Wir sind eine moderne Privatpraxis
für Physiotherapie und
Osteopathie, die mit viel Spaß bei
der Arbeit, ein weiteres
Teammitglied sucht.
Bist du Physio oder Osteo,dann
melde Dich gerne.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
großen,modernen ,hellen
Räumlichkeiten.
Arbeitszeiten flexibel und
individuell angleichbar,
selbstständiges Arbeiten in einem
motivierten und erfahrenen Team und
in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
.
Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
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Osteopathie, die mit viel Spaß bei
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die mir nur einen Teil der Rechnung ausgeglichen hat. Die 10 x MT hat sie überwiesen, die 10 x KG zu bezahlen, sieht Sie nicht ein. O Ton , dieser Patientin " Ihre Preise sind Wucherpreise", und Sie hätte auch mal als Honorar Kraft gearbeitet und da 30 € die Stunde bekommen. Als weiteres Argument für Ihre Sichweise hat Sie eine Rechnung von Ihrem Mann vorgelegt, der wohl für Beihilfe Preise auch eine recht ausgedehnte Behandlungszeit bekommt.
Nach diesen Aussagen, habe ich der Dame einen 1,5 Seiten langen Brief geschrieben, Ihr versucht etwas die abstrusen Argumente Ihrer Sichweise zu wiederlegen und Ihr deutlich gemacht, dass eine Behauptung meine Preise sind Wucherpreise eine Verleumdung darstellen.
Ich habe mit Ihr einen Behandlungs Vertrag abgeschlossen.
Rechnung hat sie am 04.11.16 in die Hand bekommen, mit Zahlungsziel 2 Wochen, also den 18.11.16.
Habe Ihr nun einen Brief geschrieben, dass eine Kürzung der Rechnung nicht möglich ist und dass Sie die Variante mit der verkürzten Behandlungszeit am Anfang gewählt hat, als Ich Ihr geklärt hatte, dass Beihilfe Preise nicht kostendeckend sind. Und direkt mitgeteilt, dass ich meine Forderungen auch gerichtlich durchsetzen werde.
Nun meine eigentliche Frage, welches ist der früheste Termin, an dem ich ein online Mahnverfahren über das Gericht starten kann. Bin ich verpflichtet eine erste Mahnung zu schreiben ? Also dann am 21.11 mit der Ausfforderung innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Könnte ich dann am 30.11 das Mahnverfahren starten ? Oder geht dass prinzipell erst nach einem Monat?
Bisher war ich bei säumigen Zahlern kulanter, aber bei dieser Person möchte ich den direkten, schnellen Gang zum gerichtlichen Mahnverfahren. Es ist so unverschämt, was manche sich rausnehmen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe ein Problem mit einer von mit behandelten Privart Patientin ( Beihilfe - ehemalige Lehrerin :confused:),
die mir nur einen Teil der Rechnung ausgeglichen hat. Die 10 x MT hat sie überwiesen, die 10 x KG zu bezahlen, sieht Sie nicht ein. O Ton , dieser Patientin " Ihre Preise sind Wucherpreise", und Sie hätte auch mal als Honorar Kraft gearbeitet und da 30 € die Stunde bekommen. Als weiteres Argument für Ihre Sichweise hat Sie eine Rechnung von Ihrem Mann vorgelegt, der wohl für Beihilfe Preise auch eine recht ausgedehnte Behandlungszeit bekommt.
Nach diesen Aussagen, habe ich der Dame einen 1,5 Seiten langen Brief geschrieben, Ihr versucht etwas die abstrusen Argumente Ihrer Sichweise zu wiederlegen und Ihr deutlich gemacht, dass eine Behauptung meine Preise sind Wucherpreise eine Verleumdung darstellen.
Ich habe mit Ihr einen Behandlungs Vertrag abgeschlossen.
Rechnung hat sie am 04.11.16 in die Hand bekommen, mit Zahlungsziel 2 Wochen, also den 18.11.16.
Habe Ihr nun einen Brief geschrieben, dass eine Kürzung der Rechnung nicht möglich ist und dass Sie die Variante mit der verkürzten Behandlungszeit am Anfang gewählt hat, als Ich Ihr geklärt hatte, dass Beihilfe Preise nicht kostendeckend sind. Und direkt mitgeteilt, dass ich meine Forderungen auch gerichtlich durchsetzen werde.
Nun meine eigentliche Frage, welches ist der früheste Termin, an dem ich ein online Mahnverfahren über das Gericht starten kann. Bin ich verpflichtet eine erste Mahnung zu schreiben ? Also dann am 21.11 mit der Ausfforderung innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Könnte ich dann am 30.11 das Mahnverfahren starten ? Oder geht dass prinzipell erst nach einem Monat?
Bisher war ich bei säumigen Zahlern kulanter, aber bei dieser Person möchte ich den direkten, schnellen Gang zum gerichtlichen Mahnverfahren. Es ist so unverschämt, was manche sich rausnehmen.
Das verstehe ich nicht.
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Der PP zahlt die Behandlung, er zahlt meine Kompetenz, Können und Wissen.
Wer sich in dem Bereich in ein Zeitschema presst macht sich nur selbst Probleme s.o.
Dämlich genug dass es diese Vorgaben im GKV Bereich gibt - da tue ich mir den gleichen Käs nicht auch noch freiwillig bei PP an!
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mbone schrieb:
Bei PP gibt es keine Vorgaben wie lange eine Behandlungszeit zu sein hat.
Der PP zahlt die Behandlung, er zahlt meine Kompetenz, Können und Wissen.
Wer sich in dem Bereich in ein Zeitschema presst macht sich nur selbst Probleme s.o.
Dämlich genug dass es diese Vorgaben im GKV Bereich gibt - da tue ich mir den gleichen Käs nicht auch noch freiwillig bei PP an!
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morpheus-06 schrieb:
Da gibt es nichts zu reden. Erinnerung / Mahung mit Verweis auf die HV, bleibt die Zahlung aus geht das zum RA oder wird an ein Inkassounternehmen abgetreten. Das wäre mein Weg, wie ihn alle anderen Firmen auch gehen.
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tom1350 schrieb:
"Habe Ihr nun einen Brief geschrieben, dass eine Kürzung der Rechnung nicht möglich ist und dass Sie die Variante mit der verkürzten Behandlungszeit am Anfang gewählt hat, als Ich Ihr geklärt hatte, dass Beihilfe Preise nicht kostendeckend sind."
Das verstehe ich nicht.
Pat. kommt automatisch nach deinen 2 Wochen in Verzug...einfach Onlinemahnverfahren durchziehen
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C. DBO schrieb:
Du kannst jetzt sofort einen Mahnbescheid veranlassen oder einen Anwalt einschalten. Da gibt es keine "Sollzeiten"
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therapeutin schrieb:
dein Fehler war dazu Stellung zu nehmen...die Honorarvereinbarung reicht vollkommen aus,es ist Aufgabe vom Pat. vorher nachzufragen wie lange die Behandlung dauert...
