Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
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Physiotherapeuten, die ihre
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Eine meiner 450€ - Mitarbeiterin möchte, unabhängig und zusätzlich zu ihren regulären stunden in der Praxis, einen kurs anbieten.
Dieser kurs läuft offiziell (Werbung , Info und so) über die Praxis und dort melden sich die Teilnehmer auch an und zahlen auch den Kursbeitrag an die Praxis.
Mehr habe ich erstmal damit nicht zu tun.
Meine Mitarbeiterin, die diesen Kurs ja in eigener Regie macht, möchte ihre Kursstunden, dann separat in Rechung stellenwie eine externe Kursleiterin.
Die Differenz zwischen den zu zahlenden Kursstunden und der Teilnehmergebühr bleibt dann für das Geschäft.
Steuerberater meint schonmal klar nein da sie entweder eine selbstständige Tätigkeit benötigt und der Kurs dann völlig unabhängig (Werbung, Abrechnung etc.) von der Praxis laufen muß.
Und wenn sie den Kurs übers Geschäft laufen lassen möchte (weil es halt ne gute Werbung ist), dann muß das auch im Rahmen ihrer 450€ Anstellung laufen.
Punkt. Was meint ihr dazu?
Grundsätzlich will ich mich erstmal schlau machen da ich meine motivierte Mitarbeiterin ja super finde und hier einen Weg suche wie man das idealerweise sinnvoll und rechtlich einwandfrei machen kann.
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Klonkrieger schrieb:
Folgende Idee:
Eine meiner 450€ - Mitarbeiterin möchte, unabhängig und zusätzlich zu ihren regulären stunden in der Praxis, einen kurs anbieten.
Dieser kurs läuft offiziell (Werbung , Info und so) über die Praxis und dort melden sich die Teilnehmer auch an und zahlen auch den Kursbeitrag an die Praxis.
Mehr habe ich erstmal damit nicht zu tun.
Meine Mitarbeiterin, die diesen Kurs ja in eigener Regie macht, möchte ihre Kursstunden, dann separat in Rechung stellenwie eine externe Kursleiterin.
Die Differenz zwischen den zu zahlenden Kursstunden und der Teilnehmergebühr bleibt dann für das Geschäft.
Steuerberater meint schonmal klar nein da sie entweder eine selbstständige Tätigkeit benötigt und der Kurs dann völlig unabhängig (Werbung, Abrechnung etc.) von der Praxis laufen muß.
Und wenn sie den Kurs übers Geschäft laufen lassen möchte (weil es halt ne gute Werbung ist), dann muß das auch im Rahmen ihrer 450€ Anstellung laufen.
Punkt. Was meint ihr dazu?
Grundsätzlich will ich mich erstmal schlau machen da ich meine motivierte Mitarbeiterin ja super finde und hier einen Weg suche wie man das idealerweise sinnvoll und rechtlich einwandfrei machen kann.
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Klonkrieger schrieb:
Ok. Vielen Dank schonmal. Nur mal weitergedacht: Wenn meine MA nun zusätzlich eine angemeldete Selbstständigkeit hätte - würde das die Sache ändern?
Die MA kann ihre Werbeflyer für die Kurse in der Praxis auslegen, aber die Praxis darf nicht die Werbung für sie übernehmen, z. B. die Kurse inserieren usw.
Du musst ihr den Raum vermieten.
Das solltest du sehr genau mit dem Stb. besprechen, da Mieteinnahmen für dich gesondert zu betrachten sind und ganz streng von den freiberuflichen Einnahmen getrennt werden müssen. Es gibt auch noch Unterschiede, ob die Mieteinnahmen fest oder variabel sind. Das kann dir dein STB. genau erklären.
Ihr müsst euch gut überlegen, ob sich für dich und deine MA der ganze Aufwand lohnt. Bei nur 2 oder 3 Kursen in der Woche lohnt es sich m. M. nach nicht. Da wäre der Vorschlag von Inche besser.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Dann darf aber die Praxis nichts mit den Kursen zu tun haben. Deine MA muss alles selbständig regeln, wie Werbung, Organisation, Anmeldung der Teilnehmer, Kassieren der Kursgebühr usw.
Die MA kann ihre Werbeflyer für die Kurse in der Praxis auslegen, aber die Praxis darf nicht die Werbung für sie übernehmen, z. B. die Kurse inserieren usw.
Du musst ihr den Raum vermieten.
Das solltest du sehr genau mit dem Stb. besprechen, da Mieteinnahmen für dich gesondert zu betrachten sind und ganz streng von den freiberuflichen Einnahmen getrennt werden müssen. Es gibt auch noch Unterschiede, ob die Mieteinnahmen fest oder variabel sind. Das kann dir dein STB. genau erklären.
Ihr müsst euch gut überlegen, ob sich für dich und deine MA der ganze Aufwand lohnt. Bei nur 2 oder 3 Kursen in der Woche lohnt es sich m. M. nach nicht. Da wäre der Vorschlag von Inche besser.
Gruß Britt
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Inche schrieb:
Selbstständig im Nebenerwerb 450€ u Kleingewerbe ust Frei bis 22000€ anmelden. Komplette trennung vom Angestelltenverhältniss.Eignes Logo Webseite Tel Flyer.Würde bedeuten kein Anmelden über deinr Praxis.Es muss alles selbst gemacht.Raum vermieten wäre möglich.Da würde ich aber eher sagen nein.Entweder intigrieren in euer Praxis Angrbot oder Ihr es als Nebenerwerb als Selbständige erlauben und ganz raus aus der Praxis mit dem Angebot
Grüße Klonkrieger
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Klonkrieger schrieb:
Klasse Tips die mir sehr weiterhelfen und auch das was mein Stb gesagt hat sinnig ergänzen. Vielen Dank erstmal.
Grüße Klonkrieger
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Inche schrieb:
Das Konzept fällt euch bei der Prüfung zwecks sozialabgaben auf die Füße.Auch ein 450€ job beim selben Ag geht nicht. Vorschlag zahle Ihr für die Kurstermmine einen höhren Stundenlohn und gib Ihr dafür etwas bezahlte Orgazeit. Lass es komplett als erweitertes Selbstzahler Angebot über die Praxis laufen.Ich war damals selbst der Kurs Leiter incl kompletter Orga im Fitnissstudio meines Chefs u teilzeit in seiner Physio Praxis das war aber nicht deutlich genug getrennt.
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