für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
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Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
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wären wünschenswert, für 20 –
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Esra Luise schrieb:
sind die neuen preise die ab 01.07. gelten sollen schon irgendwo definitiv ?
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Papa Alpaka schrieb:
AOK BaWü hat eine Honorarvereinbarung für (einschließlich) ab dem 01.07. ausgestellte VOs.
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therapeutin schrieb:
die höchsten Preise haben die BKK BW
die höchsten Preise haben die BKK BW
wer jetzt welche Preise hat darum geht es nicht, sondern das es EIN Preis für ALLE Kassen und ALLE Bundesländer geben soll - ob da jemand was definitives weiß
und wenn jetzt eine AOK wieder ein alleingang macht scheint es ja nicht so, dass es das zum 1.7. gibt ?
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Esra Luise schrieb:
therapeutin schrieb am 4.6.19 08:06:
die höchsten Preise haben die BKK BW
wer jetzt welche Preise hat darum geht es nicht, sondern das es EIN Preis für ALLE Kassen und ALLE Bundesländer geben soll - ob da jemand was definitives weiß
und wenn jetzt eine AOK wieder ein alleingang macht scheint es ja nicht so, dass es das zum 1.7. gibt ?
und wenn jetzt eine AOK wieder ein alleingang macht scheint es ja nicht so, dass es das zum 1.7. gibt ?
DOCH isch Gesetz, nur welche genau werden wir noch erfahren. Aber bitte: es werden 21 Euro paar zerquetschte für KG sein.
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ali schrieb:
Esra Luise schrieb am
und wenn jetzt eine AOK wieder ein alleingang macht scheint es ja nicht so, dass es das zum 1.7. gibt ?
DOCH isch Gesetz, nur welche genau werden wir noch erfahren. Aber bitte: es werden 21 Euro paar zerquetschte für KG sein.
wenn es Gesetz ist warum werden hier die preise immer noch unter vorbehalt veröffentlicht ?
und warum hat die AOK BaWü andere Preise zum 1.7. wenn es Bundeseinheitlich sein soll
hast du irgendwo eine rechtsverbindliche liste ?
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Esra Luise schrieb:
DOCH isch Gesetz, nur welche genau werden wir noch erfahren. Aber bitte: es werden 21 Euro paar zerquetschte für KG sein.
wenn es Gesetz ist warum werden hier die preise immer noch unter vorbehalt veröffentlicht ?
und warum hat die AOK BaWü andere Preise zum 1.7. wenn es Bundeseinheitlich sein soll
hast du irgendwo eine rechtsverbindliche liste ?
Fragt bitte eure BV
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RoFo schrieb:
Diese Liste kann es noch nicht geben.
Fragt bitte eure BV
Diese Liste kann es noch nicht geben.
Fragt bitte eure BV
Es gibt diese Liste unter Vorbehalt, es könnte noch ein paar Cent hochgehen. Siehe Preisliste hier auf physio.de.
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Tempelritter schrieb:
RoFo schrieb am 4.6.19 08:45:
Diese Liste kann es noch nicht geben.
Fragt bitte eure BV
Es gibt diese Liste unter Vorbehalt, es könnte noch ein paar Cent hochgehen. Siehe Preisliste hier auf physio.de.
wenn es Gesetz ist warum werden hier die preise immer noch unter vorbehalt veröffentlicht ?
und warum hat die AOK BaWü andere Preise zum 1.7. wenn es Bundeseinheitlich sein soll
hast du irgendwo eine rechtsverbindliche liste ?
Die AOK BaWü Liste ist mit dem TSVG hinfällig.
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Tempelritter schrieb:
Esra Luise schrieb am 4.6.19 08:37:
DOCH isch Gesetz, nur welche genau werden wir noch erfahren. Aber bitte: es werden 21 Euro paar zerquetschte für KG sein.
wenn es Gesetz ist warum werden hier die preise immer noch unter vorbehalt veröffentlicht ?
und warum hat die AOK BaWü andere Preise zum 1.7. wenn es Bundeseinheitlich sein soll
hast du irgendwo eine rechtsverbindliche liste ?
