Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
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passen wir deine Arbeitszei...
ich lese mich gerade durch das Netz und finde doch so manche Antwort nicht....
Ich möchte mich selbstständig machen, als mobile Physiotherapeutin....
meine Idee ist mobile Massage anzubieten in Firmen oder auch allgemein Präventionsarbeit zu leisten.
Ich stehe mit meinem Vorhaben noch ganz am Anfang und blicke manchmal nicht durch welche Schritte als erste zu gehen sind.....also ihr Lieben ich brauche eure Erfahrung und Unterstützung :unamused:
wenn möglich würde ich gern auf Selbstzahlerbasis arbeiten.....
Thema Firmenmassage: was gibt es im Allgemeinen zu beachten...
darf ich Werbung in Form von Flyern machen?
geht ihr direkt zu potentiellen Kunden oder fragt ihr telefonisch an?
muss ich mit der gesetzlichen Krankenkasse zusammen arbieten?
Umsatzsteuer?----ich habe widerum gelesen das sie nicht anfällt
das waren erstmal meine Fragen....ich würde mich über Antworten und eure Hilfe freuen
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Problem beschreiben
Arana schrieb:
Hallo,
ich lese mich gerade durch das Netz und finde doch so manche Antwort nicht....
Ich möchte mich selbstständig machen, als mobile Physiotherapeutin....
meine Idee ist mobile Massage anzubieten in Firmen oder auch allgemein Präventionsarbeit zu leisten.
Ich stehe mit meinem Vorhaben noch ganz am Anfang und blicke manchmal nicht durch welche Schritte als erste zu gehen sind.....also ihr Lieben ich brauche eure Erfahrung und Unterstützung :unamused:
wenn möglich würde ich gern auf Selbstzahlerbasis arbeiten.....
Thema Firmenmassage: was gibt es im Allgemeinen zu beachten...
darf ich Werbung in Form von Flyern machen?
geht ihr direkt zu potentiellen Kunden oder fragt ihr telefonisch an?
muss ich mit der gesetzlichen Krankenkasse zusammen arbieten?
Umsatzsteuer?----ich habe widerum gelesen das sie nicht anfällt
das waren erstmal meine Fragen....ich würde mich über Antworten und eure Hilfe freuen
"wenn möglich würde ich gern auf Selbstzahlerbasis arbeiten..... ":
- Anders geht es auch gar nicht, da eine GKV-Zulassung feste Räume, sprich eine eigene Praxis erfordert!
Zu deinen anderen Fragen:
:anguished: Ich kann mir nicht vorstellen dass du dich bereits "durch das Netz" gelesen hast, eher im Netz dich zu dieser Frageseite durchgerungen.
Es ist auch gar nicht nötig das ganze Netz zu lesen, ein paar spezifische aussagekräftige Seiten würden reichen :stuck_out_tongue_winking_eye:
Zu mehr reicht gerade meine Zeit nicht, lies doch hier im Forum, da findest du GARANTIERT Antwort auf alle deine Fragen, oder wo du nachsehen kannst.
Viel Erfolg
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Auch eine Homepage bestand darüber.
Sehr gut ist immer der Hinweis angekommen, dass Massagen für Betriebsanhehörige zum größten Teil steuerlich abgesetzt werden können, da sie der Gesunderhaltung der Betriebsangehörigen dienten.
Inzwischen bin ich seit zwei Jahren Rentner, aber ein paar Privatpatienten sind immer noch anmir hängen geblieben.
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Eberhard schrieb:
Ich habe selbst auch viele sog. Firmenmassagen eigentlich recht erfolgreich beworben. Auch ein Prospekt habe ich darüber entwickelt und den Werbeschreiben immer beigelegt. Sicherlich habe ich ein paar hundert Werbeschreiben verschickt, verteilt und abgegeben. So habe ich auch viele Gewerbegebiete abgeklappert. Selbst entworfene Gutscheine haben alles abgerundet. Unsere Kernaussage war, dass natürlich eine Bezahlung der Gutscheine erst zu erfolgen hat, wenn die betreffende Massage wirklich erfolgt ist.
