Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
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Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
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zu 400 €
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zusätzlicher Bonus
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- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
Was genau muss eine Doku enthalten? Also was muss die Doku enthalten, damit dies für die KK ausreicht?
Bitte nicht als Antwort " das was du gemacht hast" . Hier im Forum gibt es ja sehr unterschiedliche Meinungen und Auslegungen dazu.
Es geht mir nur darum, was für die KK sein muss - nicht was das mit der Qualität der Behandlung / des Ablaufes in der Praxis zu tun hat
1) reicht die Kopie des Rezeptes ? diese enthält eigentlich alles : Art der Behandlung/erbrachte Leistung ( z.B. KG, MT usw.), Datum, Unterschrift des Patienten,
laut RV evtl die Reaktion des Patienten , je nachdem was das genau bedeuten soll und was da dokumentiert werden soll
2) oder muss jede Behandlung genauer formuliert werden: also Behandlungstechniken, Übungen, etc.
hier nochmal der Auszug aus der Rahmenempfehlung:
8. Verlaufsdokumentation/Mitteilung an den verordnenden Arzt
Entsprechend § 14 Abs. 4 dieser Rahmenempfehlungen wird im Interesse einer effektiven und effizienten physiotherapeutischen Behandlung eine Verlaufsdokumentation geführt. Sie erfolgt je Behandlungseinheit und umfasst die im einzelnen erbrachte Leistung, die Reaktion des Patienten und ggf. Besonderheiten bei der Durchführung. Sofern der behandelnde Vertragsarzt dies auf der Verordnung kenntlich gemacht hat, unterrichtet der Therapeut diesen gemäß § 17 Abs. 6 der Empfehlungen gegen Ende der Behandlungsserie über den Stand der Therapie.
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Maximilian Öller schrieb:
Hier im Forum ist das ja eine häufige Frage, aber ich stelle diese trotzdem noch einmal:
Was genau muss eine Doku enthalten? Also was muss die Doku enthalten, damit dies für die KK ausreicht?
Bitte nicht als Antwort " das was du gemacht hast" . Hier im Forum gibt es ja sehr unterschiedliche Meinungen und Auslegungen dazu.
Es geht mir nur darum, was für die KK sein muss - nicht was das mit der Qualität der Behandlung / des Ablaufes in der Praxis zu tun hat
1) reicht die Kopie des Rezeptes ? diese enthält eigentlich alles : Art der Behandlung/erbrachte Leistung ( z.B. KG, MT usw.), Datum, Unterschrift des Patienten,
laut RV evtl die Reaktion des Patienten , je nachdem was das genau bedeuten soll und was da dokumentiert werden soll
2) oder muss jede Behandlung genauer formuliert werden: also Behandlungstechniken, Übungen, etc.
hier nochmal der Auszug aus der Rahmenempfehlung:
8. Verlaufsdokumentation/Mitteilung an den verordnenden Arzt
Entsprechend § 14 Abs. 4 dieser Rahmenempfehlungen wird im Interesse einer effektiven und effizienten physiotherapeutischen Behandlung eine Verlaufsdokumentation geführt. Sie erfolgt je Behandlungseinheit und umfasst die im einzelnen erbrachte Leistung, die Reaktion des Patienten und ggf. Besonderheiten bei der Durchführung. Sofern der behandelnde Vertragsarzt dies auf der Verordnung kenntlich gemacht hat, unterrichtet der Therapeut diesen gemäß § 17 Abs. 6 der Empfehlungen gegen Ende der Behandlungsserie über den Stand der Therapie.
wie sollte die Doku aussehen ?
Müssen es Karteiarten sein - ist es elektronisch möglich?
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Maximilian Öller schrieb:
noch eine Zusatzfrage:
wie sollte die Doku aussehen ?
Müssen es Karteiarten sein - ist es elektronisch möglich?
ob die Kasse erstmal damit zufrieden ist, ist die nächste Frage.
Vielleicht erläuterst Du uns mal den genauen Grund Deiner Frage :unamused:
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Die Frage, die du dir stellen musst: wie mache ich eine rechtssichere Doku und welche Folgen kann eine ungenügende Doku haben?
Vielleicht hilft das mehr als inhaltliche Vorschläge.
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Ohne lange Reden:
Die Frage, die du dir stellen musst: wie mache ich eine rechtssichere Doku und welche Folgen kann eine ungenügende Doku haben?
Vielleicht hilft das mehr als inhaltliche Vorschläge.
LG,
m.