Die AOK BaWü Liste ist mit dem TSVG hinfällig.
Diese Liste kann es noch nicht geben.
Fragt bitte eure BV
Es gibt diese Liste unter Vorbehalt, es könnte noch ein paar Cent hochgehen. Siehe Preisliste hier auf physio.de.
Nein.
Das ist, hat auch phy....de gesagt, eine angenommene Hochrechnung ohne Gewähr!
Man kann sie sich zur Info reinziehen, entspricht aber keinesfalls einer offiziellen Liste.
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RoFo schrieb:
Tempelritter schrieb am 4.6.19 09:05:
RoFo schrieb am 4.6.19 08:45:
Diese Liste kann es noch nicht geben.
Fragt bitte eure BV
Es gibt diese Liste unter Vorbehalt, es könnte noch ein paar Cent hochgehen. Siehe Preisliste hier auf physio.de.
Nein.
Das ist, hat auch phy....de gesagt, eine angenommene Hochrechnung ohne Gewähr!
Man kann sie sich zur Info reinziehen, entspricht aber keinesfalls einer offiziellen Liste.
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JBB schrieb:
Habe heute eine Email der Aok-Bayern erhalten, das die neuen Preise mit Behandlungsbeginn nach dem 30.06. anwendbar sind. Die neue Preisliste vom GKV-Spitzenverband wird aber noch erwartet. So in Bayern.
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saarländer schrieb:
Weiss jemand etwas neues bzgl. Honorarverhandlungen Rheinland?!
Habe heute eine Email der Aok-Bayern erhalten, das die neuen Preise mit Behandlungsbeginn nach dem 30.06. anwendbar sind. Die neue Preisliste vom GKV-Spitzenverband wird aber noch erwartet. So in Bayern.
d. h., die neue, bundeseinheitliche Preisliste für die Zeit ab dem 01.07. steht fest und die Kassen warten nur noch auf die offizielle Freigabe durch den GKV-Spitzenverband mit anschließender Veröffentlichung auf den Websites von VdEK, LKK sowie der regionalen Kassen (in Bayern auf der der AOK). Und auch die Postbeamtenkrankenkasse A wird dann ihre Vergütungssätze (bisher im zeitlichen Gleichklang mit dem VdEK) anheben dürfen.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
JBB schrieb am 12.6.19 16:57:
Habe heute eine Email der Aok-Bayern erhalten, das die neuen Preise mit Behandlungsbeginn nach dem 30.06. anwendbar sind. Die neue Preisliste vom GKV-Spitzenverband wird aber noch erwartet. So in Bayern.
d. h., die neue, bundeseinheitliche Preisliste für die Zeit ab dem 01.07. steht fest und die Kassen warten nur noch auf die offizielle Freigabe durch den GKV-Spitzenverband mit anschließender Veröffentlichung auf den Websites von VdEK, LKK sowie der regionalen Kassen (in Bayern auf der der AOK). Und auch die Postbeamtenkrankenkasse A wird dann ihre Vergütungssätze (bisher im zeitlichen Gleichklang mit dem VdEK) anheben dürfen.
Walli :hushed:
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tom1350 schrieb:
Die Preisliste wird wohl eher vom BMG veröffentlicht. Hoffentlich nicht mit extremer Verzögerung.
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Esra Luise schrieb:
da steht 20,60 für KG hier (auf Physio.de) wurde aber 21,11 erwartet und das ist ja auch nur eine AOK sollte es nicht bundeseinheitlich für alle Kassen einheitliche Preise geben ?
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Gibt es denn schon eine Preisliste? Wir müssen doch ab 1.7. auch Quittungen ausstellen können.
Nein.
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RoFo schrieb:
sunflowergirlie20 schrieb am 17.6.19 20:46:
Gibt es denn schon eine Preisliste? Wir müssen doch ab 1.7. auch Quittungen ausstellen können.
