat jemand von euch vielleicht auch diese situation? wenn ja, wie macht ihr das finanziell? da ich ja nicht weiß, wieviele osteo rezepte reinkommen, kann ich ja auch keine pauschale gehaltserhöhung geben...
und bezahlen die kk überhaupt ohne hp das osteo rezept?
danke :blush:
[bearbeitet am 20.04.14 11:33]
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daniela317 schrieb:
hallo,
im juli fängt eine physiotherapeutin bei mir an, die auch die osteopathie-prüfung bestanden hat aber noch keinen hp. ich bin nur physiotherapeutin.
einige kk bezahlen ja auch auf rezept osteopathie.
jetzt meine frage:
hat jemand von euch vielleicht auch diese situation? wenn ja, wie macht ihr das finanziell? da ich ja nicht weiß, wieviele osteo rezepte reinkommen, kann ich ja auch keine pauschale gehaltserhöhung geben...
und bezahlen die kk überhaupt ohne hp das osteo rezept?
danke :blush:
[bearbeitet am 20.04.14 11:33]
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484 schrieb:
Ohne HP geht nichts. Sonst machst du und deinen neue Arbeitskollegin strafbar. Das spricht sich schnell rum .
grundsätzlich kannst Du jeden einstellen - selbst Jack the Ripper - wenn Du ihn im Arbeits-/Dienstleistungsvertrag nicht dazu verpflichtes seiner unappetitlichen Tätigkeit nachzukommen :wink:
Selbstverständlich kannst Du eine PT/Osteo einstellen, solange sie auf PKV-Rezept die Osteopathie behandelt (Delegationsverfahren).
Wenn sie osteopathische Behandlungen ohne Rezept macht, dann muss sie HP sein und Du könntest Schwierigkeiten mit der Kassenzulassung bekommen. (HP in den Räumlichkeiten einer PT-Praxis)
Du stellst den Patienten eine Privatrechnung aus, die sie bei Dir bezahlen und bei ihrer KK einreichen. Die KK wird sich mit dir in Verbindung setzen und die Unterlagen (mit Nachweis der benötigten Unterrichtsstunden ect.) anfordern. Wenn Deine Osteo von den KK anerkant ist - kein Problem!
Um auf der sicheren Seite zu sein, kannst Du das schon im Vorfeld mit den KK abklären und die Unterlagen von Deiner Osteo einfordern. Damit erlebst Du keine bösen Überraschungen mit nicht Anerkennung, nicht die nötigen Stunden ect.
Außerdem kannst Du bei den patienten "Werbung" machen, dass Deine Osteo die Anerkennung bei den KK hat :smile: :sunglasses:
Bezahlung würde ich über Provision auf die Osteo-Behandlungen machen - Du zahlst nicht mehr als Du musst und kannst warten, wie es angenommen wird :wink: und Deine Osteo wird motiviert sein, Werbung für sich zu machen und Patienten für Deine Praxis zu generieren... :smile: :kissing_closed_eyes:
Also eine Win-Win-Situation :clap:
Prokrustes (PT, Osteo, HP)
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Ich dachte bisher, dass Osteopathie nicht deligierbar ist :scream:
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Illdisposed schrieb:
"Selbstverständlich kannst Du eine PT/Osteo einstellen, solange sie auf PKV-Rezept die Osteopathie behandelt (Delegationsverfahren). "
Ich dachte bisher, dass Osteopathie nicht deligierbar ist :scream:
Das geht meines Wissens nur in Hessen, sonst nicht. Hier ist immer der HP erforderlich. Die Info kommt von einem Anwalt für Medizinrecht, gestützt durch ein Urteil.
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Tempelritter schrieb:
Kann Osteopathie auf Rezept delegiert werden?
Das geht meines Wissens nur in Hessen, sonst nicht. Hier ist immer der HP erforderlich. Die Info kommt von einem Anwalt für Medizinrecht, gestützt durch ein Urteil.
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Tempelritter schrieb:
Kann ein Moderator bitte mein nicht hilfreich bei Kranich04 in hilfreich umwandeln?
