Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
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Work-Life-Balance wird gerne
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Genug Zeit für die Patienten, gute
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Kitane schrieb:
Meine Laune ist schon gleich wieder dahin. Habe am 27.12.13 meine Rechnungen geschrieben , heute hat eine PP schon Ihre Rechnung beglichen. Mein Zahlungsziel sind 3 Wochen( bitte keine unangebrachten Kommentare). Heute rief ein pensionerter Baemter an und meinte es sei ja wohl die Höhe nur 3 Wochen Zahlungsziel anzugeben, er hätte im Bürgerlichen Gesetzbuch nachgeschaut und mir gesagt,dass es rechtswidrig sei für Geschätsleute.Habe im PC nachgeschaut und ihm gesagt,dass ich ihm in 2011 auch eine Rechnung genauso geschrieben habe,ebesno mit 3 Wochen Zahlungsziel, darauf konnte er mir nicht antworten. Ich erwiderte,dass wir Freiberufler seien und ich eine Menge Mitarbeiter monatlich zu zahlen hätte, dass ich selber eine Rechnung vom Ortopäden bekommen habe mi 2 Wochen Zahlungsziel , diese auch gleich bezahlt habe (1000,00€). Seine Rechnung beläuft sich 380,00€. Ich habe ihm gesagt,dass es Kollegen gibt die bei der letzten Behandlung bar kassieren würden, darufhin meinte wenn ich so anfangen würde, dann würde er gar nicht mehr kommen. So etwas muss gleich am Anfang des neuen Jahres nicht sein.
... die schlechte nachricht ist: auch im neuen jahr gibt es noch genug idioten.
kopf hoch :wink:
grüße und ein gutes neues jahr
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kos schrieb:
hi kitane,
... die schlechte nachricht ist: auch im neuen jahr gibt es noch genug idioten.
kopf hoch :wink:
grüße und ein gutes neues jahr
Was auch immer der Mensch im Netz gelesen hat, entweder es war falsch oder er hat es falsch verstanden. Im BGB ist nirgends ein solcher Passus zu finden.
Also, wenn er der Meinung ist sich querstellen zu müssen, Mahnen (Mahngebühren nicht vergessen) und einen Vermerk in die Software das dieser Patient, wenn überhaupt, nur gegen Barzahlung therapiert wird.
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C. DBO schrieb:
Ich gebe auch nur 2 Wochen, das wissen die Patienten von Anfang an per Merkzettel. Sie haben also insgesamt gut 12 Wochen Zeit, sich darauf vorzubereiten - seelisch und moralisch :wink: Für hartnäckige Nicht - Zahler habe ich eine ebenso hartnäckige Sekretärin, die früher mal in der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung tätig war . . . das funktioniert meistens :sunglasses:
Gebührenordnung der Ärzte
§ 12 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung
(1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist.
M.a.W.: gar keine Zahlungsfrist.
Warum sollten wir denn ein längeren Zahlungsfrist gewähren, wenn das bei den Ärzte auch nicht der Fall ist?????
[bearbeitet am 02.01.14 17:19]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nur mal so nebenbei:
Gebührenordnung der Ärzte
§ 12 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung
(1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist.
M.a.W.: gar keine Zahlungsfrist.
Warum sollten wir denn ein längeren Zahlungsfrist gewähren, wenn das bei den Ärzte auch nicht der Fall ist?????
[bearbeitet am 02.01.14 17:19]
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don schrieb:
Ich würde nicht allzu viel mit solchen Beamten diskutieren. Drei Wochen Zahlungsziel empfinde ich schon ziemlich kulant, ich habe 2 Woche und wie gesagt gibt es Kollegen die noch weniger bis hin zur Barzahlung akzeptieren.
Was auch immer der Mensch im Netz gelesen hat, entweder es war falsch oder er hat es falsch verstanden. Im BGB ist nirgends ein solcher Passus zu finden.
Also, wenn er der Meinung ist sich querstellen zu müssen, Mahnen (Mahngebühren nicht vergessen) und einen Vermerk in die Software das dieser Patient, wenn überhaupt, nur gegen Barzahlung therapiert wird.
