Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Wer hat Erfahrung in seiner Praxis mit dem Modell "Allgemeine Kostenerstattung" nach § 13SGB 5 ? Ich habe keine Infos über Bedingungen (Zulassung wie herkömmliche KK-zugelassene Praxen Dokumentationspflicht usw.? ).Gibt es bei Euch viel Ärger mit der Abrechung mit dem Patienten?
Wie nehmen diese es überhaupt an?
Danke schon mal ...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Wer hat Erfahrung in seiner Praxis mit dem Modell "Allgemeine Kostenerstattung" nach § 13SGB 5 ? Ich habe keine Infos über Bedingungen (Zulassung wie herkömmliche KK-zugelassene Praxen Dokumentationspflicht usw.? ).Gibt es bei Euch viel Ärger mit der Abrechung mit dem Patienten?
Wie nehmen diese es überhaupt an?
Danke schon mal ...
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Lottikarotti schrieb:
Wer lässt sich denn auf sowas ein ? Bei unserem Klientel wahrlich unwahrscheinlich.
du gibst ihn eine normale privatrechnung mit deinen privatpreisen...der pat. tritt nun als normaler pp auf :kissing_closed_eyes:
so ist es, ich habe nur eine Patientin mit der Kostenerstattung, versichert bei der BEK. Sie bekommt eine Rechnung über Privatpreise.
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morpheus-06 schrieb:
therapeutin schrieb am 27.12.14 10:01:
du gibst ihn eine normale privatrechnung mit deinen privatpreisen...der pat. tritt nun als normaler pp auf :kissing_closed_eyes:
so ist es, ich habe nur eine Patientin mit der Kostenerstattung, versichert bei der BEK. Sie bekommt eine Rechnung über Privatpreise.
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die neue schrieb:
genau so habe ich es bei meinen 2 AOK-Patientinnen auch gemacht. Privatrechnung und aus die Maus
genau so habe ich es bei meinen 2 AOK-Patientinnen auch gemacht. Privatrechnung und aus die Maus
Kommen die mit Muster 13 oder Privat-Vo.?
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morpheus-06 schrieb:
die neue schrieb am 27.12.14 13:33:
genau so habe ich es bei meinen 2 AOK-Patientinnen auch gemacht. Privatrechnung und aus die Maus
Kommen die mit Muster 13 oder Privat-Vo.?
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Und wer kommt da an und zahlt mehr für eine Leistung, die er ganz normal auf VO auch so erhalten kann? Heilmittel werden doch von den Kassen übernommen, welche Motivation spielt da eine Rolle?
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therapeutin schrieb:
geld sparen...
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die neue schrieb:
mit Privat-VO
Beide Pat. waren bei der AOK, und das Ganze liegt schon 2 Jahre zurück.
Beide kamen mit Privat-VO mit HB und es hat sich im Laufe der Behandlung erst herausgestellt, daß sie eben bei der AOK versichert sind mit diesem Tarif. Eine hatte 2 VO und eine hatte nur eine.
Da ich jeweils eine Privat-VO vorliegen hatte, haben sie meine ganz normalen PP-Preise genannt bekommen und die Info, daß die Versicherung evtl. nicht die gesamten Kosten übernimmt. Eine hatte 2 VO und eine hatte eine.
Und ganz ehrlich - der Rest ist mir ziemlich egal ... wer mit Privat-VO kommt, zahlt meine Privat-Preise. Wer mit Muster 13 kommt, unterschreibt, zahlt seinen Eigenanteil und fertig.
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die neue schrieb:
warum die das machen, kann ich Dir auch nicht sagen.Vielleicht, weil sie als Privatpatient behandelt werden wollen? Vielleicht weil sie beim Arzt nicht um ein VO betteln wollen? Ich weiß es nicht. Das Modell ist ziemlich umstritten und ich würde es persönlich auch nie wählen.
Beide Pat. waren bei der AOK, und das Ganze liegt schon 2 Jahre zurück.
Beide kamen mit Privat-VO mit HB und es hat sich im Laufe der Behandlung erst herausgestellt, daß sie eben bei der AOK versichert sind mit diesem Tarif. Eine hatte 2 VO und eine hatte nur eine.
Da ich jeweils eine Privat-VO vorliegen hatte, haben sie meine ganz normalen PP-Preise genannt bekommen und die Info, daß die Versicherung evtl. nicht die gesamten Kosten übernimmt. Eine hatte 2 VO und eine hatte eine.