Urteile niederer Instanzen und die daraus resultierende Rechtsmeinung weisen aber in die Richtung, dass es sich hier um eine Heilbehandlung handelt, die aufgrund ihrer z.T. nicht risikolosen Techniken (Chiro, visceral) ausschließlich in die Hand von Ärzten und HP gehören. Damit wäre auch eine Delegation praktisch ausgeschlossen. Da Gerichtsurteile v.a. unterer Instanzen immer einen individuellen Einzelfall entscheiden, ist es nach meinem Rechtsverständnis durchaus möglich die bisherige Praxis (also Osteo auf Rezept) solange fortzuführen bis man verklagt wird.
Dazu braucht man allerdings Eier (notfalls bemalte) und einen Plan B.... Frohe Ostertage!
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Shakespeare schrieb:
M.W. gibt es bis dato weder eine gesetzliche Vorschrift noch ein höchst-richterliches (letzte Instanz) Urteil, dass die Ausübung der Osteopathie eindeutig regelt. Auch die Möglichkeit Osteopathie zu delegieren ist anders als z.B. bei der Chiropraktik, nicht grundsätzlich ausgeschlossen worden.
Urteile niederer Instanzen und die daraus resultierende Rechtsmeinung weisen aber in die Richtung, dass es sich hier um eine Heilbehandlung handelt, die aufgrund ihrer z.T. nicht risikolosen Techniken (Chiro, visceral) ausschließlich in die Hand von Ärzten und HP gehören. Damit wäre auch eine Delegation praktisch ausgeschlossen. Da Gerichtsurteile v.a. unterer Instanzen immer einen individuellen Einzelfall entscheiden, ist es nach meinem Rechtsverständnis durchaus möglich die bisherige Praxis (also Osteo auf Rezept) solange fortzuführen bis man verklagt wird.
Dazu braucht man allerdings Eier (notfalls bemalte) und einen Plan B.... Frohe Ostertage!
Theoretisch darf ein HP auch eine Operation durchführen wenn er einen Arzt findet, der den Patienten schlafen legt (Betäubungsmittelgesetz)! Wenn jedoch etwas passiert und er vor Gericht nicht nachweisen kann, dass er seiner Sorgfaltsplicht nachgekommen ist (d.h. dass er die OP-Technik gelernt hat und beherrscht), ist er dran!
Wenn der HP nun Osteopathie auf einem Rezept verordnet ist er in der Verantwortung und muss er sicherstellen, dass der Leistungserbringer die Leistung sachgerecht (lege artis) ausführen kann.
Aus diesem Grund muss jeder HP sich überlegen, ob er dies sicherstellen kann und damit auch verantworten kann. Dürfen darf er – ob er will ist die zweite Frage, denn er bewegt sich auf verdammt dünnen Eis
:wink:
Und aus diesem Grunde haben die KK eine Zulassungspflicht für Osteopathen eingeführt um genau diese sachgerechte Leistung zu gewährleisten und die Verordnung muss durch einen Arzt erfolgen! HP Verordnungen werden nicht anerkannt!
Und sind wir doch mal ehrlich: die meisten HP/Osteos werden doch wohl ihre Patienten selbst behandeln oder ihn zu einer/m Kollegen/inn in der Praxis schicken wo sie Verantworten können, dass die Leistung sachgerecht ausgeführt wird. Es sei denn, der Patient ist so schrecklich, dass sie ihn los haben wollen und ihn zu dem Kollegen um die Ecke schicken... :smile:
„…. Osteopathische Verfahren werden von Ärzten angewendet und können grundsätzlich auch von diesen verordnet werden. Bestimmte „osteopathische Techniken“ dürfen an entsprechend qualifizierte Physiotherapeuten delegiert werden. Ausgenommen davon sind aufgrund des erhöhten Risikopotenzials Manipulationen mit Impuls an der Wirbelsäule. Die Diagnose und Differen-zialdiagnose stehen unter Arztvorbehalt. Für die Delegation ist Voraussetzung, dass der delegierende Arzt die osteopathischen Techniken bzgl. ihrer Indikationen und Kontraindikationen kennt. Für die Delegation von „osteopathischen Techniken“ an Physiotherapeuten ist vom Arzt sicherzustellen, dass Physiotherapeuten in Hinblick auf die osteopathischen Leistungen entsprechend qualifiziert sind. Diese Forderung gilt auch für Ärzte, die osteopathische Techniken selbst anwenden.“
(Aus: Bundesärztekammer - VIII. Zusammenfassende Bewertung )
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Prokrustes schrieb:
Grundsätzlich darf ein Arzt und ein HP alles verordnen und delegieren. Das HeilprG schließt den HP nur von genau definierten Dingen aus wie z.B. keine Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Betäubungsmittel, Strafsachen, Zahnheilkunde, Hebammengesetz, Transplantationen, Kastrationen (was ich manchmal bedauere nicht machen zu dürfen – wenn ich an gewisse junge männliche Verkehrsteilnehmer im Sportwagen denke…) :wink:
Theoretisch darf ein HP auch eine Operation durchführen wenn er einen Arzt findet, der den Patienten schlafen legt (Betäubungsmittelgesetz)! Wenn jedoch etwas passiert und er vor Gericht nicht nachweisen kann, dass er seiner Sorgfaltsplicht nachgekommen ist (d.h. dass er die OP-Technik gelernt hat und beherrscht), ist er dran!