Nein.
Gibt es denn schon eine Preisliste? Wir müssen doch ab 1.7. auch Quittungen ausstellen können.
heut ist der 17.06., noch 14 Tage Zeit.
Zur Not kassierst Du bei der 2. Behandlung etc. pp.
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ali schrieb:
sunflowergirlie20 schrieb am 17.6.19 20:46:
Gibt es denn schon eine Preisliste? Wir müssen doch ab 1.7. auch Quittungen ausstellen können.
heut ist der 17.06., noch 14 Tage Zeit.
Zur Not kassierst Du bei der 2. Behandlung etc. pp.
Gibt es denn schon eine Preisliste? Wir müssen doch ab 1.7. auch Quittungen ausstellen können.
Mädchen, da sind doch jetzt noch knapp 14 Tage Zeit. Der liebe Gott erschuf die ganze Welt in 6 Tagen (er konnte es sich sogar leisten am 7. Tag auszuruhen) und das war doch ein ganz anderes Kaliber wie die Erstellung einer Preisliste mit ein paar Seiten.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
sunflowergirlie20 schrieb am 17.6.19 20:46:
Gibt es denn schon eine Preisliste? Wir müssen doch ab 1.7. auch Quittungen ausstellen können.
Mädchen, da sind doch jetzt noch knapp 14 Tage Zeit. Der liebe Gott erschuf die ganze Welt in 6 Tagen (er konnte es sich sogar leisten am 7. Tag auszuruhen) und das war doch ein ganz anderes Kaliber wie die Erstellung einer Preisliste mit ein paar Seiten.
Walli :hushed:
Und wenn es jetzt noch immer keine Listen gibt, dann ist das für mich ein ganz schlechtes Zeichen. Ich unke, es läuft mal wieder auf hinhalten, verzögern und vertrösten raus.
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karl rehfuss schrieb:
Ich hab (für mich) schon im Herbst geunkt, das glaub ich erst, wenns eintritt, als es hieß, die bundeseinheitlichen Preise kommen zum 1.4.19.
Und wenn es jetzt noch immer keine Listen gibt, dann ist das für mich ein ganz schlechtes Zeichen. Ich unke, es läuft mal wieder auf hinhalten, verzögern und vertrösten raus.
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ali schrieb:
Kalle, nu ham wah abba n Gesetz....also sie kommen zum 1.7., was die Veröffentlichung angeht.....nuuu...schau ma mal :kissing_closed_eyes:
Kalle, nu ham wah abba n Gesetz....also sie kommen zum 1.7., was die Veröffentlichung angeht.....nuuu...schau ma mal :kissing_closed_eyes:
Oooch, also n Gesetz.... nuuu.... kann man dann ma am 30. 6. nachaken, was da eigentlich gemeint ist. "Bundesweite Höchstpreise" .... bezogen auf AOK? Oder auf ne andere KK. Was nehmen wir denn als Grundlage, da is doch noch was unklar und überhaupt - das Gesetz könnten die Verbände ja eigentlich erst mal einklagen. Wir hamm ja och noch keen bundeseinheitlichen RV.... da müssen wa doch ooch noch verhandeln, wäre doch besser alles zusammen...
Also, mir gehts wie dem Kalle Hirsch (sorry - bin noch Generation Augsburger Puppenkiste, aber der Gute hieß glaub Kalle Wirsch?? )
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Susulo schrieb:
ali schrieb am 17.6.19 21:50:
Kalle, nu ham wah abba n Gesetz....also sie kommen zum 1.7., was die Veröffentlichung angeht.....nuuu...schau ma mal :kissing_closed_eyes:
Oooch, also n Gesetz.... nuuu.... kann man dann ma am 30. 6. nachaken, was da eigentlich gemeint ist. "Bundesweite Höchstpreise" .... bezogen auf AOK? Oder auf ne andere KK. Was nehmen wir denn als Grundlage, da is doch noch was unklar und überhaupt - das Gesetz könnten die Verbände ja eigentlich erst mal einklagen. Wir hamm ja och noch keen bundeseinheitlichen RV.... da müssen wa doch ooch noch verhandeln, wäre doch besser alles zusammen...
