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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Neue Masche der Central PKV! :verwirrt:

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Neue Masche der Central PKV! :verwirrt:
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MikeL
03.05.2019 08:06
Seit November 2018 betreue ich einen Basketballspieler der Bundesauswahl, der über die Central privatversichert ist. Nachdem die Kosten für die beiden ersten Verordnungen noch übernommen wurden, teilt die Central nun auf einmal mit, dass sie die Kosten für die Physiotherapie nicht mehr übernehmen könne, da Physiotherapie nicht zum üblichen Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung des Patienten zählen würde. Aus Kulanz sei man bereit, noch einmalig die Kosten nach GOÄ zu erstatten. Im Gegensatz zur Physiotherapie würde jedoch - laut Central - die Leistung von Masseuren und med. Bademeistern anerkannt! Ich glaube, ich sitze im falschen Film!!! :rage:
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• ali
Seit November 2018 betreue ich einen Basketballspieler der Bundesauswahl, der über die Central privatversichert ist. Nachdem die Kosten für die beiden ersten Verordnungen noch übernommen wurden, teilt die Central nun auf einmal mit, dass sie die Kosten für die Physiotherapie nicht mehr übernehmen könne, da Physiotherapie nicht zum üblichen Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung des Patienten zählen würde. Aus Kulanz sei man bereit, noch einmalig die Kosten nach GOÄ zu erstatten. Im Gegensatz zur Physiotherapie würde jedoch - laut Central - die Leistung von Masseuren und med. Bademeistern anerkannt! Ich glaube, ich sitze im falschen Film!!! :rage:
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MikeL schrieb:

Seit November 2018 betreue ich einen Basketballspieler der Bundesauswahl, der über die Central privatversichert ist. Nachdem die Kosten für die beiden ersten Verordnungen noch übernommen wurden, teilt die Central nun auf einmal mit, dass sie die Kosten für die Physiotherapie nicht mehr übernehmen könne, da Physiotherapie nicht zum üblichen Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung des Patienten zählen würde. Aus Kulanz sei man bereit, noch einmalig die Kosten nach GOÄ zu erstatten. Im Gegensatz zur Physiotherapie würde jedoch - laut Central - die Leistung von Masseuren und med. Bademeistern anerkannt! Ich glaube, ich sitze im falschen Film!!! :rage:

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ali
03.05.2019 08:13
naja, so ähnlich hat die INTER mal agiert, erst 2-3 Rezepte gezahlt, dann geschrieben, eigentlich wär ja der GKV Satz maßgeblich, “aus Kulanz“ würde man zukünftig den Beihilfe Satz erstatten.

GOÄ ist aber noch krasser und auch schon.faktisch Leistungsauschluß...naja der RA wirds schon richten, hahnebüchen...
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naja, so ähnlich hat die INTER mal agiert, erst 2-3 Rezepte gezahlt, dann geschrieben, eigentlich wär ja der GKV Satz maßgeblich, “aus Kulanz“ würde man zukünftig den Beihilfe Satz erstatten. GOÄ ist aber noch krasser und auch schon.faktisch Leistungsauschluß...naja der RA wirds schon richten, hahnebüchen...
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MikeS
03.05.2019 18:51
ali schrieb am 3.5.19 08:13:
naja, so ähnlich hat die INTER mal agiert, erst 2-3 Rezepte gezahlt, dann geschrieben, eigentlich wär ja der GKV Satz maßgeblich, “aus Kulanz“ würde man zukünftig den Beihilfe Satz erstatten.

GOÄ ist aber noch krasser und auch schon.faktisch Leistungsauschluß...naja der RA wirds schon richten, hahnebüchen...


--> Falsch, wenn es sich um eine Krankheitskostenvollversicherung handelt, MUSS zwingend mindestens der Leistungsumfang der GKV im Versicherungsumfang enthalten sein, also auch Physiotherapie.

MikeS
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[zitat]ali schrieb am 3.5.19 08:13: naja, so ähnlich hat die INTER mal agiert, erst 2-3 Rezepte gezahlt, dann geschrieben, eigentlich wär ja der GKV Satz maßgeblich, “aus Kulanz“ würde man zukünftig den Beihilfe Satz erstatten. GOÄ ist aber noch krasser und auch schon.faktisch Leistungsauschluß...naja der RA wirds schon richten, hahnebüchen... [/zitat] --> Falsch, wenn es sich um eine Krankheitskostenvollversicherung handelt, MUSS zwingend mindestens der Leistungsumfang der GKV im Versicherungsumfang enthalten sein, also auch Physiotherapie. MikeS
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MikeS schrieb:

ali schrieb am 3.5.19 08:13:
naja, so ähnlich hat die INTER mal agiert, erst 2-3 Rezepte gezahlt, dann geschrieben, eigentlich wär ja der GKV Satz maßgeblich, “aus Kulanz“ würde man zukünftig den Beihilfe Satz erstatten.