Pat. kommt automatisch nach deinen 2 Wochen in Verzug...einfach Onlinemahnverfahren durchziehen
Aber eine lamentierende Rechtfertigung über mehr als eine Seite ist total fehl am Platz!
Mit Hinweis auf die Honorarvereinbarung künftig sofort, oder gerne nach einmaliger Erinnerung Mahnverfahren oder Anwalt überlassen.
Gerade Beamte sehen das nicht gerne, da von ihrem Dienstherrn für dermaßen ungebührliches Verhalten gerügt werden können.
Da hab ich dann besondere Freude, wenn die Stunk verbreiten.
Vor allem der berühmte Satz: "Das dauert bei der Beihilfe, ich zahle später. Nicht, dass Sie eine Mahnung schicken!"
Lässt mein Herzelein vor Freude springen....
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Der würd ich ne Lehre erteilen, die aber wohl ins Leere ginge.... (mangels geigneter grauer Masse zwischen den Ohren)
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RoFo schrieb:
Außerdem könnte man diese Lehrerin wegen Vertrauensbruch oä rankriegen. Sie hat ganz sicher den beihilfefähigen Höchstsatz für die KG kassiert!
Der würd ich ne Lehre erteilen, die aber wohl ins Leere ginge.... (mangels geigneter grauer Masse zwischen den Ohren)
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RoFo schrieb:
Es spricht nichts dagegen, mit ein bis drei Sätzen die Fakten kurz darzulegen.
Aber eine lamentierende Rechtfertigung über mehr als eine Seite ist total fehl am Platz!
Mit Hinweis auf die Honorarvereinbarung künftig sofort, oder gerne nach einmaliger Erinnerung Mahnverfahren oder Anwalt überlassen.
Gerade Beamte sehen das nicht gerne, da von ihrem Dienstherrn für dermaßen ungebührliches Verhalten gerügt werden können.
Da hab ich dann besondere Freude, wenn die Stunk verbreiten.
Vor allem der berühmte Satz: "Das dauert bei der Beihilfe, ich zahle später. Nicht, dass Sie eine Mahnung schicken!"
Lässt mein Herzelein vor Freude springen....
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michael933 schrieb:
Ich schreibe 1 Mahnung mit Frist. Dann geht es zum Anwalt. Noch nie habe ich zugezahlt. ..
Ja, dass mache ich zum Teil. Wenn bei mir Leute auf der Matte stehen, die gleich schreien, sie zahlen keinen Euro zu Behandlung drauf, wenn die mir eine "Doppelbehandlung" haben oder bringen.
Bei uns gibt es eine reine Privatpraxis die auch so verfährt, dieser Praxisinhaber hat darüber mal einen Vortrag gehalten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
zu Michael:
Ja, dass mache ich zum Teil. Wenn bei mir Leute auf der Matte stehen, die gleich schreien, sie zahlen keinen Euro zu Behandlung drauf, wenn die mir eine "Doppelbehandlung" haben oder bringen.
Bei uns gibt es eine reine Privatpraxis die auch so verfährt, dieser Praxisinhaber hat darüber mal einen Vortrag gehalten.
Ich schreibe 1 Mahnung mit Frist. Dann geht es zum Anwalt. Noch nie habe ich zugezahlt. ..
Bisher habe ich es einmal selbst gemacht. Die Anwälte die ich kenne, haben auf so einen "Kleinscheiss" gar keine Lust. Verdienen mit sollchen Kleinigkeiten ja auch kein wirkliches Geld. Wenn ich es selbst mache, bin ich da vermutlich motivierter im Vorgehen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
michael933 schrieb am 19.11.16 15:49:
Ich schreibe 1 Mahnung mit Frist. Dann geht es zum Anwalt. Noch nie habe ich zugezahlt. ..
Bisher habe ich es einmal selbst gemacht. Die Anwälte die ich kenne, haben auf so einen "Kleinscheiss" gar keine Lust. Verdienen mit sollchen Kleinigkeiten ja auch kein wirkliches Geld. Wenn ich es selbst mache, bin ich da vermutlich motivierter im Vorgehen.
zu Michael:
Ja, dass mache ich zum Teil. Wenn bei mir Leute auf der Matte stehen, die gleich schreien, sie zahlen keinen Euro zu Behandlung drauf, wenn die mir eine "Doppelbehandlung" haben oder bringen.
Bei uns gibt es eine reine Privatpraxis die auch so verfährt, dieser Praxisinhaber hat darüber mal einen Vortrag gehalten.
Ok. So wie ich das verstehe wurden beide Positionen zum Beihilfepreis in Rechnung gestellt, aber nur mit reduzierter Zeit behandelt. Jetzt will die Patientin wohl nur die Zeit bezahlen, die sie behandelt wurde. Also eine Position. Diese allerdings zum Beihilfepreis, wie es scheint.
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tom1350 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.11.16 15:49:
zu Michael:
Ja, dass mache ich zum Teil. Wenn bei mir Leute auf der Matte stehen, die gleich schreien, sie zahlen keinen Euro zu Behandlung drauf, wenn die mir eine "Doppelbehandlung" haben oder bringen.
Bei uns gibt es eine reine Privatpraxis die auch so verfährt, dieser Praxisinhaber hat darüber mal einen Vortrag gehalten.
Ok. So wie ich das verstehe wurden beide Positionen zum Beihilfepreis in Rechnung gestellt, aber nur mit reduzierter Zeit behandelt. Jetzt will die Patientin wohl nur die Zeit bezahlen, die sie behandelt wurde. Also eine Position. Diese allerdings zum Beihilfepreis, wie es scheint.
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therapeutin schrieb:
aus diesen Grund ist es besser ein Minutenpreis zu haben... :wink: wird nur so lange behandelt wie sie bezahlen :smile: nach 16min lasse ich bei der MT den Hammer fallen :smile:
aus diesen Grund ist es besser ein Minutenpreis zu haben... :wink: wird nur so lange behandelt wie sie bezahlen :smile: nach 16min lasse ich bei der MT den Hammer fallen :smile:
Wenn auch selten, aber hier pflichte ich dir bei. Allerdings wenden wir das auch bei PP an. Individuell wer möchte, und wir legen nichts drauf dabei, da Anfragen genug.
