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zur Unterstüt...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Optierung beim Finanzamt

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Neues Thema
Optierung beim Finanzamt
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Stefanie Mueller
03.01.2014 11:29
Hat von Euch jemand freiwillig beim Finanzamt optiert und kann mir sagen ob die umsatzsteuerfreien Leistungen auch umsatzsteuerfrei geblieben sind? Denke darüber nach, um für die Anschaffungen der neuen Praxiseinrichtung die Mwst. zurückzubekommen.
LG

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Hat von Euch jemand freiwillig beim Finanzamt optiert und kann mir sagen ob die umsatzsteuerfreien Leistungen auch umsatzsteuerfrei geblieben sind? Denke darüber nach, um für die Anschaffungen der neuen Praxiseinrichtung die Mwst. zurückzubekommen. LG
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Stefanie Mueller schrieb:

Hat von Euch jemand freiwillig beim Finanzamt optiert und kann mir sagen ob die umsatzsteuerfreien Leistungen auch umsatzsteuerfrei geblieben sind? Denke darüber nach, um für die Anschaffungen der neuen Praxiseinrichtung die Mwst. zurückzubekommen.
LG

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morpheus-06
03.01.2014 11:42
Heilbehandlungen auf Rezept bleiben umsatzsteuerfrei, alles andere nicht. Das solltest du aber mit deinem STB besprechen.
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Heilbehandlungen auf Rezept bleiben umsatzsteuerfrei, alles andere nicht. Das solltest du aber mit deinem STB besprechen.
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Stefanie Mueller
03.01.2014 12:09
Hast du das so gemacht?
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Stefanie Mueller schrieb:

Hast du das so gemacht?

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Lars van Ravenzwaaij
03.01.2014 12:12
Und weil die Hauptleistungen umsatzsteuerfrei bleiben, kann man die Vorsteuer, wenn überhaupt, nur anteilig (!) anrechnen. Das kann dir aber jeder Steuerberater erzählen.

Also Idee gut, aber bei unter (ca.) 50% umsatzsteuerpflichtigen Leistungen überhaupt nicht sinnvoll.
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• Jens Uhlhorn
• morpheus-06
Und weil die Hauptleistungen umsatzsteuerfrei bleiben, kann man die Vorsteuer, wenn überhaupt, nur anteilig (!) anrechnen. Das kann dir aber jeder Steuerberater erzählen. Also Idee gut, aber bei unter (ca.) 50% umsatzsteuerpflichtigen Leistungen überhaupt nicht sinnvoll.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Und weil die Hauptleistungen umsatzsteuerfrei bleiben, kann man die Vorsteuer, wenn überhaupt, nur anteilig (!) anrechnen. Das kann dir aber jeder Steuerberater erzählen.

Also Idee gut, aber bei unter (ca.) 50% umsatzsteuerpflichtigen Leistungen überhaupt nicht sinnvoll.

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morpheus-06
03.01.2014 12:54
ich nicht aber ein Freund der ein MVZ gebaut hat. Keiner von uns kennt deine Pläne und Investition. Wichtig ist dein STB, der muss den Weg bereiten, da wie Lars schreibt: nur ein anteiliges anrechnen möglich ist.
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ich nicht aber ein Freund der ein MVZ gebaut hat. Keiner von uns kennt deine Pläne und Investition. Wichtig ist dein STB, der muss den Weg bereiten, da wie Lars schreibt: nur ein anteiliges anrechnen möglich ist.
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morpheus-06 schrieb:

ich nicht aber ein Freund der ein MVZ gebaut hat. Keiner von uns kennt deine Pläne und Investition. Wichtig ist dein STB, der muss den Weg bereiten, da wie Lars schreibt: nur ein anteiliges anrechnen möglich ist.

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morpheus-06 schrieb:

Heilbehandlungen auf Rezept bleiben umsatzsteuerfrei, alles andere nicht. Das solltest du aber mit deinem STB besprechen.

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hgb
03.01.2014 12:20
für Heilberufe lohnt sich das nicht. Kosten incl. Steuer über den AfA Zeitraum gleichmäßig abschreiben läßt Kosten und Erträge besser kalkulieren. Einkunfstschwankungen sind im diesem Sektor eher selten.

mfg hgb :blush:

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für Heilberufe lohnt sich das nicht. Kosten incl. Steuer über den AfA Zeitraum gleichmäßig abschreiben läßt Kosten und Erträge besser kalkulieren. Einkunfstschwankungen sind im diesem Sektor eher selten. mfg hgb :blush:
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Stefanie Mueller
03.01.2014 12:44
Ich danke Euch.
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Stefanie Mueller schrieb:

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hgb schrieb:

für Heilberufe lohnt sich das nicht. Kosten incl. Steuer über den AfA Zeitraum gleichmäßig abschreiben läßt Kosten und Erträge besser kalkulieren. Einkunfstschwankungen sind im diesem Sektor eher selten.

mfg hgb :blush:



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