Auch eine Homepage bestand darüber.
Sehr gut ist immer der Hinweis angekommen, dass Massagen für Betriebsanhehörige zum größten Teil steuerlich abgesetzt werden können, da sie der Gesunderhaltung der Betriebsangehörigen dienten.
Inzwischen bin ich seit zwei Jahren Rentner, aber ein paar Privatpatienten sind immer noch anmir hängen geblieben.
:flushed: rechtlich mag das ja in Ordnung sein, aber ich würde mir als Kunde ganz schön ver....eißert vorkommen!
Gutschein ist Gutschein, und heißt man hat was gut.
Würde bei so einem Gutschein niemals hingehen, ist ja dann nix anderes als ein Werbeflyer.
Mich freut es dennoch aufrichtig, dass du Erfolg hattest und zufrieden auf deine Laufbahn zurückblicken kannst :thumbsdown:
..und auch dass du hier schreibst.
LG
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limone schrieb:
..."dass natürlich eine Bezahlung der Gutscheine erst zu erfolgen hat, wenn die betreffende Massage wirklich erfolgt ist."
:flushed: rechtlich mag das ja in Ordnung sein, aber ich würde mir als Kunde ganz schön ver....eißert vorkommen!
Gutschein ist Gutschein, und heißt man hat was gut.
Würde bei so einem Gutschein niemals hingehen, ist ja dann nix anderes als ein Werbeflyer.
Mich freut es dennoch aufrichtig, dass du Erfolg hattest und zufrieden auf deine Laufbahn zurückblicken kannst :thumbsdown:
..und auch dass du hier schreibst.
LG
Ich habe manche Monate viel mehr Gutscheine mit Firmen abgerechnet als Rezepte mit den KK.
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Eberhard schrieb:
Natürlich hat der Kunde was gut. Warum soll sich der Kunde verscheißert dami vorkommen? Wir haben den Firmenchefs Gutscheine auf Vorat zugesandt, manchmal auf Wunsch auch mit deren Firmenlogo. Erst wenn die betreffenden Massagen tatsächlich absolviert waren, wurden die Rechnungen an die Firmen versandt.
Ich habe manche Monate viel mehr Gutscheine mit Firmen abgerechnet als Rezepte mit den KK.
Dennoch für mich mit einem schlechten Beigeschmack.
Du stellst hier heraus
"Erst wenn die betreffenden Massagen tatsächlich absolviert waren, wurden die Rechnungen an die Firmen versandt."
und
"dass natürlich eine Bezahlung der Gutscheine erst zu erfolgen hat, wenn die betreffende Massage wirklich erfolgt ist."
Das ist höchst selbstverständlich.
Warum etwa soll eine Bezahlung erfolgen wenn keine Massage erfolgt ist?
Was du als Geschenk und großzügige Kulanz darstellst, ist für mich manipulierende Wortwahl und Vortäuschung von Vorteil der nicht ist.
Aber nun gut, schön dass es geklappt hat.
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limone schrieb:
Ja ja, ist ja auch eine super Werbung.
Dennoch für mich mit einem schlechten Beigeschmack.
Du stellst hier heraus
"Erst wenn die betreffenden Massagen tatsächlich absolviert waren, wurden die Rechnungen an die Firmen versandt."
und
"dass natürlich eine Bezahlung der Gutscheine erst zu erfolgen hat, wenn die betreffende Massage wirklich erfolgt ist."
Das ist höchst selbstverständlich.
Warum etwa soll eine Bezahlung erfolgen wenn keine Massage erfolgt ist?
Was du als Geschenk und großzügige Kulanz darstellst, ist für mich manipulierende Wortwahl und Vortäuschung von Vorteil der nicht ist.
Aber nun gut, schön dass es geklappt hat.
Warum etwa soll eine Bezahlung erfolgen wenn keine Massage erfolgt ist? .....