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stefan 302 schrieb:
therapeutin schrieb am 19.11.16 18:44:
aus diesen Grund ist es besser ein Minutenpreis zu haben... :wink: wird nur so lange behandelt wie sie bezahlen :smile: nach 16min lasse ich bei der MT den Hammer fallen :smile:
Wenn auch selten, aber hier pflichte ich dir bei. Allerdings wenden wir das auch bei PP an. Individuell wer möchte, und wir legen nichts drauf dabei, da Anfragen genug.
aus diesen Grund ist es besser ein Minutenpreis zu haben... :wink: wird nur so lange behandelt wie sie bezahlen :smile: nach 16min lasse ich bei der MT den Hammer fallen :smile:
Man kann sich auch Stress machen wenn man sonst nicht genug hat ;)
(Und für nicht gerade üppigen Lohn noch dazu)
Eine erhebliche Entspannung brächte es schon, die kleinste abgerechnete Arbeitseinheit auf angefangene 5min zu definieren, das spart auch Ärger bei der Kalkulation wenn ab und an 'ne bezahlte Minute abfällt in der Papier sortiert werden kann
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Papa Alpaka schrieb:
therapeutin schrieb am 19.11.16 18:44:
aus diesen Grund ist es besser ein Minutenpreis zu haben... :wink: wird nur so lange behandelt wie sie bezahlen :smile: nach 16min lasse ich bei der MT den Hammer fallen :smile:
Man kann sich auch Stress machen wenn man sonst nicht genug hat ;)
(Und für nicht gerade üppigen Lohn noch dazu)
Eine erhebliche Entspannung brächte es schon, die kleinste abgerechnete Arbeitseinheit auf angefangene 5min zu definieren, das spart auch Ärger bei der Kalkulation wenn ab und an 'ne bezahlte Minute abfällt in der Papier sortiert werden kann
ich kann Deinen Ärger über die unverschämte Patientin sehr gut verstehen! Aber dass Du Dich in eine Rechtfertigungsposition begibst, das ist die Dame nicht wert – weder vom zeitlichen Aufwand, noch vom nervlichen.
RoFo hat meines Erachtens absolut Recht: drei bis vier Sätze wären angebracht gewesen, aber ein 1,5 Seiten langer Brief? Too much! Soviel wirklich sinnvolles gibt es zu diesem Thema auch gar nicht zu schreiben…
Ich würde es folgt handhaben: Gestern ist das Zahlungsziel verstrichen, am Montag geht eine Mahnung raus mit Zahlungsziel 28.11.16 und vielleicht der Schlussbemerkung, dass – sollte der Betrag nicht bis zum 28.11.16 auf Deinem Konto eingegangen sein – Du Dein Inkassobüro mit der Angelegenheit betraust. So eine Drohung hilft oft, da das den Schuldner noch mal richtig was zusätzlich kosten würde, das könnte Dir weitere Kosten und Zeit sparen. Ist das Geld bis zum 29.11.16 nicht auf Deinem Konto sofort gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Ich schreibe auf meine Vergütungsvereinbarungen IMMER den Betrag UND die Behandlungszeit pro Behandlung.
Und im Wartebereich hängt meine Preistafel ebenfalls mit Behandlungszeitangaben, direkt in der nächsten Spalte der von mir genommene Vdek-Satz in %, in der nächsten Spalte der Beihilfepreis.
Den verarmten Beamten (die gibt’s tatsächlich!) oder den Beamten, die auch nur den zaghaften Versuch starten an meinen Preisen rumzunörgeln, komme ich selbstverständlich "entgegen": "Wenn Sie nur den Beihilfesatz zahlen können/möchten ist das durch eine kürzere Behandlungszeit selbstverständlich möglich", die Minuten pro Behandlung werden dann mit dem Einzelpreis pro Behandlung auf der Vergütungsvereinbarung vom Patienten unterschrieben.
Ich werde ca. 2 x im Jahr gefragt, warum ich teurer bin als andere Praxen (es gibt immer noch Praxen, die KG und MT – man mag es kaum glauben – noch zu Beihilfepreisen im 30-Minutentakt machen). Meine Antwort: "Ich habe keine Ahnung, wie die Kollegen ihre Preise kalkulieren. Meine langjährige Berufserfahrung und meine vielen Fortbildungen haben ihren Preis“.
Habt Ihr mal bei den Stellenanzeigen nachgesehen? Die meisten Praxen werben mit Behandlungen im 30-Minutentakt!!! Ich sehe es nach wie vor so, dass nicht die Patienten, sondern meine Kollegen mein größter Feind in Bezug auf angemessene Preise sind.
Schönes Wochenende
Monique
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M0nique schrieb:
Hallo AN,
ich kann Deinen Ärger über die unverschämte Patientin sehr gut verstehen! Aber dass Du Dich in eine Rechtfertigungsposition begibst, das ist die Dame nicht wert – weder vom zeitlichen Aufwand, noch vom nervlichen.
RoFo hat meines Erachtens absolut Recht: drei bis vier Sätze wären angebracht gewesen, aber ein 1,5 Seiten langer Brief? Too much! Soviel wirklich sinnvolles gibt es zu diesem Thema auch gar nicht zu schreiben…
Ich würde es folgt handhaben: Gestern ist das Zahlungsziel verstrichen, am Montag geht eine Mahnung raus mit Zahlungsziel 28.11.16 und vielleicht der Schlussbemerkung, dass – sollte der Betrag nicht bis zum 28.11.16 auf Deinem Konto eingegangen sein – Du Dein Inkassobüro mit der Angelegenheit betraust. So eine Drohung hilft oft, da das den Schuldner noch mal richtig was zusätzlich kosten würde, das könnte Dir weitere Kosten und Zeit sparen. Ist das Geld bis zum 29.11.16 nicht auf Deinem Konto sofort gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Ich schreibe auf meine Vergütungsvereinbarungen IMMER den Betrag UND die Behandlungszeit pro Behandlung.
Und im Wartebereich hängt meine Preistafel ebenfalls mit Behandlungszeitangaben, direkt in der nächsten Spalte der von mir genommene Vdek-Satz in %, in der nächsten Spalte der Beihilfepreis.
Den verarmten Beamten (die gibt’s tatsächlich!) oder den Beamten, die auch nur den zaghaften Versuch starten an meinen Preisen rumzunörgeln, komme ich selbstverständlich "entgegen": "Wenn Sie nur den Beihilfesatz zahlen können/möchten ist das durch eine kürzere Behandlungszeit selbstverständlich möglich", die Minuten pro Behandlung werden dann mit dem Einzelpreis pro Behandlung auf der Vergütungsvereinbarung vom Patienten unterschrieben.
Ich werde ca. 2 x im Jahr gefragt, warum ich teurer bin als andere Praxen (es gibt immer noch Praxen, die KG und MT – man mag es kaum glauben – noch zu Beihilfepreisen im 30-Minutentakt machen). Meine Antwort: "Ich habe keine Ahnung, wie die Kollegen ihre Preise kalkulieren. Meine langjährige Berufserfahrung und meine vielen Fortbildungen haben ihren Preis“.
Habt Ihr mal bei den Stellenanzeigen nachgesehen? Die meisten Praxen werben mit Behandlungen im 30-Minutentakt!!! Ich sehe es nach wie vor so, dass nicht die Patienten, sondern meine Kollegen mein größter Feind in Bezug auf angemessene Preise sind.
Schönes Wochenende
Monique
Um das möglichst gleich zu Beginn zu wissen, was zu empfehlen wäre (eine MFK 5 Fraktur Nachbehandlung ist eben nicht daselbe wie eine NB einer WK Fusion, als Beispiel), gibt es bei uns einen Beratungstermin, der Anamnese, Befund und Therapieplanvorschlag beinhaltet. Den gibt es für 30 Min/50 EUR und 60 Min/100 EUR.
In der Zeit kann man alles klären und bekommt es auch noch bezahlt.
