Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich hatte vor kurzem meine Osteopathieprüfung. Nun habe ich bald meine erste Patientin. Sie bekommt einen Teil ihrer Kasse erstattet. Allerdings möchte die Kasse keine Teilzahlung leisten. Die möchten am Ende eine Rechnung über die 4 Behandlungen. Da das Behandlungsintervall größer ist und ich nicht lange auf mein Geld warten möchte, gibt ja auch immer mal Problem mit Patienten die nicht zahlen wollen, kann ich die Patientin jedes mal nach der Behandlung bezahlen lassen und ihr die Rechnung am Ende mitgeben? Sue könnte dann eine Quittung für die Teilzahlung bekommen. Muss ich noch etwas beachten? Wir hatten leider über solche organisatorischen Sachen kaum gesprochen. Außer ziemlich am anfang, aber da war das noch etwas "uninteressant"
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Wir bezuschussen 4 Behandlungen jährlich mit jeweils maximal 40 Euro - insgesamt 160 Euro pro Jahr."
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tom1350 schrieb:
Meine Kasse schreibt dies: "Voraussetzung für die Kostenübernahme von Osteopathie ist eine Bescheinigung Ihres Arztes, auf der eine Diagnose angegeben ist, bei der eine osteopathische Behandlung medizinisch empfohlen wird.
Wir bezuschussen 4 Behandlungen jährlich mit jeweils maximal 40 Euro - insgesamt 160 Euro pro Jahr."
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich meine sie kommt laut Verordnung 4x. Ich würde sie nach jeder Behandlung bezahlen lassen und nicht erst ganz zum schluss. Meine Physio Privatpatienten bekommen immer am Ende der Behandlungsserie eine Rechnung, die sie dann bezahlen- also alle Behandlungen zusammen.
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die neue schrieb:
dann zahlt sie eben nach jeder Behandlung, erhält dafür eine Quittung und am Ende der Serie erhält sie eine Rechnung mit dem Vermerk "bezahlt". So schwer kann es doch nicht sein....
Zusammenarbeit mit Ärzten ist gut und wichtig! Aber Wann die Behandlung abgeschlossen ist, entscheidet doch nicht der Arzt, sondern du und die Patientin...
Das mit der Bescheinigung vom Arzt ist nur ein Bonus für die Patienten, damit sie Geld zurück bekommen. Mit der Bezahlung handhaben es die Osteopathen unterschiedlich. Bei manchen bekommt man nach jeder Behandlung eine Rechnung, bei manchen nach 3 Behandlungen. Bei manchen zahlt man bar, bei anderen per Überweisung.
Ich glaube, für den Anfang ist es besser, nach jeder Behandlung zu kassieren, sonst dauert es zu lange.
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mia73 schrieb:
Ich finde es unangemessen, dass der Arzt bestimmt, dass die Patientin 4 Behandlungen bekommen soll.
Zusammenarbeit mit Ärzten ist gut und wichtig! Aber Wann die Behandlung abgeschlossen ist, entscheidet doch nicht der Arzt, sondern du und die Patientin...
Das mit der Bescheinigung vom Arzt ist nur ein Bonus für die Patienten, damit sie Geld zurück bekommen. Mit der Bezahlung handhaben es die Osteopathen unterschiedlich. Bei manchen bekommt man nach jeder Behandlung eine Rechnung, bei manchen nach 3 Behandlungen. Bei manchen zahlt man bar, bei anderen per Überweisung.
Ich glaube, für den Anfang ist es besser, nach jeder Behandlung zu kassieren, sonst dauert es zu lange.
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die neue schrieb:
Selbstverständlich kannst Du Deiner Patientin nach jeder Behandlung und Bezahlung eine Quittung aushändigen und zum Schluß eine Gesamtrechnung ausstellen. Wo ist das Problem?
[...]
Da das Behandlungsintervall größer ist und ich nicht lange auf mein Geld warten möchte, gibt ja auch immer mal Problem mit Patienten die nicht zahlen wollen, kann ich die Patientin jedes mal nach der Behandlung bezahlen lassen und ihr die Rechnung am Ende mitgeben?
[...]
[...] Meine Physio Privatpatienten bekommen immer am Ende der Behandlungsserie eine Rechnung, die sie dann bezahlen- also alle Behandlungen zusammen.
Endlich spricht's mal jemand aus: Osteopathie-Patienten sind die Patienten mit schlechterer Bonität :)
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tom1350 schrieb:
Wie sieht eine Verordnung über Osteopathie aus?