GOÄ ist aber noch krasser und auch schon.faktisch Leistungsauschluß...naja der RA wirds schon richten, hahnebüchen...


--> Falsch, wenn es sich um eine Krankheitskostenvollversicherung handelt, MUSS zwingend mindestens der Leistungsumfang der GKV im Versicherungsumfang enthalten sein, also auch Physiotherapie.

MikeS

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ali
03.05.2019 19:01
MikeS schrieb am 3.5.19 18:51:

--> Falsch, wenn es sich um eine Krankheitskostenvollversicherung handelt, MUSS zwingend mindestens der Leistungsumfang der GKV im Versicherungsumfang enthalten sein, also auch Physiotherapie.

MikeS


Denn müssen sich die Patienten drum kümmern. Seit wann gilt das denn ?Jedenfalls gibts (gabs) ne Menge Verträge, die in Teilen, z.B. Hilfsmittel & Kuren/AHBs schlechtere Bedingungen haben.
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[zitat]MikeS schrieb am 3.5.19 18:51: --> Falsch, wenn es sich um eine Krankheitskostenvollversicherung handelt, MUSS zwingend mindestens der Leistungsumfang der GKV im Versicherungsumfang enthalten sein, also auch Physiotherapie. MikeS [/zitat] Denn müssen sich die Patienten drum kümmern. Seit wann gilt das denn ?Jedenfalls gibts (gabs) ne Menge Verträge, die in Teilen, z.B. Hilfsmittel & Kuren/AHBs schlechtere Bedingungen haben.
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ali schrieb:

MikeS schrieb am 3.5.19 18:51:

--> Falsch, wenn es sich um eine Krankheitskostenvollversicherung handelt, MUSS zwingend mindestens der Leistungsumfang der GKV im Versicherungsumfang enthalten sein, also auch Physiotherapie.

MikeS


Denn müssen sich die Patienten drum kümmern. Seit wann gilt das denn ?Jedenfalls gibts (gabs) ne Menge Verträge, die in Teilen, z.B. Hilfsmittel & Kuren/AHBs schlechtere Bedingungen haben.

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RoFo
03.05.2019 19:16
ali schrieb am 3.5.19 19:01:
MikeS schrieb am 3.5.19 18:51:

--> Falsch, wenn es sich um eine Krankheitskostenvollversicherung handelt, MUSS zwingend mindestens der Leistungsumfang der GKV im Versicherungsumfang enthalten sein, also auch Physiotherapie.

MikeS


Denn müssen sich die Patienten drum kümmern. Seit wann gilt das denn ?Jedenfalls gibts (gabs) ne Menge Verträge, die in Teilen, z.B. Hilfsmittel & Kuren/AHBs schlechtere Bedingungen haben.


Uch sag doch, das ist gesetzlich geregelt!
Jedem Menschen steht notwendige Physiotherapie zu.

Bei PP siehe Basisversicherung, bei Physio in Höhe GKV.
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[zitat]ali schrieb am 3.5.19 19:01: [zitat]MikeS schrieb am 3.5.19 18:51: --> Falsch, wenn es sich um eine Krankheitskostenvollversicherung handelt, MUSS zwingend mindestens der Leistungsumfang der GKV im Versicherungsumfang enthalten sein, also auch Physiotherapie. MikeS [/zitat] Denn müssen sich die Patienten drum kümmern. Seit wann gilt das denn ?Jedenfalls gibts (gabs) ne Menge Verträge, die in Teilen, z.B. Hilfsmittel & Kuren/AHBs schlechtere Bedingungen haben. [/zitat] Uch sag doch, das ist gesetzlich geregelt! Jedem Menschen steht notwendige Physiotherapie zu. Bei PP siehe Basisversicherung, bei Physio in Höhe GKV.
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RoFo schrieb:

ali schrieb am 3.5.19 19:01:
MikeS schrieb am 3.5.19 18:51:

--> Falsch, wenn es sich um eine Krankheitskostenvollversicherung handelt, MUSS zwingend mindestens der Leistungsumfang der GKV im Versicherungsumfang enthalten sein, also auch Physiotherapie.

