Bereit für eine erfüllende
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
Karriere in der Physiotherapie?
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Christophstraße 17, 69214
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ich hab ja einen KGG raum. Diesen möchte ich jetzt einfach durch einen wanddurchbruch erweitern. Der Raum wurd dadurch (natürlich) einfach nur größer. Sonst ändert sich nix. Interessiert das die Zulassungsstelle oder macht sie da evt. Probleme?
Konnte da grad niemanden erreichen da die noch im Urlaub sind.
Wie sind eure Erfahrungen?
Grüße
Klonkrieger
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Klonkrieger schrieb:
Hi nochmal
ich hab ja einen KGG raum. Diesen möchte ich jetzt einfach durch einen wanddurchbruch erweitern. Der Raum wurd dadurch (natürlich) einfach nur größer. Sonst ändert sich nix. Interessiert das die Zulassungsstelle oder macht sie da evt. Probleme?
Konnte da grad niemanden erreichen da die noch im Urlaub sind.
Wie sind eure Erfahrungen?
Grüße
Klonkrieger
Probleme sehe ich da i. M. nicht.
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Eberhard schrieb:
So wie Rofo schreibt, ist es richtig. Teile deine räumlichen Veränderungen den zulassenden Stellen mit. Wenn du deine alten Praxispläne noch hast, dann kannst du vielleicht noch ein bisschen was zeichnen.
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Klonkrieger schrieb:
Ok. Super. Vielen Dank. So mache ich es!
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RoFo schrieb:
Die müssen lediglich informiert werden.
Probleme sehe ich da i. M. nicht.
es ist ja immer die Rede davon, daß man keine Durchgangsräume haben soll. Also der Pat soll nicht durch einen belebten Raum A gehen um in einen anderen Raum B zu kommen.
Zwei Gedanken dazu:
1. Was ist wenn man gewährleistet daß Raum A nicht benutzt/belebt wird während man hindurch geht um in Raum B zu kommen?
2. Manchmal sehe ich Praxen, da kann man zwei größere Räume mittels Tür/Schiebetür etc zu einem noch größeren Raum machen (z.b. für Veranstaltungen) während man ansonsten die Räume separat und nicht als Durchgangsräume nutzt. Oder schlicht um der Putzfrau zu ermöglichen einfahcer von Raum A nach Raum B zu kommen
Wie sind eure Erfahrungen diesbezüglich auch mit den Vorgaben der Zulassungsstelle?
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Klonkrieger schrieb:
Hi Leute
es ist ja immer die Rede davon, daß man keine Durchgangsräume haben soll. Also der Pat soll nicht durch einen belebten Raum A gehen um in einen anderen Raum B zu kommen.
Zwei Gedanken dazu:
1. Was ist wenn man gewährleistet daß Raum A nicht benutzt/belebt wird während man hindurch geht um in Raum B zu kommen?
2. Manchmal sehe ich Praxen, da kann man zwei größere Räume mittels Tür/Schiebetür etc zu einem noch größeren Raum machen (z.b. für Veranstaltungen) während man ansonsten die Räume separat und nicht als Durchgangsräume nutzt. Oder schlicht um der Putzfrau zu ermöglichen einfahcer von Raum A nach Raum B zu kommen
Wie sind eure Erfahrungen diesbezüglich auch mit den Vorgaben der Zulassungsstelle?
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Eberhard schrieb:
Also ich kann wieder nur als ehemals tausendfacher Praxisabnahme- und Beratungstätigkeit sprechen. Damals wurde eine solche von Klonkrieger Einrichtungssituation nicht genehmigt. Genehmigt wurde z.B. ein Putzraum oder Lagerraum oder Technikraum, der eventuell vom Peronal benutzt wird. Es darf eben nicht passieren, dass ein Kunde oder Patient einen anderen Funktionsraum durchquert. Es kann vielleicht sein, dass die eine odere andere KK dies heute anders sieht, aber diese Abweichung würde ich mir schriftlich bestätigen lassen.
Und ein Lagerraum kann mitunter auch öfter aufgesucht werden
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Klonkrieger schrieb:
Hm. Die Definition besagt doch aber das wenn der Raum dahinter während der Therapie nicht genutzt wird man den Raum davor als durchgangsraum nutzen kann. Es geht glaub ich darum das keine laufende Behandlung durch Durchgangsverkehr gestört wird. Muß man sich denke ich von Fall zu Fall ansehen und der Kasse auch so erklären.
Und ein Lagerraum kann mitunter auch öfter aufgesucht werden
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Klonkrieger schrieb:
Ok. Also einfach mal mit der Kasse sprechen, alles erklären und dann schauen was die sagen. Ist denke ich stark abhängig von den individuellen Räumlichkeiten. Ich berichte...
Prima und Daumen hoch für die KK
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Klonkrieger schrieb:
Der nette Herr von der KK war heute da. Er bewertete individuell die jeweiligen Gegebenheiten und in meinem Fall ging das auch alles vollkommen in Ordnung. Hab alles gezeigt, meine Ideen und Vorstellungen erklärt und das wars auch schon.
Prima und Daumen hoch für die KK
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Klonkrieger schrieb:
Hab die Klausel mit Durchgangsräumen in der Zulassung gefunden. Wenn man also während der (KGG) Behandlung keinen Durchgangsverkehr hat um von Raum A nach B zu kommen, dann dürfte das kein Problem sein. Dabei geht es mir um einen neben dem KGG Raum liegenden Raum in dem ein Ergometer steht. Also keine Kabine etc. Da kannman ja gewährleisten daß man ungestört therapieren kann. Was meint ihr?
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