Wir suchen für unsere Praxis im
Zentrum von Mönchengladbach zum
nächstmöglichen Termin eine(n)
neue(n) Mitarbeiter(in). Flexible
Arbeitszeiten und Stundenzahl in
Absprache. Sollte Bereit sein um
auch Hausbesuche zu machen. Bei
erwiesene Geschicktheit besteht die
Möglichkeit um als Praxisleiter
von unserem Team von 9 Leute
eingestellt zu werden.
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Steh aufm Schlauch. Sagen wir Rezept wurde im Dez22 angefangen mit 3 Terminen und im Januar 23 weitergemacht. Gilt dann für die 3 Termine im Dez22 alte zuzahlung und die 3 Termine im Jan 23 neue Zuzahlung. Also muß ich das individuell neu berechnen???
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
na ja, da gesplittet werden muss ....müssen auch die Zuzahlungen entsprechend abgerechnet werden ...alter Hut :)
MfG
JürgenK ;)
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Schippi schrieb:
Stimmt alter Hut wie immer
Das macht dein Verwaltungsprogramm wenn du es richtig gefüttert hast.
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mbone schrieb:
Klonkrieger schrieb am 10.01.2023 08:30 Uhr:.... Also muß ich das individuell neu berechnen???
Das macht dein Verwaltungsprogramm wenn du es richtig gefüttert hast.
Schreib die Rechnung halt am Ende der Verordnung; wenn das Geld zur nächsten Abrechnung nicht da ist übernimmt die GKV.
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Papa Alpaka schrieb:
Zuzahlung = €10 + 10% des Verordnungswertes.
Schreib die Rechnung halt am Ende der Verordnung; wenn das Geld zur nächsten Abrechnung nicht da ist übernimmt die GKV.
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Wonderwoman schrieb:
@Papa Alpaka Öhem... ich will ja nicht klugscheißerisch erscheinen, aber bei dieser Rechnung kann es zu Rundungsfehlen kommen... d.h. dass die Zuzahlung dann nicht korrekt ist.
🤷♂️ habe ich halt 6 Quittungsblätter à €0,015 unterschreiben lassen. Vom Versicherten gab's dann 'nen Zehner weil Mordsgaudi...
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Papa Alpaka schrieb:
@Wonderwoman japp. Ich habe eine eingerahmte Forderung der AOK bei den Zertifikaten hängen: "...erstatten Sie dem Versicherten unverzüglich €0,09 und weisen Sie die Erstattung mittels Empfangsquittung durch den Versicherten pro Einzeltermin nach."
🤷♂️ habe ich halt 6 Quittungsblätter à €0,015 unterschreiben lassen. Vom Versicherten gab's dann 'nen Zehner weil Mordsgaudi...
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Klonkrieger schrieb:
Hi Leute
Steh aufm Schlauch. Sagen wir Rezept wurde im Dez22 angefangen mit 3 Terminen und im Januar 23 weitergemacht. Gilt dann für die 3 Termine im Dez22 alte zuzahlung und die 3 Termine im Jan 23 neue Zuzahlung. Also muß ich das individuell neu berechnen???
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