Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Nachzulesen hier:Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz
Das Urteil in Stichpunkten:
Ausgangslage:
- freie Mitarbeiterschaft in zwei Praxen zu je 50%
- 80% Hausbesuchsanteil
- 20% Praxispräsenz
- Statusfeststellungsverfahren war POSITIV
- Bescheid der DRV über 26 T€ wegen Scheinselbständigkeit
- Klage gegen den Bescheid
Das Ergebnis:
- die Praxis muss RV-Beiträge nachzahlen
- LSG Nds-HB stellt auf den Beschluss des LSG Bayern ab
- kein unternehmerisches Risiko der FM --> somit keine FM sondern AN
- Bezugnahme auf den Rahmenvertrag
Fazit:
Jetzt ist es kein Beschluss mehr, sondern ein Urteil des höchsten Sozialgerichtes in NDS mit der gleichen Begründung wie in Bayern, wobei die FM fast ausschließlich Hausbesuche gemacht hat.
Der Freie Mitarbeiter ist somit mausetot.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Im September hat das LSG Niedersachsen-Bremen ein Urteil zum freien Mitarbeiter gesprochen.
Nachzulesen hier:Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz
Das Urteil in Stichpunkten:
Ausgangslage:
- freie Mitarbeiterschaft in zwei Praxen zu je 50%
- 80% Hausbesuchsanteil
- 20% Praxispräsenz
- Statusfeststellungsverfahren war POSITIV
- Bescheid der DRV über 26 T€ wegen Scheinselbständigkeit
- Klage gegen den Bescheid
Das Ergebnis:
- die Praxis muss RV-Beiträge nachzahlen
- LSG Nds-HB stellt auf den Beschluss des LSG Bayern ab
- kein unternehmerisches Risiko der FM --> somit keine FM sondern AN
- Bezugnahme auf den Rahmenvertrag
Fazit:
Jetzt ist es kein Beschluss mehr, sondern ein Urteil des höchsten Sozialgerichtes in NDS mit der gleichen Begründung wie in Bayern, wobei die FM fast ausschließlich Hausbesuche gemacht hat.
Der Freie Mitarbeiter ist somit mausetot.
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Solli schrieb:
Jetzt ist es soweit.Vollkommen entmündigt und arbeiten zu Sklavenpreisen. Wie lange lassen wir uns das noch gefallen? Wo sind die selbstbewussten und selbstbestimmten Physiotherapeuten?
...und auch wenn's mir nicht gefällt: Danke, medico :/
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Kumann schrieb:
Das Statusfeststellungsverfahren nützt einem nichts, wenn man sich nicht an die entsprechenden Vorraussetzungen hält. Dies ist hier erfolgt. Folgerichtig wurde der FM bzw. die Praxis " verdonnert". Also wäre hier mit oder ohne " Bayern" eine Scheinselbstständigkeit festgestellt worden. Ist also nichts Neues.
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Matze82 schrieb:
Zumal in dem Urteil steht, die Freie Mitarbeiterin hat ihre Berufshaftpflichtversicherung selber bezahlt, Problem hier war sicherlich auch wieder nicht gezahlte RV Beiträge.
44 Demgegenüber überwiegen bei der Gesamtwürdigung die Merkmale, die für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis sprechen. So erbrachte die Beigeladene zu 1) ihre Tätigkeit in einer fremden, zur Leistungserbringung nach § 124 SGB V zugelassenen Praxis. Nur die Klägerin trat nach außen hin als verantwortliche Praxisbetreiberin und gegenüber den Patienten als Heilmittelerbringende der jeweiligen Krankenkassen auf und rechneten mit der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse ab.
Damit dürfte Freie Mitarbeit nur noch für Selbstzahler und Privatpatienten möglich sein.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Naja - m.E. wird "das Problem" in der Urteilsbegründung doch recht deutlich präzisiert:
41 Physiotherapeuten, die ihre Leistungen in einer fremden, zur Leistungserbringung nach § 124 SGB V zugelassenen Praxis erbringen, sind in der Regel abhängig beschäftigt [...]
44 Demgegenüber überwiegen bei der Gesamtwürdigung die Merkmale, die für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis sprechen. So erbrachte die Beigeladene zu 1) ihre Tätigkeit in einer fremden, zur Leistungserbringung nach § 124 SGB V zugelassenen Praxis. Nur die Klägerin trat nach außen hin als verantwortliche Praxisbetreiberin und gegenüber den Patienten als Heilmittelerbringende der jeweiligen Krankenkassen auf und rechneten mit der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse ab.
