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Schwarzwald-Baar - Heuberg

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Neues Thema
Verzugszinsen
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idefix-
25.11.2013 13:01
hallo Kollegen,

habe der BGW Verzugszinsen für 95 Tage in Rechnung gestellt. Kam heute Antwort

"Laut übereinstimmender Auffassung der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung findet laut der UV-GOÄ die Vorschrift des §286 Abs. 3 BGB auf den Vertrag keine Anwendung"

Soll also heißen Verzugszinsen können nicht bezahlt werden

Stehen die Kassen inzwischen über dem Gesetz?

Habe die Angelegenheit an den Rechtsbeistand des Berufsverbandes weitergeleitet, mal schauen was die sagen.

Fax an die BG, das Versicherte der BGW bei uns nur noch gegen Rechnung behandelt werden, bzw. gar nicht, bis die Sachlage geklärt ist.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Gruß Georg

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hallo Kollegen, habe der BGW Verzugszinsen für 95 Tage in Rechnung gestellt. Kam heute Antwort "Laut übereinstimmender Auffassung der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung findet laut der UV-GOÄ die Vorschrift des §286 Abs. 3 BGB auf den Vertrag keine Anwendung" Soll also heißen Verzugszinsen können nicht bezahlt werden Stehen die Kassen inzwischen über dem Gesetz? Habe die Angelegenheit an den Rechtsbeistand des Berufsverbandes weitergeleitet, mal schauen was die sagen. Fax an die BG, das Versicherte der BGW bei uns nur noch gegen Rechnung behandelt werden, bzw. gar nicht, bis die Sachlage geklärt ist. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Gruß Georg
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idefix- schrieb:

hallo Kollegen,

habe der BGW Verzugszinsen für 95 Tage in Rechnung gestellt. Kam heute Antwort

"Laut übereinstimmender Auffassung der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung findet laut der UV-GOÄ die Vorschrift des §286 Abs. 3 BGB auf den Vertrag keine Anwendung"

Soll also heißen Verzugszinsen können nicht bezahlt werden

Stehen die Kassen inzwischen über dem Gesetz?

Habe die Angelegenheit an den Rechtsbeistand des Berufsverbandes weitergeleitet, mal schauen was die sagen.

Fax an die BG, das Versicherte der BGW bei uns nur noch gegen Rechnung behandelt werden, bzw. gar nicht, bis die Sachlage geklärt ist.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Gruß Georg

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Klauslogo
25.11.2013 14:03
idefix- schrieb:

UV-GOÄ die Vorschrift des
> §286 Abs. 3 BGB auf den Vertrag keine Anwendung\"
>
Habt Ihr einen Vertrag mit der BGW?
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idefix- schrieb: UV-GOÄ die Vorschrift des > §286 Abs. 3 BGB auf den Vertrag keine Anwendung\" > Habt Ihr einen Vertrag mit der BGW?
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Klauslogo schrieb:

idefix- schrieb:

UV-GOÄ die Vorschrift des
> §286 Abs. 3 BGB auf den Vertrag keine Anwendung\"
>
Habt Ihr einen Vertrag mit der BGW?

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morpheus-06
25.11.2013 14:15
es müssten die Regelungen des SGB gelten und nicht die des BGB.
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es müssten die Regelungen des SGB gelten und nicht die des BGB.
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Wonderwoman
25.11.2013 14:39
Und da gibt's keine Verzugszinsen? Kann ich mir nicht vorstellen... idR verweist das SGB dann auf das BGB.
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Und da gibt's keine Verzugszinsen? Kann ich mir nicht vorstellen... idR verweist das SGB dann auf das BGB.
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Wonderwoman schrieb:

Und da gibt's keine Verzugszinsen? Kann ich mir nicht vorstellen... idR verweist das SGB dann auf das BGB.

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Hubwieser-Gross
25.11.2013 14:41
Da das SGB gar keinen Verzug kennt, gilt dann eben doch das BGB.

Wir hatten ebenfalls mal ein solches Problem mit einer BG - das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde hat uns da geholfen: im Ergebnis haben wir auch unsere Mahngebühren erstattet bekommen.

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Da das SGB gar keinen Verzug kennt, gilt dann eben doch das BGB. Wir hatten ebenfalls mal ein solches Problem mit einer BG - das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde hat uns da geholfen: im Ergebnis haben wir auch unsere Mahngebühren erstattet bekommen.
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Hubwieser-Gross schrieb:

Da das SGB gar keinen Verzug kennt, gilt dann eben doch das BGB.

Wir hatten ebenfalls mal ein solches Problem mit einer BG - das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde hat uns da geholfen: im Ergebnis haben wir auch unsere Mahngebühren erstattet bekommen.

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morpheus-06
25.11.2013 14:44
es müsste auch im SGB Verzugszinsen geben, müsste man nachlesen.
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es müsste auch im SGB Verzugszinsen geben, müsste man nachlesen.
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morpheus-06 schrieb:

es müsste auch im SGB Verzugszinsen geben, müsste man nachlesen.

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Hubwieser-Gross
25.11.2013 16:15
zu viele Konjunktive! "Müsste" müsste schon sein, wenn nicht "ist" oder besser "nicht ist" dagegen spräche.

Eine kurze Volltextsuche ("Zins") bringt es an den Tag: Herzinsuffizienz als einziger Treffer! (außer in den Kapiteln, in denen es um die Finanzierung des Systems geht)

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zu viele Konjunktive! "Müsste" müsste schon sein, wenn nicht "ist" oder besser "nicht ist" dagegen spräche. Eine kurze Volltextsuche ("Zins") bringt es an den Tag: Herzinsuffizienz als einziger Treffer! (außer in den Kapiteln, in denen es um die Finanzierung des Systems geht)
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Hubwieser-Gross schrieb:

zu viele Konjunktive! "Müsste" müsste schon sein, wenn nicht "ist" oder besser "nicht ist" dagegen spräche.

Eine kurze Volltextsuche ("Zins") bringt es an den Tag: Herzinsuffizienz als einziger Treffer! (außer in den Kapiteln, in denen es um die Finanzierung des Systems geht)

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Hubwieser-Gross
25.11.2013 16:19
da habe ich doch glatt im falschen SGB rumgesucht. Aber zur Beruhigung: im siebten Buch gibt es natürlich auch keine Zahlungsverzüge seitens der Kostenträger.....

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da habe ich doch glatt im falschen SGB rumgesucht. Aber zur Beruhigung: im siebten Buch gibt es natürlich auch keine Zahlungsverzüge seitens der Kostenträger.....
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Hubwieser-Gross schrieb:

da habe ich doch glatt im falschen SGB rumgesucht. Aber zur Beruhigung: im siebten Buch gibt es natürlich auch keine Zahlungsverzüge seitens der Kostenträger.....

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morpheus-06 schrieb:

es müssten die Regelungen des SGB gelten und nicht die des BGB.

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don
25.11.2013 14:50
Habe die Angelegenheit an den Rechtsbeistand des Berufsverbandes weitergeleitet, mal schauen was die sagen.

Na dann....
:grin:
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Habe die Angelegenheit an den Rechtsbeistand des Berufsverbandes weitergeleitet, mal schauen was die sagen. Na dann.... :grin:
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don schrieb:

Habe die Angelegenheit an den Rechtsbeistand des Berufsverbandes weitergeleitet, mal schauen was die sagen.

Na dann....
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