Wenn du Lust auf eine neue
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
Herausforderung hast, dann bist du
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Therapie hat und mit Engagement
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ich verstehe die Abrechnungspositionen der Beihilfe nicht mehr.... es gibt Fango, wiederverwendbar (fand ich schon immer iiiiihhhh) und Naturmoor, Einmalauflage ( das möchte ich weiter verwenden)- aber laut Beihilfe OHNE VLIES!!! Wo bitte gibt es das zu kaufen??? Ich kenne nur Naturmoorauflagen mit Vlies und wie handhabt ihr das? 🤔
Lg, Tanguera
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die neue schrieb:
Mach's doch einfach ab.....
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karin-maria schrieb:
Fango wiederverwendbar ist nicht iiiiihhhh sofern man es nach Gebrauch sterilisiert!
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Halbtitan schrieb:
@die neue Stellt sich die Frage ob es dann noch ein Medizinprodukt ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan
Halbtitan schrieb am 26.06.2023 23:28 Uhr:@die neue Stellt sich die Frage ob es dann noch ein Medizinprodukt ist. Warum nicht?
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Halbtitan schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Weil man ja das Medizinprodukt verändert hat. Damit ist man dann vom Nutzer zum Hersteller geworden und müsste diese Naturmoorpackung ohne Vlies erstmal als Medizinprodukt zulassen lassen.
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Halbtitan thinking_face...haste deinen Beitrag dir noch mal laut vorgelesen, lieber Halbtitan??
MfG
JürgenK ;)
Das Vlies dient dazu, zu verhindern, dass das Moor während den Transport von der Trägerfolie fällt. Entfernung führt nicht dazu, dass die wesentliche Eigenschaften verändert werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan *kopschüttel* Wieder so einen typisch deutschen Gedankengang. face_with_rolling_eyes
Das Vlies dient dazu, zu verhindern, dass das Moor während den Transport von der Trägerfolie fällt. Entfernung führt nicht dazu, dass die wesentliche Eigenschaften verändert werden.
Ja natürlich werden keine wesentlichen Eigenschaften verändert.
Aber: Einfach zu sagen, dass es logisch herleitbar ist, dass das Vlies ruhig abgemacht werden könnte ist nicht wissenschaftlich.
Erstmal muss man eine Studie durchführen.
Aber eine Studie ist so gut wie keine Studie. Also muss man warten bis genügend Studien für eine Metaanalyse draußen sind.
Wenn die Metaanalyse dann sagt: ,,Vlies kann ab.", dann muss man ein Gutachten in Auftrag geben, welches bestätigt, dass das Vlies ab darf.
Damit kann man dann ruhigen Gewissens das Vlies abmachen.
Geht man aber nicht diesen Weg, dann stellt die Entfernung des Vlies eine Veränderung eines Medizinproduktes dar. Damit ist man selber zum Hersteller eines Medizinproduktes geworden. Da man dieses neue Medizinprodukt aber nirgendwo angemeldet und getestet hat ist es eine potentielle Patientengefährdung.
ZACK
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Und ja jetzt könnt ihr wieder schreiben ja aber aber aber doch so sind nun mal die Fakten.
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Halbtitan schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Dein Gedankengang gefällt mir sehr.
Ja natürlich werden keine wesentlichen Eigenschaften verändert.
Aber: Einfach zu sagen, dass es logisch herleitbar ist, dass das Vlies ruhig abgemacht werden könnte ist nicht wissenschaftlich.
Erstmal muss man eine Studie durchführen.
Aber eine Studie ist so gut wie keine Studie. Also muss man warten bis genügend Studien für eine Metaanalyse draußen sind.
Wenn die Metaanalyse dann sagt: ,,Vlies kann ab.", dann muss man ein Gutachten in Auftrag geben, welches bestätigt, dass das Vlies ab darf.
Damit kann man dann ruhigen Gewissens das Vlies abmachen.
Geht man aber nicht diesen Weg, dann stellt die Entfernung des Vlies eine Veränderung eines Medizinproduktes dar. Damit ist man selber zum Hersteller eines Medizinproduktes geworden. Da man dieses neue Medizinprodukt aber nirgendwo angemeldet und getestet hat ist es eine potentielle Patientengefährdung.
ZACK
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Und ja jetzt könnt ihr wieder schreiben ja aber aber aber doch so sind nun mal die Fakten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Sorry, insofern keine Satire: grober juristischer Unfug. Davon produzierst du in letzter Zeit wohl mehr.
ja man liest in letzter Zeit einiges, wo man nur den Kopf schütteln kann....wahrscheinlich brauch Halbtian verlängerten Urlaub
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
ja man liest in letzter Zeit einiges, wo man nur den Kopf schütteln kann....wahrscheinlich brauch Halbtian verlängerten Urlaub
MfG
JürgenK ;)
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Tanguera schrieb:
@karin-maria auch dann ist es iiiihhhh, weil der ganze ausgedünstete Schommer des Patienten drin ist, Sterilisation hin oder her. Nicht jeder Patient kommt frisch geduscht..... aber Hygiene ist ja nun Ansichtssache.
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Tanguera schrieb:
Also.... hat hier jemand brauchbare Kommentare, ob es Naturmoorauflagen ohne Vlies gibt, oder alle die bekannten mit Vlies benutzen? Alles andere intetesdiert mich nämlich nicht. Vielen Dank.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Mal unter uns: Deine juristische Laieninterpretationen der letzten Zeit lassen mich vermuten, du hast das Gefühl entwickelt, dass die Staatsanwaltschaft ständig vor deiner Praxistür steht. Nun haben viele Menschen - insbesondere in Deutschland -, infolge der Ereignisse der vergangenen 3 Jahre, eine Angststörung entwickelt. Könnte das bei dir möglicherweise auch der Fall sein?
