Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
DA ich aber mit dem Verdienst etwas flexibler sein möchte,
würde ich gerne privat Wellness anbieten.
Natürlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Was muss ich dabei beachten?
Brauche ich eine extra Versicherung?
Danke für eure Tipps.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich möchte demnächst wieder im Angestellterhältniss arbeiten.
DA ich aber mit dem Verdienst etwas flexibler sein möchte,
würde ich gerne privat Wellness anbieten.
Natürlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Was muss ich dabei beachten?
Brauche ich eine extra Versicherung?
Danke für eure Tipps.
Des weiteren wirst Du auch beim Finanzamt als Selbständiger weiter geführt werden. Das heißt die Einkommens- und Rentenversicherungs-
pflicht bleibt bestehen. Ob noch Umsatzsteuer dazu kommt ( Wellness !!! ) ist abhängig von dem Jahresumsatz.
Dein Arbeitgeber sollte v.a. wissen, in welchem Rahmen Umsätze erwirtschaftet werden, um Dich entsprechend richtig anzumelden. Gerade bei Minijobbern ist es wichtig zu wissen, was sonst noch von wem abgeführt wird.
Diese Dinge würde ich zuerst mal mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt abklären. Auch den Versicherungsmakler würde ich nach evtl. vergünstigten Prämien für Kleinstunternehmer befragen.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass Dein neuer Chef durchaus mit einer selbständigen Tätigkeit im Wellnessbereich seine Probleme haben könnte. Ich als PI würde diesen Bereich lieber bei mir in der Praxis integrieren um einen garantieren Umsatz für die Kalkulation zu haben. Ich gehe mal davon aus, das Du v.a. mit bisherigen Kunden aus der selbständigen Tätigkeit arbeiten würdest.
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Holzwurm schrieb:
Laut Deiner Formulierung bist Du jetzt ja aktuell selbständig tätig und entsprechend versichert ( Berufshaftpflicht ? ). Daran wird sich auch bei einer " verkleinerten " Selbständigkeit nichts ändern. Das Risiko ist unabhängig vom Umfang der Tätigkeit.
Des weiteren wirst Du auch beim Finanzamt als Selbständiger weiter geführt werden. Das heißt die Einkommens- und Rentenversicherungs-
pflicht bleibt bestehen. Ob noch Umsatzsteuer dazu kommt ( Wellness !!! ) ist abhängig von dem Jahresumsatz.
Dein Arbeitgeber sollte v.a. wissen, in welchem Rahmen Umsätze erwirtschaftet werden, um Dich entsprechend richtig anzumelden. Gerade bei Minijobbern ist es wichtig zu wissen, was sonst noch von wem abgeführt wird.
Diese Dinge würde ich zuerst mal mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt abklären. Auch den Versicherungsmakler würde ich nach evtl. vergünstigten Prämien für Kleinstunternehmer befragen.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass Dein neuer Chef durchaus mit einer selbständigen Tätigkeit im Wellnessbereich seine Probleme haben könnte. Ich als PI würde diesen Bereich lieber bei mir in der Praxis integrieren um einen garantieren Umsatz für die Kalkulation zu haben. Ich gehe mal davon aus, das Du v.a. mit bisherigen Kunden aus der selbständigen Tätigkeit arbeiten würdest.
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Generell geht es den AG nichts an wieviel durch die selbstständige Tätigkeit verdient wird.
an Anonymus: Du brauchst alles was man während der Selbstständigen Tätigkeiten braucht FA,BG ,RV,KK (wenn du mehr als 19 Std.als Selbstständige arbeitest) und Haftpflicht.
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eim schrieb:
an Holzwurm : Der AG meldet an was der AN macht also entweder Minijob ,Midijob ,Teilzeit oder Vollzeit und was der andere noch nebenbei verdient geht ihn nichts an.Er muß nur wissen dass man noch nebenbei arbeitet und er kann es auch im Prinzip nicht verbieten(ist im BGB eng geregelt wann es nicht geht)
Generell geht es den AG nichts an wieviel durch die selbstständige Tätigkeit verdient wird.
an Anonymus: Du brauchst alles was man während der Selbstständigen Tätigkeiten braucht FA,BG ,RV,KK (wenn du mehr als 19 Std.als Selbstständige arbeitest) und Haftpflicht.
Habe diesbezüglich leider schon einmal eine erhebliche Nachzahlung gehabt, weil ein neuerer Mitarbeiter nicht nur einen genehmigten Nebenjob sondern 2 Nebenjobs gemeldet hatte.
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Holzwurm schrieb:
Die ungefähre Höhe des Einkommens muß ich als Arbeitgeber wissen wenn es um die Anmeldung bei mir geht. Wenn nämlich mehrere Jobs nebeneinander her laufen ist das Datum der Anmeldung zur Sozialversicherung maßgeblich ob und wie viel ich als Arbeitgeber Nr. 1,2,2 usw. in die Sozialkasse abführen muß.
Habe diesbezüglich leider schon einmal eine erhebliche Nachzahlung gehabt, weil ein neuerer Mitarbeiter nicht nur einen genehmigten Nebenjob sondern 2 Nebenjobs gemeldet hatte.
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Papa Alpaka schrieb:
Hängst du zufällig da mit drin? -> http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/kleine-selbststaendigkeit-wellnessmassagen/16/94971
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