Idealerweise bist Du Physiotherapeut und möchtest halbe / halbe im Bereich Physiotherapie und kfm. Verwaltung - Rezeption arbeiten. Die Rezeptionstätigkeit ist momentan bei der Suche priorisiert.
Hallo.
Eine 8 Std kraft bekommt nun ihr Baby ...
Geht ihr gut und sie will arbeiten...
Beschäftigungsverbot ?
Kann da nichts finden ....bei minijobbern..
Keine Nachtarbeit und keine hbs in Seniorenheimen..
Hatte jemand das schon mal? Bitte helft mir mal weiter
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Hallo.
Eine 8 Std kraft bekommt nun ihr Baby ...
Geht ihr gut und sie will arbeiten...
Beschäftigungsverbot ?
Kann da nichts finden ....bei minijobbern..
Keine Nachtarbeit und keine hbs in Seniorenheimen..
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mario29 schrieb:
Hallo.
Eine 8 Std kraft bekommt nun ihr Baby ...
Geht ihr gut und sie will arbeiten...
Beschäftigungsverbot ?
Kann da nichts finden ....bei minijobbern..
Keine Nachtarbeit und keine hbs in Seniorenheimen..
Hatte jemand das schon mal? Bitte helft mir mal weiter
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Hallo?? Mutterschutz und Erziehungszeit haben nix mit der Anzahl an Arbeitsstunden zu tun. Ich meine 6 Wo vor und so lang Sie es möchte nach der Geburt sind Pflicht. Meine Rezeptionistin macht es grad so.
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Hallo?? Mutterschutz und Erziehungszeit haben nix mit der Anzahl an Arbeitsstunden zu tun. Ich meine 6 Wo vor und so lang Sie es möchte nach der Geburt sind Pflicht. Meine Rezeptionistin macht es grad so.
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Hier nochmal ein Hinweis aus der Welt der Paragraphen: > 8 Wo nach Entbindung
In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung dürfen sie nur beschäftigt werden, wenn sie sich ausdrücklich (und jederzeit widerruflich) zur Arbeitsleistung bereit erklären. Des Weiteren dürfen Mütter nach § 6 acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. § 11 sieht für die Dauer der Beschäftigungsverbote eine Entgeltfortzahlungspflicht vor.
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Hier nochmal ein Hinweis aus der Welt der Paragraphen: > 8 Wo nach Entbindung
In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung dürfen sie nur beschäftigt werden, wenn sie sich ausdrücklich (und jederzeit widerruflich) zur Arbeitsleistung bereit erklären. Des Weiteren dürfen Mütter nach § 6 acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. § 11 sieht für die Dauer der Beschäftigungsverbote eine Entgeltfortzahlungspflicht vor.
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jens 379 schrieb:
Hier nochmal ein Hinweis aus der Welt der Paragraphen: > 8 Wo nach Entbindung
In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung dürfen sie nur beschäftigt werden, wenn sie sich ausdrücklich (und jederzeit widerruflich) zur Arbeitsleistung bereit erklären. Des Weiteren dürfen Mütter nach § 6 acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. § 11 sieht für die Dauer der Beschäftigungsverbote eine Entgeltfortzahlungspflicht vor.
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Das Mutterschutz und Erziehungsurlaub Pflicht sind weiß ich..
Es ging mir primär um Beschäftigungsverbot .....!
Habe eben schon ein paar mal gelesen, das es im Ges..Wesen Pflicht ist...
Aber leider kann ich nix bei Physios lesen.
Arzt sagt , das sie so lange sie sich wohl fühlt weiter arbeiten kann...
Oder wer spricht das Arbeitsverbot aus?
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Das Mutterschutz und Erziehungsurlaub Pflicht sind weiß ich..
Es ging mir primär um Beschäftigungsverbot .....!
Habe eben schon ein paar mal gelesen, das es im Ges..Wesen Pflicht ist...
