Du bist Physiotherapeut/in und
möchtest deine Karriere in Schwung
bringen? Willkommen in unserem
Team! Wir suchen Talente, die mit
Elan und Begeisterung für
Gesundheit den Weg der
Physiotherapie gehen wollen.
Wir bieten:
1) Ein sehr attraktives Gehalt und
flexible Arbeitszeiten (4 Tage/
Woche)
2) Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten
3) reichlich Urlaubstage
4) Gesundheitsprämien
5) regelmäßige
Teamveranstaltungen
6) Zuzahlung zu einer
Rentenversicherung
Werde aktiv und werde Tei...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, ich möchte gerne für die etwas größeren Unternehmen in unserere Stadt, mobile Massagen anbieten. Einige Anfragen kamen jetzt schon. Da ich mir das gerne selbst alles einteilen möchte, ohne eine Praxis dahinter, wollte ich das gerne auf Selbstständigkeitsbasis machen. Meine Frage, kann ich das einfach so? Oder brauche ich da wieder was extra für? Wie würde das ablaufen? Was brauche ich an Versicherung? Ich danke schon mal.
Evtl Gewerbeschein
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Viel Spaß
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steupel schrieb:
Vom Fach, oder angelernt ?
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RoFo schrieb:
Das ist doch egal. Das sind gewerbliche Massagen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin gelernter Physio, also vom Fach :)
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jens 379 schrieb:
Das ausüben der Heilkunde im umherziehen ist nur gestattet wer als Arzt bestallt ist oder die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Heilpraktiker inne hat.So sieht es der Gesetzgeber, wenn du also umherziehen willst darfst du "nur" Wellness anbieten und in keinem Falle auf Rezept arbeiten. Da dir aber jeder zweite Kunde sagen wird was er für Diagnosen hat und wie seine Bandscheibenvorfälle mit Namen heißen bewegst Du dich auf dünnem Eis. Sei gewarnt! Mach die HP Prüfung!
§ 3
Die Erlaubnis nach § 1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen.
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Helmut Fromberger schrieb:
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
§ 3
Die Erlaubnis nach § 1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, es geht mir jetzt nicht darum, wie so der Mobile Friseur, sondern eher Firma A bucht bei mir einen Tag mit Terminen für Massagen, für die Mitarbeiter, ich fahre zu denen in die Firma und stelle meine "Bank" auf und diejenigen die einen Termin gebucht haben, kriegen eine Massage, sowas wie neckattack....
Lies das Gesetz nochmal (§3) bevor Du so etwas erzählst.
Link
Auf Deiner Homepage fehlt übrigens Deine Berufsbezeichnung. Nur mal so...
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springlukas schrieb:
Falsch.
Lies das Gesetz nochmal (§3) bevor Du so etwas erzählst.
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Auf Deiner Homepage fehlt übrigens Deine Berufsbezeichnung. Nur mal so...
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steupel schrieb:
Als Masseur darfste, als Physio nicht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie? Ich hatte doch in der Ausbildung auch Massageunterricht :o Ich verstehe diese ganze Gesetzeslage nicht...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe schon 2 Anfragen von sehr großen Firmen hier aus der Stadt, jeweils so um die 1000-2000 Mitarbeiter...
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Helmut Fromberger schrieb:
Berufsbezeichnung und die passende Aufsichtsbehörde
Auf alle Leistungen und Preise kommt noch die MwSt drauf. Denk da bitte dran.
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Helmut Fromberger schrieb:
Eine Anfrage ist noch kein Auftrag!
Auf alle Leistungen und Preise kommt noch die MwSt drauf. Denk da bitte dran.
By the way
Ich kenne eine "Angelernte" die damit ein richtig gutes Geschäft aufgebaut hat. Ich gestehe, ich hatte ihr keine Chance eingeräumt, damit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Heute hat sie ein großes Unternehmen und beschäftigt, haltet euch fest, u.a. ein paar Physios.
Ich muss sagen, die Dame (immer noch "ungelernt") hat sich meinen Neid redlich verdient.
Heute führt sie einen sehr guten Lebensstandard!
