Therapie und Training
in einer außergewöhnlichen Praxis
Exklusive Einrichtung, harmonische
Farbgestaltung
und Wohlfühl - Atmosphäre - das
möchten
wir Ihnen anbieten!
Auf über 300m2 Praxisfläche
stehen moderne großzügige, im
Sommer vollklimatisierte
Behandlungsräume und eine ca. 80
m2 große MTT-Fläche, mit
computergestützten Frei medical
Faktum Therapiegeräten , zur
Verfügung.
Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
auch später, für unsere Praxis
mit zur Zeit 7 Physiother...
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LG
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Stefanie Mueller schrieb:
Hat von Euch jemand freiwillig beim Finanzamt optiert und kann mir sagen ob die umsatzsteuerfreien Leistungen auch umsatzsteuerfrei geblieben sind? Denke darüber nach, um für die Anschaffungen der neuen Praxiseinrichtung die Mwst. zurückzubekommen.
LG
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Stefanie Mueller schrieb:
Hast du das so gemacht?
Also Idee gut, aber bei unter (ca.) 50% umsatzsteuerpflichtigen Leistungen überhaupt nicht sinnvoll.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Und weil die Hauptleistungen umsatzsteuerfrei bleiben, kann man die Vorsteuer, wenn überhaupt, nur anteilig (!) anrechnen. Das kann dir aber jeder Steuerberater erzählen.
Also Idee gut, aber bei unter (ca.) 50% umsatzsteuerpflichtigen Leistungen überhaupt nicht sinnvoll.
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morpheus-06 schrieb:
ich nicht aber ein Freund der ein MVZ gebaut hat. Keiner von uns kennt deine Pläne und Investition. Wichtig ist dein STB, der muss den Weg bereiten, da wie Lars schreibt: nur ein anteiliges anrechnen möglich ist.
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morpheus-06 schrieb:
Heilbehandlungen auf Rezept bleiben umsatzsteuerfrei, alles andere nicht. Das solltest du aber mit deinem STB besprechen.
mfg hgb :blush:
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Stefanie Mueller schrieb:
Ich danke Euch.
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hgb schrieb:
für Heilberufe lohnt sich das nicht. Kosten incl. Steuer über den AfA Zeitraum gleichmäßig abschreiben läßt Kosten und Erträge besser kalkulieren. Einkunfstschwankungen sind im diesem Sektor eher selten.
mfg hgb :blush:
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