Bei uns erhalten die Patienten mit der letzten Behandlung die Rechnung.
Da die Leistung vollständig erbracht wurde, ist das Zahlungsziel SOFORT.
Nach 7 Tagen geht bereits die erste Mahnung raus, nach 12 Tage die letzte. Danach gibt es einen Anruf und dann geht es ins Inkasso.
Wer das nicht will, darf gerne die Konkurrenz beglücken.
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Bei "sofort" muss auch sofort mit der Übergabe der Rechnung kassiert werden.
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morpheus-06 schrieb:
"Zahlungsziel SOFORT" ohne Angabe eines konkreten Datums ist das Zahlungsziel nach BGB 30 Tage :unamused:
Bei "sofort" muss auch sofort mit der Übergabe der Rechnung kassiert werden.
Patienten kommen und gehen - heb Dir die Kraft für die netten und liquiden Patienten auf...
Guten Start 2014.
Ich hatte heute auch mein Highlight - habe Privatpatienten auf Warteliste setzten müssen. Blöd gelaufen. Verständnis gegen null - logisch bei Schmerzen. Termine bei mir erst wieder ab 21.01. möglich. Der Fachkräftemangel macht mich fertig...
Lieben Gruß,
m.
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michael933 schrieb:
Nicht ärgern - wie die Pinguine von Madagaskar "Lächeln und winken, Männer."
Patienten kommen und gehen - heb Dir die Kraft für die netten und liquiden Patienten auf...
Guten Start 2014.
Ich hatte heute auch mein Highlight - habe Privatpatienten auf Warteliste setzten müssen. Blöd gelaufen. Verständnis gegen null - logisch bei Schmerzen. Termine bei mir erst wieder ab 21.01. möglich. Der Fachkräftemangel macht mich fertig...
Lieben Gruß,
m.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Zwei Wochen Zahlungsziel ist doch schon fast die Wohlfahrt!
Bei uns erhalten die Patienten mit der letzten Behandlung die Rechnung.
Da die Leistung vollständig erbracht wurde, ist das Zahlungsziel SOFORT.
Nach 7 Tagen geht bereits die erste Mahnung raus, nach 12 Tage die letzte. Danach gibt es einen Anruf und dann geht es ins Inkasso.
Wer das nicht will, darf gerne die Konkurrenz beglücken.
ich kenne auch diese Diskussionen/kritischen Anmerkungen von Privatpatienten. In unserer Branche herrschen für solche Patienten anscheinend Zustände wie im Paradies. Geld im Überfluß. Wenn diese Beamten/Pensionäre aber persönlich nicht zum Monatsanfang ihr Geld auf dem Konto haben, diese Gesichter/Aufregung möchte ich dann aber mal sehen.
Am Heiligabend ist bei meinem Auto ein Kühlschlauch geplatzt. Heute war ich in der Werkstatt. Die Frage an der Kasse war: "Zahlen Sie bar oder per Geldkarte"???
So schaut es im richtigen Leben aus.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Hallo Kitane,
ich kenne auch diese Diskussionen/kritischen Anmerkungen von Privatpatienten. In unserer Branche herrschen für solche Patienten anscheinend Zustände wie im Paradies. Geld im Überfluß. Wenn diese Beamten/Pensionäre aber persönlich nicht zum Monatsanfang ihr Geld auf dem Konto haben, diese Gesichter/Aufregung möchte ich dann aber mal sehen.
Am Heiligabend ist bei meinem Auto ein Kühlschlauch geplatzt. Heute war ich in der Werkstatt. Die Frage an der Kasse war: "Zahlen Sie bar oder per Geldkarte"???
So schaut es im richtigen Leben aus.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
"...ziehende Vögel soll man nicht aufhalten..."
"...Abschiede sind Tore in neue Welten..."
"...Der größte Schritt ist der aus der Tür..."