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RoFo schrieb:
Ist das nicht erst bei über 17.000 irgendwas Jahresumsatz?
By the way
Ich kenne eine "Angelernte" die damit ein richtig gutes Geschäft aufgebaut hat. Ich gestehe, ich hatte ihr keine Chance eingeräumt, damit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Heute hat sie ein großes Unternehmen und beschäftigt, haltet euch fest, u.a. ein paar Physios.
Ich muss sagen, die Dame (immer noch "ungelernt") hat sich meinen Neid redlich verdient.
Heute führt sie einen sehr guten Lebensstandard!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das ganze müsste dann als wellness Massage angemeldet werden, oder?
Ist das nicht erst bei über 17.000 irgendwas Jahresumsatz?
Klar, da freut sich jeder Vorsteuerabzugsberechtigte wenn er es mit Leuten zu tun hat die im die MwSt nicht extra ausweisen....
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Helmut Fromberger schrieb:
RoFo schrieb am 18.2.16 16:34:
Ist das nicht erst bei über 17.000 irgendwas Jahresumsatz?
Klar, da freut sich jeder Vorsteuerabzugsberechtigte wenn er es mit Leuten zu tun hat die im die MwSt nicht extra ausweisen....
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Helmut Fromberger schrieb:
Als PT dafür ein Gewerbe anmelden? Eher nicht. Aber Du wirst halt die MwSt. für Deine Firmenkunden, bzw. für die gewerblichen Leistungen ausweisen müssen, damit das für die Sinn macht.
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RoFo schrieb:
Berufshaftpflicht
Evtl Gewerbeschein
Equipement
Viel Spaß
Ich stelle es mir sehr schwer vor, dieses Konzept gewinnbringend auszubauen. Allein die Finanzierung des dafür notwendigen Fahrzeugs...
Obwohl "Massage Attacks" wirklich innovativ klingt. Ak Ak!
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springlukas schrieb:
Neben den rechtlichen Aspekten gebe ich mal zu bedenken, dass dieses Geschäftsmodell nicht sehr originell und schon gar nicht neu ist, wovon der eine oder andere Beitrag in den letzten Monaten/Jahren Zeugnis gibt.
Ich stelle es mir sehr schwer vor, dieses Konzept gewinnbringend auszubauen. Allein die Finanzierung des dafür notwendigen Fahrzeugs...
Obwohl "Massage Attacks" wirklich innovativ klingt. Ak Ak!
also dieses Thema interessiert mich auch.
Darf ich nun als Physiotherapeutin Massagen ohne Verordnung vom Arzt machen?
Oder brauche ich dafür das Heilpraktikerzertifikat?
Freue mich über Antworten!
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Hallo Zusammen!
also dieses Thema interessiert mich auch.
Darf ich nun als Physiotherapeutin Massagen ohne Verordnung vom Arzt machen?
Oder brauche ich dafür das Heilpraktikerzertifikat?
Freue mich über Antworten!
die einen sagen Ja, die anderen Nein, sicher bist du mit dem sekt. HP.
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Tempelritter schrieb:
uta34 schrieb am 21.2.16 11:50:
Hallo Zusammen!
also dieses Thema interessiert mich auch.
Darf ich nun als Physiotherapeutin Massagen ohne Verordnung vom Arzt machen?
Oder brauche ich dafür das Heilpraktikerzertifikat?
Freue mich über Antworten!
die einen sagen Ja, die anderen Nein, sicher bist du mit dem sekt. HP.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
laut Verbandsanwalt kannst du dies machen.
stefan 302
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Tempelritter schrieb:
seine Interpretation eines Urteils, kein gesichertes Wissen.
Die Interpretation ist aber stimmig, denn rückwärts geht es immer, nur vorwärts nicht.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
stimmt, aber es gibt keine andere bisherige Interpretation bzw. Urteil.
