Hast Du Lust unsere wunderbaren
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
unterstützen, dann melde Dich bei
uns.
WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
unterstützen, dann melde Dich bei
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WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
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Deine eigen...
ich möchte gerne in den Räumlichkeiten eines ehemaligen Kindergartens eine Praxis eröffnen.
Bis vor einem Jahr war dieser Kindergarten noch in Betrieb und entsprach allen Anforderungen.
Barrierefreiheit, Parkplätze,etc.
Ich möchte diese Räumlichkeiten komplett so übernehmen,ohne etwas umzubauen,etc.
Muss ich trotzdem eine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragen?
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S!mone schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
ich möchte gerne in den Räumlichkeiten eines ehemaligen Kindergartens eine Praxis eröffnen.
Bis vor einem Jahr war dieser Kindergarten noch in Betrieb und entsprach allen Anforderungen.
Barrierefreiheit, Parkplätze,etc.
Ich möchte diese Räumlichkeiten komplett so übernehmen,ohne etwas umzubauen,etc.
Muss ich trotzdem eine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragen?
mfg hgb :blush:
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Eberhard schrieb:
Die Nutzungsänderung muß der Eigentümer der Räume beantragen. Eine Nutzungsänderung hat mit Umbauen der Räume im archarischen Sinne nichts zu tun. Ich würde mich auf keinen Fall auf ein anderes Verfahren einlassen. Die Nutzung soll geändert werden und das ist entscheidend. Wenn du eine GKV- Zulassung willst, musst du das bei den Kassenverbänden außerdem beantragen.
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Helmut Fromberger schrieb:
Kindergärten sind Sonderbauten. Da heißt es aufpassen!
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hgb schrieb:
Baurecht ist Landesrecht, also Anruf beim Bauamt und fragen.
mfg hgb :blush:
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morpheus-06 schrieb:
mit einem Antrag auf Nutzungsänderung bist du immer auf der sicheren Seite. Die Baubehörde geben ihr OK oder fordern Umnbauten nach der LBO wenn erforderlich. Ohne Nutzungsänderung kann eine Baubehörde den laufenden Praxisbetrieb auch untersagen bis dies gemacht wurde.
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