Ein herzliches Hallo! :)
Unsere Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie,
gelegen im Herzen von Ohligs,
befindet sich in einem historischen
Gebäude und sucht dich.
-Physiotherapeut*in mit
Osteopahieausbildung (oder Prüfung
steht unmittelbar bevor )
- interessierst dich für die
Osteopathie? Wir übernehmen die
Fortbildungskosten zu 100%
- Physiotherapeut*in mit MT , MLD
In Teilzeit bis 20 Stunden
Wir sind herzlich, offen, familiär
sowie kompetent und freuen uns...
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In Teilzeit bis 20 Stunden
Wir sind herzlich, offen, familiär
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Ich würde gerne meine Praxis in absehbarer Zeit verkaufen. Dürfte ich dann in meiner alten Praxis als freie Mitarbeiterin weiterarbeiten?
Lt. meinem Steuerberater ist das angeblich nicht zulässig …
Würde mich über eine „belastbare“ Antwort freuen (in der Google-Welt gibt es dazu leider die unterschiedlichsten Interpretationen)
LG
B
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Zusammen,
Ich würde gerne meine Praxis in absehbarer Zeit verkaufen. Dürfte ich dann in meiner alten Praxis als freie Mitarbeiterin weiterarbeiten?
Lt. meinem Steuerberater ist das angeblich nicht zulässig …
Würde mich über eine „belastbare“ Antwort freuen (in der Google-Welt gibt es dazu leider die unterschiedlichsten Interpretationen)
LG
B
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tom1350 schrieb:
Bei der Statusfeststellung geht es um eine Gesamtbewertung. Es ist bei Ärzten nicht unüblich, dass sie nach Praxisverkauf noch dort tätig sind. Das könnte aber auch durch ein Angestelltenverhältnis sein. Die Gehälter in der Physiotherapie sind ja bekannt :wink: .
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Inche schrieb:
Dürfen ja solltest dann aber noch weitere Auftraggeber haben evtl Statusfeststellung DRV oder Stundenweise vom neuen Besitzer anstellen lassen Infos gibt es auch über Dennis Benjamin Alt Pflicht Wissen für Therapeuten als Buch u Seminar das ist im Fobi Katalog vom VPT 2020 u hier im Buch gibt es auch infos
Hallo Zusammen,
Ich würde gerne meine Praxis in absehbarer Zeit verkaufen. Dürfte ich dann in meiner alten Praxis als freie Mitarbeiterin weiterarbeiten?
Lt. meinem Steuerberater ist das angeblich nicht zulässig …
Würde mich über eine „belastbare“ Antwort freuen (in der Google-Welt gibt es dazu leider die unterschiedlichsten Interpretationen)
Belastbar grad nicht, außer, dass das zwei meiner ehemaligen Auftraggeber erfolgreich so betrieben haben...was sollte denn dagegen sprechen. Statusfeststellung und gut is....
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ali schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 16.11.19 08:58:
Hallo Zusammen,
Ich würde gerne meine Praxis in absehbarer Zeit verkaufen. Dürfte ich dann in meiner alten Praxis als freie Mitarbeiterin weiterarbeiten?
Lt. meinem Steuerberater ist das angeblich nicht zulässig …
Würde mich über eine „belastbare“ Antwort freuen (in der Google-Welt gibt es dazu leider die unterschiedlichsten Interpretationen)
Belastbar grad nicht, außer, dass das zwei meiner ehemaligen Auftraggeber erfolgreich so betrieben haben...was sollte denn dagegen sprechen. Statusfeststellung und gut is....
Mit der DRV hat das nichts zu tun
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Das Problem bei einem Praxisverkauf ist, dass die steuerlichen Begünstigungen bei diesem Verkauf von bestimmten Vorgaben abhängig sind. So darfst Du nach dem Praxisverkauf nicht mehr ohne weiteres als Selbständiger in Deinem Beruf arbeiten. Ansonsten würdest Du Deine Steuervorteile verlieren (wie Olaf Seifert schon beschrieben hatte).
Siehe auch:
Praxisverkauf | Wenn Freiberufler nach dem Praxisverkauf weiterarbeiten wollen
Eine abhängige Beschäftigung ist natürlich weiter möglich..
Liebe Grüße A. Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, Anonymus,
Das Problem bei einem Praxisverkauf ist, dass die steuerlichen Begünstigungen bei diesem Verkauf von bestimmten Vorgaben abhängig sind. So darfst Du nach dem Praxisverkauf nicht mehr ohne weiteres als Selbständiger in Deinem Beruf arbeiten. Ansonsten würdest Du Deine Steuervorteile verlieren (wie Olaf Seifert schon beschrieben hatte).
Siehe auch:
Praxisverkauf | Wenn Freiberufler nach dem Praxisverkauf weiterarbeiten wollen
Eine abhängige Beschäftigung ist natürlich weiter möglich..
Liebe Grüße A. Korn
Hallo, Anonymus,
Das Problem bei einem Praxisverkauf ist, dass die steuerlichen Begünstigungen bei diesem Verkauf von bestimmten Vorgaben abhängig sind. So darfst Du nach dem Praxisverkauf nicht mehr ohne weiteres als Selbständiger in Deinem Beruf arbeiten. Ansonsten würdest Du Deine Steuervorteile verlieren (wie Olaf Seifert schon beschrieben hatte).
Siehe auch:
Eine abhängige Beschäftigung ist natürlich weiter möglich..