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 29.1.2017 um 21:26:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 29.1.2017 um 21:53:
[...]
Da das Behandlungsintervall größer ist und ich nicht lange auf mein Geld warten möchte, gibt ja auch immer mal Problem mit Patienten die nicht zahlen wollen, kann ich die Patientin jedes mal nach der Behandlung bezahlen lassen und ihr die Rechnung am Ende mitgeben?
[...]
[...] Meine Physio Privatpatienten bekommen immer am Ende der Behandlungsserie eine Rechnung, die sie dann bezahlen- also alle Behandlungen zusammen.
Endlich spricht's mal jemand aus: Osteopathie-Patienten sind die Patienten mit schlechterer Bonität :)
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Nun zu "mab": "Ich hatte vor kurzem meine Osteopathieprüfung. Nun habe ich bald meine erste Patientin."
--> Die Osteopathieprüfung ist völlig egal, sie hat keinen Rechtscharakter. Wenn Du nicht Arzt oder HP bist, darfst Du auch keine Heilkunde ausüben. Osteopathie in toto ist nicht verordenbar.
Da reißen Dingen ein. Was kommt als nächstes? Delegation von Blutabnehmen an PTs? Delegation von kleinen chirurgischen Eingriffen an PT, nur weil der PT einen Kurs absolviert hat? Delegation von Geburtshilfe an Pts?
Auf diese Ideen kommt doch auch keiner, oder?
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Bernie schrieb:
Osteopathie kann nicht vom Arzt verordnet werden. Osteopathie gehört nicht zum Berufsbild des PT. Ärzte und Heilpraktiker dürfen Osteopathie rechtskonform ausüben. Beide Berufsgruppen benötigen keine Verordnung. Wo ist das Problem?
Nun zu "mab": "Ich hatte vor kurzem meine Osteopathieprüfung. Nun habe ich bald meine erste Patientin."
--> Die Osteopathieprüfung ist völlig egal, sie hat keinen Rechtscharakter. Wenn Du nicht Arzt oder HP bist, darfst Du auch keine Heilkunde ausüben. Osteopathie in toto ist nicht verordenbar.
Da reißen Dingen ein. Was kommt als nächstes? Delegation von Blutabnehmen an PTs? Delegation von kleinen chirurgischen Eingriffen an PT, nur weil der PT einen Kurs absolviert hat? Delegation von Geburtshilfe an Pts?
Auf diese Ideen kommt doch auch keiner, oder?
In meiner Ausbildung 2006-2011 wurde in praktisch jedem Seminar über die rechtliche Seite der Ausübung der Osteopathie gesprochen mit dem klaren Hinweis auf die Notwendigkeit der Erlaubnis, Heilkunde ausüben zu dürfen.
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springlukas schrieb:
Zumal es auf die Qualität der Ausbildung kein gutes Licht wirft, wenn so etwas nicht angesprochen wird.
In meiner Ausbildung 2006-2011 wurde in praktisch jedem Seminar über die rechtliche Seite der Ausübung der Osteopathie gesprochen mit dem klaren Hinweis auf die Notwendigkeit der Erlaubnis, Heilkunde ausüben zu dürfen.
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tom1350 schrieb:
Genau. Deshalb schreibt meine Kasse auch von ärztlicher Bescheinigung mit Diagnose und Therapieempfehlung. Diese wird sehr wahrscheinlich auch kostenpflichtig sein.
--> Und fordert so alle Beteiligten zu srafbewehrten Handlungen auf, toll!
Es muss jedem PT klar sein, dass er bei der Ausübung von Heilkunde im Sinne des § 1 HeilprG eine strafbewehrte Handlung begeht.
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Bernie schrieb:
"Deshalb schreibt meine Kasse auch von ärztlicher Bescheinigung mit Diagnose und Therapieempfehlung."
--> Und fordert so alle Beteiligten zu srafbewehrten Handlungen auf, toll!
Es muss jedem PT klar sein, dass er bei der Ausübung von Heilkunde im Sinne des § 1 HeilprG eine strafbewehrte Handlung begeht.
Osteopathie kann nicht vom Arzt verordnet werden. Osteopathie gehört nicht zum Berufsbild des PT. Ärzte und Heilpraktiker dürfen Osteopathie rechtskonform ausüben. Beide Berufsgruppen benötigen keine Verordnung. Wo ist das Problem?
