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Fortbildungskostenübernahme sowie
ein Jobrad sind möglich.
Wir freuen uns auf DEINE
persönliche oder elektronische
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Ich möchte gern im nächsten Jahr eine Physiotherapeutin anstellen mit der Zusatzqualifikation Osteopathie und großer HP. Verständlicherweise möchte Sie vorallem als Osteopathin arbeiten.
Ich hab mit Verbänden telefoniert, ARGE usw., leider konnte mir keiner eine klare Auskunft geben ob das funktionieren kann. Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit dieser Thematik gemacht? Möchte halt in keinster Weise meine Zulassung gefährden.
Liebe Grüße und kommt entspannt in das neue Jahr.
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Edit: Die Möglichkeit dazu ist im Rahmenvertrag § 11 Ziffer 5 Satz 3 ff ausdrücklich beschrieben. Sollten die ARGE und dein Berufsverband eigentlich auch wissen. 🥴
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@PraxisAS Das praktizieren wir schon seit viele Jahren mit mehrere MA. Ist überhaupt kein Problem, solange du die MA beim Gesundheitsamt auch als HP meldest und die HP-Leistungen organisatorisch eindeutig von deine PT-Leistungen trennt.
Edit: Die Möglichkeit dazu ist im Rahmenvertrag § 11 Ziffer 5 Satz 3 ff ausdrücklich beschrieben. Sollten die ARGE und dein Berufsverband eigentlich auch wissen. 🥴
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PraxisAS schrieb:
Hallo ihr Lieben,
Ich möchte gern im nächsten Jahr eine Physiotherapeutin anstellen mit der Zusatzqualifikation Osteopathie und großer HP. Verständlicherweise möchte Sie vorallem als Osteopathin arbeiten.
Ich hab mit Verbänden telefoniert, ARGE usw., leider konnte mir keiner eine klare Auskunft geben ob das funktionieren kann. Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit dieser Thematik gemacht? Möchte halt in keinster Weise meine Zulassung gefährden.
Liebe Grüße und kommt entspannt in das neue Jahr.
Hast du also die Therapeutin als Vollzeitkraft bei den ges. KK gemeldet, muss sie erst die Zeit als PT für Leistungen für die gesetzlich Versicherten ableisten, und darf erst danach ihre HP Tätigkeit mit Osteopathie ausüben. Zusätzlich.
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Spongiosa schrieb:
Du musst die beiden Tätigkeiten trennen. Ein Mal angestellte Physiotherapeutin, die du zum jeweiligen Tätigkeitsumfang bei den gesetzlichen Krankenkassen gemeldet hast und auf der anderen Seite die HP Tätigkeit, unter die die Osteopathie fällt.
Hast du also die Therapeutin als Vollzeitkraft bei den ges. KK gemeldet, muss sie erst die Zeit als PT für Leistungen für die gesetzlich Versicherten ableisten, und darf erst danach ihre HP Tätigkeit mit Osteopathie ausüben. Zusätzlich.
Ich habe jetzt mit dem Gesundheitsamt telefoniert und für die scheint es soweit kein Problem zu sein, die ARGE hat ja dann auch nichts direkt damit zu tun, außer für die normale Anmeldung zur Physiotherapeutin.
ich möchte sie nur auf Mini-Job-Basis anstellen, deßhalb gibt es keine genauen Stunden die sie leistet. Wie ist dies genau zu trennen? Und räumlich muss ich nicht von der Physiotherapie getrennt werden?
Gabz liebe Grüße
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pt ani schrieb:
Warum gibt es keine genauen Stunden? Arbeit auf Abruf ist verboten und ich meine, dass neuerdings in der Verträgen seeeehr genau stehen muss, wann und wieviel gearbeitet werden soll.
Dementsprechend hat sie ja einen Stundenlohn für die Tätigkeit als osteo/Hp und einen Stundenlohn für PT.
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PraxisAS schrieb:
Ist ja letztendlich ein 520 Euro Job und sie arbeitet letztendlich als Physiotherapeutin und als osteo/HP.