Liebe Grüße A. Korn
Der link klang aber nicht eindeutig gegen FM, aber ist a) älter und b) kann das kompetent (siehe O.S.) und ggf. vorab mit dem FA geklärt werden.
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ali schrieb:
Körnchen schrieb am 17.11.19 22:40:
Hallo, Anonymus,
Das Problem bei einem Praxisverkauf ist, dass die steuerlichen Begünstigungen bei diesem Verkauf von bestimmten Vorgaben abhängig sind. So darfst Du nach dem Praxisverkauf nicht mehr ohne weiteres als Selbständiger in Deinem Beruf arbeiten. Ansonsten würdest Du Deine Steuervorteile verlieren (wie Olaf Seifert schon beschrieben hatte).
Siehe auch:
Eine abhängige Beschäftigung ist natürlich weiter möglich..
Liebe Grüße A. Korn
Der link klang aber nicht eindeutig gegen FM, aber ist a) älter und b) kann das kompetent (siehe O.S.) und ggf. vorab mit dem FA geklärt werden.
Hallo, Anonymus,
Das Problem bei einem Praxisverkauf ist, dass die steuerlichen Begünstigungen bei diesem Verkauf von bestimmten Vorgaben abhängig sind. So darfst Du nach dem Praxisverkauf nicht mehr ohne weiteres als Selbständiger in Deinem Beruf arbeiten. Ansonsten würdest Du Deine Steuervorteile verlieren (wie Olaf Seifert schon beschrieben hatte).
Siehe auch:
Eine abhängige Beschäftigung ist natürlich weiter möglich..
Liebe Grüße A. Korn
Der link klang aber nicht eindeutig gegen FM, aber ist a) älter und b) kann das kompetent (siehe O.S.) und ggf. vorab mit dem FA geklärt werden.
Hallo, Ali,
Ich habe nicht geschrieben, dass es unmöglich ist...
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Körnchen schrieb:
ali schrieb am 17.11.19 23:57:
Körnchen schrieb am 17.11.19 22:40:
Hallo, Anonymus,
Das Problem bei einem Praxisverkauf ist, dass die steuerlichen Begünstigungen bei diesem Verkauf von bestimmten Vorgaben abhängig sind. So darfst Du nach dem Praxisverkauf nicht mehr ohne weiteres als Selbständiger in Deinem Beruf arbeiten. Ansonsten würdest Du Deine Steuervorteile verlieren (wie Olaf Seifert schon beschrieben hatte).
Siehe auch:
Eine abhängige Beschäftigung ist natürlich weiter möglich..
Liebe Grüße A. Korn
Der link klang aber nicht eindeutig gegen FM, aber ist a) älter und b) kann das kompetent (siehe O.S.) und ggf. vorab mit dem FA geklärt werden.
Hallo, Ali,
Ich habe nicht geschrieben, dass es unmöglich ist...
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Olaf Seifert schrieb:
Der Steuerberater hat Recht, wobei "verboten" das falsche Wort ist. Wenn Sie das 55 Lebensjahr vollendet haben, besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Steuerfreibetrag bis zu 45 Tsd. Euro erhalten und den Restbetrag des Liquidationsgewinn mit maximal 53% Ihres Steuersatzes versteuern. Diese Vergünstigung haben Sie aber nicht, wenn Sie danach noch weiter selbstständig arbeiten, denn dann geht das Finanzamt davon aus, dass Sie weiter selbstständig sind,. Die Vergünstigung wird aber nur bei einmaliger und kompletter Veräusserung der Praxis gewährt.
Mit der DRV hat das nichts zu tun
Da ich aber als Heilpraktiker meine Patienten eh selbst suchen muss weiß ich nicht wie es da funktioniert. Weiß jemand bescheid??
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Eberhard schrieb:
Hallo Werner Stiller, ich würde dir raten, dich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, da deine Angelegenheit recht verzwickt ist.
Ich habe noch eine andere Frage; wenn ich übergangsweise eine GBR mit der zukünftigen Nachfolgerin gründe, besteht dann nach den neuen Richtlinien Bestandschutz oder kommt es zu einer Neuabnahme der Praxis.
LG B.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die hilfreichen Antworten;
Ich habe noch eine andere Frage; wenn ich übergangsweise eine GBR mit der zukünftigen Nachfolgerin gründe, besteht dann nach den neuen Richtlinien Bestandschutz oder kommt es zu einer Neuabnahme der Praxis.
LG B.
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RoFo schrieb:
Sobald du eine GbR mit einem neuen Gesellschafter gründest, ist es kein Altbestand mehr. Ergo, Neuabnahme (bei Praxisübernahme eigentlich nur ne Formsache und geht schneller als eine Neuabnahme).
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Werner Stiller schrieb:
Hallo Ihr, ich habe ein ähnliches Problem, bin Physio und Heilpraktiker und werde meine Praxis nächstes Jahr abgeben. Der Käufer ist Physio und kein Heilpraktiker, kann ich dann als Heilpraktiker freiberuflich weiter arbeiten?? Denn für die Freiberuflichkeit spricht, wenn der Therapeut seine Patienten selbst sucht und alles für diesen Patienten tut. Wenn nicht, ist er ein Subunternehmer, was dann nicht als freier MA gewertet werden kann. (So weiß ich das).
Da ich aber als Heilpraktiker meine Patienten eh selbst suchen muss weiß ich nicht wie es da funktioniert. Weiß jemand bescheid??
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