Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
ich würde gerne mobile Massagen in Firmen anbieten. Was muss ich alles beachten zwecks Steuern etc?
Danke für die Antworten schon mal :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich würde gerne mobile Massagen in Firmen anbieten. Was muss ich alles beachten zwecks Steuern etc?
Danke für die Antworten schon mal :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
carotis schrieb:
Hier ist Dein Steuerberater Dein Ansprechpartner.
bei mir ist es so, dass ich für die massgen in den firmen ein gewerbe angemeldet habe. da ich mit diesen massage weniger als 17500,-€ im jahr einnehme (kleinunternehmen) brauche ich keine umsazsteuer zu bezahlen, nur einkommenssteuer wird fällig.
einige mitarbeiter bringen ein privatrezept, dadurch haben sie selbst die möglichkeit es steuerlich geltend zu machen.
ansonsten führe ich für diese einnahmen ein ganz normales kassenbuch.
Gefällt mir
hätte dazu auch ein Frage.
Was genau ist denn nun der Unterschied zwischen geringfügiger selbständiger Tätigkeit (also bis 5400,-/ Jahr) und einem angemeldeten Kleingewerbe?
Ich gebe z.B. neben meiner Hauptanstellung noch ein paar Kursstunden und hatte das bisher unter geringfügiger Selbständigkeit laufen lassen.
Falls ich nun zusätzlich z.B. wie du mobile Massagen in Firmen und Wellness-Angebote für Selbstzahler anbieten würde, bräuchte ich da zusätzlich eine Anmeldung für Kleingewerbe?
Ich dachte immer Gewerbe ist nur dann, wenn man was verkauft z.B. Öle, Igelbälle etc......?
Wäre dankbar für Aufklärung.
LG Christine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
christine81 schrieb:
Hallo,
hätte dazu auch ein Frage.
Was genau ist denn nun der Unterschied zwischen geringfügiger selbständiger Tätigkeit (also bis 5400,-/ Jahr) und einem angemeldeten Kleingewerbe?
Ich gebe z.B. neben meiner Hauptanstellung noch ein paar Kursstunden und hatte das bisher unter geringfügiger Selbständigkeit laufen lassen.
Falls ich nun zusätzlich z.B. wie du mobile Massagen in Firmen und Wellness-Angebote für Selbstzahler anbieten würde, bräuchte ich da zusätzlich eine Anmeldung für Kleingewerbe?
Ich dachte immer Gewerbe ist nur dann, wenn man was verkauft z.B. Öle, Igelbälle etc......?
Wäre dankbar für Aufklärung.
LG Christine
1. meine praxis für pt ist umsatzsteuerfrei
2. kurse mit zulassung für die kk fallen unter den paragraph 20 sgbv, deshalb auch umsatzsteuerfrei
3. massage in firmen u wellness ist umsatzsteuerpflichtig, deshalb gewerbe
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
yvonne1976 schrieb:
bei mir ist das wie folgt
1. meine praxis für pt ist umsatzsteuerfrei
2. kurse mit zulassung für die kk fallen unter den paragraph 20 sgbv, deshalb auch umsatzsteuerfrei
3. massage in firmen u wellness ist umsatzsteuerpflichtig, deshalb gewerbe
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
christine81 schrieb:
Alles klar - vielen Dank für die Erklärung.
da Du Physiotherapeut bist und damit Freiberufler, entfällt eine Gewerbeanmeldung
auch für massage in firmen und wellness.
Die Umsatzsteuer hat nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun.
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
janet2004 schrieb:
Hallo yvonne1976,
da Du Physiotherapeut bist und damit Freiberufler, entfällt eine Gewerbeanmeldung
auch für massage in firmen und wellness.
Die Umsatzsteuer hat nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun.
LG
und die therme in der ich arbeite möchte auch separate rechnungen für wellness u präventionskurse.
danke für deine anmerkung u schönes we
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
yvonne1976 schrieb:
das sieht mein steuerberater anders, aber irren ist menschlich. da mich das gewerbe nichts extra kostet bin ich lieber auf nummer sicher gegangen.
und die therme in der ich arbeite möchte auch separate rechnungen für wellness u präventionskurse.
danke für deine anmerkung u schönes we
ich lese mich gerade durch das Netz und finde doch so manche Antwort nicht....
Ich möchte mich selbstständig machen, als mobile Physiotherapeutin....
meine Idee ist mobile Massage anzubieten in Firmen oder auch allgemein Präventionsarbeit zu leisten.
Ich stehe mit meinem Vorhaben noch ganz am Anfang und blicke manchmal nicht durch welche Schritte als erste zu gehen sind.....also ihr Lieben ich brauche eure Erfahrung und Unterstützung :unamused:
wenn möglich würde ich gern auf Selbstzahlerbasis arbeiten.....