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stefan 302 schrieb:
Bei uns unterschreiben die Patienten den Patientenrechtevertrag, incl die Preisvereinbarung, definiert mit der Behandlungszeit und der Option zu "verlängern", GKV wie PP.
Um das möglichst gleich zu Beginn zu wissen, was zu empfehlen wäre (eine MFK 5 Fraktur Nachbehandlung ist eben nicht daselbe wie eine NB einer WK Fusion, als Beispiel), gibt es bei uns einen Beratungstermin, der Anamnese, Befund und Therapieplanvorschlag beinhaltet. Den gibt es für 30 Min/50 EUR und 60 Min/100 EUR.
In der Zeit kann man alles klären und bekommt es auch noch bezahlt.
aus diesen Grund ist es besser ein Minutenpreis zu haben... :wink: wird nur so lange behandelt wie sie bezahlen :smile: nach 16min lasse ich bei der MT den Hammer fallen :smile:
Man kann sich auch Stress machen wenn man sonst nicht genug hat ;)
(Und für nicht gerade üppigen Lohn noch dazu)
Nun ja, 1,40 Euro pro Minute = 84,00 Euro pro Stunde ist ja schon mal nicht unüppig...
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M0nique schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 19.11.16 19:15:
therapeutin schrieb am 19.11.16 18:44:
aus diesen Grund ist es besser ein Minutenpreis zu haben... :wink: wird nur so lange behandelt wie sie bezahlen :smile: nach 16min lasse ich bei der MT den Hammer fallen :smile:
Man kann sich auch Stress machen wenn man sonst nicht genug hat ;)
(Und für nicht gerade üppigen Lohn noch dazu)
Nun ja, 1,40 Euro pro Minute = 84,00 Euro pro Stunde ist ja schon mal nicht unüppig...
und 84€ /h ist doch voll ok :smile:
aus diesen Grund ist es besser ein Minutenpreis zu haben... :wink: wird nur so lange behandelt wie sie bezahlen :smile: nach 16min lasse ich bei der MT den Hammer fallen :smile:
Man kann sich auch Stress machen wenn man sonst nicht genug hat ;)
(Und für nicht gerade üppigen Lohn noch dazu)
Eine erhebliche Entspannung brächte es schon, die kleinste abgerechnete Arbeitseinheit auf angefangene 5min zu definieren, das spart auch Ärger bei der Kalkulation wenn ab und an 'ne bezahlte Minute abfällt in der Papier sortiert werden kann
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therapeutin schrieb:
ist absolut stressfrei :smile:
Papa Alpaka schrieb am 19.11.16 19:15:
therapeutin schrieb am 19.11.16 18:44:
und 84€ /h ist doch voll ok :smile:
aus diesen Grund ist es besser ein Minutenpreis zu haben... :wink: wird nur so lange behandelt wie sie bezahlen :smile: nach 16min lasse ich bei der MT den Hammer fallen :smile:
Man kann sich auch Stress machen wenn man sonst nicht genug hat ;)
(Und für nicht gerade üppigen Lohn noch dazu)
Eine erhebliche Entspannung brächte es schon, die kleinste abgerechnete Arbeitseinheit auf angefangene 5min zu definieren, das spart auch Ärger bei der Kalkulation wenn ab und an 'ne bezahlte Minute abfällt in der Papier sortiert werden kann
aus diesen Grund ist es besser ein Minutenpreis zu haben... :wink: wird nur so lange behandelt wie sie bezahlen :smile: nach 16min lasse ich bei der MT den Hammer fallen :smile:
Man kann sich auch Stress machen wenn man sonst nicht genug hat ;)
(Und für nicht gerade üppigen Lohn noch dazu)
Nun ja, 1,40 Euro pro Minute = 84,00 Euro pro Stunde ist ja schon mal nicht unüppig...
...und damit hast du geschrieben "Die GKV-Honorare sind ok" :/
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Papa Alpaka schrieb:
M0nique schrieb am 19.11.16 19:32:
Papa Alpaka schrieb am 19.11.16 19:15:
therapeutin schrieb am 19.11.16 18:44:
aus diesen Grund ist es besser ein Minutenpreis zu haben... :wink: wird nur so lange behandelt wie sie bezahlen :smile: nach 16min lasse ich bei der MT den Hammer fallen :smile:
Man kann sich auch Stress machen wenn man sonst nicht genug hat ;)
(Und für nicht gerade üppigen Lohn noch dazu)
Nun ja, 1,40 Euro pro Minute = 84,00 Euro pro Stunde ist ja schon mal nicht unüppig...
...und damit hast du geschrieben "Die GKV-Honorare sind ok" :/
hm...
VdeK KG 15-25 Minuten = 39,10 bis 65,16 Euro pro Stunde
VdeK MT 15-25 Minuten = 43,82 bis 73,04 Euro pro Stunde
VdeK MLD 30 Minuten = 33,58 Euro pro Stunde
Meines Erachtens ist da bis 84,00 Euro pro Stunde noch üppig Luft nach oben.
Oder gibt es da einen honorarerweiterenden Rechenweg der VdeK-Vergütung, den ich bisher nicht kenne?
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M0nique schrieb:
@Papa Alpaka
hm...
VdeK KG 15-25 Minuten = 39,10 bis 65,16 Euro pro Stunde
VdeK MT 15-25 Minuten = 43,82 bis 73,04 Euro pro Stunde
VdeK MLD 30 Minuten = 33,58 Euro pro Stunde
Meines Erachtens ist da bis 84,00 Euro pro Stunde noch üppig Luft nach oben.
Oder gibt es da einen honorarerweiterenden Rechenweg der VdeK-Vergütung, den ich bisher nicht kenne?
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tom1350 schrieb:
Wenn sich nun herausgestellt hat, dass TE ein Beihilfepreis ausgehandelt, dabei aber "vergessen" hat, dass dies reduzierte Behandlungszeiten für beide Positionen bedeutet und die Patientin nun zu Recht davon ausgeht, dass nur eine Position behandelt wurde, und dies zum zugestandenen Beihilfepreis, wie könnt ihr TE noch zum Rechtsweg raten?
Wenn bei mir Leute auf der Matte stehen, die gleich schreien, sie zahlen keinen Euro zu Behandlung drauf, wenn die mir eine "Doppelbehandlung" haben oder bringen. Bei uns gibt es eine reine Privatpraxis die auch so verfährt, dieser Praxisinhaber hat darüber mal einen Vortrag gehalte
So wie er es allerdings schreibt wäre es nicht OK. So würde er eine Behandlung in Rechnung stellen die er nicht abgegeben hat. Das ist nach meiner Einschätzung gängige Praxis, mehr aufschreiben lassen, wo Teile berchent werden die nicht abgegeben wurden.
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morpheus-06 schrieb:
MT und KG können auch nur 20Min. sein, wo hat AT eine Zeiteinheit vereinbart.
