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kinzi schrieb:
Werden die Leistungen neu vergütet?
Der HMK regelt die Art und Durchführung von Therapien.
Das hat nichts mit Vergütungsverhandlungen oder Beschlüssen zu tun.
2 verschiedene Paar Stiefel.
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mbone schrieb:
nein
Der HMK regelt die Art und Durchführung von Therapien.
Das hat nichts mit Vergütungsverhandlungen oder Beschlüssen zu tun.
2 verschiedene Paar Stiefel.
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doreens schrieb:
Das ist richtig, dass es 2 Paar Schuhe sind, es finden aber derweil auch Verhandlungen zur Vergütung statt. Gibt es da schon etwas Neues?
ändert sich ab Oktober dann auch die Behandlungszeit für z.B. KG? Wir haben da bis jetzt 20 Minuten getaktet??
Danke für Eure Antworten und noch einen schönen Sonntag,
HG Karin
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mbone schrieb:
Nein
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karin398 schrieb:
Hallo Zusammen,
ändert sich ab Oktober dann auch die Behandlungszeit für z.B. KG? Wir haben da bis jetzt 20 Minuten getaktet??
Danke für Eure Antworten und noch einen schönen Sonntag,
HG Karin
Der Gemeinsame Bundesausschuss wird in Kürze beschließen, dass die neue Heilmittelrichtlinie nicht wie geplant zum 01.10.2020, sondern zum 01.01.2021 in Kraft treten wird.
Begründet wird die Verschiebung mit Problemen bei den Herstellern der ärztlichen Praxisverwaltungssoftware. Offensichtlich ist eine größere Anzahl von Herstellern nicht in der Lage, die Praxisverwaltungssoftware fristgerecht zum 01.10.2020 anzupassen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat der geplanten Verschiebung bereits zugestimmt. Über weitere Details werden wir in Kürze informieren.
Quelle ZVK
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mbone schrieb:
Leider scheint die Eilmeldung richtig zu sein............
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rollo90 schrieb:
Eilmeldung! Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Heilmittelrichtlinie auf den 01.01.2021
Der Gemeinsame Bundesausschuss wird in Kürze beschließen, dass die neue Heilmittelrichtlinie nicht wie geplant zum 01.10.2020, sondern zum 01.01.2021 in Kraft treten wird.
Begründet wird die Verschiebung mit Problemen bei den Herstellern der ärztlichen Praxisverwaltungssoftware. Offensichtlich ist eine größere Anzahl von Herstellern nicht in der Lage, die Praxisverwaltungssoftware fristgerecht zum 01.10.2020 anzupassen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat der geplanten Verschiebung bereits zugestimmt. Über weitere Details werden wir in Kürze informieren.
Quelle ZVK
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