Wenn der HP nun Osteopathie auf einem Rezept verordnet ist er in der Verantwortung und muss er sicherstellen, dass der Leistungserbringer die Leistung sachgerecht (lege artis) ausführen kann.
Aus diesem Grund muss jeder HP sich überlegen, ob er dies sicherstellen kann und damit auch verantworten kann. Dürfen darf er – ob er will ist die zweite Frage, denn er bewegt sich auf verdammt dünnen Eis
:wink:
Und aus diesem Grunde haben die KK eine Zulassungspflicht für Osteopathen eingeführt um genau diese sachgerechte Leistung zu gewährleisten und die Verordnung muss durch einen Arzt erfolgen! HP Verordnungen werden nicht anerkannt!
Und sind wir doch mal ehrlich: die meisten HP/Osteos werden doch wohl ihre Patienten selbst behandeln oder ihn zu einer/m Kollegen/inn in der Praxis schicken wo sie Verantworten können, dass die Leistung sachgerecht ausgeführt wird. Es sei denn, der Patient ist so schrecklich, dass sie ihn los haben wollen und ihn zu dem Kollegen um die Ecke schicken... :smile:
„…. Osteopathische Verfahren werden von Ärzten angewendet und können grundsätzlich auch von diesen verordnet werden. Bestimmte „osteopathische Techniken“ dürfen an entsprechend qualifizierte Physiotherapeuten delegiert werden. Ausgenommen davon sind aufgrund des erhöhten Risikopotenzials Manipulationen mit Impuls an der Wirbelsäule. Die Diagnose und Differen-zialdiagnose stehen unter Arztvorbehalt. Für die Delegation ist Voraussetzung, dass der delegierende Arzt die osteopathischen Techniken bzgl. ihrer Indikationen und Kontraindikationen kennt. Für die Delegation von „osteopathischen Techniken“ an Physiotherapeuten ist vom Arzt sicherzustellen, dass Physiotherapeuten in Hinblick auf die osteopathischen Leistungen entsprechend qualifiziert sind. Diese Forderung gilt auch für Ärzte, die osteopathische Techniken selbst anwenden.“
(Aus: Bundesärztekammer - VIII. Zusammenfassende Bewertung )
Es hat aber nichts mit einer gesicherten Rechtslage zu tun, die sich erst dann ergäbe, wenn entsprechende Gesetze beschlossen (siehe Hessen) oder ein Urteil in letzter Instanz gefällt worden wäre.
Ärztekammer und Krankenkassen aber auch private Berufshaftpflichtversicherungen (gegen höhere Beiträge) lassen in der Tat, die Ausübung der Osteopathie auch ohne HP oder Arzt zu sein zu, wenn eine anerkannte Ausbildung nachgewiesen wird und eine Bescheinigung eines Arztes (es muss m.W. keine Verordnung sein) vorliegt. So gesehen kann man es als aktuell akzeptierte Rechtspraxis betrachten, die solange gilt bis Rechtsprechung oder Gesetzgeber endgültige Regelungen bestimmen.
