Sie suchen? Wir auch!
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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ich möchte gerade Praxisräume anmieten und wäre prinzipiell sehr an einem Inserat interessiert.
Davor war bereits eine Praxis in den Räumlichkeiten angemietet. Leider konnte mir der Vermieter nicht mitteilen ob ein Nutzungsänderungsantrag bereits gestellt wurde.
- Wo finde ich dies heraus? Wer ist hier der Ansprechpartner?
- Ist ggf. eine Nutzungsänderung schwer zu erwirken? Gibt es Erfahrungen?
Liebe Grüße und Danke für die Infos
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hgb schrieb:
.. das zuständige Bauamt weiß, welche Gewerbe / Praxen in den Räumen erlaubt sind und ob überhaupt ein Antrag gestellt werden muß. mfg hgbblush
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ich würde niemals ein Mietvertrag unterschreiben, wenn der Vermieter mir die erforderlichen Nutzungsänderung nicht verbindlich zusagen kann. Ist im Grunde seine Aufgabe, obwohl manche Vermieter versuchen es auf dem gewerblichen Mieter abzuwälzen.
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hgb schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Wenn ich als Mieter Klarheit haben will, kümmere ich mich selber. Hat der Vermieter mich verladen, folgt ein nerviger Rechtsstreit. So einfach ist das!
NB: Ich habe das früher als Mieter so gehandhabt. Und heute, als Vermieter von gewerbliche Objekte handhabe ich das auch so.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@hgb Ein ernsthafter Vermieter kann mir das vor Vertragsunterzeichnung schriftlich nachweisen. Andernfalls unterschreibe ich nicht. Dann braucht es auch kein nerviger Rechtsstreit. So einfach ist das!
NB: Ich habe das früher als Mieter so gehandhabt. Und heute, als Vermieter von gewerbliche Objekte handhabe ich das auch so.
Die Nutzungsänderung wird bspw. von einem Architekten erarbeitet und muss dann beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Diese prüft nach Gebäudeklasse den Brandschutz und abhängig von der Gemeinde, auch die Anzahl der Parkplätze.
Mein Antrag hat von der Bearbeitung Architekt bis zur Genehmigung des Bauamtes 9 ganze Monate gedauert!!!
Frag beim Bauamt nach wie mit einer Nutzungsänderung in der zuständigen Gemeinde gehandhabt wird.
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Oliver S. schrieb:
Also wenn es eine Nutzungsänderung von einer ehemals genehmigten Büroeinheit o.ä. zu einer Praxis gibt, wird das der Vermieter auf jeden Fall wissen.
Die Nutzungsänderung wird bspw. von einem Architekten erarbeitet und muss dann beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Diese prüft nach Gebäudeklasse den Brandschutz und abhängig von der Gemeinde, auch die Anzahl der Parkplätze.
Mein Antrag hat von der Bearbeitung Architekt bis zur Genehmigung des Bauamtes 9 ganze Monate gedauert!!!
Frag beim Bauamt nach wie mit einer Nutzungsänderung in der zuständigen Gemeinde gehandhabt wird.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hi Community,
ich möchte gerade Praxisräume anmieten und wäre prinzipiell sehr an einem Inserat interessiert.
Davor war bereits eine Praxis in den Räumlichkeiten angemietet. Leider konnte mir der Vermieter nicht mitteilen ob ein Nutzungsänderungsantrag bereits gestellt wurde.
- Wo finde ich dies heraus? Wer ist hier der Ansprechpartner?
- Ist ggf. eine Nutzungsänderung schwer zu erwirken? Gibt es Erfahrungen?
Liebe Grüße und Danke für die Infos
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Die Nutzungsänderung muß explizit auf den Betrieb einer physiotherapeutischen Praxis lauten. GKV- oder Privat-Praxis spielt dabei überhaupt keine Rolle.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Auf was ist der Nutzungsänderungsantrag ausgeschrieben? Reicht die Bezeichnung Praxisraum oder muss dies speziell Physiotherapiepraxisraum bezeichnet werden? Bei Behandlung mit reinen Privatpatienten ist dies hinfällig habe ich gehört?
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