Wenn bei mir Leute auf der Matte stehen, die gleich schreien, sie zahlen keinen Euro zu Behandlung drauf, wenn die mir eine "Doppelbehandlung" haben oder bringen. Bei uns gibt es eine reine Privatpraxis die auch so verfährt, dieser Praxisinhaber hat darüber mal einen Vortrag gehalte
So wie er es allerdings schreibt wäre es nicht OK. So würde er eine Behandlung in Rechnung stellen die er nicht abgegeben hat. Das ist nach meiner Einschätzung gängige Praxis, mehr aufschreiben lassen, wo Teile berchent werden die nicht abgegeben wurden.
Von €65/Stunde ist tatsächlich noch etwas Luft bis €84, lass es 1/3 sein. Von €72 ist auch noch Luft bis €84, lass es 1/7 sein. Auf Pfennigfuchserei hab ich gerade keine Lust =)
KG+HB*3=€83,46 ... Ziel erreicht
KG+HB-soz*3,7=€84,36 ... Ziel erreicht
Sorry, ich fand's fair nach MLD auch die HB in die Rechnung einzubringen ;)
Oh, einen hab ich noch (und der ist genau so politisch forciert, d.h. ich erfülle die politische Zielsetzung wenn ich das vollziehe):
KG+HB*4=€111,28
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Papa Alpaka schrieb:
Monique, niemand hat gesagt das es fair ist GKV-MLD in die Rechnung einzubringen (wobei ... seit Anfang des Monats sind wir in weitem, weitem Umkreis die einzige Praxis die wieder MLD anbietet. Wirtschaftlich und nervrnschonend :) ... Wie das funktioniert erkläre ich wenn die Praxis sich aus dem Leben hierher durchgerüchtet hat ;) ).
Von €65/Stunde ist tatsächlich noch etwas Luft bis €84, lass es 1/3 sein. Von €72 ist auch noch Luft bis €84, lass es 1/7 sein. Auf Pfennigfuchserei hab ich gerade keine Lust =)
KG+HB*3=€83,46 ... Ziel erreicht
KG+HB-soz*3,7=€84,36 ... Ziel erreicht
Sorry, ich fand's fair nach MLD auch die HB in die Rechnung einzubringen ;)
Oh, einen hab ich noch (und der ist genau so politisch forciert, d.h. ich erfülle die politische Zielsetzung wenn ich das vollziehe):
KG+HB*4=€111,28
Von €65/Stunde ist tatsächlich noch etwas Luft bis €84, lass es 1/3 sein. Von €72 ist auch noch Luft bis €84, lass es 1/7 sein.
Nun, dann sind wir uns ja einig!
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M0nique schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 20.11.16 18:16:
Von €65/Stunde ist tatsächlich noch etwas Luft bis €84, lass es 1/3 sein. Von €72 ist auch noch Luft bis €84, lass es 1/7 sein.
Nun, dann sind wir uns ja einig!
Hallo AN,
ich kann Deinen Ärger über die unverschämte Patientin sehr gut verstehen! Aber dass Du Dich in eine Rechtfertigungsposition begibst, das ist die Dame nicht wert – weder vom zeitlichen Aufwand, noch vom nervlichen.
RoFo hat meines Erachtens absolut Recht: drei bis vier Sätze wären angebracht gewesen, aber ein 1,5 Seiten langer Brief? Too much! Soviel wirklich sinnvolles gibt es zu diesem Thema auch gar nicht zu schreiben…
Zu meiner Rechtfertigung dieser Frau gegenüber, möchte ich noch folgendes anmerken. Im Vertrag von mir stehen keine Zeitangaben. Die Frau war immer eine halbe Stunde im Plan gebucht, sie hat meistens 25-30 reine Behandlungszeit bekommen. -- Ich glaube diese Frau hat auch ein psychatrisches Denkproblem -- Sie behauptet auf jeden Fall jetzt, Sie wäre nur 20 Min. behandelt worden. Solche Wahrnehmungsverzerrungen werden wohl auch öfter vorkommen, sind sozusagen menschlich. Ihr Ziel bei dem ersten kuzen Gespräch in meiner Praxis war, das ich die Rechnung ändere. Bei diesem Gespräch habe ich nicht viel erwiedert - es hätte sowieso nichts gebracht. Sie ist davon überzeugt im Recht zu sein. Da ich aber in einem kleinen Ort eine Praxis habe und auch noch nicht all zu lange und dort auch noch nicht richtig etabliert bin. Sah ich doch in dem Schreiben eines Briefes eine kleine Möglichkeit, bei der Frau vielleicht einiges, aus meiner Sicht, klar und richtig zu stellen. Im Prinzip hat die mich auch versucht zu erpressen. Sie hat ja im Gespräch 2 mal gesagt ich hätte Wucherpreise und auch , dass Sie mich auf keinen Fall weiter empfehlen wird. Die Dame und Ihr Gatte sind im örtlichen Tennisverein. Aber klar, diesen Aufwand werde ich mir bei weiten Fällen dieser Art auch nicht mehr geben. Ich denke man wird auch von alleine da cooler und routinierter.
Diese Dame hat mir wären der Behandlung auch eine Geschichte von einem Arzt erzählt, bei dem sie eine Infusion zu teuer fand. Bei einem Kollegen, bei dem sie die Infusion auch bekommen hatte, war Sie günstiger. Da ist Sie auch hin gegangen, und hatte Erfolg. Die meinten zu Ihr, Sie soll bezahlen was Sie möchte. Tja, und nun versucht sie die Nummer bei mir. :frowning: Sie sieht sich eben als der Robinhoot der Privaten .....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
M0nique schrieb am 19.11.16 19:19:
Hallo AN,
ich kann Deinen Ärger über die unverschämte Patientin sehr gut verstehen! Aber dass Du Dich in eine Rechtfertigungsposition begibst, das ist die Dame nicht wert – weder vom zeitlichen Aufwand, noch vom nervlichen.
RoFo hat meines Erachtens absolut Recht: drei bis vier Sätze wären angebracht gewesen, aber ein 1,5 Seiten langer Brief? Too much! Soviel wirklich sinnvolles gibt es zu diesem Thema auch gar nicht zu schreiben…
Zu meiner Rechtfertigung dieser Frau gegenüber, möchte ich noch folgendes anmerken. Im Vertrag von mir stehen keine Zeitangaben. Die Frau war immer eine halbe Stunde im Plan gebucht, sie hat meistens 25-30 reine Behandlungszeit bekommen. -- Ich glaube diese Frau hat auch ein psychatrisches Denkproblem -- Sie behauptet auf jeden Fall jetzt, Sie wäre nur 20 Min. behandelt worden. Solche Wahrnehmungsverzerrungen werden wohl auch öfter vorkommen, sind sozusagen menschlich. Ihr Ziel bei dem ersten kuzen Gespräch in meiner Praxis war, das ich die Rechnung ändere. Bei diesem Gespräch habe ich nicht viel erwiedert - es hätte sowieso nichts gebracht. Sie ist davon überzeugt im Recht zu sein. Da ich aber in einem kleinen Ort eine Praxis habe und auch noch nicht all zu lange und dort auch noch nicht richtig etabliert bin. Sah ich doch in dem Schreiben eines Briefes eine kleine Möglichkeit, bei der Frau vielleicht einiges, aus meiner Sicht, klar und richtig zu stellen. Im Prinzip hat die mich auch versucht zu erpressen. Sie hat ja im Gespräch 2 mal gesagt ich hätte Wucherpreise und auch , dass Sie mich auf keinen Fall weiter empfehlen wird. Die Dame und Ihr Gatte sind im örtlichen Tennisverein. Aber klar, diesen Aufwand werde ich mir bei weiten Fällen dieser Art auch nicht mehr geben. Ich denke man wird auch von alleine da cooler und routinierter.