Die Interpretation ist aber stimmig, denn rückwärts geht es immer, nur vorwärts nicht.
stefan 302
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Tempelritter schrieb:
in den vorausgegangenen Urteilen zum DA ist von Berufen die Rede, nicht von Ausbildungsinhalten. Der Masseur hat den DA, der PT muss dazu den sekt. machen. Jetzt wird die Tätigkeit des PT auf die des Masseurs runtergebrochen - Interpretation einiger Anwälte. Rechtsicher auf keinen Fall, da dies nirgends so beschrieben ist, so der Verbandsanwalt.
in den vorausgegangenen Urteilen zum DA ist von Berufen die Rede, nicht von Ausbildungsinhalten. Der Masseur hat den DA, der PT muss dazu den sekt. machen. Jetzt wird die Tätigkeit des PT auf die des Masseurs runtergebrochen - Interpretation einiger Anwälte. Rechtsicher auf keinen Fall, da dies nirgends so beschrieben ist, so der Verbandsanwalt.
Auf den Punkt gebracht :thumbsdown:
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morpheus-06 schrieb:
Tempelritter schrieb am 21.2.16 17:42:
in den vorausgegangenen Urteilen zum DA ist von Berufen die Rede, nicht von Ausbildungsinhalten. Der Masseur hat den DA, der PT muss dazu den sekt. machen. Jetzt wird die Tätigkeit des PT auf die des Masseurs runtergebrochen - Interpretation einiger Anwälte. Rechtsicher auf keinen Fall, da dies nirgends so beschrieben ist, so der Verbandsanwalt.
Auf den Punkt gebracht :thumbsdown:
Momentan bin ich Freiberuflerin und fahre nur Hausbesuche,also auf Rezept oder Privatrezept.
Kann ich dann Massagen zu Hause anbieten ohne Rezept?
Und selbst wenn ich den HP mache...was ist in dem Gesetz mit "Umherziehen" gemeint? Sind Hausbesuche "Umherziehen"
Wäre ich auf der sicheren Seite wenn ich das Ganze unter "Wellnesbehandlung" laufen lasse?
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uta34 schrieb:
Puh,das finde ich recht kompliziert und unsicher....
Momentan bin ich Freiberuflerin und fahre nur Hausbesuche,also auf Rezept oder Privatrezept.
Kann ich dann Massagen zu Hause anbieten ohne Rezept?
Und selbst wenn ich den HP mache...was ist in dem Gesetz mit "Umherziehen" gemeint? Sind Hausbesuche "Umherziehen"
Wäre ich auf der sicheren Seite wenn ich das Ganze unter "Wellnesbehandlung" laufen lasse?
Wäre ich auf der sicheren Seite wenn ich das Ganze unter "Wellnesbehandlung" laufen lasse?
Wellness ist Wellness und medizinische Massagen sind medizinische Massagen. Wenn Du "Wellness" anbietest, darfst Du auch nur Gesunde massieren. Der Name allein macht es nicht.
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die neue schrieb:
uta34 schrieb am 21.2.16 19:06:
Wäre ich auf der sicheren Seite wenn ich das Ganze unter "Wellnesbehandlung" laufen lasse?
Wellness ist Wellness und medizinische Massagen sind medizinische Massagen. Wenn Du "Wellness" anbietest, darfst Du auch nur Gesunde massieren. Der Name allein macht es nicht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es wären dann ja "Gesunde" ist ja für eine Entspannung am Arbeitsplatz um die konzentration zu fördern :)
Puh,das finde ich recht kompliziert und unsicher....
Momentan bin ich Freiberuflerin und fahre nur Hausbesuche,also auf Rezept oder Privatrezept.
Kann ich dann Massagen zu Hause anbieten ohne Rezept?
Und selbst wenn ich den HP mache...was ist in dem Gesetz mit "Umherziehen" gemeint? Sind Hausbesuche "Umherziehen"
Wäre ich auf der sicheren Seite wenn ich das Ganze unter "Wellnesbehandlung" laufen lasse?
Massagen zu Hause -> Jein. Wellness ja, Heilbehandlung nein.
Massagen zu Hause mit HP -> Ja.
Die Heilkunde im Umherziehen betreibst du, im Grunde, wenn du Heilbehandlungen anbietest ohne einen festen Praxissitz zu haben [irgendeine Praxis in der du regelmäßig erreichbar bist wo außen dein Schild dranhängt]. Dort können dich auch deine HB-Patienten erreichen so sie es denn wollen; dort kann dich bei Bedarf auch das Gesundheitsamt zeitnah erreichen.