Also, mir gehts wie dem Kalle Hirsch (sorry - bin noch Generation Augsburger Puppenkiste, aber der Gute hieß glaub Kalle Wirsch?? )
Kalle, nu ham wah abba n Gesetz....also sie kommen zum 1.7., was die Veröffentlichung angeht.....nuuu...schau ma mal :kissing_closed_eyes:
Oooch, also n Gesetz.... nuuu.... kann man dann ma am 30. 6. nachaken, was da eigentlich gemeint ist. "Bundesweite Höchstpreise" .... bezogen auf AOK? Oder auf ne andere KK. Was nehmen wir denn als Grundlage, da is doch noch was unklar und überhaupt - das Gesetz könnten die Verbände ja eigentlich erst mal einklagen. Wir hamm ja och noch keen bundeseinheitlichen RV.... da müssen wa doch ooch noch verhandeln, wäre doch besser alles zusammen...
Also, mir gehts wie dem Kalle Hirsch (sorry - bin noch Generation Augsburger Puppenkiste, aber der Gute hieß glaub Kalle Wirsch?? )
...Stand meines Wissens gelten die jeweils anwendbaren Höchstpreise als anwendbare Höchstpreise, d.h. alle richten sich nach demjenigen der den höchsten(!) Preis bietet. Aus den auf diesem Portal vorgehaltenen Preislisten lässt sich dann der jeweils ansetzbare Höchstsatz ableiten, bei Absetzung wegen Nichtkommunikation gesetzlicher Grundlagen an das Abrechnungszentrum Widerspruch plus €40,-- plus Zinsen ;)
(ich habe von BaWü aus aber auch gut schreiben, denn die Chancen stehen nicht schlecht das "eure" Preise sich ziemlicht dicht an dem bewegen was ich gerade abrechne...)
Gerüchteweise hat die AOK Bayern aber schon mehr Details durchsickern lassen, nach denen die neuen Preise nur mit Datum der ersten Behandlung nach dem 30.06. anzusetzen sind, d.h. die Standard-KG-VO mit 6 Terminen zu 1-2x/Woche gelangt frühestens Ende Juli in die Abrechnung, eine Veröffentlichung der dann anzusetzenden Preise vor dem 20.07. ist also nicht zielführend; bestünde doch die Möglichkeit das einzelne wirtschaftlich denkende Marktteilnehmer gezielt versuchen, einen Behandlungsbeginn ab dem 01.07. herbeizuführen...
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Papa Alpaka schrieb:
Susulo schrieb am 17.6.19 21:58:
ali schrieb am 17.6.19 21:50:
Kalle, nu ham wah abba n Gesetz....also sie kommen zum 1.7., was die Veröffentlichung angeht.....nuuu...schau ma mal :kissing_closed_eyes:
Oooch, also n Gesetz.... nuuu.... kann man dann ma am 30. 6. nachaken, was da eigentlich gemeint ist. "Bundesweite Höchstpreise" .... bezogen auf AOK? Oder auf ne andere KK. Was nehmen wir denn als Grundlage, da is doch noch was unklar und überhaupt - das Gesetz könnten die Verbände ja eigentlich erst mal einklagen. Wir hamm ja och noch keen bundeseinheitlichen RV.... da müssen wa doch ooch noch verhandeln, wäre doch besser alles zusammen...
Also, mir gehts wie dem Kalle Hirsch (sorry - bin noch Generation Augsburger Puppenkiste, aber der Gute hieß glaub Kalle Wirsch?? )
...Stand meines Wissens gelten die jeweils anwendbaren Höchstpreise als anwendbare Höchstpreise, d.h. alle richten sich nach demjenigen der den höchsten(!) Preis bietet. Aus den auf diesem Portal vorgehaltenen Preislisten lässt sich dann der jeweils ansetzbare Höchstsatz ableiten, bei Absetzung wegen Nichtkommunikation gesetzlicher Grundlagen an das Abrechnungszentrum Widerspruch plus €40,-- plus Zinsen ;)
(ich habe von BaWü aus aber auch gut schreiben, denn die Chancen stehen nicht schlecht das "eure" Preise sich ziemlicht dicht an dem bewegen was ich gerade abrechne...)