Nun zu "mab": "Ich hatte vor kurzem meine Osteopathieprüfung. Nun habe ich bald meine erste Patientin."
--> Die Osteopathieprüfung ist völlig egal, sie hat keinen Rechtscharakter. Wenn Du nicht Arzt oder HP bist, darfst Du auch keine Heilkunde ausüben. Osteopathie in toto ist nicht verordenbar.
Da reißen Dingen ein. Was kommt als nächstes? Delegation von Blutabnehmen an PTs? Delegation von kleinen chirurgischen Eingriffen an PT, nur weil der PT einen Kurs absolviert hat? Delegation von Geburtshilfe an Pts?
Auf diese Ideen kommt doch auch keiner, oder?
Hallo
Du hast selbstverständlich in der Sache Recht.
Rechtlich sauber geht Osteopathie nur als HP oder Arzt.
Vom Ton und Bewertung des Sachverhaltes stimme ich dir nicht zu.
Osteopathie ist letzlich auch nichts anderes als eine bestimmte , definierte Form der manuellen Behandlung.
Du musst das nicht immer extra überhöhen und mit dem Verweis auf chirurgische Eingriffe etc der Sache eine besondere Dramatik geben um die Therapieform Osteopathie über Gebühr zu überhöhen.
Einfach mal den Ball flach halten. So gefährlich ist die Osteopathie nicht zumal die Sanftheit der meisten Osteopathen hierzulande eine ausserordentlich geringe Beddrohung für die Patienten darstellt. :yum:
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mbone schrieb:
Bernie schrieb am 30.1.17 08:22:
Osteopathie kann nicht vom Arzt verordnet werden. Osteopathie gehört nicht zum Berufsbild des PT. Ärzte und Heilpraktiker dürfen Osteopathie rechtskonform ausüben. Beide Berufsgruppen benötigen keine Verordnung. Wo ist das Problem?
Nun zu "mab": "Ich hatte vor kurzem meine Osteopathieprüfung. Nun habe ich bald meine erste Patientin."
--> Die Osteopathieprüfung ist völlig egal, sie hat keinen Rechtscharakter. Wenn Du nicht Arzt oder HP bist, darfst Du auch keine Heilkunde ausüben. Osteopathie in toto ist nicht verordenbar.
Da reißen Dingen ein. Was kommt als nächstes? Delegation von Blutabnehmen an PTs? Delegation von kleinen chirurgischen Eingriffen an PT, nur weil der PT einen Kurs absolviert hat? Delegation von Geburtshilfe an Pts?
Auf diese Ideen kommt doch auch keiner, oder?
Hallo
Du hast selbstverständlich in der Sache Recht.
Rechtlich sauber geht Osteopathie nur als HP oder Arzt.
Vom Ton und Bewertung des Sachverhaltes stimme ich dir nicht zu.
Osteopathie ist letzlich auch nichts anderes als eine bestimmte , definierte Form der manuellen Behandlung.
Du musst das nicht immer extra überhöhen und mit dem Verweis auf chirurgische Eingriffe etc der Sache eine besondere Dramatik geben um die Therapieform Osteopathie über Gebühr zu überhöhen.
Einfach mal den Ball flach halten. So gefährlich ist die Osteopathie nicht zumal die Sanftheit der meisten Osteopathen hierzulande eine ausserordentlich geringe Beddrohung für die Patienten darstellt. :yum:
Osteopathie kann nicht vom Arzt verordnet werden. Osteopathie gehört nicht zum Berufsbild des PT. Ärzte und Heilpraktiker dürfen Osteopathie rechtskonform ausüben. Beide Berufsgruppen benötigen keine Verordnung. Wo ist das Problem?
Nun zu "mab": "Ich hatte vor kurzem meine Osteopathieprüfung. Nun habe ich bald meine erste Patientin."
--> Die Osteopathieprüfung ist völlig egal, sie hat keinen Rechtscharakter. Wenn Du nicht Arzt oder HP bist, darfst Du auch keine Heilkunde ausüben. Osteopathie in toto ist nicht verordenbar.
Da reißen Dingen ein. Was kommt als nächstes? Delegation von Blutabnehmen an PTs? Delegation von kleinen chirurgischen Eingriffen an PT, nur weil der PT einen Kurs absolviert hat? Delegation von Geburtshilfe an Pts?
Auf diese Ideen kommt doch auch keiner, oder?
