Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Ich hoffe, dass mir jemand hier antworten kann:
Ich bin als Mutter von 3 Kindern nur sehr wenig berufstätig.
Im Moment mache ich hauptsächlich Wellness -Behandlungen in einem Büro einmal pro Woche , dort stelle ich jedem eine Rechnung über mein gemeldetes Gewerbe (Wellness -Behandlungen ).
Jetzt habe ich aber eine privat versicherte Freundin , die ihre Rückenprobleme von mir behandelt haben möchte - Rezept lautet auf 10x MT und Fango .
Kann ich das abrechnen?
Bin Physiotherapeutin ohne Kassenzulassung und natürlich ohne Praxis, aber ich habe ein Arbeitszimmer in meiner Wohnung. Berufshaftpflicht habe ich.
Für eine einzige Patientin lohnt es sich ja nicht, mich bei der Berufsgenossenschaft anzumelden ...
Vielen Dank schon mal!
Suzou
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Problem beschreiben
suzou schrieb:
Hallo!
Ich hoffe, dass mir jemand hier antworten kann:
Ich bin als Mutter von 3 Kindern nur sehr wenig berufstätig.
Im Moment mache ich hauptsächlich Wellness -Behandlungen in einem Büro einmal pro Woche , dort stelle ich jedem eine Rechnung über mein gemeldetes Gewerbe (Wellness -Behandlungen ).
Jetzt habe ich aber eine privat versicherte Freundin , die ihre Rückenprobleme von mir behandelt haben möchte - Rezept lautet auf 10x MT und Fango .
Kann ich das abrechnen?
Bin Physiotherapeutin ohne Kassenzulassung und natürlich ohne Praxis, aber ich habe ein Arbeitszimmer in meiner Wohnung. Berufshaftpflicht habe ich.
Für eine einzige Patientin lohnt es sich ja nicht, mich bei der Berufsgenossenschaft anzumelden ...
Vielen Dank schon mal!
Suzou
Spielt das eine Rolle ? Wenn ich sie zwar zu Hause behandle, aber es nicht abrechne?
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Ein Arbeitszimmer berechtigt nicht dazu dort Behandlungen durchzuführen.
Du möchtest die Behandlung abrechnen, aber natürlich ohne entsprechende Anmeldungen und Versicherungen. Wie naiv kann man noch sein? Jedes Kleinkind weiß, dass dies Schwarzarbeit ist. Unglaublich.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Sag mal du Scherzkeks, deine Fragen können wohl nicht ernst gemeint sein? Soviel Blauäugikeit kann es ja gar nicht geben.
Ein Arbeitszimmer berechtigt nicht dazu dort Behandlungen durchzuführen.
Du möchtest die Behandlung abrechnen, aber natürlich ohne entsprechende Anmeldungen und Versicherungen. Wie naiv kann man noch sein? Jedes Kleinkind weiß, dass dies Schwarzarbeit ist. Unglaublich.
Gruß Britt
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Tempelritter schrieb:
dieser HB wäre auch eine Heilbehandlung im Umherziehen, die verboten ist.
Ich habe ein Gewerbe -also keine Schwarzarbeit - würde die Rechnung auch über mein Gewerbe steuerlich angeben.
Und Berufshaftpflicht habe ich auch.
Also was fehlt, um ein Rezept abrechnen zu können?
Warum kann die Behandlung eines Privatpatienten nicht in meinem Arbeitszimmer stattfinden?
Natürlich ist das ernst gemeint und ich frage ja extra nach, um keine Fehler zu machen!!!
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suzou schrieb:
Deshalb frage ich ja!
Ich habe ein Gewerbe -also keine Schwarzarbeit - würde die Rechnung auch über mein Gewerbe steuerlich angeben.
Und Berufshaftpflicht habe ich auch.
Also was fehlt, um ein Rezept abrechnen zu können?
Warum kann die Behandlung eines Privatpatienten nicht in meinem Arbeitszimmer stattfinden?
Natürlich ist das ernst gemeint und ich frage ja extra nach, um keine Fehler zu machen!!!
Schon richtig, daß man für Wellnessbehandlungen ein Gewerbe anmelden sollte.
Dass man seine Einnahmen versteuert ist selbstverständlich.