Und ganz ehrlich - der Rest ist mir ziemlich egal ... wer mit Privat-VO kommt, zahlt meine Privat-Preise. Wer mit Muster 13 kommt, unterschreibt, zahlt seinen Eigenanteil und fertig.
mit Privat-VO
meine auch, hatte schon mal ein Pat. der kam mit GKV Vo. mit Vermerkt der Kostenerstattung.
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morpheus-06 schrieb:
die neue schrieb am 27.12.14 17:48:
mit Privat-VO
meine auch, hatte schon mal ein Pat. der kam mit GKV Vo. mit Vermerkt der Kostenerstattung.
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REHA am Kreuz schrieb:
Was macht man mit dem? Fällt so einer unter den Rahmenvertrag (dort wird nur von "unsere Versicherten" gesprochen - ohne Unterscheidung nach Kostenerstattung oder nicht) oder nehme ich das als Privatrezept, obwohl als Kostenträger eine GKV eingetragen ist?
.........oder nehme ich das als Privatrezept, obwohl als Kostenträger eine GKV eingetragen ist?
Da ist nix eingetragen! Der Patient kommt mit einem ganz normalen Privatrezept. Da stand bei meinen Pat's nichts drauf von "AOK" oder so.
Oder steht auf den Privatrezepten Deiner PP deren Versicherung drauf?
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die neue schrieb:
REHA am Kreuz schrieb am 28.12.14 11:54:
.........oder nehme ich das als Privatrezept, obwohl als Kostenträger eine GKV eingetragen ist?
Da ist nix eingetragen! Der Patient kommt mit einem ganz normalen Privatrezept. Da stand bei meinen Pat's nichts drauf von "AOK" oder so.
Oder steht auf den Privatrezepten Deiner PP deren Versicherung drauf?
Jetzt mal ehrlich: ich kann mich tierisch über die Rahmenvereinbarung und diesen ganzen Quatsch der GKV aufregen,wenn man bedenkt,für welch einen Preis man das ganze macht.Natürlich könnte man den 15-Minuten-Takt einführen,keine Rezeptionsleute anstellen ,sich richtig zeitlich unter Druck setzen,damit da mal so ein Stundenlohn wie ein offizieller Maurer dabei rumkommt!! Aber das ist MEINE Lebenszeit,die ich mir damit versaue!
Also da habe ich keine Lust drauf...und überlege wie man aus der ganzen Misere rauskommt.Und da fiel mir die Kostenerstattung ins Auge..
Wenn sich jetzt mal die Physios einig wären und die würden ALLE (!) immer nur die Kostenerstattung wählen,dann würden wir den angemessenen Preis für unsere Leistung selbst bestimmen! Das ist aber wohl Wunschdenken...
So,das musste mal raus...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja die Frage stellt sich mir auch,bzw.viele Fragen...Muß ich mich an die Rahmenvereinbarung der GKV ,mit allem Drum und dran ,halten,damit die Patientin das Geld erstattet bekommt?Oder bekommen die Patienten es zunächst erstattet,wie bei uns,und nachher prüfen die mal ,ob man sich als Praxis an diese ganzen Regeln des Rahmenvertrages gehalten hat,und ziehen den Patienten das im Nachhinein wieder ab,wenn was nicht stimmt?...Das gäbe dann ja Ärger mit dem Patienten später..könnte ich mir vorstellen. Hatte das schon mal einer von euch?
Jetzt mal ehrlich: ich kann mich tierisch über die Rahmenvereinbarung und diesen ganzen Quatsch der GKV aufregen,wenn man bedenkt,für welch einen Preis man das ganze macht.Natürlich könnte man den 15-Minuten-Takt einführen,keine Rezeptionsleute anstellen ,sich richtig zeitlich unter Druck setzen,damit da mal so ein Stundenlohn wie ein offizieller Maurer dabei rumkommt!! Aber das ist MEINE Lebenszeit,die ich mir damit versaue!
Also da habe ich keine Lust drauf...und überlege wie man aus der ganzen Misere rauskommt.Und da fiel mir die Kostenerstattung ins Auge..
Wenn sich jetzt mal die Physios einig wären und die würden ALLE (!) immer nur die Kostenerstattung wählen,dann würden wir den angemessenen Preis für unsere Leistung selbst bestimmen! Das ist aber wohl Wunschdenken...