Gerüchteweise hat die AOK Bayern aber schon mehr Details durchsickern lassen, nach denen die neuen Preise nur mit Datum der ersten Behandlung nach dem 30.06. anzusetzen sind, d.h. die Standard-KG-VO mit 6 Terminen zu 1-2x/Woche gelangt frühestens Ende Juli in die Abrechnung, eine Veröffentlichung der dann anzusetzenden Preise vor dem 20.07. ist also nicht zielführend; bestünde doch die Möglichkeit das einzelne wirtschaftlich denkende Marktteilnehmer gezielt versuchen, einen Behandlungsbeginn ab dem 01.07. herbeizuführen...
.....
Gerüchteweise hat die AOK Bayern aber schon mehr Details durchsickern lassen, nach denen die neuen Preise nur mit Datum der ersten Behandlung nach dem 30.06. anzusetzen sind, d.h. die Standard-KG-VO mit 6 Terminen zu 1-2x/Woche gelangt frühestens Ende Juli in die Abrechnung, eine Veröffentlichung der dann anzusetzenden Preise vor dem 20.07. ist also nicht zielführend; bestünde doch die Möglichkeit das einzelne wirtschaftlich denkende Marktteilnehmer gezielt versuchen, einen Behandlungsbeginn ab dem 01.07. herbeizuführen...
Genau hier haben wir schon mal ein Dilemma: die AOK BY schreibt hier das, was seit jeher in ihren RV steht: nämlich dass bei Preiserhöhungen kein Splitting vorgesehen ist. In anderen BuLä ist im RV aber ein Splitting immer die Norm gewesen und steht so auch im RV. Nun mögen wir momentan per Gesetz auf einheitliche Preise zusteuern, einheitliche RV müssen aber noch verhandelt werden und kommen bestimmt nicht vor 2020. Will heißen: Die AOK BY macht sich hier mal ganz schnell zum Maßstab für alle andern 15 BuLä?? So einfach ist das nicht. Möglicherweise bekommen die Bayern ihr Geld dann halt später als jemand in NRW.
Und solche "Spitzfindigkeiten" können ganz schnell als Anlass für eine weitere Verzögerungstaktik genommen werden.
Laut meinem Verband sollen die aktuellen Listen jedoch nächste Woche veröffentlicht werden. Na, dann schau'n wir halt mal.
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Susulo schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 18.6.19 00:08:
.....
Gerüchteweise hat die AOK Bayern aber schon mehr Details durchsickern lassen, nach denen die neuen Preise nur mit Datum der ersten Behandlung nach dem 30.06. anzusetzen sind, d.h. die Standard-KG-VO mit 6 Terminen zu 1-2x/Woche gelangt frühestens Ende Juli in die Abrechnung, eine Veröffentlichung der dann anzusetzenden Preise vor dem 20.07. ist also nicht zielführend; bestünde doch die Möglichkeit das einzelne wirtschaftlich denkende Marktteilnehmer gezielt versuchen, einen Behandlungsbeginn ab dem 01.07. herbeizuführen...
Genau hier haben wir schon mal ein Dilemma: die AOK BY schreibt hier das, was seit jeher in ihren RV steht: nämlich dass bei Preiserhöhungen kein Splitting vorgesehen ist. In anderen BuLä ist im RV aber ein Splitting immer die Norm gewesen und steht so auch im RV. Nun mögen wir momentan per Gesetz auf einheitliche Preise zusteuern, einheitliche RV müssen aber noch verhandelt werden und kommen bestimmt nicht vor 2020. Will heißen: Die AOK BY macht sich hier mal ganz schnell zum Maßstab für alle andern 15 BuLä?? So einfach ist das nicht. Möglicherweise bekommen die Bayern ihr Geld dann halt später als jemand in NRW.