Hallo
Du hast selbstverständlich in der Sache Recht.
Rechtlich sauber geht Osteopathie nur als HP oder Arzt.
Vom Ton und Bewertung des Sachverhaltes stimme ich dir nicht zu.
Osteopathie ist letzlich auch nichts anderes als eine bestimmte , definierte Form der manuellen Behandlung.
Du musst das nicht immer extra überhöhen und mit dem Verweis auf chirurgische Eingriffe etc der Sache eine besondere Dramatik geben um die Therapieform Osteopathie über Gebühr zu überhöhen.
Einfach mal den Ball flach halten. So gefährlich ist die Osteopathie nicht zumal die Sanftheit der meisten Osteopathen hierzulande eine ausserordentlich geringe Beddrohung für die Patienten darstellt. :yum:
das hast du aber schön ausgedrückt... :smile:
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stefan 302 schrieb:
mbone schrieb am 30.1.17 12:18:
Bernie schrieb am 30.1.17 08:22:
Osteopathie kann nicht vom Arzt verordnet werden. Osteopathie gehört nicht zum Berufsbild des PT. Ärzte und Heilpraktiker dürfen Osteopathie rechtskonform ausüben. Beide Berufsgruppen benötigen keine Verordnung. Wo ist das Problem?
Nun zu "mab": "Ich hatte vor kurzem meine Osteopathieprüfung. Nun habe ich bald meine erste Patientin."
--> Die Osteopathieprüfung ist völlig egal, sie hat keinen Rechtscharakter. Wenn Du nicht Arzt oder HP bist, darfst Du auch keine Heilkunde ausüben. Osteopathie in toto ist nicht verordenbar.
Da reißen Dingen ein. Was kommt als nächstes? Delegation von Blutabnehmen an PTs? Delegation von kleinen chirurgischen Eingriffen an PT, nur weil der PT einen Kurs absolviert hat? Delegation von Geburtshilfe an Pts?
Auf diese Ideen kommt doch auch keiner, oder?
Hallo
Du hast selbstverständlich in der Sache Recht.
Rechtlich sauber geht Osteopathie nur als HP oder Arzt.
Vom Ton und Bewertung des Sachverhaltes stimme ich dir nicht zu.
Osteopathie ist letzlich auch nichts anderes als eine bestimmte , definierte Form der manuellen Behandlung.
Du musst das nicht immer extra überhöhen und mit dem Verweis auf chirurgische Eingriffe etc der Sache eine besondere Dramatik geben um die Therapieform Osteopathie über Gebühr zu überhöhen.
Einfach mal den Ball flach halten. So gefährlich ist die Osteopathie nicht zumal die Sanftheit der meisten Osteopathen hierzulande eine ausserordentlich geringe Beddrohung für die Patienten darstellt. :yum:
das hast du aber schön ausgedrückt... :smile:
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mbone schrieb:
Find ich auch :wink:
Gefühltes (also emotionales) Recht hilft hier leider nicht weiter.
Moralisch macht es einen Unterschied, ob ich nachts um 3 Uhr über ne rote Ampel auf dem Landd fahre oder im Berufsverkehr in der Stadt. Rechtlich, faktisch und vor allem für die Haftung ist es egal. Das Vergehen ist identisch.
Wer schon rechtlich etwas nicht durführen darf, hat schon seine Sorgfaltspflicht nicht erfüllt.
Ihr haltete es halt anscheinend eher mit Pipi Langstrumpf: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt ........
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Bernie schrieb:
Schön ausgedrückt hilft halt nix - insbesondere bei Haftungsfragen.
Gefühltes (also emotionales) Recht hilft hier leider nicht weiter.
Moralisch macht es einen Unterschied, ob ich nachts um 3 Uhr über ne rote Ampel auf dem Landd fahre oder im Berufsverkehr in der Stadt. Rechtlich, faktisch und vor allem für die Haftung ist es egal. Das Vergehen ist identisch.
Wer schon rechtlich etwas nicht durführen darf, hat schon seine Sorgfaltspflicht nicht erfüllt.
Ihr haltete es halt anscheinend eher mit Pipi Langstrumpf: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt ........
