PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
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LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
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Für u...
Ich möchte ein Nebengewerbe anmelden.werde aber weiterhin Vollzeit als angestellter Physio arbeiten.
Kann ich im Nebengewerbe Privatpatienten behandeln und abrechnen?!
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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PhysioDH schrieb:
Hallo
Ich möchte ein Nebengewerbe anmelden.werde aber weiterhin Vollzeit als angestellter Physio arbeiten.
Kann ich im Nebengewerbe Privatpatienten behandeln und abrechnen?!
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Oder meinst du Nebentätigkeit?
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Ramona Völlkopf schrieb:
Was ist denn ein Nebengewerbe?
Oder meinst du Nebentätigkeit?
Wenn die Physiotätigkeit überwiegt meldest du deine Selbstständikeit dem Finanzamt.
Viele Grüße
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Ramona Völlkopf schrieb:
Bei einer Vollzeitstelle braucht man zunächst das Einverständnis des AG.
Physio Tätigkeit würden Privatrezepte ghen. Dann aber Gesundheitsamt und Finanzamt und BG und Haftpflicht
Nur tätigkeit als Personaltrainer ohne Physiotätigkeit Gewerbeschein und Finanzamt BG und Haftplicht barauchst du Trotzdem
Bei beidem einem alles nachfragen je nach dem welche Tätgikeit überwegt auskünfte gibt der Stuerberater. Das Finanzamt hilft Dir auch weiter und dein Ordnungsamt ebenso
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Inche schrieb:
Das einverständins des Arbeitgeber ist auch bei einer Teilzeitstelle notwendig. Daher frag zuerst Deinen Chef bevor du irgendwas anfängst.
Physio Tätigkeit würden Privatrezepte ghen. Dann aber Gesundheitsamt und Finanzamt und BG und Haftpflicht
Nur tätigkeit als Personaltrainer ohne Physiotätigkeit Gewerbeschein und Finanzamt BG und Haftplicht barauchst du Trotzdem
Bei beidem einem alles nachfragen je nach dem welche Tätgikeit überwegt auskünfte gibt der Stuerberater. Das Finanzamt hilft Dir auch weiter und dein Ordnungsamt ebenso
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moahl schrieb:
Wenn deine Tätigkeit als Trainer überwiegt musst du ein Gewerbe anmelden (mit allem was dazugehört).
Wenn die Physiotätigkeit überwiegt meldest du deine Selbstständikeit dem Finanzamt.
Viele Grüße
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die neue schrieb:
wo willst Du die Patienten denn behandeln?
Jetzt weiss ich schonmal wohin ich mich wenden kann
AG Einverständnis hab ich :blush:
Physiotechnisch Würde ich die Patienten zu Hause beim jeweiligen Patienten behandeln..
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PhysioDH schrieb:
super. Vielen Dank
Jetzt weiss ich schonmal wohin ich mich wenden kann
AG Einverständnis hab ich :blush:
Physiotechnisch Würde ich die Patienten zu Hause beim jeweiligen Patienten behandeln..
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