Allerdings kann der Patient mit seinem Schein hingehen wo er will also auch zu einem Therapeuten seines Vertrauens, der vielleicht eine nicht anerkannte Ausbildung absolviert hat, so dass eine ärztliche Kontrolle praktisch unmöglich ist. Diese könnte man durch die Vorgaben von einer Erstattungsfähigkeit bei den gesetzlichen Kassen annehmen, jedoch weiß man nicht, ob der Patient das überhaupt einreicht, oder ob die Kassen die Rechnung überhaupt begleichen (also z.B. wg. mangelnder Qualifikation). Was für ein Karnevalsverein die Bu.-Ärztekammer ist, zeigt nicht nur diese Regelung sondern auch andere Desinformationen die diese Kammern gelegentlich verbreiten. Das ganze ist also eine juristisch derartige wackelige Konstruktion, dass da dringender Regelbedarf besteht. Aber solange da nichts passiert, darf weiter "gewurschtelt" werden. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Das ist alles interessant und sicherlich auch korrekt dargestellt.
Es hat aber nichts mit einer gesicherten Rechtslage zu tun, die sich erst dann ergäbe, wenn entsprechende Gesetze beschlossen (siehe Hessen) oder ein Urteil in letzter Instanz gefällt worden wäre.
Ärztekammer und Krankenkassen aber auch private Berufshaftpflichtversicherungen (gegen höhere Beiträge) lassen in der Tat, die Ausübung der Osteopathie auch ohne HP oder Arzt zu sein zu, wenn eine anerkannte Ausbildung nachgewiesen wird und eine Bescheinigung eines Arztes (es muss m.W. keine Verordnung sein) vorliegt. So gesehen kann man es als aktuell akzeptierte Rechtspraxis betrachten, die solange gilt bis Rechtsprechung oder Gesetzgeber endgültige Regelungen bestimmen.
Allerdings kann der Patient mit seinem Schein hingehen wo er will also auch zu einem Therapeuten seines Vertrauens, der vielleicht eine nicht anerkannte Ausbildung absolviert hat, so dass eine ärztliche Kontrolle praktisch unmöglich ist. Diese könnte man durch die Vorgaben von einer Erstattungsfähigkeit bei den gesetzlichen Kassen annehmen, jedoch weiß man nicht, ob der Patient das überhaupt einreicht, oder ob die Kassen die Rechnung überhaupt begleichen (also z.B. wg. mangelnder Qualifikation). Was für ein Karnevalsverein die Bu.-Ärztekammer ist, zeigt nicht nur diese Regelung sondern auch andere Desinformationen die diese Kammern gelegentlich verbreiten. Das ganze ist also eine juristisch derartige wackelige Konstruktion, dass da dringender Regelbedarf besteht. Aber solange da nichts passiert, darf weiter "gewurschtelt" werden. Gruß S.
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Prokrustes schrieb:
Liebe Daniela317,
grundsätzlich kannst Du jeden einstellen - selbst Jack the Ripper - wenn Du ihn im Arbeits-/Dienstleistungsvertrag nicht dazu verpflichtes seiner unappetitlichen Tätigkeit nachzukommen :wink:
Selbstverständlich kannst Du eine PT/Osteo einstellen, solange sie auf PKV-Rezept die Osteopathie behandelt (Delegationsverfahren).
Wenn sie osteopathische Behandlungen ohne Rezept macht, dann muss sie HP sein und Du könntest Schwierigkeiten mit der Kassenzulassung bekommen. (HP in den Räumlichkeiten einer PT-Praxis)
Du stellst den Patienten eine Privatrechnung aus, die sie bei Dir bezahlen und bei ihrer KK einreichen. Die KK wird sich mit dir in Verbindung setzen und die Unterlagen (mit Nachweis der benötigten Unterrichtsstunden ect.) anfordern. Wenn Deine Osteo von den KK anerkant ist - kein Problem!
Um auf der sicheren Seite zu sein, kannst Du das schon im Vorfeld mit den KK abklären und die Unterlagen von Deiner Osteo einfordern. Damit erlebst Du keine bösen Überraschungen mit nicht Anerkennung, nicht die nötigen Stunden ect.
Außerdem kannst Du bei den patienten "Werbung" machen, dass Deine Osteo die Anerkennung bei den KK hat :smile: :sunglasses:
Bezahlung würde ich über Provision auf die Osteo-Behandlungen machen - Du zahlst nicht mehr als Du musst und kannst warten, wie es angenommen wird :wink: und Deine Osteo wird motiviert sein, Werbung für sich zu machen und Patienten für Deine Praxis zu generieren... :smile: :kissing_closed_eyes:
Also eine Win-Win-Situation :clap:
Prokrustes (PT, Osteo, HP)
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