Naturmoor wird als reines Naturprodukt ohne Vlies und vorgewärmt in Form von Bäder lediglich in mancher Kurkliniken angewandt.
Abgesehen davon bist du an irgendwelchen Beihilfe-Vorschriften rechtlich nicht gebunden. Du kannst anwenden und abrechnen wie du möchtest.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Tanguera Nein, gibt es nicht. Das Vlies ist, wie von mir beschrieben, technisch für den Transport notwendig. Also,... entweder so verwenden oder Vlies entfernen.
Naturmoor wird als reines Naturprodukt ohne Vlies und vorgewärmt in Form von Bäder lediglich in mancher Kurkliniken angewandt.
Abgesehen davon bist du an irgendwelchen Beihilfe-Vorschriften rechtlich nicht gebunden. Du kannst anwenden und abrechnen wie du möchtest.
Kurzfassung: Ich hatte Recht. Du nicht.
Wollen wir das nochmal durchspielen?
Ich frage mal beim BfArM an, wie diese die Rechtslage interpretieren und poste dass dann auch hier ein paar Tage später?
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Halbtitan schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Also Lars, ich habe dir in dem anderen Beitrag, in welchem es um Ernährungsberatung ging eben die Antwort des Gesundheitsamtes geschrieben.
Kurzfassung: Ich hatte Recht. Du nicht.
Wollen wir das nochmal durchspielen?
Ich frage mal beim BfArM an, wie diese die Rechtslage interpretieren und poste dass dann auch hier ein paar Tage später?
Kurzfassung: Ich hatte Recht. Du nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan
Halbtitan schrieb am 27.06.2023 22:35 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij Also Lars, ich habe dir in dem anderen Beitrag, in welchem es um Ernährungsberatung ging eben die Antwort des Gesundheitsamtes geschrieben.
Kurzanwort darauf: Wenn du Äpfel mit Birnen vergleichst und dann die falsche Frage(n) stellst, bekommst du die falsche Antworten. Und genau das ist der Fall gewesen, also liegst du mit deiner Aussage immer noch daneben. Aber, dass du 2 paar Schuhe miteinander vergleichst, will in dein Dickschädel offensichtlich nicht rein.😒
Kurzfassung: Ich hatte Recht. Du nicht.
Punkt.
Du DARFST es nur so anwenden, wie es der Hersteller VORGIBT.
Punkt.
Da gibt es nichts zu diskutieren.
Frag doch das BfArM.
Hol dir da die selbe Aussage ab, die ich dir hier gebe.
Das hat auch nichts mit einem Dickschädel zu tun.
Bei ROT darfst du nicht über die Ampel gehen.
Punkt.
Das ist eine ganz einfache Regel.
Wenn du doch darüber gehst, dann hast du einen Fehler gemacht.
Punkt.
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Halbtitan schrieb:
Du DARFST ein Medizinprodukt NICHT verändern.
Punkt.
Du DARFST es nur so anwenden, wie es der Hersteller VORGIBT.
Punkt.
Da gibt es nichts zu diskutieren.
Frag doch das BfArM.
Hol dir da die selbe Aussage ab, die ich dir hier gebe.
Das hat auch nichts mit einem Dickschädel zu tun.
Bei ROT darfst du nicht über die Ampel gehen.
Punkt.
Das ist eine ganz einfache Regel.
Wenn du doch darüber gehst, dann hast du einen Fehler gemacht.
Punkt.
"Ja, sie dürfen das Vlies vor der Anwendung entfernen. Dadurch erlischt NICHT die Zuordnung als Medizinprodukt in der Kategorie 1 der EU-Richtlinie. Das Vlies besitzt keine prüfungsrelevante Eigenschaften. Auch die beigelegte Produktinformation enthält kein diesbezügliches Verbot."
Noch Fragen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Antwort des Herstellers:
"Ja, sie dürfen das Vlies vor der Anwendung entfernen. Dadurch erlischt NICHT die Zuordnung als Medizinprodukt in der Kategorie 1 der EU-Richtlinie. Das Vlies besitzt keine prüfungsrelevante Eigenschaften. Auch die beigelegte Produktinformation enthält kein diesbezügliches Verbot."
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Foka18 schrieb:
.
Ist doch alles chick.
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Halbtitan schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Also wendest du das Medizinprodukt so an, wie vom Hersteller vorgegeben.
Ist doch alles chick.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Oh, jetzt krabbelst du plötzlich zurück? Dann ist ja gut.
@Lars van Ravenzwaaij Weil man ja das Medizinprodukt verändert hat. Damit ist man dann vom Nutzer zum Hersteller geworden und müsste diese Naturmoorpackung ohne Vlies erstmal als Medizinprodukt zulassen lassen.
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Tanguera schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij so kenne ich es auch. Mir ist bewusst, dass ich Privatpreise selbst gestalte, darum ging es mir aber nicht. Ich frage mich, wie die Beihilfe auf solch eine Abrechnungsposition kommt, die es faktisch so ja gar nicht gobt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Tanguera Das bleibt das Geheimnis der Amtsstubeninhabern.🤓
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Problem beschreiben
Tanguera schrieb:
Liebe Kollegen....
ich verstehe die Abrechnungspositionen der Beihilfe nicht mehr.... es gibt Fango, wiederverwendbar (fand ich schon immer iiiiihhhh) und Naturmoor, Einmalauflage ( das möchte ich weiter verwenden)- aber laut Beihilfe OHNE VLIES!!! Wo bitte gibt es das zu kaufen??? Ich kenne nur Naturmoorauflagen mit Vlies und wie handhabt ihr das? 🤔
Lg, Tanguera
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