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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig mobile Massage Freiberuflich oder Kleingewerbe?

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Neues Thema
mobile Massage Freiberuflich oder Kleingewerbe?
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Anonymer Teilnehmer
07.12.2013 15:36
Hallo,

ich bin staatl. anerk. med. bademeisterin u. masseurin und möchte selbstständig arbeiten und mit einem mobilen massageservice beginnen.
selbstzahler, ohne verordnungen...

muss ich / soll ich kleingewerbe anmelden oder kann/darf ich als Freiberufler arbeiten? welche sind vor- und nachteile ? was muss ich beachten?

hat jemand damit erfahrung


ich freue mich auf antworten.
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Hallo, ich bin staatl. anerk. med. bademeisterin u. masseurin und möchte selbstständig arbeiten und mit einem mobilen massageservice beginnen. selbstzahler, ohne verordnungen... muss ich / soll ich kleingewerbe anmelden oder kann/darf ich als Freiberufler arbeiten? welche sind vor- und nachteile ? was muss ich beachten? hat jemand damit erfahrung ich freue mich auf antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

ich bin staatl. anerk. med. bademeisterin u. masseurin und möchte selbstständig arbeiten und mit einem mobilen massageservice beginnen.
selbstzahler, ohne verordnungen...

muss ich / soll ich kleingewerbe anmelden oder kann/darf ich als Freiberufler arbeiten? welche sind vor- und nachteile ? was muss ich beachten?

hat jemand damit erfahrung


ich freue mich auf antworten.

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Eberhard
07.12.2013 18:53

Wir sind fast alle Freiberufler und natürlich darfst du als solcher arbeiten.

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Eberhard schrieb:


Wir sind fast alle Freiberufler und natürlich darfst du als solcher arbeiten.

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Shakespeare
08.12.2013 12:42
Ein Gewerbe wäre ggf. dann anzumelden, wenn du nicht nur deine durch die Berufsausbildung erworbenen fachlich qualifizierten Therapien anbietest sondern ggf. auch Wellnessanwendungen (von jedermann in Kursen erlernbar) oder ggf. auch bestimmte Produkte verkaufen möchtest.
Ansonsten gilt was Eberhard geschrieben hat. Als Masseur/PT ist man Freiberufler und kein Gewerbetreibender. Vor- oder Nachteile ergeben sich aus dem Spektrum an Möglichkeiten, die bei reiner Freiberuflichkeit eingeschränkt sind und auf der anderen Seite aus den evtl. steuerlichen Belastungen (bis 24.500€/Jahr Gewinn(!) bleiben immer gewerbesteuerfrei), die deine Dienstleistung ggf. verteuern würden. Gruß S.

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Ein Gewerbe wäre ggf. dann anzumelden, wenn du nicht nur deine durch die Berufsausbildung erworbenen fachlich qualifizierten Therapien anbietest sondern ggf. auch Wellnessanwendungen (von jedermann in Kursen erlernbar) oder ggf. auch bestimmte Produkte verkaufen möchtest. Ansonsten gilt was Eberhard geschrieben hat. Als Masseur/PT ist man Freiberufler und kein Gewerbetreibender. Vor- oder Nachteile ergeben sich aus dem Spektrum an Möglichkeiten, die bei reiner Freiberuflichkeit eingeschränkt sind und auf der anderen Seite aus den evtl. steuerlichen Belastungen (bis 24.500€/Jahr Gewinn(!) bleiben immer gewerbesteuerfrei), die deine Dienstleistung ggf. verteuern würden. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Ein Gewerbe wäre ggf. dann anzumelden, wenn du nicht nur deine durch die Berufsausbildung erworbenen fachlich qualifizierten Therapien anbietest sondern ggf. auch Wellnessanwendungen (von jedermann in Kursen erlernbar) oder ggf. auch bestimmte Produkte verkaufen möchtest.
Ansonsten gilt was Eberhard geschrieben hat. Als Masseur/PT ist man Freiberufler und kein Gewerbetreibender. Vor- oder Nachteile ergeben sich aus dem Spektrum an Möglichkeiten, die bei reiner Freiberuflichkeit eingeschränkt sind und auf der anderen Seite aus den evtl. steuerlichen Belastungen (bis 24.500€/Jahr Gewinn(!) bleiben immer gewerbesteuerfrei), die deine Dienstleistung ggf. verteuern würden. Gruß S.



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