Die Praxis tastbar sucht
Verstärkung....!!!!
Wir bieten ab sofort eine Stelle
zur Mitarbeit in unserer schönen
Privatpraxis für Osteopathie &
Physiotherapie in Dortmund.
Es ist Stelle mit
überdurchschnittlicher Bezahlung,
optionalen Bonuszahlungen und
familienfreundlichen Arbeitszeiten
zu vergeben. Die genaue Stundenzahl
kann nach Absprache mit dem Inhaber
geklärt und ggf. erweitert werden.
In der Praxis tastbar behandeln wir
Erwachsene, Schwangere, Sportler,
aber auch gerne jüng...
Verstärkung....!!!!
Wir bieten ab sofort eine Stelle
zur Mitarbeit in unserer schönen
Privatpraxis für Osteopathie &
Physiotherapie in Dortmund.
Es ist Stelle mit
überdurchschnittlicher Bezahlung,
optionalen Bonuszahlungen und
familienfreundlichen Arbeitszeiten
zu vergeben. Die genaue Stundenzahl
kann nach Absprache mit dem Inhaber
geklärt und ggf. erweitert werden.
In der Praxis tastbar behandeln wir
Erwachsene, Schwangere, Sportler,
aber auch gerne jüng...
ich möchte gerne in den Räumlichkeiten eines ehemaligen Kindergartens eine Praxis eröffnen.
Bis vor einem Jahr war dieser Kindergarten noch in Betrieb und entsprach allen Anforderungen.
Barrierefreiheit, Parkplätze,etc.
Ich möchte diese Räumlichkeiten komplett so übernehmen,ohne etwas umzubauen,etc.
Muss ich trotzdem eine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragen?
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S!mone schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
ich möchte gerne in den Räumlichkeiten eines ehemaligen Kindergartens eine Praxis eröffnen.
Bis vor einem Jahr war dieser Kindergarten noch in Betrieb und entsprach allen Anforderungen.
Barrierefreiheit, Parkplätze,etc.
Ich möchte diese Räumlichkeiten komplett so übernehmen,ohne etwas umzubauen,etc.
Muss ich trotzdem eine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragen?
mfg hgb :blush:
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Eberhard schrieb:
Die Nutzungsänderung muß der Eigentümer der Räume beantragen. Eine Nutzungsänderung hat mit Umbauen der Räume im archarischen Sinne nichts zu tun. Ich würde mich auf keinen Fall auf ein anderes Verfahren einlassen. Die Nutzung soll geändert werden und das ist entscheidend. Wenn du eine GKV- Zulassung willst, musst du das bei den Kassenverbänden außerdem beantragen.
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Helmut Fromberger schrieb:
Kindergärten sind Sonderbauten. Da heißt es aufpassen!
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hgb schrieb:
Baurecht ist Landesrecht, also Anruf beim Bauamt und fragen.
mfg hgb :blush:
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morpheus-06 schrieb:
mit einem Antrag auf Nutzungsänderung bist du immer auf der sicheren Seite. Die Baubehörde geben ihr OK oder fordern Umnbauten nach der LBO wenn erforderlich. Ohne Nutzungsänderung kann eine Baubehörde den laufenden Praxisbetrieb auch untersagen bis dies gemacht wurde.
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