"So gefährlich ist die Osteopathie nicht zumal die Sanftheit der meisten Osteopathen hierzulande eine ausserordentlich geringe Beddrohung für die Patienten darstellt.:)´"
Es ging um "Kopfhalten" und "spüren vom Liquor" und die damit abgeleitete Transzendenz, um nur einen Punkt zu nennen, nicht zu verwechseln mit transzendental von Immanuael Kant :smile:......obwohl... :unamused:
Hierbei wird wohl niemand physisch geschädigt, über die Psyche sprechen wir ein anderes Mal.
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stefan 302 schrieb:
..."schön ausgedrückt" bezog sich auf:
"So gefährlich ist die Osteopathie nicht zumal die Sanftheit der meisten Osteopathen hierzulande eine ausserordentlich geringe Beddrohung für die Patienten darstellt.:)´"
Es ging um "Kopfhalten" und "spüren vom Liquor" und die damit abgeleitete Transzendenz, um nur einen Punkt zu nennen, nicht zu verwechseln mit transzendental von Immanuael Kant :smile:......obwohl... :unamused:
Hierbei wird wohl niemand physisch geschädigt, über die Psyche sprechen wir ein anderes Mal.
Und da möchte Frau Repschläger Rechtssicherheit für Physiotherapeut in Sachen Osteopathie. GIBT ES schon immer,
dermaßen heisst Grosser Heilpraktiker ]
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Kuno Weil schrieb:
Hallo
Und da möchte Frau Repschläger Rechtssicherheit für Physiotherapeut in Sachen Osteopathie. GIBT ES schon immer,
dermaßen heisst Grosser Heilpraktiker ]
Weiß jemand von anderen Quellen, ob eine erneute Entscheidung geplant ist?
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popeysolivia schrieb:
Und vor ein paar Wochen hieß es noch, es wird noch in dieser Legislaturperiode neu verhandelt, ob die Osteopathie für uns Physios rechtlich erlaubt ist. Jetzt will keiner mehr was davon wissen und alles verläuft mal wieder im Sande.
Weiß jemand von anderen Quellen, ob eine erneute Entscheidung geplant ist?
Es wird auf einer anderen Plattform politisch neu überdacht, ... und dann gehandelt.
Die Osteoverbände haben sich keinen Gefallen damit getan es so zu lenken...
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stefan 302 schrieb:
dem ist nicht ganz so.
Es wird auf einer anderen Plattform politisch neu überdacht, ... und dann gehandelt.
Die Osteoverbände haben sich keinen Gefallen damit getan es so zu lenken...
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idefix- schrieb:
bezahlung wird vor der Behandlung kassiert 80 € in Bar. Nach allen Behandlungen bekommt der Pat. eine Rechnung und kann diese dann einreichen. Wer das nicht will bekommt keine Termine. Bisher noch nie Probleme mit den Pat. gehabt.
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Bei Blankoverordnungen beisst sich niemand mehr die Zähne aus, beim Dirketzugang müsste die Ausbildungs- und Prüfungsordnung geändert werden, denn für ein "Nuller" geht das nicht, was absolut verständlich ist.
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stefan 302 schrieb:
wie ich schon sagte, das HHVG wird nicht die Plattform sein.
Bei Blankoverordnungen beisst sich niemand mehr die Zähne aus, beim Dirketzugang müsste die Ausbildungs- und Prüfungsordnung geändert werden, denn für ein "Nuller" geht das nicht, was absolut verständlich ist.
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tom1350 schrieb:
Dann halt uns auf dem Laufenden. Das einzige, was ich derzeit sehe eine Zunahme beim Bedarf an Hausbesuchen.
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Problem beschreiben
tom1350 schrieb:
Ich lass mich überraschen, ob in den HHVG Verhandlungen dieses heiße Eisen angepackt wird. An Direktzugang und Blankoverordnung beißen die sich doch schon die Zähne aus..
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Du darfst als Physio alle Fortbildungen besuchen, die Du möchtest. Osteopathie, Craniosacrale Therapie, Akupunktur - einfach alles. Aber anwenden darfst Du es halt nicht.... Ich hab den sektoralen HP und auf der Urkunde ist explizit aufgeführt, daß ich mehrere Dinge, u.a. die Osteopathie nicht durchführen darf.
Alles was Du darfst, darfst Du selbstverständlich auch bewerben.
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die neue schrieb:
ohne "Voll-HP" darfst Du keine Osteopathie durchführen. Punkt.
Du darfst als Physio alle Fortbildungen besuchen, die Du möchtest. Osteopathie, Craniosacrale Therapie, Akupunktur - einfach alles. Aber anwenden darfst Du es halt nicht.... Ich hab den sektoralen HP und auf der Urkunde ist explizit aufgeführt, daß ich mehrere Dinge, u.a. die Osteopathie nicht durchführen darf.
