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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo habe eine Frage zum Handwaschbecken im Behandlungstrakt, hat jemand Erfahrung damit ob auch ein mobiles Waschbecken für die Zulassung ausreicht?
wie stellst du dir ein mobiles Waschbecken vor?
Ein Frisch- und ein Abwasserbehälter zur Plastikschüssel? (Natürlich auch Seife und Handtuch)
Würde sich auch als Ergänzungsausstattung für HB anbieten.
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limone schrieb:
:stuck_out_tongue: - habe ich mich auch gefragt
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mocca schrieb:
hallo AT,
wie stellst du dir ein mobiles Waschbecken vor?
Ein Frisch- und ein Abwasserbehälter zur Plastikschüssel? (Natürlich auch Seife und Handtuch)
Würde sich auch als Ergänzungsausstattung für HB anbieten.
Die Zulassungskriterien sehen ein Handwaschbecken im Behandlungstrakt vor, über die Ausführung gibt es innerhalb der Zulassungskriterien keine Spezifikation; die mobile Variante wird nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
(1) Telefonier mit der Zulassungsstelle; lass dir vorab bestätigen das "ein Handwaschbecken" ausreicht um die Anforderungen zu erfüllen
(2) Kalkuliere den Wasserbedarf, großzügig (ab und an wasche ich bis zu 4x in einer Behandlung meine Hände, öfter ist bestimmt möglich) und wähle eine entsprechend große Ausführung.
(3) Richte eine schriftliche Anfrage an die Zulassungsstelle ob deine Kalkulation passt und (dein bevorzugtes Modell) anerkannt würde.
Auf (3) muss eine schriftliche Stellungnahme mit einer klaren Aussage folgen auf die du dich "später" berufen kannst. Hak solange nach bis dein Sachbearbeiter eine greifbare Aussage macht.
Bescheid positiv -> auf geht's :)
Bescheid negativ -> mit der Assistenz des Anwaltes deines geringsten Misstrauens widersprechen :)
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Im Prinzip sind die allerdings überaus komfortabel, eine meiner Kolleginnen hat sich das für den Kofferraum (ausgedehnte HB-Touren...) gegönnt. Sie benutzt nur sehr ungern fremde Waschbecken weil sie nie weiß was an den Armaturen klebt; sie möchte aber auch nicht mit Desinfektionstüchern in der Wohnung aufschlagen...
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Papa Alpaka schrieb:
Ich vermute das in diesem Forum keine Erfahrung vorliegt, du denkst dafür zu weit um die Ecke ;)
Im Prinzip sind die allerdings überaus komfortabel, eine meiner Kolleginnen hat sich das für den Kofferraum (ausgedehnte HB-Touren...) gegönnt. Sie benutzt nur sehr ungern fremde Waschbecken weil sie nie weiß was an den Armaturen klebt; sie möchte aber auch nicht mit Desinfektionstüchern in der Wohnung aufschlagen...
Ich glaube, nur speziell beim (Voll-)Heilpraktiker muß ein Waschbecken direkt im Behandlungsraum sein.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Würde mich auch interessieren, wie der Zulasser darauf reagiert.
Ich glaube, nur speziell beim (Voll-)Heilpraktiker muß ein Waschbecken direkt im Behandlungsraum sein.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es gibt mobile Waschbecken in sehr guter Ausführung. Kann man bei Amazon kaufen. Besteht aus einem Unterschrank mit Wassertank und Heizspirale, auf der Oberseite ein Waschbecken und eine Mischbatterie. Ist konzipiert worden für genau solche Fälle.
Würde mich auch interessieren, wie der Zulasser darauf reagiert.
Ich glaube, nur speziell beim (Voll-)Heilpraktiker muß ein Waschbecken direkt im Behandlungsraum sein.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
..bei mir auch ohne Waschbecken im Behandlugsraum kein Problem.
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ztzj schrieb:
Achilles2 schrieb am 12.6.16 09:01:
Würde mich auch interessieren, wie der Zulasser darauf reagiert.
Ich glaube, nur speziell beim (Voll-)Heilpraktiker muß ein Waschbecken direkt im Behandlungsraum sein.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
..bei mir auch ohne Waschbecken im Behandlugsraum kein Problem.
danke für deine Information. Welches Bundesland bist Du?
Sind die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland verschieden?
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Hallo ztzj,
danke für deine Information. Welches Bundesland bist Du?
Sind die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland verschieden?
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Tempelritter schrieb:
es muss ein Waschbecken im Behandlungstrakt sein, nicht im Behandlungsraum.
Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:
Das Handwaschbecken wird aus hygienischen Gründen gefordert. Bei einer Festinstallation geht man davon aus, dass das Frischwasser stets frisch aus der Leitung kommt. Das Schmutzwasser wird selbstverständlich per Abwasserleitung korrekt entsorgt. Für ein mobiles Handwaschbecken muss das durch tägliche Arbeit und Tankhygiene etc. sichergestellt werden. Das bedeutet mindestens täglichen Arbeitsaufwand mit Nachweis der Hygiene. Man sollte das bedenken!
Viele Grüße, Uli
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Papa Alpaka schrieb:
z.B. so: Polzer Gastro - Mobile Handwaschbecken und Terrassenstrahler für den Gastronomiebedarf
Die Zulassungskriterien sehen ein Handwaschbecken im Behandlungstrakt vor, über die Ausführung gibt es innerhalb der Zulassungskriterien keine Spezifikation; die mobile Variante wird nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
(1) Telefonier mit der Zulassungsstelle; lass dir vorab bestätigen das "ein Handwaschbecken" ausreicht um die Anforderungen zu erfüllen
(2) Kalkuliere den Wasserbedarf, großzügig (ab und an wasche ich bis zu 4x in einer Behandlung meine Hände, öfter ist bestimmt möglich) und wähle eine entsprechend große Ausführung.
(3) Richte eine schriftliche Anfrage an die Zulassungsstelle ob deine Kalkulation passt und (dein bevorzugtes Modell) anerkannt würde.
Auf (3) muss eine schriftliche Stellungnahme mit einer klaren Aussage folgen auf die du dich "später" berufen kannst. Hak solange nach bis dein Sachbearbeiter eine greifbare Aussage macht.
Bescheid positiv -> auf geht's :)
Bescheid negativ -> mit der Assistenz des Anwaltes deines geringsten Misstrauens widersprechen :)
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