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Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
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Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
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-Teamgeist und Freude am Beruf
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Kitane schrieb:
Habe von eine Arztpraxis eine Info bekommen neuer Arzt wäre auch eine EV ? Aber ich weiß doch wieviele Behandlungen der Pat schon bekommen hat und ich bin doch in der Prüfpflicht bei gleicher Diagnose und gleichem Icd 10 Schlüssel kann es doch nicht stimmen .Arzt hat bei der Kasse vor Ort angerufen. Ich im Fachzentrum die sagten es geht nicht?
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morpheus-06 schrieb:
nach HMR geht das nicht, aber manche KV sagt: neuer Arzt = neuer Regelfall, so geben es die meisten Ärztprogramme vor. Bisher ist das bei mir ohne Änderungen durchgegangen, auch nach tel. Rückfrage bei den betr. Kassen.
Wenn Du zur Genehmigung einreichst, musst Du zwingend eine sehr zeitnahe Antwort erhalten. Auch wenn die Kasse auf dem Rückweg angibt, dass dies genau nicht genehmigt werden muss oder dgl., hast Du somit sodann genau die Genehmigung. Also obwohl drauf steht, dass nicht genehmigt werden muss, bedeutet dies die Genehmigung als solche. Denn die Kasse hat bei Einreichung vollumpfänglich zu prüfen, also auch die Information das nicht genehmigt werden müsse stellt dar, dass sehr wohl somit genehmigt wurde.
Auf die Frage: neuer Arzt- neuer Regelfall kommt es bei dieser Einreichung dann nicht einmal mehr an. Gedanklich im Nachgang würde die Kasse dann wahrscheinlich die andere VO kürzen, denn es ginge um Therapieabwendungsmechanismen/ Therapiezugangserschwernisse usw.- und das wär der Kasse dann doch nichts, dies aufzufahren.
Die schriftliche Kasseninformation , dass nicht genehmigt werden muss bzw. so in etwa, dass diese VO nicht diesen Regelungen unterfällt, stellt sozusagen Rundumgenehmigung in jeglicher Hinsicht dar.
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webpt schrieb:
Die Kassen wollen nach aussen hin insofern keine Verbindlichkeit. Lasse Dir/ dem Pat. die VO doch einfach per Faxeinreichung/ Mail genehmigen ( unabhängig von anderen schon erfolgten VO ).
Wenn Du zur Genehmigung einreichst, musst Du zwingend eine sehr zeitnahe Antwort erhalten. Auch wenn die Kasse auf dem Rückweg angibt, dass dies genau nicht genehmigt werden muss oder dgl., hast Du somit sodann genau die Genehmigung. Also obwohl drauf steht, dass nicht genehmigt werden muss, bedeutet dies die Genehmigung als solche. Denn die Kasse hat bei Einreichung vollumpfänglich zu prüfen, also auch die Information das nicht genehmigt werden müsse stellt dar, dass sehr wohl somit genehmigt wurde.
Auf die Frage: neuer Arzt- neuer Regelfall kommt es bei dieser Einreichung dann nicht einmal mehr an. Gedanklich im Nachgang würde die Kasse dann wahrscheinlich die andere VO kürzen, denn es ginge um Therapieabwendungsmechanismen/ Therapiezugangserschwernisse usw.- und das wär der Kasse dann doch nichts, dies aufzufahren.
Die schriftliche Kasseninformation , dass nicht genehmigt werden muss bzw. so in etwa, dass diese VO nicht diesen Regelungen unterfällt, stellt sozusagen Rundumgenehmigung in jeglicher Hinsicht dar.
Diese Aussage habe ich mal von der AOK bekommen.
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Lamaca schrieb:
Diese Erstverordnung kann wie eine Folgeverordnung innerhalb des Regelfalles betrachtet werden. Du darfst daraus keinen neuen Regelfall machen. Solange sie also innerhalb des Regelfalles, also als erste oder zweite Folgeverordnung zu betrachten ist, dürfte es kein Problem geben. Evt eine Anmerkung im Sinne von : EV eines neuen Arztes, aber innerhalb des Regelfalles die .... Folgeverordnung.
Diese Aussage habe ich mal von der AOK bekommen.
Anders herum: Was sagt euch euer gesunder Menschenverstand dazu?
Kleiner Einwurf:
Der ganze Regulierungsblödsinn würde imho sowieso nie einer höchstrichterlichen Entscheidung standhalten, da weder die KV noch die KK das SGB geändert haben, noch ändern können. Hat nur noch nie einer geklagt. Wäre vielleicht spaßig, wenn sich so Institutionen wie ZVK und dergleichen an sowas versuchen würden....
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Helmut Fromberger schrieb:
Ja klar, was will der Arzt denn auch Anderes ausstellen? Der kann nie mit Sicherheit wissen wo der Patient vorher war und welche VO der bekommen hat.
Anders herum: Was sagt euch euer gesunder Menschenverstand dazu?
Kleiner Einwurf:
Der ganze Regulierungsblödsinn würde imho sowieso nie einer höchstrichterlichen Entscheidung standhalten, da weder die KV noch die KK das SGB geändert haben, noch ändern können. Hat nur noch nie einer geklagt. Wäre vielleicht spaßig, wenn sich so Institutionen wie ZVK und dergleichen an sowas versuchen würden....
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