Werde Teil unseres Teams im
physioWERK in Schwachhausen!
Du suchst eine Praxis mit
familiärer Atmosphäre,
überdurchschnittlicher Vergütung
und flexiblen Arbeitszeiten?
Dann bist du bei uns genau richtig!
Das bieten wir dir:
• Inhabergeführte Praxis mit
flachen Hierarchien
• Geregelte, flexible
Arbeitszeiten (Mo-Fr, keine
Wochenendarbeit)
• Unbefristete Anstellung
• Finanzielle Unterstützung und
Zusatzurlaub für Fortbildungen
• Ein Firmentablet (auch privat
nutz...
physioWERK in Schwachhausen!
Du suchst eine Praxis mit
familiärer Atmosphäre,
überdurchschnittlicher Vergütung
und flexiblen Arbeitszeiten?
Dann bist du bei uns genau richtig!
Das bieten wir dir:
• Inhabergeführte Praxis mit
flachen Hierarchien
• Geregelte, flexible
Arbeitszeiten (Mo-Fr, keine
Wochenendarbeit)
• Unbefristete Anstellung
• Finanzielle Unterstützung und
Zusatzurlaub für Fortbildungen
• Ein Firmentablet (auch privat
nutz...
Eine 8 Std kraft bekommt nun ihr Baby ...
Geht ihr gut und sie will arbeiten...
Beschäftigungsverbot ?
Kann da nichts finden ....bei minijobbern..
Keine Nachtarbeit und keine hbs in Seniorenheimen..
Hatte jemand das schon mal? Bitte helft mir mal weiter
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mario29 schrieb:
Hallo.
Eine 8 Std kraft bekommt nun ihr Baby ...
Geht ihr gut und sie will arbeiten...
Beschäftigungsverbot ?
Kann da nichts finden ....bei minijobbern..
Keine Nachtarbeit und keine hbs in Seniorenheimen..
Hatte jemand das schon mal? Bitte helft mir mal weiter
Gefällt mir
In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung dürfen sie nur beschäftigt werden, wenn sie sich ausdrücklich (und jederzeit widerruflich) zur Arbeitsleistung bereit erklären. Des Weiteren dürfen Mütter nach § 6 acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. § 11 sieht für die Dauer der Beschäftigungsverbote eine Entgeltfortzahlungspflicht vor.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
jens 379 schrieb:
Hier nochmal ein Hinweis aus der Welt der Paragraphen: > 8 Wo nach Entbindung
In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung dürfen sie nur beschäftigt werden, wenn sie sich ausdrücklich (und jederzeit widerruflich) zur Arbeitsleistung bereit erklären. Des Weiteren dürfen Mütter nach § 6 acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. § 11 sieht für die Dauer der Beschäftigungsverbote eine Entgeltfortzahlungspflicht vor.
Es ging mir primär um Beschäftigungsverbot .....!
Habe eben schon ein paar mal gelesen, das es im Ges..Wesen Pflicht ist...
Aber leider kann ich nix bei Physios lesen.
Arzt sagt , das sie so lange sie sich wohl fühlt weiter arbeiten kann...
Oder wer spricht das Arbeitsverbot aus?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mario29 schrieb:
Das Mutterschutz und Erziehungsurlaub Pflicht sind weiß ich..
Es ging mir primär um Beschäftigungsverbot .....!
Habe eben schon ein paar mal gelesen, das es im Ges..Wesen Pflicht ist...
Aber leider kann ich nix bei Physios lesen.
Arzt sagt , das sie so lange sie sich wohl fühlt weiter arbeiten kann...
Oder wer spricht das Arbeitsverbot aus?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
jens 379 schrieb:
Hallo?? Mutterschutz und Erziehungszeit haben nix mit der Anzahl an Arbeitsstunden zu tun. Ich meine 6 Wo vor und so lang Sie es möchte nach der Geburt sind Pflicht. Meine Rezeptionistin macht es grad so.
Ich hab's mal für dich getan...:
-> http://www.physio.de/forum5/arbeit/generelles-beschaeftigungsverbot/17/82237
-> http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/beschaeftigungsverbot/16/81646
-> http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/schwangerschaft-weiter-arbeiten/25/77014
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
...ist es wirklich so schwierig diesem Link zu folgen? http://www.physio.de/forum5/search.php?16
Ich hab's mal für dich getan...:
-> http://www.physio.de/forum5/arbeit/generelles-beschaeftigungsverbot/17/82237
-> http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/beschaeftigungsverbot/16/81646
-> http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/schwangerschaft-weiter-arbeiten/25/77014
Mein Profilbild bearbeiten