Diese Dame hat mir wären der Behandlung auch eine Geschichte von einem Arzt erzählt, bei dem sie eine Infusion zu teuer fand. Bei einem Kollegen, bei dem sie die Infusion auch bekommen hatte, war Sie günstiger. Da ist Sie auch hin gegangen, und hatte Erfolg. Die meinten zu Ihr, Sie soll bezahlen was Sie möchte. Tja, und nun versucht sie die Nummer bei mir. :frowning: Sie sieht sich eben als der Robinhoot der Privaten .....
In dem Moment in dem dein Gegenüber versucht dich zu erpressen ist das Gespräch beendet. Mach das ein, zwei Mal und es spricht sich rum das man dich nicht erpressen braucht - ansonsten setzt sich in der öffentlichen Meinung fest das man, bevor man deine Rechnung bezahlt, noch den einen oder anderen Knopf drücken kann um den Gegenwert eines Wellnesswochenendes einzusparen.
Wenn du nicht gerade in einer sehr exklusiven Gegend gelandet bist müssen auch die Besserverdiener im Ort zumindest ein bisschen aufs Geld gucken - und wenn man ganz einfach 'nem Dienstleister 3-4 Minuten auf die Nerven geht und dafür gleich 20% Rabatt kassiert ... Warum nicht?
Du kennst deine Qualitäten, hoffentlich. Nutz sie. Die Mund-zu-Mund-Propaganda funktioniert in beiden Richtungen, wenn du selbst kein grundlegenderes Problem dein Eigen nennst kommen irgendwann die Tennisspieler von alleine. Egal was die eine gesagt hat - die Masse akzeptiert gesetzte Preise wenn sie nicht obszön hoch sind. Schau mal auf deine Handwerkerrechnungen - die Zahl die vor der Mehrwertsteuer steht kannst du in der Gegend sicher ansetzen (bei mir im näheren Umkreis 40-53 Euro die Stunde, nur der Schorni nimmt die Innungspreise ... der hat allerdings eine geschützte Stellung...).
Achtung: Kalkulier deine Preise trotzdem! Wenn dein Ergebnis darunter liegt ... Freu dich über den Bonus. Brauchst du mehr ... Nimm das oder schau mal, wo du an der Kostenschraube drehen kannst.
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Papa Alpaka schrieb:
...das erste Mal bist du drauf reingefallen (wir, so ziemlich alle, allerdings auch ;)).
In dem Moment in dem dein Gegenüber versucht dich zu erpressen ist das Gespräch beendet. Mach das ein, zwei Mal und es spricht sich rum das man dich nicht erpressen braucht - ansonsten setzt sich in der öffentlichen Meinung fest das man, bevor man deine Rechnung bezahlt, noch den einen oder anderen Knopf drücken kann um den Gegenwert eines Wellnesswochenendes einzusparen.
Wenn du nicht gerade in einer sehr exklusiven Gegend gelandet bist müssen auch die Besserverdiener im Ort zumindest ein bisschen aufs Geld gucken - und wenn man ganz einfach 'nem Dienstleister 3-4 Minuten auf die Nerven geht und dafür gleich 20% Rabatt kassiert ... Warum nicht?
Du kennst deine Qualitäten, hoffentlich. Nutz sie. Die Mund-zu-Mund-Propaganda funktioniert in beiden Richtungen, wenn du selbst kein grundlegenderes Problem dein Eigen nennst kommen irgendwann die Tennisspieler von alleine. Egal was die eine gesagt hat - die Masse akzeptiert gesetzte Preise wenn sie nicht obszön hoch sind. Schau mal auf deine Handwerkerrechnungen - die Zahl die vor der Mehrwertsteuer steht kannst du in der Gegend sicher ansetzen (bei mir im näheren Umkreis 40-53 Euro die Stunde, nur der Schorni nimmt die Innungspreise ... der hat allerdings eine geschützte Stellung...).
Achtung: Kalkulier deine Preise trotzdem! Wenn dein Ergebnis darunter liegt ... Freu dich über den Bonus. Brauchst du mehr ... Nimm das oder schau mal, wo du an der Kostenschraube drehen kannst.
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mbone schrieb:
Du bietest Varianten mit unterschiedlichen Behandlungszeiten an?
...wenn, wenn, wenn...
Und wenn nicht?
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M0nique schrieb:
@tom
...wenn, wenn, wenn...
Und wenn nicht?
MT und KG können auch nur 20Min. sein, wo hat AT eine Zeiteinheit vereinbart.
Ich habe mit Ihr einen Behandlungsvertrag abgeschlossen. … Sie hat die Variante mit der verkürzten Behandlungszeit am Anfang gewählt, als Ich Ihr geklärt hatte, dass Beihilfe Preise nicht kostendeckend sind.
Ich lese daraus eindeutig, dass mit der Patientin die verkürzte Behandlungszeit abgesprochen war und sie den Behandlungsvertrag für KG und für MT zum Beihilfetarif unterschrieben hat.
MT 20 Minuten plus KG 20 Minuten zum Beihilfetarif wäre echt preiswert.
MT 15 Minuten plus KG 15 Minuten zum Beihilfetarif ergäbe immerhin einen vernünftigen Satz.
MT 10 Minuten plus KG 10 Minuten zum Beihilfetarif wäre zumindest schon arg, arg teuer.
Wenn bei mir Leute auf der Matte stehen, die gleich schreien, sie zahlen keinen Euro zu Behandlung drauf, wenn die mir eine "Doppelbehandlung" haben oder bringen. Bei uns gibt es eine reine Privatpraxis die auch so verfährt, dieser Praxisinhaber hat darüber mal einen Vortrag gehalte
Zugegeben, ich verstehe die beiden Sätze nicht: Auf das „Wenn“ müsste zum Verständnis ein „dann“ folgen. Und dass die Privatpraxis „auch so verfährt“ erklärt leider nichts, ich weiß immer noch nicht, wie AT und die Privatpraxis verfahren…
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M0nique schrieb:
morpheus-06 schrieb am 20.11.16 14:30:
morpheus-06 schrieb am 20.11.16 14:30: So wie er es allerdings schreibt wäre es nicht OK. So würde er eine Behandlung in Rechnung stellen die er nicht abgegeben hat. Das ist nach meiner Einschätzung gängige Praxis, mehr aufschreiben lassen, wo Teile berechnet werden die nicht abgegeben wurden. Wieso hat AT eine Behandlung nicht abgegeben? Mit Privatpatienten kann man alles frei verhandeln, den Preis und – wenn man möchte auch die Behandlungszeit. Bei einer Verordnung MT plus KG würde einmal passiv die LWS rotieren plus eine Runde Bauchmuskelübung völlig ausreichen, um die ärztliche Verordnung abgedeckt zu haben. Mir wäre nicht bekannt, dass bei Privatpatienten eine Behandlungsdauer vereinbart werden muss, damit der Vertrag gültig wird. Ich allerdings mache dies immer, erspart den Ärger hinterher, weil der Patient vorab Bescheid weiß.
