Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie mit
ganzheitlichem und osteopathischem
Ansatz
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr (im 2.
Beschäftigungsjahr)
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechun...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie mit
ganzheitlichem und osteopathischem
Ansatz
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr (im 2.
Beschäftigungsjahr)
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechun...
ich bin als angestellter Physio in einer Praxis tätig. Nun sprach mich der Betriebsratsvorsitzende einer Firma an, ob ich nicht freiberuflich neben meiner Angestelltentätigkeit in deren Betrib Massagen anbieten möchte. Mein AG stimmte zu und hat nichts dagegen.
Ich möchte es im Sinne der Kleinunternehmerregelung durchführen.
Ich werde mir beim FA eine Steuernummer beantragen, die nötigen Gegenstände wie Massageliege etc. anschaffen und dann 2x/Woche in der Firma auflaufen.
Meine Frage, was muss auf der Rechnung an die Firma stehen, damit das FA die Leistung anerkennt und die Firma unter die betriebliche Gesundheitsförderung fällt, sprich Ausgaben dür AG und AN steuer- und sozialversicherungsfrei sind?
Reicht es "Büromassagen" als Posten zu führen, oder gar "präventive Firmenmassage" oder beispielhaft andere Vorschläge?
Danke für Eure Hilfe
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ich bin als angestellter Physio in einer Praxis tätig. Nun sprach mich der Betriebsratsvorsitzende einer Firma an, ob ich nicht freiberuflich neben meiner Angestelltentätigkeit in deren Betrib Massagen anbieten möchte. Mein AG stimmte zu und hat nichts dagegen.
Ich möchte es im Sinne der Kleinunternehmerregelung durchführen.
Ich werde mir beim FA eine Steuernummer beantragen, die nötigen Gegenstände wie Massageliege etc. anschaffen und dann 2x/Woche in der Firma auflaufen.
Meine Frage, was muss auf der Rechnung an die Firma stehen, damit das FA die Leistung anerkennt und die Firma unter die betriebliche Gesundheitsförderung fällt, sprich Ausgaben dür AG und AN steuer- und sozialversicherungsfrei sind?
Reicht es "Büromassagen" als Posten zu führen, oder gar "präventive Firmenmassage" oder beispielhaft andere Vorschläge?
Danke für Eure Hilfe
zunächst empfehle ich, einen Schritt nach dem anderen zu tun.
Der Betriebsrat, egal ob Vorsitzender oder nur einfaches Mitglied, entscheidet und zahlt diese Dinge nicht. :unamused:
Deswegen wäre ein Schreiben mit einem Leistungsangebot an die Geschäftsleitung der Firma wichtig, denn die entscheidet. Präventionskosten bis 500€ im Jahr - n. m. K. - werden fiskalisch pro MA bei größeren Firmen anerkannt.
Bei der Preisgestaltung ist auf die Umsatzsteuer zu achten, Arbeitsgeräte und Fahrtkosten etc. nicht zu knapp kalkulieren. Die Bennenung der Leistung genau überlegen, Firmenmassage ist wohl nicht o. K.!
Ein Programm für Eigenübungen am Arbeitsplatz - Schreibtisch!! - z. B. als Gruppe sollte das Angebot enthalten, aktiv ist gefordert!
Dazu gibt es schon Einiges zu lesen.
Mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
zunächst empfehle ich, einen Schritt nach dem anderen zu tun.
Der Betriebsrat, egal ob Vorsitzender oder nur einfaches Mitglied, entscheidet und zahlt diese Dinge nicht. :unamused:
Deswegen wäre ein Schreiben mit einem Leistungsangebot an die Geschäftsleitung der Firma wichtig, denn die entscheidet. Präventionskosten bis 500€ im Jahr - n. m. K. - werden fiskalisch pro MA bei größeren Firmen anerkannt.
Bei der Preisgestaltung ist auf die Umsatzsteuer zu achten, Arbeitsgeräte und Fahrtkosten etc. nicht zu knapp kalkulieren. Die Bennenung der Leistung genau überlegen, Firmenmassage ist wohl nicht o. K.!
Ein Programm für Eigenübungen am Arbeitsplatz - Schreibtisch!! - z. B. als Gruppe sollte das Angebot enthalten, aktiv ist gefordert!
Dazu gibt es schon Einiges zu lesen.
Mfg hgb :wink:
Viele Grüsse und danke für Eure Hilfe
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alobar schrieb:
Zu massage am Arbeitsplatz gibt es inzwischen auch einige Rechtssprechungen, welche gegen eine Förderung durch steuerliche Vorteile entschieden haben.
Leitfaden Prävention zu studieren kann weiter hilfreich sein....
Melanie
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MeFe89 schrieb:
Zu massage am Arbeitsplatz gibt es inzwischen auch einige Rechtssprechungen, welche gegen eine Förderung durch steuerliche Vorteile entschieden haben.
Leitfaden Prävention zu studieren kann weiter hilfreich sein....
Melanie
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Viele Grüsse und danke für Eure Hilfe
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Christian G. schrieb:
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