MikeS


Denn müssen sich die Patienten drum kümmern. Seit wann gilt das denn ?Jedenfalls gibts (gabs) ne Menge Verträge, die in Teilen, z.B. Hilfsmittel & Kuren/AHBs schlechtere Bedingungen haben.


Uch sag doch, das ist gesetzlich geregelt!
Jedem Menschen steht notwendige Physiotherapie zu.

Bei PP siehe Basisversicherung, bei Physio in Höhe GKV.

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Udo Eickenberg
03.05.2019 21:29
Hi MikeL,

nicht vergessen:

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist.

Hab ich was verpasst, seit wann sind wir Ärzte...?

Und:

Urteil OLG Karlsruhe, 06.12.1995,
13 U 281/93, 1,8-2,3fach vdak!!! (da OLG Gesetzeskraft).

Das schönste ist, dass ich die CENTRAL bei Dir in besten Händen weiß. Zeig Dein schönstes Haifischlächeln.
Hoffentlich ist Dein sportlicher Patient ein flankierendes Kampfschwein??!

Mit kollegialen Grüßen
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• JürgenK
Hi MikeL, nicht vergessen: Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) § 1 Anwendungsbereich (1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist. Hab ich was verpasst, seit wann sind wir Ärzte...? Und: Urteil OLG Karlsruhe, 06.12.1995, 13 U 281/93, 1,8-2,3fach vdak!!! (da OLG Gesetzeskraft). Das schönste ist, dass ich die CENTRAL bei Dir in besten Händen weiß. Zeig Dein schönstes Haifischlächeln. Hoffentlich ist Dein sportlicher Patient ein flankierendes Kampfschwein??! Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:

Hi MikeL,

nicht vergessen:

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist.

Hab ich was verpasst, seit wann sind wir Ärzte...?

Und:

Urteil OLG Karlsruhe, 06.12.1995,
13 U 281/93, 1,8-2,3fach vdak!!! (da OLG Gesetzeskraft).

Das schönste ist, dass ich die CENTRAL bei Dir in besten Händen weiß. Zeig Dein schönstes Haifischlächeln.
Hoffentlich ist Dein sportlicher Patient ein flankierendes Kampfschwein??!

Mit kollegialen Grüßen

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ali schrieb:

naja, so ähnlich hat die INTER mal agiert, erst 2-3 Rezepte gezahlt, dann geschrieben, eigentlich wär ja der GKV Satz maßgeblich, “aus Kulanz“ würde man zukünftig den Beihilfe Satz erstatten.

GOÄ ist aber noch krasser und auch schon.faktisch Leistungsauschluß...naja der RA wirds schon richten, hahnebüchen...

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RoFo
03.05.2019 08:42
MikeL schrieb am 3.5.19 08:06:
Seit November 2018 betreue ich einen Basketballspieler der Bundesauswahl, der über die Central privatversichert ist. Nachdem die Kosten für die beiden ersten Verordnungen noch übernommen wurden, teilt die Central nun auf einmal mit, dass sie die Kosten für die Physiotherapie nicht mehr übernehmen könne, da Physiotherapie nicht zum üblichen Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung des Patienten zählen würde. Aus Kulanz sei man bereit, noch einmalig die Kosten nach GOÄ zu erstatten. Im Gegensatz zur Physiotherapie würde jedoch - laut Central - die Leistung von Masseuren und med. Bademeistern anerkannt! Ich glaube, ich sitze im falschen Film!!! :rage:



Die Versorgung mit Physiotherapie ist gesetzlich geregelt!
Nur der Preis nicht.
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[zitat]MikeL schrieb am 3.5.19 08:06: Seit November 2018 betreue ich einen Basketballspieler der Bundesauswahl, der über die Central privatversichert ist. Nachdem die Kosten für die beiden ersten Verordnungen noch übernommen wurden, teilt die Central nun auf einmal mit, dass sie die Kosten für die Physiotherapie nicht mehr übernehmen könne, da Physiotherapie nicht zum üblichen Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung des Patienten zählen würde. Aus Kulanz sei man bereit, noch einmalig die Kosten nach GOÄ zu erstatten. Im Gegensatz zur Physiotherapie würde jedoch - laut Central - die Leistung von Masseuren und med. Bademeistern anerkannt! Ich glaube, ich sitze im falschen Film!!! :rage: [/zitat] Die Versorgung mit Physiotherapie ist gesetzlich geregelt! Nur der Preis nicht.
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ali
03.05.2019 08:49
RoFo schrieb am 3.5.19 08:42:

Die Versorgung mit Physiotherapie ist gesetzlich geregelt!
Nur der Preis nicht.