Alles was Du darfst, darfst Du selbstverständlich auch bewerben.
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mbone schrieb:
Hast du den Voll HP dann darfst du aber Osteopathie machen..............auch wenn du gar nicht die 5 Jahre oder sonstwas hast...
Danke für eure Antwort auf meine ursprüngliche Frage. Ich habe mal noch eine. Bitte nur ernsthafte Antworten. Wie "werbt " ihr mit der Osteopathie? Fenster, Auto- darf man das? Uns wurde im Kurs gesagt, dass Physio osteopathie auf Privatrezept machen dürfen. Nur ohne Rezept müsste man den Heilpraktiker haben.
Da gibt es min. ein Urteil, das auch die Osteopathie auf Rezept untersagt. Die Ausübung der Osteopathie ist nur als Heilpraktiker möglich, so Anwalt Alt auf einem Seminar. Eine Ausnahme bildet die WPO Hessen, da soll das auf Rezept möglich sein.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 31.1.17 21:13:
Danke für eure Antwort auf meine ursprüngliche Frage. Ich habe mal noch eine. Bitte nur ernsthafte Antworten. Wie "werbt " ihr mit der Osteopathie? Fenster, Auto- darf man das? Uns wurde im Kurs gesagt, dass Physio osteopathie auf Privatrezept machen dürfen. Nur ohne Rezept müsste man den Heilpraktiker haben.
Da gibt es min. ein Urteil, das auch die Osteopathie auf Rezept untersagt. Die Ausübung der Osteopathie ist nur als Heilpraktiker möglich, so Anwalt Alt auf einem Seminar. Eine Ausnahme bildet die WPO Hessen, da soll das auf Rezept möglich sein.
(...) Durch dieses hat das Landgericht dem Beklagten, einem Physiotherapeuten, unter Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel verboten, berufs- oder gewerbsmäßig die Ausübung der Osteopathie anzukündigen und/oder die Osteopathie auszuüben, es sei denn, der Beklagte ist ärztlich bestallt oder im Besitz einer Erlaubnis für die Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 HeilPrG. (...)
weiter: (...) Die Osteopathie umfasst verschiedene sogenannte alternativmedizinische Krankheits- und Behandlungstechniken. Sie bezweckt die Diagnostik und Therapie (Schmerzlinderung, Muskelentspannung, Mobilisierung) von reversiblen funktionellen Störungen insbesondere am Stütz- und Bewegungsapparat (...)
(...) Die Ausübung der Osteopathie stellt somit eine (berufs- bzw. gewerbsmäßig) vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen dar.(...)
Quelle: OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. September 2015 - Az. I-20 U 236/13
Das ist zwar kein Bundesgericht, Die Begründung des Urteils ist aber imho so schlüssig, dass ein gegenteiliges Urteil auf Bundesebene nicht zu erwarten ist.
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springlukas schrieb:
OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 236/13) ist m.W. die letzte und höchste Instanz, die Physiotherapeuten die Osteopathie untersagt:
(...) Durch dieses hat das Landgericht dem Beklagten, einem Physiotherapeuten, unter Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel verboten, berufs- oder gewerbsmäßig die Ausübung der Osteopathie anzukündigen und/oder die Osteopathie auszuüben, es sei denn, der Beklagte ist ärztlich bestallt oder im Besitz einer Erlaubnis für die Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 HeilPrG. (...)
weiter: (...) Die Osteopathie umfasst verschiedene sogenannte alternativmedizinische Krankheits- und Behandlungstechniken. Sie bezweckt die Diagnostik und Therapie (Schmerzlinderung, Muskelentspannung, Mobilisierung) von reversiblen funktionellen Störungen insbesondere am Stütz- und Bewegungsapparat (...)
(...) Die Ausübung der Osteopathie stellt somit eine (berufs- bzw. gewerbsmäßig) vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen dar.(...)
Quelle: OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. September 2015 - Az. I-20 U 236/13
Das ist zwar kein Bundesgericht, Die Begründung des Urteils ist aber imho so schlüssig, dass ein gegenteiliges Urteil auf Bundesebene nicht zu erwarten ist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für eure Antwort auf meine ursprüngliche Frage. Ich habe mal noch eine. Bitte nur ernsthafte Antworten. Wie "werbt " ihr mit der Osteopathie? Fenster, Auto- darf man das? Uns wurde im Kurs gesagt, dass Physio osteopathie auf Privatrezept machen dürfen. Nur ohne Rezept müsste man den Heilpraktiker haben.