Thema Firmenmassage: was gibt es im Allgemeinen zu beachten...
darf ich Werbung in Form von Flyern machen?
geht ihr direkt zu potentiellen Kunden oder fragt ihr telefonisch an?
muss ich mit der gesetzlichen Krankenkasse zusammen arbieten?
Umsatzsteuer?----ich habe widerum gelesen das sie nicht anfällt
das waren erstmal meine Fragen....ich würde mich über Antworten und eure Hilfe freuen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Arana schrieb:
Hallo,
ich lese mich gerade durch das Netz und finde doch so manche Antwort nicht....
Ich möchte mich selbstständig machen, als mobile Physiotherapeutin....
meine Idee ist mobile Massage anzubieten in Firmen oder auch allgemein Präventionsarbeit zu leisten.
Ich stehe mit meinem Vorhaben noch ganz am Anfang und blicke manchmal nicht durch welche Schritte als erste zu gehen sind.....also ihr Lieben ich brauche eure Erfahrung und Unterstützung :unamused:
wenn möglich würde ich gern auf Selbstzahlerbasis arbeiten.....
Thema Firmenmassage: was gibt es im Allgemeinen zu beachten...
darf ich Werbung in Form von Flyern machen?
geht ihr direkt zu potentiellen Kunden oder fragt ihr telefonisch an?
muss ich mit der gesetzlichen Krankenkasse zusammen arbieten?
Umsatzsteuer?----ich habe widerum gelesen das sie nicht anfällt
das waren erstmal meine Fragen....ich würde mich über Antworten und eure Hilfe freuen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Mettwurst schrieb:
Führt hier jemand mobile Massagen in Betrieben aus? Brauche Hilfe, bitte per PN an mich. Vielen Dank liebe Kollegen
Pauschal aus der Hüfte geschossen:
* Stell den Tempomat nie mehr als 15km/h über dem Tempolimit ein und brems im Gefälle aktiv, es ist ziemlich fies erwischt zu werden wenn das Auto bergab schneller wurde. "Ich konnte nix tun, das Auto ist von alleine mit 160 durch die 80er-Strecke gefahren" macht dich, zu Recht, zum Fußgänger.
* Berücksichtige im veranschlagten Preis eventuell fällig werdende Umsatzsteuern, nichts ist ärgerlicher als einen Auftrag zu verlieren weil man den Preis um 19% nach oben korrigieren muss. Dann hast du weder den Auftrag noch das Geld um fällige Steuern zu zahlen...
* Zahl so wenig Steuern wie möglich aber zahl die, die du musst. Finanzbeamte verstehen da keinen Spaß...
* Handschlagqualität zu kultivieren senkt den Verwaltungsaufwand enorm. Dann bekommst du auch mal 'nen unkomplizierten Vorschuss auf notwendige Investitionen...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Habe ich eine Weile gemacht und an eine Kollegin verkauft weil's mich langweilte. Womit ist dir zu helfen? :)
Pauschal aus der Hüfte geschossen:
* Stell den Tempomat nie mehr als 15km/h über dem Tempolimit ein und brems im Gefälle aktiv, es ist ziemlich fies erwischt zu werden wenn das Auto bergab schneller wurde. "Ich konnte nix tun, das Auto ist von alleine mit 160 durch die 80er-Strecke gefahren" macht dich, zu Recht, zum Fußgänger.
* Berücksichtige im veranschlagten Preis eventuell fällig werdende Umsatzsteuern, nichts ist ärgerlicher als einen Auftrag zu verlieren weil man den Preis um 19% nach oben korrigieren muss. Dann hast du weder den Auftrag noch das Geld um fällige Steuern zu zahlen...
* Zahl so wenig Steuern wie möglich aber zahl die, die du musst. Finanzbeamte verstehen da keinen Spaß...
* Handschlagqualität zu kultivieren senkt den Verwaltungsaufwand enorm. Dann bekommst du auch mal 'nen unkomplizierten Vorschuss auf notwendige Investitionen...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
yvonne1976 schrieb:
wichtig wäre auch zu wissen ob du schon selbstständig bist?
bei mir ist es so, dass ich für die massgen in den firmen ein gewerbe angemeldet habe. da ich mit diesen massage weniger als 17500,-€ im jahr einnehme (kleinunternehmen) brauche ich keine umsazsteuer zu bezahlen, nur einkommenssteuer wird fällig.
einige mitarbeiter bringen ein privatrezept, dadurch haben sie selbst die möglichkeit es steuerlich geltend zu machen.
ansonsten führe ich für diese einnahmen ein ganz normales kassenbuch.
Mein Profilbild bearbeiten