Moment, theoretisch könnte die Leistung.Physiotherapie im PKV Vertrag des Patienten ausgeschlossen sein (Wird er hier eher nicht...)

Ich kenne einen Vertrag einer Patientin, die PRO BEHANDLUNG 20 Euro Eigenanteil leisten muss....
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[zitat]RoFo schrieb am 3.5.19 08:42: Die Versorgung mit Physiotherapie ist gesetzlich geregelt! Nur der Preis nicht. [/zitat] Moment, theoretisch könnte die Leistung.Physiotherapie im PKV Vertrag des Patienten ausgeschlossen sein (Wird er hier eher nicht...) Ich kenne einen Vertrag einer Patientin, die PRO BEHANDLUNG 20 Euro Eigenanteil leisten muss....
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ali schrieb:

RoFo schrieb am 3.5.19 08:42:

Die Versorgung mit Physiotherapie ist gesetzlich geregelt!
Nur der Preis nicht.


Moment, theoretisch könnte die Leistung.Physiotherapie im PKV Vertrag des Patienten ausgeschlossen sein (Wird er hier eher nicht...)

Ich kenne einen Vertrag einer Patientin, die PRO BEHANDLUNG 20 Euro Eigenanteil leisten muss....

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postri-77
03.05.2019 21:18

Ich kenne einen Vertrag einer Patientin, die PRO BEHANDLUNG 20 Euro Eigenanteil leisten muss....

Ich kenne auch:
Jahr 2014
10xKG d.H. 10x€21=€210
Patientin hat €10 Erstattung bekommen
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[/zitat] Ich kenne einen Vertrag einer Patientin, die PRO BEHANDLUNG 20 Euro Eigenanteil leisten muss.... [/zitat] Ich kenne auch: Jahr 2014 10xKG d.H. 10x€21=€210 Patientin hat €10 Erstattung bekommen
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postri-77 schrieb:


Ich kenne einen Vertrag einer Patientin, die PRO BEHANDLUNG 20 Euro Eigenanteil leisten muss....

Ich kenne auch:
Jahr 2014
10xKG d.H. 10x€21=€210
Patientin hat €10 Erstattung bekommen

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RoFo schrieb:

MikeL schrieb am 3.5.19 08:06:
Seit November 2018 betreue ich einen Basketballspieler der Bundesauswahl, der über die Central privatversichert ist. Nachdem die Kosten für die beiden ersten Verordnungen noch übernommen wurden, teilt die Central nun auf einmal mit, dass sie die Kosten für die Physiotherapie nicht mehr übernehmen könne, da Physiotherapie nicht zum üblichen Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung des Patienten zählen würde. Aus Kulanz sei man bereit, noch einmalig die Kosten nach GOÄ zu erstatten. Im Gegensatz zur Physiotherapie würde jedoch - laut Central - die Leistung von Masseuren und med. Bademeistern anerkannt! Ich glaube, ich sitze im falschen Film!!! :rage:



Die Versorgung mit Physiotherapie ist gesetzlich geregelt!
Nur der Preis nicht.

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Ingo Friedrich
03.05.2019 08:53
MikeL schrieb am 3.5.19 08:06:
Seit November 2018 betreue ich einen Basketballspieler der Bundesauswahl, der über die Central privatversichert ist. Nachdem die Kosten für die beiden ersten Verordnungen noch übernommen wurden, teilt die Central nun auf einmal mit, dass sie die Kosten für die Physiotherapie nicht mehr übernehmen könne, da Physiotherapie nicht zum üblichen Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung des Patienten zählen würde. Aus Kulanz sei man bereit, noch einmalig die Kosten nach GOÄ zu erstatten. Im Gegensatz zur Physiotherapie würde jedoch - laut Central - die Leistung von Masseuren und med. Bademeistern anerkannt! Ich glaube, ich sitze im falschen Film!!! :rage:


Unter Umständen hat der Mitarbeiter der PKV auch einfach nur die Begriffe Physiotherapie und Psychotherapie durcheinandergebracht. Letzteres ist in vielen Verträgen nicht versichert.