...wir müssen nicht stetig mit irgendjemandem diskutieren, überall gibt es AGB, und die "Spielregeln" für deine Praxis legst nun mal nur du fest. Klare Ansagen, schriftliche Vereinbarungen/Vertrag, freundlich, aber bestimmt, ich diskutiere prinzipiell nicht (nur, wenn mir jemand meine Schokolade wegfuttert :wink: ). Tip: Rede nicht von den Kollegen...sage lieber, es bestünde auch bei dir auch die Möglichkeit der Sofortzahlung am Ende der Behandlung...
Wenn jemand bei mir kein Bargeld für Zuzahlung "mithat", dann hole ich sofort mein Terminal raus...und lächle...: "nun, Karte geht auch, sogar schneller"
lg
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Ich finde ein Zahlungsziel von 7 Tagen als oberste Grenze. Alles darüber finde ich unwirtschaftlich. Der Patient weiß von Beginn an, welchen Betrag er zahlen muss und wann und hat dafür zu sorgen, dass dieser Betrag pünktlich gezahlt wird.
Ich habe es ja schon oft geschrieben, Diskussionen zeugen nur von Unsicherheit des PI und geben dem Patienten das Gefühl, dass keine klaren Regeln existieren.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Es gibt Vordrucke (kann man auch gut selbst machen) mit der Honorarvereinbarung, auf der auch steht "zu zahlen innerhalb xx Tagen nach Erhalt der Rechnung" und diese unterschreibt der Patient. Dann kennt er von vornherein die Spielregeln. Das hat immer gut gewirkt, wenn ich in Ausnahmefällen mal anrufen mußte und dann gesagt habe "Sie wissen ja, was sie unterschrieben haben".
Ich finde ein Zahlungsziel von 7 Tagen als oberste Grenze. Alles darüber finde ich unwirtschaftlich. Der Patient weiß von Beginn an, welchen Betrag er zahlen muss und wann und hat dafür zu sorgen, dass dieser Betrag pünktlich gezahlt wird.
Ich habe es ja schon oft geschrieben, Diskussionen zeugen nur von Unsicherheit des PI und geben dem Patienten das Gefühl, dass keine klaren Regeln existieren.
Gruß Britt
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dicke schrieb:
So einen Vordruck habe ich auch zum unterschreiben und bisher auch nur 2 mal nachhaken müssen. 2 andere PP haben mir von Anfang an gesagt, daß sie erst zahlen können, wenn ihre Kasse gezahlt hat, die bezahlen eben nach 4 Wochen, hatten beruflich ziemliches Pech, dumm gelaufen. Aber ich wußte von Anfang an, daß es so ist und dann geht das für mich klar, sind beides mittlerweile langjährige Pat geworden.
Ich werde nur ungemütlich, wenn mich jemand für dumm verkaufen will.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Das ist okay. Ich hatte auch schon (sehr selten) Patienten, die mich gebeten haben, ob sie in 2 oder 3 Raten zahlen können, weil sie einfach im Moment das Geld nicht haben. Wenn das ehrlich jemand sagt und auch pünktlich dann die vereinbarten Raten zahlt, finde ich das völlig in Ordnung. Jeder kann mal einen finanziellen Engpass haben und dann finde ich es nicht gut, die Daumenschrauben anzusetzen.
Ich werde nur ungemütlich, wenn mich jemand für dumm verkaufen will.
Gruß Britt
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666 schrieb:
Hallo Kitane...da fällt mir spontan ein:
"...ziehende Vögel soll man nicht aufhalten..."
"...Abschiede sind Tore in neue Welten..."
"...Der größte Schritt ist der aus der Tür..."
...wir müssen nicht stetig mit irgendjemandem diskutieren, überall gibt es AGB, und die "Spielregeln" für deine Praxis legst nun mal nur du fest. Klare Ansagen, schriftliche Vereinbarungen/Vertrag, freundlich, aber bestimmt, ich diskutiere prinzipiell nicht (nur, wenn mir jemand meine Schokolade wegfuttert :wink: ). Tip: Rede nicht von den Kollegen...sage lieber, es bestünde auch bei dir auch die Möglichkeit der Sofortzahlung am Ende der Behandlung...