Damit dürfte Freie Mitarbeit nur noch für Selbstzahler und Privatpatienten möglich sein.
Gruß
Nora
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McMiki schrieb:
Erneut die Frage: Wie kann die DRV theoretisch Geld von jemandem verlangen, der ordnungsgemäß pro Monat knapp 500€ an Rentenbeiträgen zahlt? Mit Welcher Berechtigung muss der Auftraggeber dann RV Beiträge nachzahlen? Dies würde bedeuten, dass die RV doppelt Beiträge kassiert..bedeutet dies dann etwa, dass der Freie Mitarbeiter einen Anspruch auf Rückzahlung hat? ERGO...wurden wahrscheinlich keine RV Beiträge gezahlt...wenn ich keine Steuern zahle, muss ich auch nachzahlen..zahl ich meine Steuern ordnungsgemäß, wird keiner etwas von mir verlangen!!!
Andi
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andi-jo schrieb:
wo kann ich in dem Urteil erkennen, ob von der FM die Rentenversicherungsbeiträge bezahlt wurden?
Andi
wo kann ich in dem Urteil erkennen, ob von der FM die Rentenversicherungsbeiträge bezahlt wurden? Andi
Welche Relevanz hätte das? Die abhängige Beschäftigung bedeutet eine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung - und das Nachzahlungsrisiko für diese Forderung - und zwar der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerhälfte - liegt fast alleine beim Praxisinhaber.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
andi-jo schrieb am 22.1.15 23:22:
wo kann ich in dem Urteil erkennen, ob von der FM die Rentenversicherungsbeiträge bezahlt wurden? Andi
Welche Relevanz hätte das? Die abhängige Beschäftigung bedeutet eine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung - und das Nachzahlungsrisiko für diese Forderung - und zwar der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerhälfte - liegt fast alleine beim Praxisinhaber.
Gruß
Nora
Die letzten Urteile haben sich mit der Rechtssystematik befasst!
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Jens Uhlhorn schrieb:
Der freie MA erhält seine Beiträge zurück, der PI muss zahlen. Es geht um die Systematik und nicht darum, ob irgendwer schon irgendetwas gezahlt hat.
Die letzten Urteile haben sich mit der Rechtssystematik befasst!
Genauso wie es den FM nicht interessiert, dass der PI mit ihnen ein hohes Risiko eingeht.
Und genau deshalb suggerieren einige FMs hier noch, dass ja alles Friede-Freude-Eierkuchen ist.
Neee liebe FMs... in Praxen, die mit GKVs abrechnen, bedeutet ihr den Sargnagel jedes PIs bei der nächsten Prüfung.
Da beißt nun kein Maus mehr den Faden ab...
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Wonderwoman schrieb:
Aber gerade DAS wird von vielen FMs nicht begriffen. Es gibt einen Unterschied zwischen den Pflichten als FM und PI. Der FM kann gerne seine Beiträge zahlen... das interessiert den PI herzlich wenig.
Genauso wie es den FM nicht interessiert, dass der PI mit ihnen ein hohes Risiko eingeht.
Und genau deshalb suggerieren einige FMs hier noch, dass ja alles Friede-Freude-Eierkuchen ist.
Neee liebe FMs... in Praxen, die mit GKVs abrechnen, bedeutet ihr den Sargnagel jedes PIs bei der nächsten Prüfung.
Da beißt nun kein Maus mehr den Faden ab...
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Papa Alpaka schrieb:
Ich hätte noch eine Bestätigung der DRV zur Hand nach der es nicht möglich sei alleinig im Dienste der AOK selbstständig zu sein. Für den Fall der Veröffentlichung würde aber alles in Gang gesetzt was DRV und AOK an Unannehmlichkeiten nicht anfechtbarer Natur zu bieten haben...
...und auch wenn's mir nicht gefällt: Danke, medico :/
Der Freie Mitarbeiter ist somit mausetot.
Wir wollen auch beim Fazit fair bleiben. Es wurde Revision zugelassen. Mithin ist sich auch das LSG nicht sicher, ob es nicht doch noch kassiert wird. So lange werden wir dann warten müssen. Der Freie Mitarbeiter ist sozusagen erst halbtod ..............
