Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
ich bin als angestellter Physio in einer Praxis tätig. Nun sprach mich der Betriebsratsvorsitzende einer Firma an, ob ich nicht freiberuflich neben meiner Angestelltentätigkeit in deren Betrib Massagen anbieten möchte. Mein AG stimmte zu und hat nichts dagegen.
Ich möchte es im Sinne der Kleinunternehmerregelung durchführen.
Ich werde mir beim FA eine Steuernummer beantragen, die nötigen Gegenstände wie Massageliege etc. anschaffen und dann 2x/Woche in der Firma auflaufen.
Meine Frage, was muss auf der Rechnung an die Firma stehen, damit das FA die Leistung anerkennt und die Firma unter die betriebliche Gesundheitsförderung fällt, sprich Ausgaben dür AG und AN steuer- und sozialversicherungsfrei sind?
Reicht es "Büromassagen" als Posten zu führen, oder gar "präventive Firmenmassage" oder beispielhaft andere Vorschläge?
Danke für Eure Hilfe
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Moin,
ich bin als angestellter Physio in einer Praxis tätig. Nun sprach mich der Betriebsratsvorsitzende einer Firma an, ob ich nicht freiberuflich neben meiner Angestelltentätigkeit in deren Betrib Massagen anbieten möchte. Mein AG stimmte zu und hat nichts dagegen.
Ich möchte es im Sinne der Kleinunternehmerregelung durchführen.
Ich werde mir beim FA eine Steuernummer beantragen, die nötigen Gegenstände wie Massageliege etc. anschaffen und dann 2x/Woche in der Firma auflaufen.
Meine Frage, was muss auf der Rechnung an die Firma stehen, damit das FA die Leistung anerkennt und die Firma unter die betriebliche Gesundheitsförderung fällt, sprich Ausgaben dür AG und AN steuer- und sozialversicherungsfrei sind?
Reicht es "Büromassagen" als Posten zu führen, oder gar "präventive Firmenmassage" oder beispielhaft andere Vorschläge?
Danke für Eure Hilfe
zunächst empfehle ich, einen Schritt nach dem anderen zu tun.
Der Betriebsrat, egal ob Vorsitzender oder nur einfaches Mitglied, entscheidet und zahlt diese Dinge nicht. :unamused:
Deswegen wäre ein Schreiben mit einem Leistungsangebot an die Geschäftsleitung der Firma wichtig, denn die entscheidet. Präventionskosten bis 500€ im Jahr - n. m. K. - werden fiskalisch pro MA bei größeren Firmen anerkannt.
Bei der Preisgestaltung ist auf die Umsatzsteuer zu achten, Arbeitsgeräte und Fahrtkosten etc. nicht zu knapp kalkulieren. Die Bennenung der Leistung genau überlegen, Firmenmassage ist wohl nicht o. K.!
Ein Programm für Eigenübungen am Arbeitsplatz - Schreibtisch!! - z. B. als Gruppe sollte das Angebot enthalten, aktiv ist gefordert!
Dazu gibt es schon Einiges zu lesen.
Mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Guten Morgen,
zunächst empfehle ich, einen Schritt nach dem anderen zu tun.
Der Betriebsrat, egal ob Vorsitzender oder nur einfaches Mitglied, entscheidet und zahlt diese Dinge nicht. :unamused:
Deswegen wäre ein Schreiben mit einem Leistungsangebot an die Geschäftsleitung der Firma wichtig, denn die entscheidet. Präventionskosten bis 500€ im Jahr - n. m. K. - werden fiskalisch pro MA bei größeren Firmen anerkannt.
Bei der Preisgestaltung ist auf die Umsatzsteuer zu achten, Arbeitsgeräte und Fahrtkosten etc. nicht zu knapp kalkulieren. Die Bennenung der Leistung genau überlegen, Firmenmassage ist wohl nicht o. K.!
Ein Programm für Eigenübungen am Arbeitsplatz - Schreibtisch!! - z. B. als Gruppe sollte das Angebot enthalten, aktiv ist gefordert!
Dazu gibt es schon Einiges zu lesen.
Mfg hgb :wink:
Viele Grüsse und danke für Eure Hilfe
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alobar schrieb:
wie wäre es einfach mal die SUCHFUNKTION zu benutzen?!?
Zu massage am Arbeitsplatz gibt es inzwischen auch einige Rechtssprechungen, welche gegen eine Förderung durch steuerliche Vorteile entschieden haben.
Leitfaden Prävention zu studieren kann weiter hilfreich sein....
Melanie
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MeFe89 schrieb:
Oder Google?
Zu massage am Arbeitsplatz gibt es inzwischen auch einige Rechtssprechungen, welche gegen eine Förderung durch steuerliche Vorteile entschieden haben.
Leitfaden Prävention zu studieren kann weiter hilfreich sein....
Melanie
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Was muss auf der Rechnung stehen, damit der AG die Förderung bekommt? Sprich, welchen wie genannten Posten erkennt das FA als gesundheitsfördernde Massnahme an? Reicht es aus den Posten als "Betriebsmassage" zu benennen, oder muss man hier andere Bezeichnungen wählen?
Viele Grüsse und danke für Eure Hilfe
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Christian G. schrieb:
... muss gerade lachen, seit Jahrzehnten bemühen sich Physiotherapeuten von der "medizinisch wirkungslosen" Massagetätigkeit mit allen Methoden wegzukommen und plötzlich denkt da jemand Massagen seien nun "Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung"?! Im "Leitfaden" wird ja deshalb z. B. von Methoden gegen den Bewegungsmangel geschrieben... Aktivitätsförderung! - Oder gibt´s einen neuen Leitfaden mit Massageformen? - Die Firmenmassagetätigkeit muss daher eigentlich z. B. von der Firma oder den Massierten bezahlt werden - mit Privatrezept freiberuflich möglich, sonst nur gewerblich mit der Anmeldung "Ausübung von Wellnessmassagen", natürlich immer mit Rechnung für den Bezahlenden. - Oder gibt es da doch Möglichkeiten, betriebliche Büromassagen als förderfähige Heilmittel zu "verkaufen"?
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