MT und KG können auch nur 20Min. sein, wo hat AT eine Zeiteinheit vereinbart.
Ich habe mit Ihr einen Behandlungsvertrag abgeschlossen. … Sie hat die Variante mit der verkürzten Behandlungszeit am Anfang gewählt, als Ich Ihr geklärt hatte, dass Beihilfe Preise nicht kostendeckend sind.
Ich lese daraus eindeutig, dass mit der Patientin die verkürzte Behandlungszeit abgesprochen war und sie den Behandlungsvertrag für KG und für MT zum Beihilfetarif unterschrieben hat.
MT 20 Minuten plus KG 20 Minuten zum Beihilfetarif wäre echt preiswert.
MT 15 Minuten plus KG 15 Minuten zum Beihilfetarif ergäbe immerhin einen vernünftigen Satz.
MT 10 Minuten plus KG 10 Minuten zum Beihilfetarif wäre zumindest schon arg, arg teuer.
Wenn bei mir Leute auf der Matte stehen, die gleich schreien, sie zahlen keinen Euro zu Behandlung drauf, wenn die mir eine "Doppelbehandlung" haben oder bringen. Bei uns gibt es eine reine Privatpraxis die auch so verfährt, dieser Praxisinhaber hat darüber mal einen Vortrag gehalte
Zugegeben, ich verstehe die beiden Sätze nicht: Auf das „Wenn“ müsste zum Verständnis ein „dann“ folgen. Und dass die Privatpraxis „auch so verfährt“ erklärt leider nichts, ich weiß immer noch nicht, wie AT und die Privatpraxis verfahren…
Die Behandlungszeit wird minutengenau abgerechnet und beginnt wenn der Therapeut den Behandlungsraum betritt (so die Infos der HP)...............Auch eine Möglichkeit die wahrscheinlich konzentriertes zielgerichtetes Arbeiten fördert.
Andererseits.......ich schrieb es schon einmal
Es ist eigentlich völlig unsinnig für die Therapie eines Schmerzproblems Zeit zu buchen/Kaufen/zu zahlen
Ich zahle den Zahnarzt ja auch nicht eine bestimmte Zeit sondern dafür dass er mein Problem löst!
Man stelle sich das vor: " Was ? Das Loch ist schon dicht? Aber wir haben doch noch 20 min ....schaun Sie doch mal bitte ob Sie nicht doch noch was finden........!"
Ich möchte eigentlich für mein Wissen , Können und meinen Erfolg honoriert werden!
Wenn es um die Zeit geht bewegen wir uns im Grunde im Wellness-Bereich.......ne schöne Massage darf ruhig ein bisschen länger dauern
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[...]
Andererseits.......ich schrieb es schon einmal
Es ist eigentlich völlig unsinnig für die Therapie eines Schmerzproblems Zeit zu buchen/Kaufen/zu zahlen
Ich zahle den Zahnarzt ja auch nicht eine bestimmte Zeit sondern dafür dass er mein Problem löst!
Man stelle sich das vor: " Was ? Das Loch ist schon dicht? Aber wir haben doch noch 20 min ....schaun Sie doch mal bitte ob Sie nicht doch noch was finden........!"
[...]
Was wir mit den Patienten regelmäßig schließen ist ein Dienstvertrag, d.h. wir sind einzig und ausschließlich die ernsthafte Bemühung schuldig. Was du vorschlägst ist ein Werkvertrag, d.h. durch die Erfüllung des Zieles wird die Vergütungspflicht ausgelöst - im Gegenzug kann bei Nichterfüllen des vereinbarten Werkes die Vergütung entfallen und/oder gekürzt werden.
...ich habe gerade das Rauchrohr meiner Heizung lose im Schornstein stecken, der Heizungsbauer möchte die Rechnung samt Folgeproblemen erst im kommenden Jahr stellen (Win-Win - Ich möchte mit meinen Handwerkerlöhnen auch nicht über die steuerliche Berücksichtigungsgrenze kommen...). Da sein Werk noch einen offensichtlichen, nicht vereinbarten, Mangel hat kann er mir keine Rechnung stellen - erst wenn er am 02.01. mit dem Adapterstück vorbeikommt und das eine mit dem anderen verbindet ist seine Arbeit erledigt und die Geschichte mit der Abrechnung beginnt...
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Papa Alpaka schrieb:
mbone schrieb am 20.11.16 20:19:
[...]
Andererseits.......ich schrieb es schon einmal
Es ist eigentlich völlig unsinnig für die Therapie eines Schmerzproblems Zeit zu buchen/Kaufen/zu zahlen
Ich zahle den Zahnarzt ja auch nicht eine bestimmte Zeit sondern dafür dass er mein Problem löst!
Man stelle sich das vor: " Was ? Das Loch ist schon dicht? Aber wir haben doch noch 20 min ....schaun Sie doch mal bitte ob Sie nicht doch noch was finden........!"
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Was wir mit den Patienten regelmäßig schließen ist ein Dienstvertrag, d.h. wir sind einzig und ausschließlich die ernsthafte Bemühung schuldig. Was du vorschlägst ist ein Werkvertrag, d.h. durch die Erfüllung des Zieles wird die Vergütungspflicht ausgelöst - im Gegenzug kann bei Nichterfüllen des vereinbarten Werkes die Vergütung entfallen und/oder gekürzt werden.
...ich habe gerade das Rauchrohr meiner Heizung lose im Schornstein stecken, der Heizungsbauer möchte die Rechnung samt Folgeproblemen erst im kommenden Jahr stellen (Win-Win - Ich möchte mit meinen Handwerkerlöhnen auch nicht über die steuerliche Berücksichtigungsgrenze kommen...). Da sein Werk noch einen offensichtlichen, nicht vereinbarten, Mangel hat kann er mir keine Rechnung stellen - erst wenn er am 02.01. mit dem Adapterstück vorbeikommt und das eine mit dem anderen verbindet ist seine Arbeit erledigt und die Geschichte mit der Abrechnung beginnt...
Ist ja beim Arzt auch nicht so.
Der Patient zahlt für die Behandlung die vom Arzt nach bestem Wissen und Gewissen erbracht wird. Ein Erfolgsgarantie gibt es nicht und haftbar wird man nur gemacht wenn man seine Sorgfaltspflicht verletzt.
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mbone schrieb:
Nix Werkvertrag !
Ist ja beim Arzt auch nicht so.
Der Patient zahlt für die Behandlung die vom Arzt nach bestem Wissen und Gewissen erbracht wird. Ein Erfolgsgarantie gibt es nicht und haftbar wird man nur gemacht wenn man seine Sorgfaltspflicht verletzt.