HB per se sind nicht "umherziehen" sofern deine Praxiserreichbarkeit gegeben ist - die HB könnten durchaus notwendig sein.
Auf der sicheren Seite bist du mit "Wellness" nur, wenn es wirklich Wellness und keine kaschierte Heilbehandlung ist. Die HPG-konform arbeitenden Kollegen in der Nachbarschaft werden sich herzlich bedanken wenn du versuchst in Ignoranz des HPG deinen Teil vom Kuchen zu vergrößern ;)
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Papa Alpaka schrieb:
uta34 schrieb am 21.2.16 19:06:
Puh,das finde ich recht kompliziert und unsicher....
Momentan bin ich Freiberuflerin und fahre nur Hausbesuche,also auf Rezept oder Privatrezept.
Kann ich dann Massagen zu Hause anbieten ohne Rezept?
Und selbst wenn ich den HP mache...was ist in dem Gesetz mit "Umherziehen" gemeint? Sind Hausbesuche "Umherziehen"
Wäre ich auf der sicheren Seite wenn ich das Ganze unter "Wellnesbehandlung" laufen lasse?
Massagen zu Hause -> Jein. Wellness ja, Heilbehandlung nein.
Massagen zu Hause mit HP -> Ja.
Die Heilkunde im Umherziehen betreibst du, im Grunde, wenn du Heilbehandlungen anbietest ohne einen festen Praxissitz zu haben [irgendeine Praxis in der du regelmäßig erreichbar bist wo außen dein Schild dranhängt]. Dort können dich auch deine HB-Patienten erreichen so sie es denn wollen; dort kann dich bei Bedarf auch das Gesundheitsamt zeitnah erreichen.
HB per se sind nicht "umherziehen" sofern deine Praxiserreichbarkeit gegeben ist - die HB könnten durchaus notwendig sein.
Auf der sicheren Seite bist du mit "Wellness" nur, wenn es wirklich Wellness und keine kaschierte Heilbehandlung ist. Die HPG-konform arbeitenden Kollegen in der Nachbarschaft werden sich herzlich bedanken wenn du versuchst in Ignoranz des HPG deinen Teil vom Kuchen zu vergrößern ;)
in den vorausgegangenen Urteilen zum DA ist von Berufen die Rede, nicht von Ausbildungsinhalten. Der Masseur hat den DA, der PT muss dazu den sekt. machen. Jetzt wird die Tätigkeit des PT auf die des Masseurs runtergebrochen - Interpretation einiger Anwälte. Rechtsicher auf keinen Fall, da dies nirgends so beschrieben ist, so der Verbandsanwalt.
Nicht die Tätigkeit als PT wird "heruntergebrochen" sondern das Fach Massage, verglichen mit allen weiteren Inhalten dazu.
Das wäre wie wenn ein Podologe keine Fußmassage machen dürfte, obwohl er Masseur (auch) ist....nur weil er von der med.Fußpflege zum Podologen aufgestiegen ist. Deshalb verliert er doch seine Qualifikation im Fach "Fußmassage" nicht.
Ich würde es locker auf ein Urteil ankommen lassen.
Irritierenderweise gibt es sehr viele PT, welche KMT anbieten, auch in stark verseuchten Abmahnbundesländer, die keinerlei Anzeigen, Abmahnungen oder ähnliches bekommen.
Und sind wir doch mal ehrlich, eigentlich ist das Urteil ein Armutszeugnis, denn es DISQUALIFIZIERT den Masseur zu einem solchen Therapeuten, der egal was er tut, es eh nicht schadet (oder hilft....), das ist doch der Hintergrund was beim Urteil des DA herausgekommen ist.