Dementsprechend hat sie ja einen Stundenlohn für die Tätigkeit als osteo/Hp und einen Stundenlohn für PT.
Das hat doch damit nichts zu tun. Minijobber sind keine Arbeitnehmer zweiter Klasse.
Die Stunden müssen halt festgelegt werden.
Informiere Dich lieber vorher.
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pt ani schrieb:
@PraxisAS
Das hat doch damit nichts zu tun. Minijobber sind keine Arbeitnehmer zweiter Klasse.
Die Stunden müssen halt festgelegt werden.
Informiere Dich lieber vorher.
das heißt ich müsste dann trotzdem im Vertrag festhalten, dass sie meinetwegen 2 Stunden auf Physio-Basis arbeitet und meinetwegen 3 Stunden osteo?
selbst wenn es jetzt mal mehr Physio/osteo wären, läuft es dann auf +- Konto?
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PraxisAS schrieb:
Dazu habe ich denn doch noch eine Frage:
das heißt ich müsste dann trotzdem im Vertrag festhalten, dass sie meinetwegen 2 Stunden auf Physio-Basis arbeitet und meinetwegen 3 Stunden osteo?
selbst wenn es jetzt mal mehr Physio/osteo wären, läuft es dann auf +- Konto?
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PraxisAS schrieb:
Vielen Dank für die lieben Nachrichten.
Ich habe jetzt mit dem Gesundheitsamt telefoniert und für die scheint es soweit kein Problem zu sein, die ARGE hat ja dann auch nichts direkt damit zu tun, außer für die normale Anmeldung zur Physiotherapeutin.
ich möchte sie nur auf Mini-Job-Basis anstellen, deßhalb gibt es keine genauen Stunden die sie leistet. Wie ist dies genau zu trennen? Und räumlich muss ich nicht von der Physiotherapie getrennt werden?
Gabz liebe Grüße
steuermäßig stellt es keine Problem dar, solange die freigrenze insgesamt eingehalten wird?!
liebe Grüße und gute Nacht 💤
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pt ani schrieb:
Steuermäßig für wen? Das verstehe ich gerade garnicht.
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PraxisAS schrieb:
Und anderer Gedanke kam mir den auch noch:
steuermäßig stellt es keine Problem dar, solange die freigrenze insgesamt eingehalten wird?!
liebe Grüße und gute Nacht 💤
Der Satz ist so nicht richtig. Du kannst eine PT anstellen (Osteo ist keine Zusatzqualifikation einer PT!) und Du kannst eine HP anstellen. Kann ein und diesselbe Pesron sein. Sind aber zwei unterschiedliche Berufe. Zwei unterschiedliche Tätigkeiten und mithin 2 Verträge. Ich weiß, dass das oft anders gemacht wird, aber hier geht es ja darum, was formal richtig ist (wäre) und nicht was häufig gemacht wird - die normative Kraft des Faktischen funktioniert hier nicht.
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steuerlich ging es mir natürlich um die Umsatzsteuer von der wir Physiotherapeuten befreit sind, wenn ich jetzt einen HP anstelle verändert das nichts in meiner Praxis - rein von der steuerlichen Last. Habe mal gelernt, wenn ich jetzt als Beispiel eine Friseurin mit in die Praxis nehmen würde, dann müsste ich dann auch Umsatzsteuer bezahlen, weil ich keine reine Physio-Praxis bin.
wie ist eure Erfahrungen mit dem anmelden?
arge schon mehrfach gemacht,
aver die Anmeldung beim Gesundheitsamt war ein bisschen komisch:
da hieß es nur, schick mal ein formloses Schreiben rüber und dann trag ich sie hier ein. Das erschien mir dann doch ein bisschen zu wenig(auch wenn ich mir sowas mal wünschen würde)
liebe liebe Grüße!