-> Ich höre das immer wieder. Da würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren. Diese Auassage ist leider nicht belastbar. Wie soll ein Arzt eine Delegation vornehmen, die
1.) rechtlich nicht einer Delegation entspricht und
2.) an jemanden "delegiert" wird (PT) dessen Berufsbild das zu delegierende nicht enthält.
Es gibt nur Delegation und Substitution von Heilkunde. Beides scheidet hier aus.
Du kannst das aber wie viele andere machen und es einfach anbieten. Schlimmstenfalls bekommst Du eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung und ein Verbot mit Strafandrohung vom zuständigen ÖGD.
Wundere Dich nicht über meine Antworten: Wenn du in einem Verkehsrechtforum die Frage stellst, ob man bei Rot über die Ampel fahren kann, wirst Du die gleiche Antwort bekommen: Können schon, aber dürfen nicht. Du musst halt die Konsequenzen tragen. Aber bitte nachher nicht hier im Forum rumheulen, dass ein Mitbeweber Dich abgemahnt hat.
@ mbone: "die 5 Jahre" --> welche 5 Jahre? Meinst Du die willkürlich von Vereinen und privaten Fortbildungsträgern konsensual festgelegten 5 Jahre? Die 5 Jahre, welche keinen Rechtscharakter haben?
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Bernie schrieb:
Die WPO Hessen ist eine Regelung zum führen der Weiterbildungsbezeichnung "Osteopath" und zur Ausbildung dazu. Etwaige Regelungen welche in den Geltungsbereich des HeilprG gehen, dürften nicht haltbar sein, da bundesrechtliche Regelungen (HeilprG i.V. m. MPhG) entgegenstehen. Solche sind aber, meines Wissens, nicht in der WPO enthalten.
@ mbone: "die 5 Jahre" --> welche 5 Jahre? Meinst Du die willkürlich von Vereinen und privaten Fortbildungsträgern konsensual festgelegten 5 Jahre? Die 5 Jahre, welche keinen Rechtscharakter haben?
OK. Die fünf Jahre scheinen willkürlich. Aber die Stundenanzahl wird doch seine Rechtfertigung haben, oder?
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tom1350 schrieb:
Bernie schrieb am 1.2.17 08:00:
@ mbone: "die 5 Jahre" --> welche 5 Jahre? Meinst Du die willkürlich von Vereinen und privaten Fortbildungsträgern konsensual festgelegten 5 Jahre? Die 5 Jahre, welche keinen Rechtscharakter haben?
OK. Die fünf Jahre scheinen willkürlich. Aber die Stundenanzahl wird doch seine Rechtfertigung haben, oder?
Bei mir waren 800 Std Anwesenheitsliste vorhanden, wobei das bei manchen deutlich unterschritten wurde, der Rest war "Homelearnig".
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stefan 302 schrieb:
wenn man großzügig "häusliches lernen" in den Stunden berücksichtigt, sich die Anwesenheitsnachweise anschaut, ist das mit der Rechtfertigung so eine Sache....
Bei mir waren 800 Std Anwesenheitsliste vorhanden, wobei das bei manchen deutlich unterschritten wurde, der Rest war "Homelearnig".
@ mbone: "die 5 Jahre" --> welche 5 Jahre? Meinst Du die willkürlich von Vereinen und privaten Fortbildungsträgern konsensual festgelegten 5 Jahre? Die 5 Jahre, welche keinen Rechtscharakter haben?
OK. Die fünf Jahre scheinen willkürlich. Aber die Stundenanzahl wird doch seine Rechtfertigung haben, oder?
Die Stundenzahl ist mir persönlich völlig Wurst
Und ob ich mich Osteopath nennen kann oder nicht , ebenso.
Ist halt kein geschützter Begriff wird aber eben, wenn einer behauptet es auszuüben als Heilkunde betrachtet. Deswegen muss derjenige HP sein.
Über die Qualität der Heilmethode sagt das alles aber gar nichts aus und deswegen ist der immer wieder hier zu lesende Vergleich mit medizinischen Untersuchungs und Behandlungsmethoden (Blut abnehmen, operieren etc.) anmaßend und wirkt wichtigtuerisch....
