Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Mobile Physiotherapie für Privatzahler.
Wenn ein Privatrezept vorliegt, dürfte es keine Probleme mit der rechtlichen Absicherung geben, doch wie sieht es aus, ohne ärztliche Verordnung?
Reicht es aus, ohne ärztliche Verordnung, ein entsprechendes Schriftstück unterschreiben zu lassen?
In anderen EU Ländern ist es Standard, dass der Physiotherapeut auf eigene Befundung tätig wird, in wie weit gilt hier das EU Recht?
Massagen darf ich geben, doch wie sieht es mit anderen Physioleistungen aus?
Ich habe 7 Jahre, nebenberuflich, mit Zusatzqualifikation Sportphysiotherapeut, im Leistungssport gearbeitet. Dort hatte ich lediglich einen Vertrag mit dem Verein und natürlich wurde von mir erwartet, nach eigener Befundung, zu behandeln. Verdachtsmomente wie Frakturen, Rupturen Herz/Kreislauf usw. wurden natürlich ärztlicherseits abgeklärt und versorgt. Die Nachbehandlungen, MLD, MT, MTT auch im Fitnesstudio, bis hin zur Leistungsoptimierung führte ich weitestgehend selber durch. Doch war immer ein Arzt ansprechbar.
Vielen Dank für nützliche Kommentare
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Als Masseur und Physiotherapeut, mit Zertifikat in Manueller Therapie und Lymphdrainage, plane ich die Selbstständigkeit auf der Basis
Mobile Physiotherapie für Privatzahler.
Wenn ein Privatrezept vorliegt, dürfte es keine Probleme mit der rechtlichen Absicherung geben, doch wie sieht es aus, ohne ärztliche Verordnung?
Reicht es aus, ohne ärztliche Verordnung, ein entsprechendes Schriftstück unterschreiben zu lassen?
In anderen EU Ländern ist es Standard, dass der Physiotherapeut auf eigene Befundung tätig wird, in wie weit gilt hier das EU Recht?
Massagen darf ich geben, doch wie sieht es mit anderen Physioleistungen aus?
Ich habe 7 Jahre, nebenberuflich, mit Zusatzqualifikation Sportphysiotherapeut, im Leistungssport gearbeitet. Dort hatte ich lediglich einen Vertrag mit dem Verein und natürlich wurde von mir erwartet, nach eigener Befundung, zu behandeln. Verdachtsmomente wie Frakturen, Rupturen Herz/Kreislauf usw. wurden natürlich ärztlicherseits abgeklärt und versorgt. Die Nachbehandlungen, MLD, MT, MTT auch im Fitnesstudio, bis hin zur Leistungsoptimierung führte ich weitestgehend selber durch. Doch war immer ein Arzt ansprechbar.
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Ansonsten Verstoß gegen HPG bei Abgabe von physiotherapeutischen Leistungen an Kranke.
Ein unterschriebenes Schriftstück jedweder Art ist nutzlos..
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Dennis Kraus schrieb:
Stichwort HP (PT).
Ansonsten Verstoß gegen HPG bei Abgabe von physiotherapeutischen Leistungen an Kranke.
Ein unterschriebenes Schriftstück jedweder Art ist nutzlos..
Mit einem Privatrezept bin ich dann auf der sicheren Seite.
Also, Gewerbeanmeldung mit Berufsurkunde und Zertifikaten, Werbung ist dann auch nicht eingeschränkt, oder?
Eine Kassenzulassung brauche ich dann ja nicht, da ich keine Praxisräume habe und die ständigen Quälereien mit immer neueren Bestimmungen, sowie Leistungsvergütung auf unterstem Niveau, endgültig leid bin.
Ps: Besser man benutzt die Intelligenz schon vorher, deshalb bin ich ja hier im Forum. . .
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Weiterhin betreibst du kein Gewerbe. Und Zertifikate interessieren auch niemanden.
Bitte informiere dich z.b. über das hier bei Physio.de erhältliche Buch.
Du scheinst einige Wissenslücken zu haben, die in einem Forum nur schlecht gestopft werden können.
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Dennis Kraus schrieb:
Auf dem Privatrezept muss dann zwingend Hausbesuch verordnet sein.
Weiterhin betreibst du kein Gewerbe. Und Zertifikate interessieren auch niemanden.
Bitte informiere dich z.b. über das hier bei Physio.de erhältliche Buch.
Du scheinst einige Wissenslücken zu haben, die in einem Forum nur schlecht gestopft werden können.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke "Der Kollege",
Mit einem Privatrezept bin ich dann auf der sicheren Seite.
Also, Gewerbeanmeldung mit Berufsurkunde und Zertifikaten, Werbung ist dann auch nicht eingeschränkt, oder?