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mbone schrieb:
Ich weiss von einer Praxis die 1,80/min verlangen.
Die Behandlungszeit wird minutengenau abgerechnet und beginnt wenn der Therapeut den Behandlungsraum betritt (so die Infos der HP)...............Auch eine Möglichkeit die wahrscheinlich konzentriertes zielgerichtetes Arbeiten fördert.
Andererseits.......ich schrieb es schon einmal
Es ist eigentlich völlig unsinnig für die Therapie eines Schmerzproblems Zeit zu buchen/Kaufen/zu zahlen
Ich zahle den Zahnarzt ja auch nicht eine bestimmte Zeit sondern dafür dass er mein Problem löst!
Man stelle sich das vor: " Was ? Das Loch ist schon dicht? Aber wir haben doch noch 20 min ....schaun Sie doch mal bitte ob Sie nicht doch noch was finden........!"
Ich möchte eigentlich für mein Wissen , Können und meinen Erfolg honoriert werden!
Wenn es um die Zeit geht bewegen wir uns im Grunde im Wellness-Bereich.......ne schöne Massage darf ruhig ein bisschen länger dauern
Vielleicht das Ganze als Lehrgeld sehen, den Behandlungsvertrag zukünftig genauer ausfüllen und ganz großen Abstand von einem Mahnverfahren nehmen. Natürlich wird die Patientin nicht mehr angenommen, versteht sich von selbst :wink:
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@AT
Vielleicht das Ganze als Lehrgeld sehen, den Behandlungsvertrag zukünftig genauer ausfüllen und ganz großen Abstand von einem Mahnverfahren nehmen. Natürlich wird die Patientin nicht mehr angenommen, versteht sich von selbst :wink:
Die Patientin wird bezahlen und wenn sie möchte, kläre ich das auch per Gericht. Bei so einem Verhalten geht es mir auch ums Prinzip, den Zahn der guten mal zu ziehen. Dass sie merkt, dass Sie damit nicht überall durch kommt.
Nur habe ich es vorher erst mit dem kommunikativen schriftlichen Weg probiert, die objektiven Tatsachen aus meiner Sicht darzu legen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
tom1350 schrieb am 20.11.16 23:47:
@AT
Vielleicht das Ganze als Lehrgeld sehen, den Behandlungsvertrag zukünftig genauer ausfüllen und ganz großen Abstand von einem Mahnverfahren nehmen. Natürlich wird die Patientin nicht mehr angenommen, versteht sich von selbst :wink:
Die Patientin wird bezahlen und wenn sie möchte, kläre ich das auch per Gericht. Bei so einem Verhalten geht es mir auch ums Prinzip, den Zahn der guten mal zu ziehen. Dass sie merkt, dass Sie damit nicht überall durch kommt.
Nur habe ich es vorher erst mit dem kommunikativen schriftlichen Weg probiert, die objektiven Tatsachen aus meiner Sicht darzu legen.
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tom1350 schrieb:
Mach das mal. Nur mußt du erklären, wie du zwei Therapieformen in 20 ( Pat. ) bzw. 25-30 ( Du ) Minuten fachgerecht unter bekommst.
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therapeutin schrieb:
das muss nicht fachgerecht sein,nur halt die Therapieformen :wink: es ist Aufgabe des Pat. sich in allen Dingen zu informieren :kissing_closed_eyes:
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beast schrieb:
Bin wegen einer ähnlichen geschichte momentan auch gegen eine patientin (Lehrerin) vor Gericht..sie meinte auch, dass ihr nach Unterzeichnung des Honorarvertrages und erfolgreich abgeschlossener Behandlung zustünde mein Honorar zu "kürzen"....(Im Honorarvetrag ist keine Zeitangabe vorhanden)....Habe mi anwaltlichen beistand genommen (Dr. Alt) Termin ist nun nach über einem Jahr der mai 2017.. Mal sehen, was passiert....
Wird teuer für die Pat., da Gerichtskosten und Anwaltskosten ebenfalls auf sie zukommen. Schön, dass sie Beamtin ist - da ist wenigstens ein geregeltes Einkommen da.
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michael933 schrieb:
Nahezu 100% Erfolgsaussicht.
Wird teuer für die Pat., da Gerichtskosten und Anwaltskosten ebenfalls auf sie zukommen. Schön, dass sie Beamtin ist - da ist wenigstens ein geregeltes Einkommen da.
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beast schrieb:
Ja ich sehe das auch so..mal sehen, was der Richter dazu meint....
Bin wegen einer ähnlichen geschichte momentan auch gegen eine patientin (Lehrerin) vor Gericht..sie meinte auch, dass ihr nach Unterzeichnung des Honorarvertrages und erfolgreich abgeschlossener Behandlung zustünde mein Honorar zu "kürzen"....(Im Honorarvetrag ist keine Zeitangabe vorhanden)....Habe mi anwaltlichen beistand genommen (Dr. Alt) Termin ist nun nach über einem Jahr der mai 2017.. Mal sehen, was passiert....
Ist ja übel, wenn sich dass so lange hin zieht. Wie kommt so was ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
beast schrieb am 22.11.16 15:23:
Bin wegen einer ähnlichen geschichte momentan auch gegen eine patientin (Lehrerin) vor Gericht..sie meinte auch, dass ihr nach Unterzeichnung des Honorarvertrages und erfolgreich abgeschlossener Behandlung zustünde mein Honorar zu "kürzen"....(Im Honorarvetrag ist keine Zeitangabe vorhanden)....Habe mi anwaltlichen beistand genommen (Dr. Alt) Termin ist nun nach über einem Jahr der mai 2017.. Mal sehen, was passiert....
Ist ja übel, wenn sich dass so lange hin zieht. Wie kommt so was ?
...und die Reste dessen was 'ne funktionierende Rechtsprechung ist wird auch noch zunehmend unnütz beschäftigt...
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Papa Alpaka schrieb:
Gerüchteweise sind die Gerichte hierzulande, ebenso wie andere Branchen, kaputtgespart...
...und die Reste dessen was 'ne funktionierende Rechtsprechung ist wird auch noch zunehmend unnütz beschäftigt...
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tom1350 schrieb:
Ja, ist wirklich unverschämt, dass Lapalienklagen nicht mit Blaulicht im Eilverfahren durchgeboxt werden :smile:
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beast schrieb:
Wenn das mal 10 lapalien dann bei dir sind...und es um dein gehalt bspw. gehen würde, würdest du anders denken...man muss sich nicht alles gefallen lassen..und automatisch nach dem mahnverfahren kommt das Gericht....
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tom1350 schrieb:
@AT
Vielleicht das Ganze als Lehrgeld sehen, den Behandlungsvertrag zukünftig genauer ausfüllen und ganz großen Abstand von einem Mahnverfahren nehmen. Natürlich wird die Patientin nicht mehr angenommen, versteht sich von selbst :wink:
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idefix- schrieb:
Was zickst du da rum und hast ein schlecfhtes Gewissen. eine Mahnung und dann zum Anwalt, außerdem auf die schwarze Liste setzen.
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