Aber leider kann ich nix bei Physios lesen.
Arzt sagt , das sie so lange sie sich wohl fühlt weiter arbeiten kann...
Oder wer spricht das Arbeitsverbot aus?
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mario29 schrieb:
Das Mutterschutz und Erziehungsurlaub Pflicht sind weiß ich..
Es ging mir primär um Beschäftigungsverbot .....!
Habe eben schon ein paar mal gelesen, das es im Ges..Wesen Pflicht ist...
Aber leider kann ich nix bei Physios lesen.
Arzt sagt , das sie so lange sie sich wohl fühlt weiter arbeiten kann...
Oder wer spricht das Arbeitsverbot aus?
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jens 379 schrieb:
Hallo?? Mutterschutz und Erziehungszeit haben nix mit der Anzahl an Arbeitsstunden zu tun. Ich meine 6 Wo vor und so lang Sie es möchte nach der Geburt sind Pflicht. Meine Rezeptionistin macht es grad so.
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...ist es wirklich so schwierig diesem Link zu folgen? http://www.physio.de/forum5/search.php?16
Ich hab's mal für dich getan...:
-> http://www.physio.de/forum5/arbeit/generelles-beschaeftigungsverbot/17/82237
-> http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/beschaeftigungsverbot/16/81646
-> http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/schwangerschaft-weiter-arbeiten/25/77014
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mario29 schrieb:
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In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung dürfen sie nur beschäftigt werden, wenn sie sich ausdrücklich (und jederzeit widerruflich) zur Arbeitsleistung bereit erklären. Des Weiteren dürfen Mütter nach § 6 acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. § 11 sieht für die Dauer der Beschäftigungsverbote eine Entgeltfortzahlungspflicht vor.
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jens 379 schrieb:
Hier nochmal ein Hinweis aus der Welt der Paragraphen: > 8 Wo nach Entbindung
In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung dürfen sie nur beschäftigt werden, wenn sie sich ausdrücklich (und jederzeit widerruflich) zur Arbeitsleistung bereit erklären. Des Weiteren dürfen Mütter nach § 6 acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. § 11 sieht für die Dauer der Beschäftigungsverbote eine Entgeltfortzahlungspflicht vor.
Es ging mir primär um Beschäftigungsverbot .....!
Habe eben schon ein paar mal gelesen, das es im Ges..Wesen Pflicht ist...
Aber leider kann ich nix bei Physios lesen.
Arzt sagt , das sie so lange sie sich wohl fühlt weiter arbeiten kann...
Oder wer spricht das Arbeitsverbot aus?
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mario29 schrieb:
Das Mutterschutz und Erziehungsurlaub Pflicht sind weiß ich..
Es ging mir primär um Beschäftigungsverbot .....!
Habe eben schon ein paar mal gelesen, das es im Ges..Wesen Pflicht ist...
Aber leider kann ich nix bei Physios lesen.
Arzt sagt , das sie so lange sie sich wohl fühlt weiter arbeiten kann...
Oder wer spricht das Arbeitsverbot aus?
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jens 379 schrieb:
Hallo?? Mutterschutz und Erziehungszeit haben nix mit der Anzahl an Arbeitsstunden zu tun. Ich meine 6 Wo vor und so lang Sie es möchte nach der Geburt sind Pflicht. Meine Rezeptionistin macht es grad so.
Ich hab's mal für dich getan...:
-> http://www.physio.de/forum5/arbeit/generelles-beschaeftigungsverbot/17/82237
-> http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/beschaeftigungsverbot/16/81646
-> http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/schwangerschaft-weiter-arbeiten/25/77014
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Papa Alpaka schrieb:
...ist es wirklich so schwierig diesem Link zu folgen? http://www.physio.de/forum5/search.php?16
Ich hab's mal für dich getan...:
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-> http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/beschaeftigungsverbot/16/81646
-> http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/schwangerschaft-weiter-arbeiten/25/77014
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