Das ist nicht selbstverständlich. Ich habe in meinem Leben auch hunderte von Geschenkgutscheine zum Beispiel als Weihnachts- Geburtstags- und und Sonstwasgeschenk verkauft, die sofort von den Verschenkern bezahlt wurden und erst später bei Einlösung der Gutscheine in unserer Praxis absolviert wurden.
.......Was du als Geschenk und großzügige Kulanz darstellst, ist für mich manipulierende Wortwahl und Vortäuschung von Vorteil der nicht ist......
Wenn ein Firmenchef z.B. seinen Mitarbeitern Gutscheine für Massagen schenkt ist dies keine manipulierende Wortwahl, sondern ein echter, einlösbarer Vorteil.
Ich habe von Chefs oft gehört: Dann kann ich meinen Mitarbeitern, Geschäftsfreunden, Familienangehörigen usw. Massagen verordnen!
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Eberhard schrieb:
....Das ist höchst selbstverständlich.
Warum etwa soll eine Bezahlung erfolgen wenn keine Massage erfolgt ist? .....
Das ist nicht selbstverständlich. Ich habe in meinem Leben auch hunderte von Geschenkgutscheine zum Beispiel als Weihnachts- Geburtstags- und und Sonstwasgeschenk verkauft, die sofort von den Verschenkern bezahlt wurden und erst später bei Einlösung der Gutscheine in unserer Praxis absolviert wurden.
.......Was du als Geschenk und großzügige Kulanz darstellst, ist für mich manipulierende Wortwahl und Vortäuschung von Vorteil der nicht ist......
Wenn ein Firmenchef z.B. seinen Mitarbeitern Gutscheine für Massagen schenkt ist dies keine manipulierende Wortwahl, sondern ein echter, einlösbarer Vorteil.
Ich habe von Chefs oft gehört: Dann kann ich meinen Mitarbeitern, Geschäftsfreunden, Familienangehörigen usw. Massagen verordnen!
Eben:
"die sofort von den Verschenkern bezahlt wurden und erst später bei Einlösung der Gutscheine in unserer Praxis absolviert wurden."
Die Gutscheine werden hier dem Massierten vom Verschenker geschenkt -
bei dir aber eben nicht geschenkt, sondern der angeblich Beschenkte muss es dann bezahlen!
Der einzige Unterschied ist dass - falls ein Beschenker den Gutschein vorher kauft, du die kleine Chance dass der Beschenkte ihn niemals einlöst oder erst sehr viel später, so dass du in den Genuß von kostenlosem Darlehen kommst.
Was der Firmenchef mit deinen Gutscheinen macht, ist seine Sache, wenn er sie verschenkt kann er sich loben, nicht du.
Für dich aber gilt: Du verschenkst keinen Gutscheinen, sondern verkaufst ihn, und dies unter dem Mantel der Großzügigkeit
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limone schrieb:
Du verstehst mich nicht.
Eben:
"die sofort von den Verschenkern bezahlt wurden und erst später bei Einlösung der Gutscheine in unserer Praxis absolviert wurden."
Die Gutscheine werden hier dem Massierten vom Verschenker geschenkt -
bei dir aber eben nicht geschenkt, sondern der angeblich Beschenkte muss es dann bezahlen!
Der einzige Unterschied ist dass - falls ein Beschenker den Gutschein vorher kauft, du die kleine Chance dass der Beschenkte ihn niemals einlöst oder erst sehr viel später, so dass du in den Genuß von kostenlosem Darlehen kommst.
Was der Firmenchef mit deinen Gutscheinen macht, ist seine Sache, wenn er sie verschenkt kann er sich loben, nicht du.
Für dich aber gilt: Du verschenkst keinen Gutscheinen, sondern verkaufst ihn, und dies unter dem Mantel der Großzügigkeit
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Eberhard schrieb:
Noch einmal: Der Chef erhält von mir zunächst einmal gratis 10 Blankogutscheine, die er weiter an seine Mitarbeiter, an seine Geschäftsfreunde, an seine Familienangehörigen usw. verschenkt. Die Beschenkten lösen ihre Gutscheine bei uns ein und bekommen dafür eine Massage die diese natürlich bei mir nicht bezahlen müssen . Auf Grund des eingeösten Gutscheines.bekommt der Chef von mir eine Rechnung. Bezahlen tut also nur in diesem Beispiel der chef.