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ali schrieb:
Doku kann auch elektronisch sein, Reaktion des Pat könntest Du auch mit + / - "dokumentieren",
ob die Kasse erstmal damit zufrieden ist, ist die nächste Frage.
Vielleicht erläuterst Du uns mal den genauen Grund Deiner Frage :unamused:
Wie muss eine rechtssichere Doku aussehen? Und welche Folgen hat eine unzureichende Doku?
Ich hoffe hier im Forum einen genaue Antwort zu bekommen, da ja hier denke eine gewisse Unsicherheit herrscht
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Maximilian Öller schrieb:
Dann stelle ich die Frage so:
Wie muss eine rechtssichere Doku aussehen? Und welche Folgen hat eine unzureichende Doku?
Ich hoffe hier im Forum einen genaue Antwort zu bekommen, da ja hier denke eine gewisse Unsicherheit herrscht
Grüße
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Tempelritter schrieb:
und diese Aussage ist 10 Jahre alt oder der Verbands-Anwalt hat keine Kenntnis von Rahmenverträgen und Patientenrechtegesetz.
Nach Aussage eines Verbands-Anwaltes reicht die Kopie aus!
Grüße
Auch RA Bill liegt mal falsch, diese Aussage war immer umstritten.
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morpheus-06 schrieb:
redbi schrieb am 7.5.15 10:46:
Nach Aussage eines Verbands-Anwaltes reicht die Kopie aus!
Grüße
Auch RA Bill liegt mal falsch, diese Aussage war immer umstritten.
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redbi schrieb:
Nach Aussage eines Verbands-Anwaltes reicht die Kopie aus!
Grüße
Vielen Dank
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Patientenrechtegesetz hat das nicht verändert... diese Doku war schon vorher Pflicht. Ich kann nicht verstehen, warum die Softwarehersteller so einen Alarm machen... aber die wollen für teuer Geld ihre elektronische Akte verkaufen. :thumbsup:
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Wonderwoman schrieb:
Genauso wie sonst auch immer. Entweder Verlaufsdoku in einer Karteikarte oder elektronisch im PC. Bei elektronisch muss sichergestellt sein, dass Änderungen und Streichungen nachvollzogen werden können. Excel geht also nicht.
Patientenrechtegesetz hat das nicht verändert... diese Doku war schon vorher Pflicht. Ich kann nicht verstehen, warum die Softwarehersteller so einen Alarm machen... aber die wollen für teuer Geld ihre elektronische Akte verkaufen. :thumbsup:
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Maximilian Öller schrieb:
Dann gib doch bitte Auskunft, wie deiner Ansicht nach eine korrekte Doku auszusehen hat, wenn eine Kopie nicht rechtssicher ist
Vielen Dank
Und was muss nun die Doku enthalten , um rechtssicher zu sein? V.a. wenn die Rezeptkopie nicht reicht? Was muss die Doku genau beinhalten? Im RV steht Art der Behandlung ( das ist ja KG / MT usw.) , das Datum, der Behandler sollte aufgeführt und ggf. Besonderheiten (diese können ja, wenn nötig auf der Rezeptkopie ergänzt werden. Aber wenn nichts auffällig ist, könnte die Kopie ja reichten
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Schreib Deine Anamnese auf und dokumentiere den Verlauf mit seinen Fortschritten und gut ist...
Schaue einfach hier: Patientenrechtegesetz – Wikipedia
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Wonderwoman schrieb:
Wenn man Änderungen und Streichungen in der Software nicht nachvollziehen kann, dann ist diese Dokumentation nicht brauchbar und auch nicht rechtskonform. Das muss angezeigt werden können.
Schreib Deine Anamnese auf und dokumentiere den Verlauf mit seinen Fortschritten und gut ist...
Schaue einfach hier: Patientenrechtegesetz – Wikipedia
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Maximilian Öller schrieb:
Ok, elektronisch ist dann klar, geht ja z.B. über Theorg ganz ordentlich ( Ob man Änderungen / Streichungen immer nachvollziehen kann, na ja - am PC sind Änderungen ja nicht so schwer )
Und was muss nun die Doku enthalten , um rechtssicher zu sein? V.a. wenn die Rezeptkopie nicht reicht? Was muss die Doku genau beinhalten? Im RV steht Art der Behandlung ( das ist ja KG / MT usw.) , das Datum, der Behandler sollte aufgeführt und ggf. Besonderheiten (diese können ja, wenn nötig auf der Rezeptkopie ergänzt werden. Aber wenn nichts auffällig ist, könnte die Kopie ja reichten
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