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Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
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habe der BGW Verzugszinsen für 95 Tage in Rechnung gestellt. Kam heute Antwort
"Laut übereinstimmender Auffassung der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung findet laut der UV-GOÄ die Vorschrift des §286 Abs. 3 BGB auf den Vertrag keine Anwendung"
Soll also heißen Verzugszinsen können nicht bezahlt werden
Stehen die Kassen inzwischen über dem Gesetz?
Habe die Angelegenheit an den Rechtsbeistand des Berufsverbandes weitergeleitet, mal schauen was die sagen.
Fax an die BG, das Versicherte der BGW bei uns nur noch gegen Rechnung behandelt werden, bzw. gar nicht, bis die Sachlage geklärt ist.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruß Georg
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idefix- schrieb:
hallo Kollegen,
habe der BGW Verzugszinsen für 95 Tage in Rechnung gestellt. Kam heute Antwort
"Laut übereinstimmender Auffassung der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung findet laut der UV-GOÄ die Vorschrift des §286 Abs. 3 BGB auf den Vertrag keine Anwendung"
Soll also heißen Verzugszinsen können nicht bezahlt werden
Stehen die Kassen inzwischen über dem Gesetz?
Habe die Angelegenheit an den Rechtsbeistand des Berufsverbandes weitergeleitet, mal schauen was die sagen.
Fax an die BG, das Versicherte der BGW bei uns nur noch gegen Rechnung behandelt werden, bzw. gar nicht, bis die Sachlage geklärt ist.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruß Georg
UV-GOÄ die Vorschrift des
> §286 Abs. 3 BGB auf den Vertrag keine Anwendung\"
>
Habt Ihr einen Vertrag mit der BGW?
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Klauslogo schrieb:
idefix- schrieb:
UV-GOÄ die Vorschrift des
> §286 Abs. 3 BGB auf den Vertrag keine Anwendung\"
>
Habt Ihr einen Vertrag mit der BGW?
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Wonderwoman schrieb:
Und da gibt's keine Verzugszinsen? Kann ich mir nicht vorstellen... idR verweist das SGB dann auf das BGB.
Wir hatten ebenfalls mal ein solches Problem mit einer BG - das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde hat uns da geholfen: im Ergebnis haben wir auch unsere Mahngebühren erstattet bekommen.
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Hubwieser-Gross schrieb:
Da das SGB gar keinen Verzug kennt, gilt dann eben doch das BGB.
Wir hatten ebenfalls mal ein solches Problem mit einer BG - das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde hat uns da geholfen: im Ergebnis haben wir auch unsere Mahngebühren erstattet bekommen.
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morpheus-06 schrieb:
es müsste auch im SGB Verzugszinsen geben, müsste man nachlesen.
Eine kurze Volltextsuche ("Zins") bringt es an den Tag: Herzinsuffizienz als einziger Treffer! (außer in den Kapiteln, in denen es um die Finanzierung des Systems geht)
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Hubwieser-Gross schrieb:
zu viele Konjunktive! "Müsste" müsste schon sein, wenn nicht "ist" oder besser "nicht ist" dagegen spräche.
Eine kurze Volltextsuche ("Zins") bringt es an den Tag: Herzinsuffizienz als einziger Treffer! (außer in den Kapiteln, in denen es um die Finanzierung des Systems geht)
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Hubwieser-Gross schrieb:
da habe ich doch glatt im falschen SGB rumgesucht. Aber zur Beruhigung: im siebten Buch gibt es natürlich auch keine Zahlungsverzüge seitens der Kostenträger.....
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morpheus-06 schrieb:
es müssten die Regelungen des SGB gelten und nicht die des BGB.
Na dann....
:grin:
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don schrieb:
Habe die Angelegenheit an den Rechtsbeistand des Berufsverbandes weitergeleitet, mal schauen was die sagen.
Na dann....
:grin:
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