Physiotherapeut/-in oder
Masseur-med. Bademeister/-in Job in
Hamburg Wandsbek
Du möchtest dich im Team
wohlfühlen und gut bezahlt werden?
Wir bieten:
- Teilzeit 20h, Vollzeit 32h oder
nach Wunsch
- Gehalt bis zu 5000€ (je nach
Qualifikation)
- 31 Tage Urlaub (bei Vollzeit)
- Arbeitstage selbst bestimmen
- Übernahme der Kosten für
externe Fortbildungen
- mehr Verdienst nach einer
fachlichen Fortbildung
- Vergütung für zusätzliche
Tätigkeiten in der Praxis
- interner Austau...
Masseur-med. Bademeister/-in Job in
Hamburg Wandsbek
Du möchtest dich im Team
wohlfühlen und gut bezahlt werden?
Wir bieten:
- Teilzeit 20h, Vollzeit 32h oder
nach Wunsch
- Gehalt bis zu 5000€ (je nach
Qualifikation)
- 31 Tage Urlaub (bei Vollzeit)
- Arbeitstage selbst bestimmen
- Übernahme der Kosten für
externe Fortbildungen
- mehr Verdienst nach einer
fachlichen Fortbildung
- Vergütung für zusätzliche
Tätigkeiten in der Praxis
- interner Austau...
ich bin staatl. anerk. med. bademeisterin u. masseurin und möchte selbstständig arbeiten und mit einem mobilen massageservice beginnen.
selbstzahler, ohne verordnungen...
muss ich / soll ich kleingewerbe anmelden oder kann/darf ich als Freiberufler arbeiten? welche sind vor- und nachteile ? was muss ich beachten?
hat jemand damit erfahrung
ich freue mich auf antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich bin staatl. anerk. med. bademeisterin u. masseurin und möchte selbstständig arbeiten und mit einem mobilen massageservice beginnen.
selbstzahler, ohne verordnungen...
muss ich / soll ich kleingewerbe anmelden oder kann/darf ich als Freiberufler arbeiten? welche sind vor- und nachteile ? was muss ich beachten?
hat jemand damit erfahrung
ich freue mich auf antworten.
Wir sind fast alle Freiberufler und natürlich darfst du als solcher arbeiten.
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Eberhard schrieb:
Wir sind fast alle Freiberufler und natürlich darfst du als solcher arbeiten.
Ansonsten gilt was Eberhard geschrieben hat. Als Masseur/PT ist man Freiberufler und kein Gewerbetreibender. Vor- oder Nachteile ergeben sich aus dem Spektrum an Möglichkeiten, die bei reiner Freiberuflichkeit eingeschränkt sind und auf der anderen Seite aus den evtl. steuerlichen Belastungen (bis 24.500€/Jahr Gewinn(!) bleiben immer gewerbesteuerfrei), die deine Dienstleistung ggf. verteuern würden. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Ein Gewerbe wäre ggf. dann anzumelden, wenn du nicht nur deine durch die Berufsausbildung erworbenen fachlich qualifizierten Therapien anbietest sondern ggf. auch Wellnessanwendungen (von jedermann in Kursen erlernbar) oder ggf. auch bestimmte Produkte verkaufen möchtest.
Ansonsten gilt was Eberhard geschrieben hat. Als Masseur/PT ist man Freiberufler und kein Gewerbetreibender. Vor- oder Nachteile ergeben sich aus dem Spektrum an Möglichkeiten, die bei reiner Freiberuflichkeit eingeschränkt sind und auf der anderen Seite aus den evtl. steuerlichen Belastungen (bis 24.500€/Jahr Gewinn(!) bleiben immer gewerbesteuerfrei), die deine Dienstleistung ggf. verteuern würden. Gruß S.
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