MfG :)
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• hgb
[zitat]MikeL schrieb am 3.5.19 08:06: Seit November 2018 betreue ich einen Basketballspieler der Bundesauswahl, der über die Central privatversichert ist. Nachdem die Kosten für die beiden ersten Verordnungen noch übernommen wurden, teilt die Central nun auf einmal mit, dass sie die Kosten für die Physiotherapie nicht mehr übernehmen könne, da Physiotherapie nicht zum üblichen Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung des Patienten zählen würde. Aus Kulanz sei man bereit, noch einmalig die Kosten nach GOÄ zu erstatten. Im Gegensatz zur Physiotherapie würde jedoch - laut Central - die Leistung von Masseuren und med. Bademeistern anerkannt! Ich glaube, ich sitze im falschen Film!!! :rage: [/zitat] Unter Umständen hat der Mitarbeiter der PKV auch einfach nur die Begriffe Physiotherapie und Psychotherapie durcheinandergebracht. Letzteres ist in vielen Verträgen nicht versichert. MfG :)
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ali
03.05.2019 08:57
Ingo Friedrich schrieb
Unter Umständen hat der Mitarbeiter der PKV auch einfach nur die Begriffe Physiotherapie und Psychotherapie durcheinandergebracht. Letzteres ist in vielen Verträgen nicht versichert.

MfG :)


Irgendsowas wird s schon sein, auf jeden Fall probieren sie sich aus der Leistungspflicht zu mogeln...
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[zitat]Ingo Friedrich schrieb Unter Umständen hat der Mitarbeiter der PKV auch einfach nur die Begriffe Physiotherapie und Psychotherapie durcheinandergebracht. Letzteres ist in vielen Verträgen nicht versichert. MfG :) [/zitat] Irgendsowas wird s schon sein, auf jeden Fall probieren sie sich aus der Leistungspflicht zu mogeln...
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ali schrieb:

Ingo Friedrich schrieb
Unter Umständen hat der Mitarbeiter der PKV auch einfach nur die Begriffe Physiotherapie und Psychotherapie durcheinandergebracht. Letzteres ist in vielen Verträgen nicht versichert.

MfG :)


Irgendsowas wird s schon sein, auf jeden Fall probieren sie sich aus der Leistungspflicht zu mogeln...

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McMiki
03.05.2019 11:06
Und wieso müssen die PT über die Versicherung der Patienten diskutieren??
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Und wieso müssen die PT über die Versicherung der Patienten diskutieren??
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McMiki schrieb:

Und wieso müssen die PT über die Versicherung der Patienten diskutieren??

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ali
03.05.2019 11:50
McMiki schrieb am 3.5.19 11:06:
Und wieso müssen die PT über die Versicherung der Patienten diskutieren??


Z.B. um Patienten Hinweise zu geben, wenn sich Versicherungen aus den vertraglichen Verpflichtungen mogeln wollen. Einige bis viele sind genauso unbedarft, wie Kollegen die sich an irgendwelchen “beihilfefähigen Höchstsätzen“ orientieren...

Es gibt wie bei GKV Kassen bei den PKVn die üblichen Verdächtigen....klar ist hier Patientensache...
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[zitat]McMiki schrieb am 3.5.19 11:06: Und wieso müssen die PT über die Versicherung der Patienten diskutieren?? [/zitat] Z.B. um Patienten Hinweise zu geben, wenn sich Versicherungen aus den vertraglichen Verpflichtungen mogeln wollen. Einige bis viele sind genauso unbedarft, wie Kollegen die sich an irgendwelchen “beihilfefähigen Höchstsätzen“ orientieren... Es gibt wie bei GKV Kassen bei den PKVn die üblichen Verdächtigen....klar ist hier Patientensache...
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ali schrieb:

McMiki schrieb am 3.5.19 11:06:
Und wieso müssen die PT über die Versicherung der Patienten diskutieren??


Z.B. um Patienten Hinweise zu geben, wenn sich Versicherungen aus den vertraglichen Verpflichtungen mogeln wollen. Einige bis viele sind genauso unbedarft, wie Kollegen die sich an irgendwelchen “beihilfefähigen Höchstsätzen“ orientieren...

Es gibt wie bei GKV Kassen bei den PKVn die üblichen Verdächtigen....klar ist hier Patientensache...