Wenn jemand bei mir kein Bargeld für Zuzahlung "mithat", dann hole ich sofort mein Terminal raus...und lächle...: "nun, Karte geht auch, sogar schneller"
lg
Unsere Margen sind so eng, dass wir an jeder Stelle rechnen.
Der Unterschied, ob jemand nach einer Woche oder drei bezahlt, beträgt 2 Wochen oder 2/52. Das ganze einmal hochgerechnet auf die Liquidität ist das ein gravierender Unterschied. Durch bessere Liquidität im Unternehmen kann ich Skonti nutzen, die ebenfalls das Ergebnis verbessern. Bei der Bank zahle ich geringere Kreditzinsen und kann auf einen KK verzichten.
Wer diese einfachen Dinge nicht beherrscht, bringt sich selber in eine schlechtere Position.
Da ist mir ein meckernder Lehrer ziemlich wumpe.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Noch mal ein Nachsatz zum Thema Wirtschaftlichkeit.
Unsere Margen sind so eng, dass wir an jeder Stelle rechnen.
Der Unterschied, ob jemand nach einer Woche oder drei bezahlt, beträgt 2 Wochen oder 2/52. Das ganze einmal hochgerechnet auf die Liquidität ist das ein gravierender Unterschied. Durch bessere Liquidität im Unternehmen kann ich Skonti nutzen, die ebenfalls das Ergebnis verbessern. Bei der Bank zahle ich geringere Kreditzinsen und kann auf einen KK verzichten.
Wer diese einfachen Dinge nicht beherrscht, bringt sich selber in eine schlechtere Position.
Da ist mir ein meckernder Lehrer ziemlich wumpe.
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Newchurch schrieb:
Cool. Und das ist legal ?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Warum sollte das nicht legal sein???ß
Ich stell mir vor ich kaufe ein Auto für 60tausend , habe Schwierigkeiten mit der Bezahlung und muß dann 80 t bezahlen.....
Vergleich hinkt vielleicht ein wenig aber ich hoffe du verstehst was ich meine.
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Newchurch schrieb:
Naja, bei Kassenpatienten darfst du ja nicht upgraden , z.B. 10 min länger für entsprechende Bezahlung. Beamte sind ja auch mit den Zuzahlungen an die Kassenpatienten angelehnt.
Ich stell mir vor ich kaufe ein Auto für 60tausend , habe Schwierigkeiten mit der Bezahlung und muß dann 80 t bezahlen.....
Vergleich hinkt vielleicht ein wenig aber ich hoffe du verstehst was ich meine.
.....und was haben wir mit der Beihilfe zu tun??? Wir haben keine Verträge mit der Beihilfe, also kann das mit der GKV nicht verglichen werden!!!!
Beamte sind halt eben PP und sollten IHRE Verträge kennen.
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 04.01.14 16:07]
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JürgenK schrieb:
Hallo Newchurch,
.....und was haben wir mit der Beihilfe zu tun??? Wir haben keine Verträge mit der Beihilfe, also kann das mit der GKV nicht verglichen werden!!!!
Beamte sind halt eben PP und sollten IHRE Verträge kennen.
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 04.01.14 16:07]
Diese Aussage stimmt nicht. Selbstverständlich kannst Du im Anschluß eine Zusatztherapie verkaufen, als Trennung einfach das akademische kurze "hand´s off" und "hand´s on" benutzen.
Ob dann 10 Minuten oder länger, ist völlig egal. Hauptsache der Patient weiß zuvor Bescheid und du hast ihn darüber korrekt aufgeklärt und er hat es unterschrieben.
ricardo588
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ricardo588 schrieb:
"Naja, bei Kassenpatienten darfst du ja nicht upgraden , z.B. 10 min länger für entsprechende Bezahlung"
Diese Aussage stimmt nicht. Selbstverständlich kannst Du im Anschluß eine Zusatztherapie verkaufen, als Trennung einfach das akademische kurze "hand´s off" und "hand´s on" benutzen.