Sehe nun einen Unterschied zu dem was ich dachte.
Danke für deine Geduld :blush:
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limone schrieb:
Das hättest du auch gleich schreiben können :sunglasses: Dann wärs auch mir klar gewesen.
Sehe nun einen Unterschied zu dem was ich dachte.
Danke für deine Geduld :blush:
......Erst wenn die betreffenden Massagen tatsächlich absolviert waren, wurden die Rechnungen an die Firmen versandt.
Ich habe manche Monate viel mehr Gutscheine mit Firmen abgerechnet als Rezepte mit den KK........
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Eberhard schrieb:
Mein Beitrag vom 2.2.:
......Erst wenn die betreffenden Massagen tatsächlich absolviert waren, wurden die Rechnungen an die Firmen versandt.
Ich habe manche Monate viel mehr Gutscheine mit Firmen abgerechnet als Rezepte mit den KK........
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Problem beschreiben
limone schrieb:
Nur mal zu deinem Halbsatz
"wenn möglich würde ich gern auf Selbstzahlerbasis arbeiten..... ":
- Anders geht es auch gar nicht, da eine GKV-Zulassung feste Räume, sprich eine eigene Praxis erfordert!
Zu deinen anderen Fragen:
:anguished: Ich kann mir nicht vorstellen dass du dich bereits "durch das Netz" gelesen hast, eher im Netz dich zu dieser Frageseite durchgerungen.
Es ist auch gar nicht nötig das ganze Netz zu lesen, ein paar spezifische aussagekräftige Seiten würden reichen :stuck_out_tongue_winking_eye:
Zu mehr reicht gerade meine Zeit nicht, lies doch hier im Forum, da findest du GARANTIERT Antwort auf alle deine Fragen, oder wo du nachsehen kannst.
Viel Erfolg
Danke Limone für deine Antwort... Ich habe mich, soweit es meine Zeit zulässt, durch das Netz gelesen und auch spezifische Fragen an Dr. Google gestellt... Das ich mit den GKV nicht zusammen arbeiten kann, weiß ich, es hätte ja sein können das die Kassen, wenn eine Prävention welche innerhalb der Arbeitsstelle stattfindet, fördert und ich somit eine Zulassung der GKV brauche... Vielleicht hab ich es umständlich formuliert... Danke für Deine investierte Zeit
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Arana schrieb:
Für mich ist wichtig, welche Schritte ich in welcher Reihenfolge gehen sollte um meinem Ziel :Selbstständigkeit, näher zu kommen..., oder welche "Fehler" ich vermeiden kann, wenn ich im Vorfeld darauf hingewiesen werde . Wie bereits in meinem ersten Text geschrieben... Ich mache das zum ersten Mal und bin für jede Antwort dankbar.... Liebe Grüße
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. es gibt eigentlich in jeder Stadt / Landkreis Unterstützung für Menschen, die sich selbstständig machen wollen. Gründerberatung, Gründerforen, Existenzgründung sind die Stichworte, unter denen man in den Auftritten der Gemeinden suchen kann.
mfg hgb :wink:
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Arana schrieb:
Eberhard, die Idee mit den Gutscheinen werde ich mir auf jeden Fall merken... Danke dafür :blush:....
Danke Limone für deine Antwort... Ich habe mich, soweit es meine Zeit zulässt, durch das Netz gelesen und auch spezifische Fragen an Dr. Google gestellt... Das ich mit den GKV nicht zusammen arbeiten kann, weiß ich, es hätte ja sein können das die Kassen, wenn eine Prävention welche innerhalb der Arbeitsstelle stattfindet, fördert und ich somit eine Zulassung der GKV brauche... Vielleicht hab ich es umständlich formuliert... Danke für Deine investierte Zeit
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