Eine Kassenzulassung brauche ich dann ja nicht, da ich keine Praxisräume habe und die ständigen Quälereien mit immer neueren Bestimmungen, sowie Leistungsvergütung auf unterstem Niveau, endgültig leid bin.
Ps: Besser man benutzt die Intelligenz schon vorher, deshalb bin ich ja hier im Forum. . .
Wo kann man das nachlesen. :confused:
MfG
carotis-mobile Physiotherapie
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Eberhard schrieb:
Das kann man nirgens nachlesen. Es gibt allerdings ein Gesetz, das für alle med. Berufe gilt in dem es etwa heißt: Heilungen im Herumziehen sind verboten.
Bestimmte Tätigkeiten sind den Heilpraktiker nicht erlaubt.
" Er darf insbesondere keine Heilkunde im Umherziehen ausüben (Heilpraktikergesetz, Gewerbeordnung).
Das Verbot, keine Heilkunde im Umherziehen (Reisegewerbe) durchzuführen, schließt die Durchführung von Hausbesuchen durch den Heilpraktiker bei seinen Patienten allerdings nicht aus."
Andere, z. B. auf ärztlicher Verordnung tätigen Heilmittelerbringer, sind im HPG explizit nicht erwähnt.
Auch ist rechtsverbindlich nicht geregelt, das Hausbesuch für PP zwingend verordnet werden muss.
Krankenkassen dulden den Freien Mitarbeiter ohne eigene Betriebsstätte. :yum:
Fazit: Mobil gibt es viel zu tun. :thumbsdown:
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carotis schrieb:
Eberhard, Du beziehst Dich auf das HPG von 1939. :tired_face:
Bestimmte Tätigkeiten sind den Heilpraktiker nicht erlaubt.
" Er darf insbesondere keine Heilkunde im Umherziehen ausüben (Heilpraktikergesetz, Gewerbeordnung).
Das Verbot, keine Heilkunde im Umherziehen (Reisegewerbe) durchzuführen, schließt die Durchführung von Hausbesuchen durch den Heilpraktiker bei seinen Patienten allerdings nicht aus."
Andere, z. B. auf ärztlicher Verordnung tätigen Heilmittelerbringer, sind im HPG explizit nicht erwähnt.
Auch ist rechtsverbindlich nicht geregelt, das Hausbesuch für PP zwingend verordnet werden muss.
Krankenkassen dulden den Freien Mitarbeiter ohne eigene Betriebsstätte. :yum:
Fazit: Mobil gibt es viel zu tun. :thumbsdown:
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PTP schrieb:
Nichts desto trotz benötigt auch ein Heilpraktiker einen angemeldeten Praxissitz um überhaupt Hausbesuche machen zu dürfen...
Das ist an carotis gerichtet.
Leider zeigt ja jetzt nichts mehr an, an welchen Forumsteilnehmer das gerichtet ist. Empfinde ich als deutliche Verschlechterung zur vorigen Version.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Welche Krankenkasse duldet FM ohne eigene Betriebsstätte, der im "Herumziehen" therapiert? Und welcher FM darf mit der Krankenkasse abrechnen? Ich glaube, du siehst da grundlegend etwas falsch.
Das ist an carotis gerichtet.
Leider zeigt ja jetzt nichts mehr an, an welchen Forumsteilnehmer das gerichtet ist. Empfinde ich als deutliche Verschlechterung zur vorigen Version.
Gruß Britt
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> Welche Krankenkasse duldet FM ohne eigene Betriebsstätte, der im "Herumziehen" therapiert?
Alle, HB im Auftrag des PI.
Und welcher FM darf mit der Krankenkasse abrechnen?
Das ist nicht das Thema, es geht lediglich um die Heilkunde, Berufsausübung nach HPG.
Ich glaube, du siehst da grundlegend etwas falsch.
> Das ist an carotis gerichtet.
Das liegt an der Brille des Betrachters. :sunglasses:
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carotis schrieb:
Britt schrieb:
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> Welche Krankenkasse duldet FM ohne eigene Betriebsstätte, der im "Herumziehen" therapiert?
Alle, HB im Auftrag des PI.
Und welcher FM darf mit der Krankenkasse abrechnen?
Das ist nicht das Thema, es geht lediglich um die Heilkunde, Berufsausübung nach HPG.
Ich glaube, du siehst da grundlegend etwas falsch.
> Das ist an carotis gerichtet.
Das liegt an der Brille des Betrachters. :sunglasses:
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carotis schrieb:
"Auf dem Privatrezept muss dann zwingend Hausbesuch verordnet sein."
Wo kann man das nachlesen. :confused:
MfG
carotis-mobile Physiotherapie
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