Klar kannst Du auch eine Rechnung für das Rezept ausstellen. Das sollte kein Problem sein. Deine Freundin darf sich dann aber nicht wundern wenn Sie keinen Kostenersatz bekommt weil Du keine richtige Praxis, IK und/oder dergleichen hast.
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Helmut Fromberger schrieb:
Würde? :)
Schon richtig, daß man für Wellnessbehandlungen ein Gewerbe anmelden sollte.
Dass man seine Einnahmen versteuert ist selbstverständlich.
Klar kannst Du auch eine Rechnung für das Rezept ausstellen. Das sollte kein Problem sein. Deine Freundin darf sich dann aber nicht wundern wenn Sie keinen Kostenersatz bekommt weil Du keine richtige Praxis, IK und/oder dergleichen hast.
Das verwirrt mich jetzt noch mehr...
Was ist da verboten? Ich habe hier verschiedene Beiträge gelesen, dass man Privatpatienten mit Hausbesuch behandeln und abrechnen kann?
Warum darf ich das nicht?
Wenn ich bei der BG gemeldet wäre, schon??
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suzou schrieb:
Hallo Tempelritter ,
Das verwirrt mich jetzt noch mehr...
Was ist da verboten? Ich habe hier verschiedene Beiträge gelesen, dass man Privatpatienten mit Hausbesuch behandeln und abrechnen kann?
Warum darf ich das nicht?
Wenn ich bei der BG gemeldet wäre, schon??
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rudibam schrieb:
Und wenn man seine Einnahmen nicht versteuert ist man ein kleiner Hoeness
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Kitane schrieb:
Du hast geschrieben ,dass deine Freundin HB möchte wie soll das denn mit der Fango gehen?
Das Rezept wurde eben erst ausgestellt, deshalb frage ich ja nach und erhoffe mir konkrete Hilfe, WIE ich das abrechnen KÖNNTE ohne Praxis !
Wenn ich Steuern hinterziehen wollte, würde ich doch ganz was anderes fragen, oder? Habe Gewerbe und Rentenversicherung und Berufshaftpflicht und und und. Also was soll diese Antwort??????
Ihr macht es einem nicht leicht hier zu fragen, wenn solche Kommentare kommen. Es ist nicht alles selbsterklärend.
Klar, dass jemand mit jahrelanger Selbständigkeit da mehr weiß !
Ich war immer nur braver Angestellter und dann Mutter.
Glücklicherweise hatte Helmut konkretere und hilfreiche Antworten für mich.
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suzou schrieb:
Ich versteuere alle Einnahmen mit meinem Gewerbe! Bitte erst mal lesen!!!
Das Rezept wurde eben erst ausgestellt, deshalb frage ich ja nach und erhoffe mir konkrete Hilfe, WIE ich das abrechnen KÖNNTE ohne Praxis !
Wenn ich Steuern hinterziehen wollte, würde ich doch ganz was anderes fragen, oder? Habe Gewerbe und Rentenversicherung und Berufshaftpflicht und und und. Also was soll diese Antwort??????
Ihr macht es einem nicht leicht hier zu fragen, wenn solche Kommentare kommen. Es ist nicht alles selbsterklärend.
Klar, dass jemand mit jahrelanger Selbständigkeit da mehr weiß !
Ich war immer nur braver Angestellter und dann Mutter.
Glücklicherweise hatte Helmut konkretere und hilfreiche Antworten für mich.
Die Freundin hat 6 Kinder , da ist an ein Aufsuchen einer Praxis zu normalen Öffnungszeiten nicht zu denken. Schon gar nicht mit Ruhe.
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suzou schrieb:
Ich habe Wärmekissen, die ich in der Mikrowelle erhitzen kann und heiß als Träger für Naturmoor verwenden könnte.
Die Freundin hat 6 Kinder , da ist an ein Aufsuchen einer Praxis zu normalen Öffnungszeiten nicht zu denken. Schon gar nicht mit Ruhe.
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rudibam schrieb:
Das war auch nicht pers. gemeint sondern auf das Posting von Helmut Fromberger >>und das man seine Einkommen versteuert ist selbstverständlich<<
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Problem beschreiben
suzou schrieb:
Ach ja, sie hätte gerne Hausbesuch , steht aber nicht auf dem Rezept !
Spielt das eine Rolle ? Wenn ich sie zwar zu Hause behandle, aber es nicht abrechne?
Du musst Dich doch auch für die bisherigen Tätigkeit bei der BG angemeldet haben.