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Ingo Friedrich schrieb:

MikeL schrieb am 3.5.19 08:06:
Seit November 2018 betreue ich einen Basketballspieler der Bundesauswahl, der über die Central privatversichert ist. Nachdem die Kosten für die beiden ersten Verordnungen noch übernommen wurden, teilt die Central nun auf einmal mit, dass sie die Kosten für die Physiotherapie nicht mehr übernehmen könne, da Physiotherapie nicht zum üblichen Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung des Patienten zählen würde. Aus Kulanz sei man bereit, noch einmalig die Kosten nach GOÄ zu erstatten. Im Gegensatz zur Physiotherapie würde jedoch - laut Central - die Leistung von Masseuren und med. Bademeistern anerkannt! Ich glaube, ich sitze im falschen Film!!! :rage:


Unter Umständen hat der Mitarbeiter der PKV auch einfach nur die Begriffe Physiotherapie und Psychotherapie durcheinandergebracht. Letzteres ist in vielen Verträgen nicht versichert.

MfG :)

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Tempelritter
03.05.2019 11:56
Ich bin auch bei der Central versichert und habe einige PT RZ pro Jahr. Kein Problem bei der Erstattung, daher kann bei dieser Aussage der Central etwas nicht stimmen. Bei Dauerbehandlungen wird schon mal ein Gutachter hinzugezogen und ggf. die Heulmittel reduziert.
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• ergonosis
Ich bin auch bei der Central versichert und habe einige PT RZ pro Jahr. Kein Problem bei der Erstattung, daher kann bei dieser Aussage der Central etwas nicht stimmen. Bei Dauerbehandlungen wird schon mal ein Gutachter hinzugezogen und ggf. die Heulmittel reduziert.
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RoFo
03.05.2019 11:59
*Heulmittel*


Daaaaannkeeee :smile:
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*Heulmittel* Daaaaannkeeee :smile:
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RoFo schrieb:

*Heulmittel*


Daaaaannkeeee :smile:

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VAUPE
03.05.2019 12:11
Stimmt.....! Man muss ggf. auch bedenken, dass viele Verträge von anderen Versicherern übernommen wurden
und somit die Vertragsbedingungen stark voneinander abweichen, obwohl die Policen im "gleichen Haus" sind.
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Stimmt.....! Man muss ggf. auch bedenken, dass viele Verträge von anderen Versicherern übernommen wurden und somit die Vertragsbedingungen stark voneinander abweichen, obwohl die Policen im "gleichen Haus" sind.
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VAUPE schrieb:

Stimmt.....! Man muss ggf. auch bedenken, dass viele Verträge von anderen Versicherern übernommen wurden
und somit die Vertragsbedingungen stark voneinander abweichen, obwohl die Policen im "gleichen Haus" sind.

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MikeL
03.05.2019 20:37
Tempelritter schrieb am 3.5.19 11:56:
Bei Dauerbehandlungen wird schon mal ein Gutachter hinzugezogen und ggf. die Heulmittel reduziert.



Die Heulmittel haben mir jetzt wirklich den Tag gerettet! :sunglasses:
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• Evemarie Kaiser
• die neue
• Tempelritter
[zitat]Tempelritter schrieb am 3.5.19 11:56: Bei Dauerbehandlungen wird schon mal ein Gutachter hinzugezogen und ggf. die Heulmittel reduziert. [/zitat] Die [b]Heulmittel[/b] haben mir jetzt wirklich den Tag gerettet! :sunglasses:
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MikeL schrieb:

Tempelritter schrieb am 3.5.19 11:56:
Bei Dauerbehandlungen wird schon mal ein Gutachter hinzugezogen und ggf. die Heulmittel reduziert.



Die Heulmittel haben mir jetzt wirklich den Tag gerettet! :sunglasses:

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Tempelritter
04.05.2019 14:09
RoFo schrieb am 3.5.19 11:59:
*Heulmittel*


Daaaaannkeeee :smile:


UPS........
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[zitat]RoFo schrieb am 3.5.19 11:59: *Heulmittel* Daaaaannkeeee :smile: [/zitat] UPS........
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Tempelritter schrieb:

RoFo schrieb am 3.5.19 11:59:
*Heulmittel*


Daaaaannkeeee :smile:


UPS........

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Tempelritter schrieb:

Ich bin auch bei der Central versichert und habe einige PT RZ pro Jahr. Kein Problem bei der Erstattung, daher kann bei dieser Aussage der Central etwas nicht stimmen. Bei Dauerbehandlungen wird schon mal ein Gutachter hinzugezogen und ggf. die Heulmittel reduziert.



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