Schluss mit eintöniger Routine
Bei Movemus erwartet dich eine
Karriere, die wirklich bewegt.
Abwechslungsreiche Arbeit und die
Freiheit, dich zu entfalten.
Was wir bieten:
Flexible Arbeitszeiten: Ob Minijob
oder Vollzeit – wir passen uns an
deine Bedürfnisse an.
Abwechslungsreiche Tätigkeiten:
Von normaler Krankengymnastik (KG)
über Rehasport bis zur Betreuung
im Trainingsbereich. Unsere
Patienten sind vielfältig, und du
kannst deine individuellen Stärken
voll ausspielen....
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Patienten sind vielfältig, und du
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Räumliche Voraussetzungen sind mir eigentlich bekannt. Aber verstehe ich es richtig das von den 50 qm Praxisnutzfläche 20qm Gymnastikraum sein muß und der Rest, also die 30 qm dann für Behandlungskabinen, Empfang, Wartebereich usw zur Verfügung steht? Lagerräume, Toiletten, Teeküche extra laos zusätzlich dazu oder zählt das zu den 30 qm Nutzfläche?
Und will ich KGG anbieten braucht ich nochmal 30qm separater Raum - richtig?
Danke schonmal
Grüßle Klonuskrieger
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Klonkrieger schrieb:
Hallo Leute
Räumliche Voraussetzungen sind mir eigentlich bekannt. Aber verstehe ich es richtig das von den 50 qm Praxisnutzfläche 20qm Gymnastikraum sein muß und der Rest, also die 30 qm dann für Behandlungskabinen, Empfang, Wartebereich usw zur Verfügung steht? Lagerräume, Toiletten, Teeküche extra laos zusätzlich dazu oder zählt das zu den 30 qm Nutzfläche?
Und will ich KGG anbieten braucht ich nochmal 30qm separater Raum - richtig?
Danke schonmal
Grüßle Klonuskrieger
Aber, braucht man jetzt echt nen Gymnastikraum?
Früher hatten wir 50 qm Gesamtgröße, davon 32 qm Therapiefläche und davon ein Raum mit mindestens 20 qm.
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Klonkrieger schrieb:
>>>2.1.2 Die Praxisräume müssen mindestens eine Therapiefläche von 32 qm aufweisen. Ein Behandlungsraum muss eine Therapiefläche von mindestens 20 qm umfassen. <<< Hier hört es sich so an als bräuchte man noch zusätzlich 20 qm. Oder liege ich falsch???
Hat sich also scheinbar nix geändert.
Wenn du KGG anbieten willst, brauchst du natürlich zusätzliche Fläche.
Dein Zitat betrifft nur die "räumliche Normausstattung".
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RoFo schrieb:
Nicht zusätzlich. Mindestens 32 qm, davon muss ein Raum mindestens 20 qm haben.
Hat sich also scheinbar nix geändert.
Wenn du KGG anbieten willst, brauchst du natürlich zusätzliche Fläche.
Dein Zitat betrifft nur die "räumliche Normausstattung".
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RoFo schrieb:
Also ich habe die neusten räumlichen Voraussetzungen für, ich schätze Physio, nicht parat.
Aber, braucht man jetzt echt nen Gymnastikraum?
Früher hatten wir 50 qm Gesamtgröße, davon 32 qm Therapiefläche und davon ein Raum mit mindestens 20 qm.
Hallo Leute
Räumliche Voraussetzungen sind mir eigentlich bekannt. Aber verstehe ich es richtig das von den 50 qm Praxisnutzfläche 20qm Gymnastikraum sein muß und der Rest, also die 30 qm dann für Behandlungskabinen, Empfang, Wartebereich usw zur Verfügung steht? Lagerräume, Toiletten, Teeküche extra laos zusätzlich dazu oder zählt das zu den 30 qm Nutzfläche?
Und will ich KGG anbieten braucht ich nochmal 30qm separater Raum - richtig?
Danke schonmal
Grüßle Klonuskrieger
1.) Wo steht das so mit einem "Gymnastikraum"?
2.) ja zusätzlich mindestens 30 qm, ist aber dann auch wieder abhängig vom Menge, bzw. Größe der Geräte.
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SNS37 schrieb:
klonuskrieger schrieb am 18.5.18 09:17:
Hallo Leute
Räumliche Voraussetzungen sind mir eigentlich bekannt. Aber verstehe ich es richtig das von den 50 qm Praxisnutzfläche 20qm Gymnastikraum sein muß und der Rest, also die 30 qm dann für Behandlungskabinen, Empfang, Wartebereich usw zur Verfügung steht? Lagerräume, Toiletten, Teeküche extra laos zusätzlich dazu oder zählt das zu den 30 qm Nutzfläche?
Und will ich KGG anbieten braucht ich nochmal 30qm separater Raum - richtig?
Danke schonmal
Grüßle Klonuskrieger
1.) Wo steht das so mit einem "Gymnastikraum"?
2.) ja zusätzlich mindestens 30 qm, ist aber dann auch wieder abhängig vom Menge, bzw. Größe der Geräte.
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