Hast Du das nicht?
[bearbeitet am 22.05.14 10:28]
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Braucht es das also doch???
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suzou schrieb:
Ich habe mich nicht bei der BG angemeldet, weil ich von der Kollegin, die es vor mir dort gemacht hat, die Info hatte, dass es das bei Wellness Massagen ohne Rezept nicht braucht!!!
Braucht es das also doch???
Zuständig ist die BGW (Berufsgenossenschaft Gesundheitsdients und Wohlfahrtspflege)
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – Wikipedia
Wieso seid ihr alle so blauäugig?
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Helmut Fromberger schrieb:
Ja natürlich musst Du Dich dort versichern, und ggfls. musst Du auch eine passende RV nachweisen.
Zuständig ist die BGW (Berufsgenossenschaft Gesundheitsdients und Wohlfahrtspflege)
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – Wikipedia
Wieso seid ihr alle so blauäugig?
Ich habe eine Berufshaftpflicht (allerdings nicht bei dieser BG) und eine Rentenversicherung.
Und meine Steuerberaterin konnte mir auch keine Auskunft dazu geben.
Ich frage ja extra, wie ich es richtig mache - möchte aber nicht sinnlos Beiträge zahlen bei dem wenigen, was ich verdiene.
Ist diese BG auch die richtige, wenn ich Physiotherapie abrechnen will?
Gibt es da unterschiedliche BG 's?
Danke!!!
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suzou schrieb:
Danke Helmut .
Ich habe eine Berufshaftpflicht (allerdings nicht bei dieser BG) und eine Rentenversicherung.
Und meine Steuerberaterin konnte mir auch keine Auskunft dazu geben.
Ich frage ja extra, wie ich es richtig mache - möchte aber nicht sinnlos Beiträge zahlen bei dem wenigen, was ich verdiene.
Ist diese BG auch die richtige, wenn ich Physiotherapie abrechnen will?
Gibt es da unterschiedliche BG 's?
Danke!!!
Wenn Du nur ein "bisschen" was machst, dann frage ich mich wieso Du Dir jetzt die Frage nach der Sinnhaftigkeit Deiner BG Beiträge stellst, auf der anderen Seite aber eine Steuerberaterin hast.......
Denn da wirst Du wesentlich mehr Geld zum Fenster rauswerfen als mit den Beiträgen zur BG.
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Helmut Fromberger schrieb:
Deine Berufshaftpflicht hat mit der BG nichts zu tun. Die Berufshaftpflicht sichert Dich ab wenn Du "Bock" baust. Sinnlos sind die Beiträge als Unternehmer an die BG defintiv nicht, da Du neben Berufskrankheiten auch bei Wegeunfällen versichert bist.
Wenn Du nur ein "bisschen" was machst, dann frage ich mich wieso Du Dir jetzt die Frage nach der Sinnhaftigkeit Deiner BG Beiträge stellst, auf der anderen Seite aber eine Steuerberaterin hast.......
Denn da wirst Du wesentlich mehr Geld zum Fenster rauswerfen als mit den Beiträgen zur BG.
Danke für die hilfreichen Antworten.
Steuerberater muss leider sein, weil mein Mann eine eigene Firma hat und wir zusammen veranlagt sind. Deshalb darf ich mir ja auch keine Fehler erlauben , hier läuft alles offiziell. So Beschuldigungen wie Schwarzarbeit sind in meinem Fall keinesfalls angebracht. Das Gewerbe habe ich gemeldet, lange bevor ich die ersten Einnahmen hatte, nur weil ich nebenbei ein paar wärmekissen hergestellt hatte und da schon nichts riskieren wollte.
Aus anderen Plänen (Mitarbeit beim Osteopathen etc) wurde nichts, und in die Wellness Massagen bin ich zufällig hineingekommen durch eine ehemalige Kollegin (die macht es auch nur mit Gewerbe, hatte sich erkundigt!).
Jetzt ist aber dieser neue Fall aufgetaucht mit dem Privatrezept und ich möchte eben keine Fehler machen! Steuerlich angegeben wird der Verdienst allemal, so er denn zustande kommt ("würde...").
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suzou schrieb:
Lieber Helmut ,
Danke für die hilfreichen Antworten.
