Früher galt, dass der Arbeitsvertrag für kurzfristig Beschäftigte (Studenten) auf ein Zeit-Jahr (12 Monate) befristet sein musste und ein Nachfolgevertrag mindestens mit 2-monatiger Unterbrechung abgeschlossen werden konnte.
2011 wurde der Gesetzestext von "Jahr" auf "Kalenderjahr" geändert. Das hat zur Folge, dass Kurzfristigkeit, die über den 31.12. hinaus vereinbart ist, automatisch als "geringfügige Tätigkeit" = sozialversicherungspflichtig eingestuft wird.
Bei der 50-Tage/Jahr-Regelung gilt auch das Kalenderjahr und es muss ein Terminkalender (mit Nachweis der Tätigkeiten) geführt werden.
Schönen Abend,
Nele
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Achtung: der Gesetzestext ist geändert:
Früher galt, dass der Arbeitsvertrag für kurzfristig Beschäftigte (Studenten) auf ein Zeit-Jahr (12 Monate) befristet sein musste und ein Nachfolgevertrag mindestens mit 2-monatiger Unterbrechung abgeschlossen werden konnte.
2011 wurde der Gesetzestext von "Jahr" auf "Kalenderjahr" geändert. Das hat zur Folge, dass Kurzfristigkeit, die über den 31.12. hinaus vereinbart ist, automatisch als "geringfügige Tätigkeit" = sozialversicherungspflichtig eingestuft wird.
Bei der 50-Tage/Jahr-Regelung gilt auch das Kalenderjahr und es muss ein Terminkalender (mit Nachweis der Tätigkeiten) geführt werden.
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nele69 schrieb:
Achtung: der Gesetzestext ist geändert:
Früher galt, dass der Arbeitsvertrag für kurzfristig Beschäftigte (Studenten) auf ein Zeit-Jahr (12 Monate) befristet sein musste und ein Nachfolgevertrag mindestens mit 2-monatiger Unterbrechung abgeschlossen werden konnte.
2011 wurde der Gesetzestext von "Jahr" auf "Kalenderjahr" geändert. Das hat zur Folge, dass Kurzfristigkeit, die über den 31.12. hinaus vereinbart ist, automatisch als "geringfügige Tätigkeit" = sozialversicherungspflichtig eingestuft wird.
Bei der 50-Tage/Jahr-Regelung gilt auch das Kalenderjahr und es muss ein Terminkalender (mit Nachweis der Tätigkeiten) geführt werden.
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Hallo Lars,
ist doch lieb von nele darauf aufmerksam zu machen, viele PI (wir lesens doch hier oft genug) haben bei vielen Dingen keine Ahnung....und so werden doch der ein oder andere aus seinen träumen gerissen... :flushed:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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• Lars van Ravenzwaaij
Hallo Lars,
ist doch lieb von nele darauf aufmerksam zu machen, viele PI (wir lesens doch hier oft genug) haben bei vielen Dingen keine Ahnung....und so werden doch der ein oder andere aus seinen träumen gerissen... :flushed:
MfG
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JürgenK schrieb:
Hallo Lars,
ist doch lieb von nele darauf aufmerksam zu machen, viele PI (wir lesens doch hier oft genug) haben bei vielen Dingen keine Ahnung....und so werden doch der ein oder andere aus seinen träumen gerissen... :flushed:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb am 20.8.14 13:33:
....... viele PI (wir lesens doch hier oft genug) haben bei vielen Dingen keine Ahnung....
Hast ja so recht. :innocent:
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[zitat]JürgenK schrieb am 20.8.14 13:33:
....... viele PI (wir lesens doch hier oft genug) haben bei vielen Dingen keine Ahnung....[/zitat]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
JürgenK schrieb am 20.8.14 13:33:
....... viele PI (wir lesens doch hier oft genug) haben bei vielen Dingen keine Ahnung....
Hast ja so recht. :innocent:
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Früher galt, dass der Arbeitsvertrag für kurzfristig Beschäftigte (Studenten) auf ein Zeit-Jahr (12 Monate) befristet sein musste und ein Nachfolgevertrag mindestens mit 2-monatiger Unterbrechung abgeschlossen werden konnte.
2011 wurde der Gesetzestext von "Jahr" auf "Kalenderjahr" geändert. Das hat zur Folge, dass Kurzfristigkeit, die über den 31.12. hinaus vereinbart ist, automatisch als "geringfügige Tätigkeit" = sozialversicherungspflichtig eingestuft wird.
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nele69 schrieb:
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Früher galt, dass der Arbeitsvertrag für kurzfristig Beschäftigte (Studenten) auf ein Zeit-Jahr (12 Monate) befristet sein musste und ein Nachfolgevertrag mindestens mit 2-monatiger Unterbrechung abgeschlossen werden konnte.
2011 wurde der Gesetzestext von "Jahr" auf "Kalenderjahr" geändert. Das hat zur Folge, dass Kurzfristigkeit, die über den 31.12. hinaus vereinbart ist, automatisch als "geringfügige Tätigkeit" = sozialversicherungspflichtig eingestuft wird.
Bei der 50-Tage/Jahr-Regelung gilt auch das Kalenderjahr und es muss ein Terminkalender (mit Nachweis der Tätigkeiten) geführt werden.
Schönen Abend,
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JürgenK schrieb:
Hallo Lars,
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....... viele PI (wir lesens doch hier oft genug) haben bei vielen Dingen keine Ahnung....
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
JürgenK schrieb am 20.8.14 13:33:
....... viele PI (wir lesens doch hier oft genug) haben bei vielen Dingen keine Ahnung....
Hast ja so recht. :innocent:
da können wir ja nur dankbar sein.
Dass wir sie noch haben, unsere altersmilden Nostagiker.
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mocca schrieb:
hallo,
da können wir ja nur dankbar sein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ja und? Als AG mit gutem STB war mir das schon bekannt.
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