Alles was jetzt da hin eininterpretiert wird, ist Schönrederei des Berufsbild des Masseures, weil er durch das Urteil "abqualifiziert" worden ist. So sieht es leider aus.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Tempelritter schrieb am 21.2.16 17:42:
in den vorausgegangenen Urteilen zum DA ist von Berufen die Rede, nicht von Ausbildungsinhalten. Der Masseur hat den DA, der PT muss dazu den sekt. machen. Jetzt wird die Tätigkeit des PT auf die des Masseurs runtergebrochen - Interpretation einiger Anwälte. Rechtsicher auf keinen Fall, da dies nirgends so beschrieben ist, so der Verbandsanwalt.
Nicht die Tätigkeit als PT wird "heruntergebrochen" sondern das Fach Massage, verglichen mit allen weiteren Inhalten dazu.
Das wäre wie wenn ein Podologe keine Fußmassage machen dürfte, obwohl er Masseur (auch) ist....nur weil er von der med.Fußpflege zum Podologen aufgestiegen ist. Deshalb verliert er doch seine Qualifikation im Fach "Fußmassage" nicht.
Ich würde es locker auf ein Urteil ankommen lassen.
Irritierenderweise gibt es sehr viele PT, welche KMT anbieten, auch in stark verseuchten Abmahnbundesländer, die keinerlei Anzeigen, Abmahnungen oder ähnliches bekommen.
Und sind wir doch mal ehrlich, eigentlich ist das Urteil ein Armutszeugnis, denn es DISQUALIFIZIERT den Masseur zu einem solchen Therapeuten, der egal was er tut, es eh nicht schadet (oder hilft....), das ist doch der Hintergrund was beim Urteil des DA herausgekommen ist.
Alles was jetzt da hin eininterpretiert wird, ist Schönrederei des Berufsbild des Masseures, weil er durch das Urteil "abqualifiziert" worden ist. So sieht es leider aus.
stefan 302
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uta34 schrieb:
Hallo Zusammen!
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Darf ich nun als Physiotherapeutin Massagen ohne Verordnung vom Arzt machen?
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Eine Medizinische Massage durftest du ohne ärztliche bzw. heilpraktikerliche Verordnung ohnehin nicht verabreichen, schlechtestenfalls dokumentierst du damit einen vorsätzlichen Verstoß gegen das HPG wenn dir der Mensch trotzdem von seinen Wehwehchen erzählt...
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Papa Alpaka schrieb:
Nein, nein, nein. Bei Wellnessmassagen gibt es keinerlei Doku- oder Unterschriftspflicht außer, evt. Empfangsbestätigung zwecks Rechnungslegung beim Auftraggeber. Naja, dann mach dir halt die Arbeit wenn du sie brauchst ;)
Eine Medizinische Massage durftest du ohne ärztliche bzw. heilpraktikerliche Verordnung ohnehin nicht verabreichen, schlechtestenfalls dokumentierst du damit einen vorsätzlichen Verstoß gegen das HPG wenn dir der Mensch trotzdem von seinen Wehwehchen erzählt...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie wäre das, wenn ich mich einfach als PT Selbstständig mache, aber nur für Privatleistung? Könnte man das damit umgehen?
Lass dich nicht durcheinander bringen.
Du warst schon auf der richtigen Fährte.
Büromassagen sind Wellness. Irgendwann wird dir jemand ein Rezept in die Hand drücken. Privat VO is ok. Kasse nicht.
Mach einfach die Bürohengste locker aber hüte dich davor, wenn jemand sagt, dass er schon drei Tage Rückenschmerzen hat. Dann schick sie zum Arzt, wenn du kein HP bist.
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RoFo schrieb:
Dann ist es wieder Therapie und brauchst eine VO.
Lass dich nicht durcheinander bringen.
Du warst schon auf der richtigen Fährte.
Büromassagen sind Wellness. Irgendwann wird dir jemand ein Rezept in die Hand drücken. Privat VO is ok. Kasse nicht.
Mach einfach die Bürohengste locker aber hüte dich davor, wenn jemand sagt, dass er schon drei Tage Rückenschmerzen hat. Dann schick sie zum Arzt, wenn du kein HP bist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich melde es einfach als "Wellness"Massagen an, und lass mir das dann auch von jedem Mitarbeiter der massiert wird unterschreiben, dass es sich hierbei um eine reine Wellness Massage handelt und nicht um eine Medizinische.
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