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alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
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Mein Steuerberater ist der Ansicht dass alle Gutscheine mit 19% zu besteuern sind. Auch wenn massage etc oben steht. Da ich aber sekt HP bin ist doch alles umsatzsteuerfrei oder nicht? Wenn ich gutscheine ausstelle wären diese nur mehrwertsteuerfrei wenn ich “Gutschein für Heilpraktische Behandlung“ draufschreibe laut seiner Meinung.... ist doch völliger Quatsch, oder????
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Dream13 schrieb:
Liebes Forum,
Mein Steuerberater ist der Ansicht dass alle Gutscheine mit 19% zu besteuern sind. Auch wenn massage etc oben steht. Da ich aber sekt HP bin ist doch alles umsatzsteuerfrei oder nicht? Wenn ich gutscheine ausstelle wären diese nur mehrwertsteuerfrei wenn ich “Gutschein für Heilpraktische Behandlung“ draufschreibe laut seiner Meinung.... ist doch völliger Quatsch, oder????
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Dream13 schrieb:
hab ich recht???
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paul849 schrieb:
Ich fass es nicht
Du solltest Deinen StBe ein bisschen vertrauen...
MwSt befreit sind heilkundliche Leistungen. Als PT, Arzt oder HP kannst Du auch andere nette Sachen machen, Gutachten schreiben, Piercings, tolle kosmetische Sachen etc. pp. die sind nicht MwStfrei (also nicht jeder alles klar ne?) Einen Gutschein für Massage wird das FA also eher als Wellness ansehen. Kannst Dich natürlich mit denen streiten und nachweisen, dass es eine medizinisch indizierte Massage war
Gutschein für Heilpraktische Behandlung macht da schon Sinn oder ?!
Wo ich Deinen StBe noch mal fragen würden, warum er generell von 19% ausgeht ? Nebenbei ( bzw 7% ) :kissing_closed_eyes: Wenn Du mit derartigen Leistung unter 17.500 bleibst, sollte das aber kein Problem sein, nur DANN auch bitte keine Märchensteuer ausweisen....
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Jap, dass sollte alles 7% sein, sieht er aber nicht so aus unerklärlicher Weise.
Und kleinunternehmer hab ich ihn drauf hingewiesen, meinte er das hätten wir gleich so anmelden müssen, jetzt ist zu spät. Ja toll, geh ja davon aus dass der weiß was zu tun ist..... dem scheint allerdings nicht so....
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Dream13 schrieb:
Ok, danke für die Antwort.
Jap, dass sollte alles 7% sein, sieht er aber nicht so aus unerklärlicher Weise.
Und kleinunternehmer hab ich ihn drauf hingewiesen, meinte er das hätten wir gleich so anmelden müssen, jetzt ist zu spät. Ja toll, geh ja davon aus dass der weiß was zu tun ist..... dem scheint allerdings nicht so....
7% Umsatzsteuer gibt es nur auf selbstinitiierte Heilbehandlungen, Quelle Bundesministerium für Finanzen Info vom 28. Oktober 2014.
19% Umsatzsteuer auf Gutscheine und Wellnessanwendungen
Mein Tip, such dir einen neuen Steuerberater.
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Tempelritter schrieb:
weil es die 7% ab 01.07.2015 so nicht mehr gibt.
7% Umsatzsteuer gibt es nur auf selbstinitiierte Heilbehandlungen, Quelle Bundesministerium für Finanzen Info vom 28. Oktober 2014.
19% Umsatzsteuer auf Gutscheine und Wellnessanwendungen
Mein Tip, such dir einen neuen Steuerberater.
Gutscheine gehen ohne Umsatzsteuer raus. Und beim Einlösen buche ich je nach Leistung um.
Massagen etc. auf Kleinunternehmer (früher auf Steuerpflichtig 7 oder 19%)
Bei HP-Leistungen auf Steuerbefreite Umsätze.
Ist etwas mehr arbeit, aber dafür muss man die Steuer nicht abführen (oder knackt die 17500 nicht, je nach größe)
Das ist eingentlich auch die richtige Variante, denn wenn bei Ausgabe des Gutscheins nicht klar ist, welche Leistung oder Lieferung dafür kommt, ist der Gutschein nicht Steuerbar. Erst bei Einlösung fällt die Umsatzsteuer an.
