ID: 1200_000396
Die Vitos Klinik für forensische
Psychiatrie Hadamar mit 192 Betten
ist eine Einrichtung des
Maßregel-vollzugs, in der
suchtkranke Straftäter, die nach
"§ 64 StGB verurteilt sind, oder
psychisch erkrankte Straftäter,
die nach "§ 63 StGB verurteilt
sind, untergebracht werden.
Für unsere Arbeitstherapie am
Standort Hadamar suchen wir Dich,
im Rahmen einer
Krankheitsvertre-tung zunächst
befristet für 2 Jahre, zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Aufgaben
• Versorg...
Die Vitos Klinik für forensische
Psychiatrie Hadamar mit 192 Betten
ist eine Einrichtung des
Maßregel-vollzugs, in der
suchtkranke Straftäter, die nach
"§ 64 StGB verurteilt sind, oder
psychisch erkrankte Straftäter,
die nach "§ 63 StGB verurteilt
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ich brauch eure Hilfe.... ich bin fest angestellt in eine Praxis mit 38std in der Woche, habe jetz auch einen Angebot paar Stunden in eine andere Praxis zu arbeiten. Ich würde gerne einen Nebenerwerb anmelden und als Selbständige mit mobile Physiotherapie/Massagen mir dazu bishen was verdienen. Was muss ich dabei beachten bei Gewerbeanmeldung, was kann ich privat abrechnen (Gesetzlich gesehen)? :scream:
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karina 1803 schrieb:
Hallo zusammen,
ich brauch eure Hilfe.... ich bin fest angestellt in eine Praxis mit 38std in der Woche, habe jetz auch einen Angebot paar Stunden in eine andere Praxis zu arbeiten. Ich würde gerne einen Nebenerwerb anmelden und als Selbständige mit mobile Physiotherapie/Massagen mir dazu bishen was verdienen. Was muss ich dabei beachten bei Gewerbeanmeldung, was kann ich privat abrechnen (Gesetzlich gesehen)? :scream:
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Xela schrieb:
Zuerst würde ich mir als evtl. zukünftiger Freiberufler die Mühe machen, und dieses Forum aufmerksam studieren. Da sind alle Ihre Fragen -zig Mal beantwortet. Selbst und ständig heisst die Devise.
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Freiberufler sind wir fast alle. Was Helmut etwas überspizt meint, ist dass karina ihrem Arbeitgeber mitteilen muß, dass eine Nebentätigkeit ausgeführt werden soll. Ohne Genehmigung des AG`s geht nichts.
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Eberhard schrieb:
Freiberufler sind wir fast alle. Was Helmut etwas überspizt meint, ist dass karina ihrem Arbeitgeber mitteilen muß, dass eine Nebentätigkeit ausgeführt werden soll. Ohne Genehmigung des AG`s geht nichts.
Die frage ist: was kann man gesetzlich gesehen abrechnen....präventiv KG oder MT ist ja ziemlich graue Zone... oder ist besser einfach alles über Begriff Massage laufen lassen?
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karina 1803 schrieb:
Das habe ich als erstes unternommen und mein AG ist mit einverstanden :sunglasses:
Die frage ist: was kann man gesetzlich gesehen abrechnen....präventiv KG oder MT ist ja ziemlich graue Zone... oder ist besser einfach alles über Begriff Massage laufen lassen?
Präventiv-KG weißt schon auf den Bgriff "Kranken-" hin. Krankheitsbilder darfst du ohne ärztliche Verordnung nicht behandeln. Das Wort Präventiv-Gymnastik hört sich diesbezüglich schon etwas anderst an. Massagen lässt du einfach als Massagen laufen. Mache für alles einen festen Preis und lass dich nicht von Beihilfegeschwafel beeindrucken.
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Eberhard schrieb:
Präventiv-KG weißt schon auf den Bgriff "Kranken-" hin. Krankheitsbilder darfst du ohne ärztliche Verordnung nicht behandeln. Das Wort Präventiv-Gymnastik hört sich diesbezüglich schon etwas anderst an. Massagen lässt du einfach als Massagen laufen. Mache für alles einen festen Preis und lass dich nicht von Beihilfegeschwafel beeindrucken.
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karina 1803 schrieb:
Danke Eberhard :blush: bei den ganzen Kudel-Mudel Gesetzen blickt man nicht so ganz duch! schönen Abend noch
ich dachte immer, ohne HMV wird man Gewerbesteuerpflichtig weil
dann Wellness abegeben wird wie oben schon erwaehnt - sobald -K- kommt muss n arzt oder hp mitmachen
LG
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Peter Hofmann schrieb:
Ups,
ich dachte immer, ohne HMV wird man Gewerbesteuerpflichtig weil
dann Wellness abegeben wird wie oben schon erwaehnt - sobald -K- kommt muss n arzt oder hp mitmachen
LG
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Helmut Fromberger schrieb:
....und schön in Konkurenz zum AG tätig sein.....
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Christian G. schrieb:
Servus, immer wieder höre und lese ich verschiedenste "Regeln" dazu: Das Beste scheint jedoch zu sein, dich mit deinem zuständigen Finanzamt kurzzuschliessen. Theoretisch darf dies zwar nicht beraten, aber praktisch klärt es dich auf, ob eine Angabe als Festangestellte mit selbstständigen Nebeneinkünften genügt oder ob du ein Gewerbe anmelden musst - mit Gewerbesteuerabgabe oder mit Kleinunternehmer-Regelung; denn wie überall gültig: Anwendungen auf ärztliche Verordnung sind freiberuflich auszuführen und Anwendungen zum Spaß an der Sache mit Verkauf von z. B. Massagelotionen, Aromaölen u. ä. sind eine Ausübung eines Gewerbes - leider kennen sich da viele Gewerbeämter und Steuerberater in Deutschland rechtlich wohl nicht richtig aus bzw. erzählen da viele Nebentätige ihre wahre Nebentätigkeit nicht vollständig richtig... Viel Erfolg! Grüße.
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