Ob dann 10 Minuten oder länger, ist völlig egal. Hauptsache der Patient weiß zuvor Bescheid und du hast ihn darüber korrekt aufgeklärt und er hat es unterschrieben.
ricardo588
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Newchurch schrieb:
ZVK sagt : " ganz schlecht, nicht erlaubt" , habe ich nachgefragt.
Vielleicht solltest Du dann mal einen Anwalt vom ZVK fragen, der weiß sicher mehr als das "Fußvolk".
Es gibt auch dort klare Aussagen von Physio Deutschland BW, welche genau das auch sagen.
Wäre ja auch komisch.
ricardo588
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ricardo588 schrieb:
Dann sagen die verantwortlichen vom ZVK aber (wieder) Falsches, ganz sicher!
Vielleicht solltest Du dann mal einen Anwalt vom ZVK fragen, der weiß sicher mehr als das "Fußvolk".
Es gibt auch dort klare Aussagen von Physio Deutschland BW, welche genau das auch sagen.
Wäre ja auch komisch.
ricardo588
> ZVK sagt : \" ganz schlecht, nicht erlaubt\" , habe ich
> nachgefragt.
Lebt der ZVK noch in der Steinzeit?
Je nach RV steht das IGeL`n sogar drin, siehe RV AOK Bayern. Wer verbietet dir nach Ausschöpfen der Regelbehandlungszeit ergänzende Maßnahmen anzubieten?
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morpheus-06 schrieb:
Newchurch schrieb:
> ZVK sagt : \" ganz schlecht, nicht erlaubt\" , habe ich
> nachgefragt.
Lebt der ZVK noch in der Steinzeit?
Je nach RV steht das IGeL`n sogar drin, siehe RV AOK Bayern. Wer verbietet dir nach Ausschöpfen der Regelbehandlungszeit ergänzende Maßnahmen anzubieten?
So ist möglich, wenn 15 Minuten zB mit hand´s on am Patienten vorbei sind, gleich im Anschluß seine "gekaufte" Behandlung anzufügen.
ricardo588
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ricardo588 schrieb:
Stimmt, wobei sogar noch die Regelbehandlungszeit "Beginn-Ende" von dem PI festgelegt werden kann, wenn er einmal dokumentativ alles zuvor beschreibt.
So ist möglich, wenn 15 Minuten zB mit hand´s on am Patienten vorbei sind, gleich im Anschluß seine "gekaufte" Behandlung anzufügen.
ricardo588
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morpheus-06 schrieb:
richtig, wenn die restliche Regelbehandlungszeit als Vor-und Nachbereitung der Behandlung dokumentiert ist.
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Helmut Fromberger schrieb:
Was kümmert uns der ZVK?
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rudibam schrieb:
Existiert der ZVK überhaupt noch. Gibt es noch immer Physios die dort Mitglied sind. Das kann ich einfach nicht glauben.
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MikeL schrieb:
Du kannst Deinem "netten PT" gern meine Praxis empfehlen. Bei mir muss er innerhalb von zwei Wochen bezahlen. Tut er dies nicht, gilt automatisch der 2,3fache VdEK-Satz als vereinbart. Nur bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen darf er für sich einen Sonder-Tarif für Beihilfe-Empfänger in Anspruch nehmen, der aber immer noch deutlich oberhalb der Beihilfesätze liegt. Ich habe diesen Sonder-Tarif 1995 eingeführt, weil ich es einfach leid war, 70 % aller Beamten anmahnen zu müssen. Seither zahlen alle pünktlich, bis auf einen, bei dem ich tatsächlich den 2,3-fachen Satz durchgeboxt habe.
Dein PP hat zu zahlen und das weiß er. Einfach nie wieder reinlassen! Vertrauensverhältnis ist gestört.
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Bach1a schrieb:
Eine Frage: Warum bist du in der "Verteidigung"?
Dein PP hat zu zahlen und das weiß er. Einfach nie wieder reinlassen! Vertrauensverhältnis ist gestört.
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