Und solche "Spitzfindigkeiten" können ganz schnell als Anlass für eine weitere Verzögerungstaktik genommen werden.
Laut meinem Verband sollen die aktuellen Listen jedoch nächste Woche veröffentlicht werden. Na, dann schau'n wir halt mal.
Gibt es denn schon eine Preisliste? Wir müssen doch ab 1.7. auch Quittungen ausstellen können.
Mädchen, da sind doch jetzt noch knapp 14 Tage Zeit. Der liebe Gott erschuf die ganze Welt in 6 Tagen (er konnte es sich sogar leisten am 7. Tag auszuruhen) und das war doch ein ganz anderes Kaliber wie die Erstellung einer Preisliste mit ein paar Seiten.
Walli :hushed:
Wenn der liebe Gott aber Physio wäre, müsste er Sonntags Rezepte kontrollieren....;)
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Horatio72 schrieb:
W. Stangner schrieb am 17.6.19 21:44:
sunflowergirlie20 schrieb am 17.6.19 20:46:
Gibt es denn schon eine Preisliste? Wir müssen doch ab 1.7. auch Quittungen ausstellen können.
Mädchen, da sind doch jetzt noch knapp 14 Tage Zeit. Der liebe Gott erschuf die ganze Welt in 6 Tagen (er konnte es sich sogar leisten am 7. Tag auszuruhen) und das war doch ein ganz anderes Kaliber wie die Erstellung einer Preisliste mit ein paar Seiten.
Walli :hushed:
Wenn der liebe Gott aber Physio wäre, müsste er Sonntags Rezepte kontrollieren....;)
...
In anderen BuLä ist im RV aber ein Splitting immer die Norm gewesen und steht so auch im RV. ...
Schlichtweg falsch!
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Xela schrieb:
Susulo schrieb am 18.6.19 07:07:
...
In anderen BuLä ist im RV aber ein Splitting immer die Norm gewesen und steht so auch im RV. ...
Schlichtweg falsch!
in welchem Verband bist du und welchen Mitgliedsstatus hast du da?
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo Susulo,
in welchem Verband bist du und welchen Mitgliedsstatus hast du da?
mfg mocca
Die neuen Vergütungen können für alle Verordnungen abgerechnet werden, bei denen der erste Behandlungstag nach dem 30. Juni 2019 stattfindet.
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roman wiedemann schrieb:
Das Wäre der genaue Wortlaut den die AOK Bayern versendet hat...
Die neuen Vergütungen können für alle Verordnungen abgerechnet werden, bei denen der erste Behandlungstag nach dem 30. Juni 2019 stattfindet.
...
In anderen BuLä ist im RV aber ein Splitting immer die Norm gewesen und steht so auch im RV. ...
Schlichtweg falsch!
Sorry, vermutlich hast du recht. Wahrscheinlich nicht bei allen - so genau kenne ich einzelne RV auch nicht. :angry:
Also, was die Voreiligkeit meinerseits angeht: mea culpa .... Besorge schon mal Sack und Asche.
Das Grundprinzip stimmt aber: es gibt solche und solche Handhabungen, unterschiedlich bei verschiedenen KK und bei verschiedenen BuLä. Einfach BY als die Norm für alle zu setzen kann es trotzdem nicht sein.
So besser?
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Susulo schrieb:
Xela schrieb am 18.6.19 09:18:
Susulo schrieb am 18.6.19 07:07:
...
In anderen BuLä ist im RV aber ein Splitting immer die Norm gewesen und steht so auch im RV. ...
Schlichtweg falsch!
Sorry, vermutlich hast du recht. Wahrscheinlich nicht bei allen - so genau kenne ich einzelne RV auch nicht. :angry:
Also, was die Voreiligkeit meinerseits angeht: mea culpa .... Besorge schon mal Sack und Asche.