Steuerberater muss leider sein, weil mein Mann eine eigene Firma hat und wir zusammen veranlagt sind. Deshalb darf ich mir ja auch keine Fehler erlauben , hier läuft alles offiziell. So Beschuldigungen wie Schwarzarbeit sind in meinem Fall keinesfalls angebracht. Das Gewerbe habe ich gemeldet, lange bevor ich die ersten Einnahmen hatte, nur weil ich nebenbei ein paar wärmekissen hergestellt hatte und da schon nichts riskieren wollte.
Aus anderen Plänen (Mitarbeit beim Osteopathen etc) wurde nichts, und in die Wellness Massagen bin ich zufällig hineingekommen durch eine ehemalige Kollegin (die macht es auch nur mit Gewerbe, hatte sich erkundigt!).
Jetzt ist aber dieser neue Fall aufgetaucht mit dem Privatrezept und ich möchte eben keine Fehler machen! Steuerlich angegeben wird der Verdienst allemal, so er denn zustande kommt ("würde...").
Dir ist schon bekannt, dass Du für die Heilbehandlung auf Rezept keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen musst?
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Helmut Fromberger schrieb:
Mir gegenüber musst Du Dich nicht rechtfertigen.
Dir ist schon bekannt, dass Du für die Heilbehandlung auf Rezept keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen musst?
Ich habe soeben mit der BG (Danke für den Link) telefoniert und mich angemeldet. Sind ja "nur" 130€ im Jahr, das sollte hoffentlich auch bei nur einem Rezept "herausspringen".
Ich habe unter meinen Rechnungen für Wellness stehen, dass kein Ausweis der Umsatzsteuer erfolgt.
Das würde ich dann bei der Rechnung für das Privatrezept genauso handhaben...
Danke jedenfalls, echt hilfreich!
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suzou schrieb:
Lieber Helmut,
Ich habe soeben mit der BG (Danke für den Link) telefoniert und mich angemeldet. Sind ja "nur" 130€ im Jahr, das sollte hoffentlich auch bei nur einem Rezept "herausspringen".
Ich habe unter meinen Rechnungen für Wellness stehen, dass kein Ausweis der Umsatzsteuer erfolgt.
Das würde ich dann bei der Rechnung für das Privatrezept genauso handhaben...
Danke jedenfalls, echt hilfreich!
§ 4 Nr. 14 S.1 UStG Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallenden Umsätzen sind steuerfrei:
…
Nr. 14: Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut (Krankengymnast), Hebamme oder aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit und aus der Tätigkeit als klinischer Chemiker. Steuerfrei sind auch die sonstigen Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der in Satz 1 bezeichneten Berufe sind, gegenüber ihren Mitgliedern, soweit diese Leistungen unmittelbar zur Ausführung der nach Satz 1 steuerfreien Umsätze verwendet werden. Die Umsätze eines Arztes aus dem Betrieb eines Krankenhauses sind mit Ausnahme der ärztlichen Leistungen nur steuerfrei, wenn die in Nummer 16 Buchstabe b bezeichneten Voraussetzungen erfüllt sind.
[\i]
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Helmut Fromberger schrieb:
Nein, in dem Fall musst Du darauf hinweisen dass die Leistung umsatzsteuerfrei ist.
§ 4 Nr. 14 S.1 UStG Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallenden Umsätzen sind steuerfrei:
…
Nr. 14: Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut (Krankengymnast), Hebamme oder aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit und aus der Tätigkeit als klinischer Chemiker. Steuerfrei sind auch die sonstigen Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der in Satz 1 bezeichneten Berufe sind, gegenüber ihren Mitgliedern, soweit diese Leistungen unmittelbar zur Ausführung der nach Satz 1 steuerfreien Umsätze verwendet werden. Die Umsätze eines Arztes aus dem Betrieb eines Krankenhauses sind mit Ausnahme der ärztlichen Leistungen nur steuerfrei, wenn die in Nummer 16 Buchstabe b bezeichneten Voraussetzungen erfüllt sind.
[\i]
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eim schrieb:
Aber ein STb muß in der Lage sein dir klare Auskünfte zu geben.Dazu ist er ja da.Ich würd mal den STb wechseln.Sowas geht gar nicht dass er sowass nicht weiß und auch wohl nicht in der Lage und auch Willens ist sich zu informieren. :point_up: :point_up: :point_up: :point_up: :point_up:
(Also irgendwie so muss die Fehl-Information meiner Kollegin gewesen sein, auch wenn sie nicht richtig lag in Bezug auf die Anmeldung.)