Kauft euch mal einen Gutschein bei Müller oder Lidl und schaut drauf, was an Umsatzsteuer draufsteht. Nämlich 0! Da ich damit normale Waren 19%, aber auch Lebensmittel oder Zeitungen 7% oder Telefonkarten 0% kaufen kann.
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TheStonie schrieb:
Ich mach die Buchhaltung für meine Frau (PI)
Gutscheine gehen ohne Umsatzsteuer raus. Und beim Einlösen buche ich je nach Leistung um.
Massagen etc. auf Kleinunternehmer (früher auf Steuerpflichtig 7 oder 19%)
Bei HP-Leistungen auf Steuerbefreite Umsätze.
Ist etwas mehr arbeit, aber dafür muss man die Steuer nicht abführen (oder knackt die 17500 nicht, je nach größe)
Das ist eingentlich auch die richtige Variante, denn wenn bei Ausgabe des Gutscheins nicht klar ist, welche Leistung oder Lieferung dafür kommt, ist der Gutschein nicht Steuerbar. Erst bei Einlösung fällt die Umsatzsteuer an.
Kauft euch mal einen Gutschein bei Müller oder Lidl und schaut drauf, was an Umsatzsteuer draufsteht. Nämlich 0! Da ich damit normale Waren 19%, aber auch Lebensmittel oder Zeitungen 7% oder Telefonkarten 0% kaufen kann.
Ja gut, die Kleinunternehmer Nummer ist ja dank meines tollen Steuerberaters durch..... Da er mich so angemeldet hab muss ich 5 Jahre Steuern abführen.... unglaublich..... Hätte er mich nicht mal aufklären müssen? Muss ich das jetzt echt so hinnehmen? Es sind ja nun doch schon paar Euro da ja alles mit 19% besteuert wurde.... HILFE!!!
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Dream13 schrieb:
was ist selbstinitierte Heilbehandlung? Also wie viel Prozent muss ich nun (als Nicht-Kleinunternehmer) für eine Massage an Steuern zahlen??? Ich verstehs nicht....
Ja gut, die Kleinunternehmer Nummer ist ja dank meines tollen Steuerberaters durch..... Da er mich so angemeldet hab muss ich 5 Jahre Steuern abführen.... unglaublich..... Hätte er mich nicht mal aufklären müssen? Muss ich das jetzt echt so hinnehmen? Es sind ja nun doch schon paar Euro da ja alles mit 19% besteuert wurde.... HILFE!!!
Wie ist es dann mit der Gewerbesteuer hat er dich da auch veranlagt?
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Tempelritter schrieb:
19% die du natürlich auf deine Kalkulation aufschlägst und abführst.
Wie ist es dann mit der Gewerbesteuer hat er dich da auch veranlagt?
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Dream13 schrieb:
Gewerbesteuer nicht
Gutscheine werden erst nach einlösen besteuert, je nach dem welche Therapie statt fand.
Vielen Dank an alle.
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Dream13 schrieb:
Eben mit dem Steuerberater gesprochen, wird alles auf 7% geändert da Heilbehandlung.
Gutscheine werden erst nach einlösen besteuert, je nach dem welche Therapie statt fand.
Vielen Dank an alle.
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Tempelritter schrieb:
wenn es eine Heilbehandlung ohne Rezept ist, sind es 0% da du sekt. HP bist. Warum will er da 7%?
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Dream13 schrieb:
Geht noch um die Dinge vorm Abschluss des HP
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ali schrieb:
:smile: da hat paule mit seinem Standartspruch mal recht :smile:
Du solltest Deinen StBe ein bisschen vertrauen...
MwSt befreit sind heilkundliche Leistungen. Als PT, Arzt oder HP kannst Du auch andere nette Sachen machen, Gutachten schreiben, Piercings, tolle kosmetische Sachen etc. pp. die sind nicht MwStfrei (also nicht jeder alles klar ne?) Einen Gutschein für Massage wird das FA also eher als Wellness ansehen. Kannst Dich natürlich mit denen streiten und nachweisen, dass es eine medizinisch indizierte Massage war
Gutschein für Heilpraktische Behandlung macht da schon Sinn oder ?!
Wo ich Deinen StBe noch mal fragen würden, warum er generell von 19% ausgeht ? Nebenbei ( bzw 7% ) :kissing_closed_eyes: Wenn Du mit derartigen Leistung unter 17.500 bleibst, sollte das aber kein Problem sein, nur DANN auch bitte keine Märchensteuer ausweisen....
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