Das Grundprinzip stimmt aber: es gibt solche und solche Handhabungen, unterschiedlich bei verschiedenen KK und bei verschiedenen BuLä. Einfach BY als die Norm für alle zu setzen kann es trotzdem nicht sein.
So besser?
hallo Susulo,
in welchem Verband bist du und welchen Mitgliedsstatus hast du da?
mfg mocca
Gibt es bei euch unterschiedliche Mitgliedsstatus ?? Ich bin halt einfach zahlendes und abstimmendes Mitglied.
Bin bei LOGO Deutschland. Und die Info kam nach Anfrage als "starke Vermutung" vom Vorstand. Also was Genaues/Schriftliches/Offizielles weiß letztlich trotzdem niemand. Deshalb schließe ich mich ja Karl Rehfuss an. Ich glaube es auch erst, wenn ich es in der Hand habe und keine Minute vorher.
Und "nächste Woche" - das heißt im Klartext ab 25./26. 06. ... nicht mehr so weit vom 30.06. Also, was soll ein Verband anderes sagen als die absolute Deadline?
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Susulo schrieb:
mocca schrieb am 18.6.19 10:05:
hallo Susulo,
in welchem Verband bist du und welchen Mitgliedsstatus hast du da?
mfg mocca
Gibt es bei euch unterschiedliche Mitgliedsstatus ?? Ich bin halt einfach zahlendes und abstimmendes Mitglied.
Bin bei LOGO Deutschland. Und die Info kam nach Anfrage als "starke Vermutung" vom Vorstand. Also was Genaues/Schriftliches/Offizielles weiß letztlich trotzdem niemand. Deshalb schließe ich mich ja Karl Rehfuss an. Ich glaube es auch erst, wenn ich es in der Hand habe und keine Minute vorher.
Und "nächste Woche" - das heißt im Klartext ab 25./26. 06. ... nicht mehr so weit vom 30.06. Also, was soll ein Verband anderes sagen als die absolute Deadline?
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sunflowergirlie20 schrieb:
Gibt es denn schon eine Preisliste? Wir müssen doch ab 1.7. auch Quittungen ausstellen können.
(Kalle Wirsch hieß er)
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a.sch. schrieb:
Und der 30. ist ein Sonntag. Also doch "schon" am Freitag? Oder erst Montag? oder erst im Herbst...lassen wir uns überraschen. Ich glaube das erst wenn ich das Geld in der Hand habe.
(Kalle Wirsch hieß er)
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Wieso wird hier nie die ab dem 01.07.2019 geltende Liste aus Bayern für AOK, BKK, IKK und die Knappschaft genannt? MT z.B. 25,35 €, KG 21,07 €, 60 min. LD 51,23 € usw. ...
Diese RVO-Kassen-Bayern-Preisliste stammt noch aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des TSVG und dürfte angesichts der Gleichzeitigkeit mit der bundesweiten Einheitspreisliste (01.07.2019) hinfällig geworden sein?!?!
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
A. Böhm schrieb am 18.6.19 17:38:
Wieso wird hier nie die ab dem 01.07.2019 geltende Liste aus Bayern für AOK, BKK, IKK und die Knappschaft genannt? MT z.B. 25,35 €, KG 21,07 €, 60 min. LD 51,23 € usw. ...
Diese RVO-Kassen-Bayern-Preisliste stammt noch aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des TSVG und dürfte angesichts der Gleichzeitigkeit mit der bundesweiten Einheitspreisliste (01.07.2019) hinfällig geworden sein?!?!
Walli :hushed:
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Esra Luise schrieb:
Heilmittelpreise nach § 125b SGB V - GKV-Heilmittel
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A. Böhm schrieb:
Wieso wird hier nie die ab dem 01.07.2019 geltende Liste aus Bayern für AOK, BKK, IKK und die Knappschaft genannt? MT 25,35 €, KG 21,07 €, 60 min. LD 51,23 € usw. ...
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