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PraxisAS schrieb:
Das ist sehr gut beschrieben, dass heißt sie brauch schon 2 Verträge, damit es klar abgegrenzt ist.
steuerlich ging es mir natürlich um die Umsatzsteuer von der wir Physiotherapeuten befreit sind, wenn ich jetzt einen HP anstelle verändert das nichts in meiner Praxis - rein von der steuerlichen Last. Habe mal gelernt, wenn ich jetzt als Beispiel eine Friseurin mit in die Praxis nehmen würde, dann müsste ich dann auch Umsatzsteuer bezahlen, weil ich keine reine Physio-Praxis bin.
wie ist eure Erfahrungen mit dem anmelden?
arge schon mehrfach gemacht,
aver die Anmeldung beim Gesundheitsamt war ein bisschen komisch:
da hieß es nur, schick mal ein formloses Schreiben rüber und dann trag ich sie hier ein. Das erschien mir dann doch ein bisschen zu wenig(auch wenn ich mir sowas mal wünschen würde)
liebe liebe Grüße!
da hieß es nur, schick mal ein formloses Schreiben rüber und dann trag ich sie hier ein."
Welches Bundesland?
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Bernie schrieb:
"ie Anmeldung beim Gesundheitsamt war ein bisschen komisch:
da hieß es nur, schick mal ein formloses Schreiben rüber und dann trag ich sie hier ein."
Welches Bundesland?
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PraxisAS schrieb:
Schleswig-Holstein
Also in Hamburg brauchte ich auch nur ein formloses Schreiben in welchem Stand das ich ab dann als HP anfange zu Arbeiten und wo meine Praxis liegt.Mehr wollen die nicht und wenn doch dann melden die sich
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eim schrieb:
@PraxisAS
Also in Hamburg brauchte ich auch nur ein formloses Schreiben in welchem Stand das ich ab dann als HP anfange zu Arbeiten und wo meine Praxis liegt.Mehr wollen die nicht und wenn doch dann melden die sich
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Bernie schrieb:
"eine Physiotherapeutin anstellen mit der Zusatzqualifikation Osteopathie und großer HP."
Der Satz ist so nicht richtig. Du kannst eine PT anstellen (Osteo ist keine Zusatzqualifikation einer PT!) und Du kannst eine HP anstellen. Kann ein und diesselbe Pesron sein. Sind aber zwei unterschiedliche Berufe. Zwei unterschiedliche Tätigkeiten und mithin 2 Verträge. Ich weiß, dass das oft anders gemacht wird, aber hier geht es ja darum, was formal richtig ist (wäre) und nicht was häufig gemacht wird - die normative Kraft des Faktischen funktioniert hier nicht.
soweit ich informiert bin kann kein Arbeitnehmer (Deine PT ) einer Betriebsstätte (Deine Praxis) zusätzlich als Minijobber in der selben Betriebsstätte arbeiten. Auch wenn Du 2 unabhängige Praxen hast mit je einer Betriebsnummer, bist Du als Inhaber beider Praxen eine Peron .
Das Thema hatte ich vor 3 Jahren in Bayern
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Stimmt
liebe Grüße.
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PraxisAS schrieb:
Das heißt sie darf nicht als Physiotherapeutin bei mir arbeiten?
liebe Grüße.
sie arbeitet nicht bei mir. Sie arbeitet in einer anderen Praxis und arbeitet bei mir nebenbei.
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PraxisAS schrieb:
Jetzt glaube ich verstehe ich erst was gemeint ist -
sie arbeitet nicht bei mir. Sie arbeitet in einer anderen Praxis und arbeitet bei mir nebenbei.
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Gnusch schrieb:
Guten Morgen,
soweit ich informiert bin kann kein Arbeitnehmer (Deine PT ) einer Betriebsstätte (Deine Praxis) zusätzlich als Minijobber in der selben Betriebsstätte arbeiten. Auch wenn Du 2 unabhängige Praxen hast mit je einer Betriebsnummer, bist Du als Inhaber beider Praxen eine Peron .
