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Möglichkeiten? Dann müsst ihr
euch unbedingt unsere Praxis
ansehen!!
Ihr habt Therapiemöglichkeiten in
geräumigen und modernen Räumen...
Sowie einen Bereich mit
Trainingsgeräten von Milon, FIVE
und Proxomed.
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Ruft mich einfach mal an, um einen
Termin zu machen, damit ihr euch
ein eigenes Bild davon machen
könnt wie schön und umfangreich
es bei uns ist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Darf man als "osteopathische Techniken" auf die Visitenkarte schreiben, auch wenn man noch nicht HP ist?
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Das hat mit dem HP nichts zu tun, für mich ist es Werbung die nach dem HWG nicht zulässig ist.
Kannst du das näher erläutern?
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mbone schrieb:
Tempelritter schrieb am 14.11.16 18:47:
Das hat mit dem HP nichts zu tun, für mich ist es Werbung die nach dem HWG nicht zulässig ist.
Kannst du das näher erläutern?
Das hat mit dem HP nichts zu tun, für mich ist es Werbung die nach dem HWG nicht zulässig ist.
Kannst du das näher erläutern?
HWG § 3 Abs 3 b:
"Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,
wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben
b)
über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erfinders oder der für sie tätigen oder tätig gewesenen Personen
gemacht werden."
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tom1350 schrieb:
mbone schrieb am 14.11.16 21:42:
Tempelritter schrieb am 14.11.16 18:47:
Das hat mit dem HP nichts zu tun, für mich ist es Werbung die nach dem HWG nicht zulässig ist.
Kannst du das näher erläutern?
HWG § 3 Abs 3 b:
"Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,
wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben
b)
über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erfinders oder der für sie tätigen oder tätig gewesenen Personen
gemacht werden."
was wäre daran irreführend, unwahr etc?
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mbone schrieb:
Angenommen AT hat irgendeinen Kurs in dem osteopathische Techniken vermittelt wurden mal belegt und schreibt dies auf seine Visitenkarte, Praxisinfo, HP etc....
was wäre daran irreführend, unwahr etc?
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Tempelritter schrieb:
irreführend ist schon der begriff "osteopathische Techniken". Das kann schon eine dicke Abmahnung bringen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Woher hast du das Wissen mit der Abmahnung? Ist das eine persönliche Einschätzung oder gibt es da konkrete Fälle?
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Tempelritter schrieb:
zig konkrete Fälle, Info von Anwalt Alt, Aachen auf einem Rechtskundeseminar.
Ist es schlimm, wenn ich auf meine Visitenkarte "Anästhesiologische Techniken" oder "Neurochirurgische Techniken" schreibe, obwohl ich kein Arzt bin?
Fakt ist halt, unabhängig was auf Deiner Visitenkarte steht, dass Du keien Heilkunde ausüben darfst. Ob Deine "Osteopathischen Techniken" Ausübung der Heilkunde sind kann dann im Einzefall überprüft werden.
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Bernie schrieb:
Da sucht wieder jemand ein Schlupfloch .......
Ist es schlimm, wenn ich auf meine Visitenkarte "Anästhesiologische Techniken" oder "Neurochirurgische Techniken" schreibe, obwohl ich kein Arzt bin?
Fakt ist halt, unabhängig was auf Deiner Visitenkarte steht, dass Du keien Heilkunde ausüben darfst. Ob Deine "Osteopathischen Techniken" Ausübung der Heilkunde sind kann dann im Einzefall überprüft werden.
Lass doch deine Werbung vom Anwalt prüfen, dann bist du auf der sicheren Seite.
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Tempelritter schrieb:
machen kann man viel, nur nicht erwischen lassen. Dann könnte es teuer werden.
Lass doch deine Werbung vom Anwalt prüfen, dann bist du auf der sicheren Seite.
Ob die Auskünfte zutreffen, kann mab kaum prüfen, aber er hat etwas gelesen! :smile:
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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hgb schrieb:
.. aber hier zu fragen ist doch viel billiger!! :stuck_out_tongue:
Ob die Auskünfte zutreffen, kann mab kaum prüfen, aber er hat etwas gelesen! :smile:
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
Wenn ich in meiner Werbung über meinen Werdegang informiere und dabei eben auch schreibe Fortbildungen belegt zu haben die osteopathische Techniken vermittelten müßte die Sachlage doch eine ganz andere sein, oder seh ich das falsch?
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mbone schrieb:
Meinem Verständnis nach wäre es abmahnfähig wenn ich in meiner Werbung / Info schreibe , dass ich Osteopathie anbiete aber eben kein HP bin.
Wenn ich in meiner Werbung über meinen Werdegang informiere und dabei eben auch schreibe Fortbildungen belegt zu haben die osteopathische Techniken vermittelten müßte die Sachlage doch eine ganz andere sein, oder seh ich das falsch?
Also, mit "Du" meine ich jetzt nicht Dich persönlich......
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Bernie schrieb:
Fortbildungen kannst Du machen, wie Du lustig bist. Im Endeffekt scheiterts nachher an der rechtskonformen Ausübung.
Also, mit "Du" meine ich jetzt nicht Dich persönlich......
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tom1350 schrieb:
Warum soll man ein Risiko eingehen? Einfach stolz zu dem stehen, was man auch offiziell kann. Und wer weiß, vielleicht ändert sich bezüglich der Osteopathie ja noch was für die Physiotherapie :wink:
In Liberia gibt es nur noch ~170 Ärzte, deswegen dürfen dort die Hebammen Kaiserschnitte vornehmen.
Also gibt es bei weiterem Ärzteschwund in D - alle wollen nur noch in Kliniken und MVZ's - noch gute Hoffnungen für die PT.
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
.. und gehen die Landärzte aus!
In Liberia gibt es nur noch ~170 Ärzte, deswegen dürfen dort die Hebammen Kaiserschnitte vornehmen.
Also gibt es bei weiterem Ärzteschwund in D - alle wollen nur noch in Kliniken und MVZ's - noch gute Hoffnungen für die PT.
mfg hgb :sunglasses:
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Bernie schrieb:
Das heißt nicht "Kaiserschnitt", sondern wenns der PT macht : "Kaiserliche Techniken".......... :yum: :kissing_closed_eyes: :thumbsdown:
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Tempelritter schrieb:
Das hat mit dem HP nichts zu tun, für mich ist es Werbung die nach dem HWG nicht zulässig ist.
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