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Diese FM zahlen auch alle ihre Beiträge selber.
Aber zurzeit würde ich persönlich als PI auch keine FM beauftragen.
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Matze82 schrieb:
Also meiner Meinung muss das an den RV Beiträgen gelegen haben, denn ich kenne bei uns in NRW 3 Praxen die alle Ihr OK bezüglich Ihrer Freier Mitarbeiter bekommen haben, bei der Betriebsprüfung.
Diese FM zahlen auch alle ihre Beiträge selber.
Aber zurzeit würde ich persönlich als PI auch keine FM beauftragen.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Eine Revision ist keine Berufung, bei der das Verfahren als Ganzes neu aufgerollt wird. Es geht bei der Revision nur um das korrekt angewandte Recht. Insofern nicht mausetot sondern nur ziemlich tot. Ob das aber einen Unterschied macht.....
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Wonderwoman schrieb:
Ich muss schmunzeln... das soll PIs ermutigen, FMs zu behalten? Ich glaube kaum...
Für einen PI gleicht es nach dem Urteil wirtschaftlich fast schon einem russischen Roulette wenn man FM´s anstellt.
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Fuzziguzzi schrieb:
Das muss jeder für sich entscheiden.
Für einen PI gleicht es nach dem Urteil wirtschaftlich fast schon einem russischen Roulette wenn man FM´s anstellt.
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susanne845 schrieb:
Ich bin die Diskussionen mittlerweile etwas Leid. Ich bin als FM tätig und eine der Praxen für die ich arbeite ist letztes Jahr vom Rentenversicherer geprüft worden. Alles war in Ordnung, für alle drei FM´s. Und das in Bayern!!
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alobar schrieb:
schön für Dich Susanne! Ich bin es auch leid diese ewige Diskussion wegen den FM´s!!! Es ist doch inzwischen jedem klar, dass es zig prüfungen geben kann und alles ist gut. Jahre später kommt dann halt noch ne prüfung und dann ist eben nichts mehr gut und der PI zahlt dann halt. Find ich auch OK, wenn jemand FM´s haben will, muss er/sie eben zahlen....
Dir als FM kann ja auch rein gar nichts passieren, Du kannst Dich also entspannt zurücklehnen.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Du sagst es: LETZTES Jahr. Mittlerweile dreht sich die Rechtsprechung (siehe Urteil aus Niedersachsen).
Dir als FM kann ja auch rein gar nichts passieren, Du kannst Dich also entspannt zurücklehnen.
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Klaus-Dieter Erbe schrieb:
vor 4 monaten betriebspüfung gehabt. mehrere FM. alles bestens. weiter so !kann eure sorgen nicht nachvollziehen.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Hast Du das Urteil gelesen?
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Fuzziguzzi schrieb:
Wer die Sorge nicht nachvollziehen kann legt gerade ein paar Patronen mehr in die Trommel. :unamused:
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alobar schrieb:
du meinst, russisches Roulett mit 6 Kugeln?!? oder gleich die Automatik nehmen?!?
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Fuzziguzzi schrieb:
3-4 sind es bestimmt :point_up:
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Xela schrieb:
Medico schrieb am 22.1.15 16:25:
Der Freie Mitarbeiter ist somit mausetot.
Wir wollen auch beim Fazit fair bleiben. Es wurde Revision zugelassen. Mithin ist sich auch das LSG nicht sicher, ob es nicht doch noch kassiert wird. So lange werden wir dann warten müssen. Der Freie Mitarbeiter ist sozusagen erst halbtod ..............
Die Rechtsunsicherheit ist also das Problem.
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Eberhard schrieb:
Richtig, die kolossale Rechtsunsicherheit ist das Problem und die Willkür der Prüfer. Die nächste Prüfung kann genau in das Gegenteil verkehrt werden. Die Bestimmungen der Freien Mitarbeit sind wachsweich und damit brandgefährlich. Das Gleichniss mit dem Russischen Rulett ist schon angebracht.
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Problem beschreiben
Jens Uhlhorn schrieb:
Die FM hat in zwei Praxen gearbeitet. Beide wurden geprüft. In der einen hat ein Prüfer eine Scheinselbständigkeit festgestellt, in der anderen ein anderer Prüfer nicht.
Die Rechtsunsicherheit ist also das Problem.
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