Meine Steuerberaterin ist auf die Firmensituation meines Mannes spezialisiert, aber jetzt muss sie sich wohl auch bei mir einarbeiten. Zu viel Verwirrung.
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suzou schrieb:
Stimmt , das ist schon seltsam, wenn der Herr von der BG mir ganz klar sagen konnte, dass es auf jeden Fall eine Anmeldung braucht - auch wenn im Falle der reinen Wellness - Massagen keine Beiträge fällig werden!
(Also irgendwie so muss die Fehl-Information meiner Kollegin gewesen sein, auch wenn sie nicht richtig lag in Bezug auf die Anmeldung.)
Meine Steuerberaterin ist auf die Firmensituation meines Mannes spezialisiert, aber jetzt muss sie sich wohl auch bei mir einarbeiten. Zu viel Verwirrung.
Ich behandle dann erst mal schön und am Ende schreibe ich diesen Satz auf die Rechnung!
Viele Grüße , souzou
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suzou schrieb:
Danke Helmut.
Ich behandle dann erst mal schön und am Ende schreibe ich diesen Satz auf die Rechnung!
Viele Grüße , souzou
Umsatzsteuerfreie Leistung nach § 4 Nr. 14 S.1 UStG
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Helmut Fromberger schrieb:
Du schreibst:
Umsatzsteuerfreie Leistung nach § 4 Nr. 14 S.1 UStG
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Problem beschreiben
Helmut Fromberger schrieb:
Dummfrag:
Du musst Dich doch auch für die bisherigen Tätigkeit bei der BG angemeldet haben.
Hast Du das nicht?
[bearbeitet am 22.05.14 10:28]
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JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...da gibt das örtliche Bauamt gerne eine Antwort...
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Vielleciht stelle ich da noch mal eine separate Frage rein....
Arbeitszimmer in der Wohnung als Büro ist vielleicht ein ganz anderes Kapitel als bei Nutzung für Massage.
Danke jedenfalls für die Hinweise!
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suzou schrieb:
Das weiß ich nicht... Im Moment nutze ich das Arbeitszimmer als Büro, aber ich besitze eine klappbare Bank und könnte es als Massageraum nutzen.
Vielleciht stelle ich da noch mal eine separate Frage rein....
Arbeitszimmer in der Wohnung als Büro ist vielleicht ein ganz anderes Kapitel als bei Nutzung für Massage.
Danke jedenfalls für die Hinweise!
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die neue schrieb:
genauso siehts aus. Man braucht zur Behandlung von Patienten in einer Privatwohnung die Nutzungsänderung. Die wird vom Bauamt erteilt (oder auch nicht).
Danke!!!
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suzou schrieb:
Hmmmm, dann bleibe ich wohl besser bei den Hausbesuchen. Ist ja eh so gewünscht von der einzigen Patientin. Das sollte ich dann wohl problemlos machen dürfen, oder?
Danke!!!
Viel ERfolg!
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Coronaria schrieb:
Hallo! Im Grunde darfst du. Kann eben nur sein, dass die Versicherung der Patientin nicht aufkommt. Was aber auch irgentwo nicht dein Problem ist. Weil du ja mit der Privatversicherung der Pat. in keinem vertraglichem Verhältnis stehst, sondern mit der Pat. selbst. Wenn auf der Rechnung ein ordentlicher Briefkopf steht und alle anderen Angaben stimmen die auf so ner Rechnung eben stehen müssen, kann es durchaus auch erstattet werden. Die meisten Privatkassen scheren sich nicht darum, ob du eine Zulassung durch die Gesetzlichen hast. IK-Nummer ist denen doch wurscht! Manche aber eben doch, im Rahmen der Qualitätssicherung. Heilbehandlung im Umherziehen spielt jetz hier mal überhaupt keine Rolle. Du solltest halt Physiotherapeutin sein und über die auf dem Rezept angegebenen Heilmittel verfügen. Fango + MT...kannst du?
Viel ERfolg!
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Meike Gockeln schrieb:
Ich bin mir nicht sicher - aber ist es nicht so, dass Du für Räume in Deiner Wohnung, die zur Ausübung eines Gewerbes dienen, eine Nutzungsänderung beantragen mußt? Das wäre vielleicht auch noch in Erfahrung zu bringen.
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