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Für unsere orthopädisch
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in Festanstellung.
Was wir bieten:
- Angenehme
Patiententerminierung im
30-Minuten-Takt
- Acht großzügige und ...
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Hat auch gar nichts mit eine Nutzungsänderung zu tun.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Marcel Manasse Das GA braucht keine offizielle Bauzeichnung. Er reicht einen einfachen Grundriss, wo du selbst die Spender einzeichnest. Außerdem gibst es transportablen (lose) Spender, die müssen nicht fest montiert sein. Die können also ständig irgendwo anders stehen. Die spinnen doch wohl beim GA! Mach's nicht so kompliziert.
Hat auch gar nichts mit eine Nutzungsänderung zu tun.
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Marcel Manasse schrieb:
Ich wohne in Rheinland Pfalz und bin momentan die ganzen Behörden am abklappern, damit meine Frau ihre kleines Behandlungszimmer öffnen kann. Ich hatte mit dem Bauamt darüber gesprochen und die meinten, dass es genehmigungsfrei wäre. Ich hab dann mit dem Gesundheitsamt gesprochen, die meinten dann, ich solle es mir schriftlich geben lassen dass die Nutzungsänderung Genehmigungsfrei ist, allerdings soll ich ihnen Baupläne geben wo die Aufstellungspunkte der Desinfektionsmittel (Spender) die eingezeichnet sind. Also hab ich mich wieder beim Bauamt gemeldet und die meinten dann, dass wegen dieser Einzeichnungen eine reguläre Nutzungsänderung zu beantragen wäre. Jetzt hab ich mir selbst mal die LBauO durchgelesen und laut §62 LBauO steht unter Abschnitt 2, Punkt 5, dass die Nutzungsänderung "bei einer teilweisen, untergeordneten gewerblichen oder geschäftlichen Mitbenutzung von Wohnraum ohne Änderung der Bausubstanz durch freiberuflich Tätige oder Gewerbetreibende" unter genehmigungsfrei zählt. Wieso ist dass dann so kompliziert da Grad einen Schrieb aufzusetzen wo drin steht dass laut diesem Paragraphen die Änderung genehmigungsfrei ist? Oder gehe ich da zu blauäugig ran?
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Leni C. schrieb:
Willkommen in Deutschland . Zeige mir eine Sache die nicht kompliziert ist . Und sind zwei Ämter beteiligt erst recht .
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