So,das musste mal raus...
Ja, die Wahl der Kostenerstattung ist mit finanziellen Risiken verbunden!
Wenn Sie die Kostenerstattung gewählt haben, werden Sie wie ein „Privatpatient“ behandelt. Das heißt, der Leistungserbringer (z.B. der Arzt) stellt Ihnen eine Rechnung aus, die Sie direkt an ihn bezahlen müssen.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt für Ärzte nach der Gebührenordnung (GOÄ), für Zahnärzte nach der GOZ. Das jeweilige Honorar ist u.a. vom Schwierigkeitsgrad und vom Zeitaufwand der Behandlung abhängig.
Bei der Privatbehandlung entstehen grundsätzlich höhere Kosten als bei der vertraglichen Behandlung über die Versichertenkarte.
Auch bei einer privaten Krankenhausbehandlung entstehen deutlich höhere Kosten und ggf. auch Zusatzkosten wie z.B. für Arzneimittel, Visiten oder Operationen. Die BKK vor Ort hat hierbei keine Einflussmöglichkeit auf die Berechnung durch den Arzt oder das Krankenhaus.
Gleiches gilt ebenfalls bei der privaten Behandlung durch andere Leistungserbringer wie z.B. Masseure.
Die tatsächlich anfallenden Kosten können also nur teilweise durch die BKK vor Ort erstattet werden. Es verbleibt oftmals ein nicht unerheblicher Restbetrag, der zu Ihren Lasten geht, wenn Sie nicht zusätzlich über eine Zusatzversicherung oder Beihilfeansprüche verfügen.
Wenn der Arzt eine HM-Vo ausstellt und eine GKV als Kostenträger einträgt, dürfte die Verordnung nicht ganz korrekt sein - bleibt aber ohne Folgen, da ja der Patient bezahlt.
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REHA am Kreuz schrieb:
Wir hatten das mal mit AOK als eingetragener Kostenträger. Dass das per Kostenerstattung laufen sollte, sagte uns der Patient. Inzwischen habe ich auf der Website der BKKVorOrt gefunden:
Ja, die Wahl der Kostenerstattung ist mit finanziellen Risiken verbunden!
Wenn Sie die Kostenerstattung gewählt haben, werden Sie wie ein „Privatpatient“ behandelt. Das heißt, der Leistungserbringer (z.B. der Arzt) stellt Ihnen eine Rechnung aus, die Sie direkt an ihn bezahlen müssen.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt für Ärzte nach der Gebührenordnung (GOÄ), für Zahnärzte nach der GOZ. Das jeweilige Honorar ist u.a. vom Schwierigkeitsgrad und vom Zeitaufwand der Behandlung abhängig.
Bei der Privatbehandlung entstehen grundsätzlich höhere Kosten als bei der vertraglichen Behandlung über die Versichertenkarte.
Auch bei einer privaten Krankenhausbehandlung entstehen deutlich höhere Kosten und ggf. auch Zusatzkosten wie z.B. für Arzneimittel, Visiten oder Operationen. Die BKK vor Ort hat hierbei keine Einflussmöglichkeit auf die Berechnung durch den Arzt oder das Krankenhaus.
Gleiches gilt ebenfalls bei der privaten Behandlung durch andere Leistungserbringer wie z.B. Masseure.
Die tatsächlich anfallenden Kosten können also nur teilweise durch die BKK vor Ort erstattet werden. Es verbleibt oftmals ein nicht unerheblicher Restbetrag, der zu Ihren Lasten geht, wenn Sie nicht zusätzlich über eine Zusatzversicherung oder Beihilfeansprüche verfügen.
Wenn der Arzt eine HM-Vo ausstellt und eine GKV als Kostenträger einträgt, dürfte die Verordnung nicht ganz korrekt sein - bleibt aber ohne Folgen, da ja der Patient bezahlt.
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therapeutin schrieb:
du gibst ihn eine normale privatrechnung mit deinen privatpreisen...der pat. tritt nun als normaler pp auf :kissing_closed_eyes:
Manche Patienten haben eine Zusatzversicherung, GKV zahlt ihre Preise-Zusatzversicherung den Rest.
Gruß KaBa
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KaBa schrieb:
Hallo;
Manche Patienten haben eine Zusatzversicherung, GKV zahlt ihre Preise-Zusatzversicherung den Rest.
Gruß KaBa
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