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mbone schrieb:
tom1350 schrieb am 1.2.17 09:47:
Bernie schrieb am 1.2.17 08:00:
@ mbone: "die 5 Jahre" --> welche 5 Jahre? Meinst Du die willkürlich von Vereinen und privaten Fortbildungsträgern konsensual festgelegten 5 Jahre? Die 5 Jahre, welche keinen Rechtscharakter haben?
OK. Die fünf Jahre scheinen willkürlich. Aber die Stundenanzahl wird doch seine Rechtfertigung haben, oder?
Die Stundenzahl ist mir persönlich völlig Wurst
Und ob ich mich Osteopath nennen kann oder nicht , ebenso.
Ist halt kein geschützter Begriff wird aber eben, wenn einer behauptet es auszuüben als Heilkunde betrachtet. Deswegen muss derjenige HP sein.
Über die Qualität der Heilmethode sagt das alles aber gar nichts aus und deswegen ist der immer wieder hier zu lesende Vergleich mit medizinischen Untersuchungs und Behandlungsmethoden (Blut abnehmen, operieren etc.) anmaßend und wirkt wichtigtuerisch....
--> :sunglasses: wenn Du meinst
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Bernie schrieb:
"deswegen ist der immer wieder hier zu lesende Vergleich mit medizinischen Untersuchungs und Behandlungsmethoden (Blut abnehmen, operieren etc.) anmaßend und wirkt wichtigtuerisch...."
--> :sunglasses: wenn Du meinst
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Bernie schrieb:
"Uns wurde im Kurs gesagt, dass Physio osteopathie auf Privatrezept machen dürfen. Nur ohne Rezept müsste man den Heilpraktiker haben. "
-> Ich höre das immer wieder. Da würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren. Diese Auassage ist leider nicht belastbar. Wie soll ein Arzt eine Delegation vornehmen, die
1.) rechtlich nicht einer Delegation entspricht und
2.) an jemanden "delegiert" wird (PT) dessen Berufsbild das zu delegierende nicht enthält.
Es gibt nur Delegation und Substitution von Heilkunde. Beides scheidet hier aus.
Du kannst das aber wie viele andere machen und es einfach anbieten. Schlimmstenfalls bekommst Du eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung und ein Verbot mit Strafandrohung vom zuständigen ÖGD.
Wundere Dich nicht über meine Antworten: Wenn du in einem Verkehsrechtforum die Frage stellst, ob man bei Rot über die Ampel fahren kann, wirst Du die gleiche Antwort bekommen: Können schon, aber dürfen nicht. Du musst halt die Konsequenzen tragen. Aber bitte nachher nicht hier im Forum rumheulen, dass ein Mitbeweber Dich abgemahnt hat.
@ mbone: "die 5 Jahre" --> welche 5 Jahre? Meinst Du die willkürlich von Vereinen und privaten Fortbildungsträgern konsensual festgelegten 5 Jahre? Die 5 Jahre, welche keinen Rechtscharakter haben?
es gibt mittlerweile Rechtsanwälte, die sich darauf spezialisieren Physiotherapeuten anzumahnen bzw. zu verklagen wenn sie Osteopathie ausüben. Ich glaube nicht, dass es Physiotherapeuten in naher Zukunft erlaubt sein wird Osteopathie auszuüben. Zitat aus dem Urteil vom OLG Düsseldorf vom 8.9.2015:
Den eigenständigen Beruf des Osteopathen gibt es nicht. Die Therapieform Osteopathie darf nur von Ärzten und Heilpraktikern angewendet werden. Sie darf nicht vom Arzt über den Physiotherapeuten verordnet werden.
Also Vorsicht !
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SuKu schrieb:
Hallo Miteinander,
es gibt mittlerweile Rechtsanwälte, die sich darauf spezialisieren Physiotherapeuten anzumahnen bzw. zu verklagen wenn sie Osteopathie ausüben. Ich glaube nicht, dass es Physiotherapeuten in naher Zukunft erlaubt sein wird Osteopathie auszuüben. Zitat aus dem Urteil vom OLG Düsseldorf vom 8.9.2015:
Den eigenständigen Beruf des Osteopathen gibt es nicht. Die Therapieform Osteopathie darf nur von Ärzten und Heilpraktikern angewendet werden. Sie darf nicht vom Arzt über den Physiotherapeuten verordnet werden.
Also Vorsicht !
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