Das Thema hatte ich vor 3 Jahren in Bayern
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Bojo schrieb:
es kann immer zu steuerrechtlichen Problemen kommen, wenn du als PT einen HP einstellst. Egal in welchem Umfang
bezogen auf die Umsatzsteuer?
solange der Freibetrag eingehalten wird müsste es ja funktionieren.
mich stelle sie ja nicht als HP/Osteo ein, sondern als PT mit Zusatzleistung Osteo.
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PraxisAS schrieb:
Wie kann ich das verstehen?
bezogen auf die Umsatzsteuer?
solange der Freibetrag eingehalten wird müsste es ja funktionieren.
mich stelle sie ja nicht als HP/Osteo ein, sondern als PT mit Zusatzleistung Osteo.
Wieso steuerrechtlichen Probleme? Einnahmen als HP sind auch von der Umsatzsteuer befreit. 🤔
Ich verstehe sowieso die Aussagen im diesem Thread gar nicht. WIR haben mehrere AN mit einer Doppelquali in Dienst. Da gibt es von der rechtlichen Seite Null Problemen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@PraxisAS
Wieso steuerrechtlichen Probleme? Einnahmen als HP sind auch von der Umsatzsteuer befreit. 🤔
Ich verstehe sowieso die Aussagen im diesem Thread gar nicht. WIR haben mehrere AN mit einer Doppelquali in Dienst. Da gibt es von der rechtlichen Seite Null Problemen.
Leider gibt es hier im Forum immer welche die Meinen sie wüßten alles besserund verbreiten dann auch noch falsche Behauptungen.Das UKE in Hamburg hat im UKE Athleticum auch Physiotherapeuten die auch den Voll HP und die Osteopathieausbildung haben und dort angestellt sind .
Und die Universität ist ja meines Wissens nach wohl ein staatliches Unternehmen
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eim schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Leider gibt es hier im Forum immer welche die Meinen sie wüßten alles besserund verbreiten dann auch noch falsche Behauptungen.Das UKE in Hamburg hat im UKE Athleticum auch Physiotherapeuten die auch den Voll HP und die Osteopathieausbildung haben und dort angestellt sind .
Und die Universität ist ja meines Wissens nach wohl ein staatliches Unternehmen
Früher haben einige Finanzämter es so ausgelegt, dass der Chef seine Angestellten komplett kontrollieren können musste, sonst war die Freiberuflichkeit gefährdet. Das hieß, ein PT konnte problemlos einen Masseur anstellen, aber andersrum konnte es Probleme geben. Scheinbar sind die Gesetze aber in der Zwischenzeit angepasst, bzw besser formuliert worden. Insofern ziehe ich meine Bemerkung von oben zurück
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Bojo schrieb:
@PraxisAS
Früher haben einige Finanzämter es so ausgelegt, dass der Chef seine Angestellten komplett kontrollieren können musste, sonst war die Freiberuflichkeit gefährdet. Das hieß, ein PT konnte problemlos einen Masseur anstellen, aber andersrum konnte es Probleme geben. Scheinbar sind die Gesetze aber in der Zwischenzeit angepasst, bzw besser formuliert worden. Insofern ziehe ich meine Bemerkung von oben zurück
Es wird dann die persönliche Leistungserbringung oder engmaschige Überwachung angezweifelt. Das haben wir auch schon erlebt. Da wir aber mit 5 Praxisinhabern waren und die organisatorische "Überwachung" sichergestellt war, konnten wir das Finanzamt den Zahn ziehen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Bojo Du hast prinzipiell durchaus recht. Das betrifft dann aber nur die Gewerbesteuer (-freiheit). Das betrifft auch heute noch ganz große Einrichtungen mit viele angestellte Therapeuten (oder beispielsweise große Laborarzt-Praxen).
Es wird dann die persönliche Leistungserbringung oder engmaschige Überwachung angezweifelt. Das haben wir auch schon erlebt. Da wir aber mit 5 Praxisinhabern waren und die organisatorische "Überwachung" sichergestellt war, konnten wir das Finanzamt den Zahn ziehen.
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PraxisAS schrieb:
Als reine osteo darf ich sie ja so auch nicht einstellen - weil es dann ja zu steuerrechtlichen Problemen kommen kann?
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