Wir suchen aufgeweckte, innovative
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Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
Sportphysiotherapie,
Manualtherapie, DryNeedling,
CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
Neues.
Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
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Was zählt nun ? Gestern rief mich ein befreundeter Arzt an und fragte mich welche Liste den nun korrekt sei.
In der Liste des bes. Verordnungsbedarfes des gba steht der icd10code für MLD i89.0 nicht mehr drin, somit würde eine VO für MLD in das Budget des Arztes fallen. Nun gibt es eine andere Liste der KBV ,da steht I89.02 und ich glaube I89.05 drin als bes. VB. Mein Programm Theorg zeigt mir sonst immer an ob es ein langfristige HB ist oder ein bes. VB. Aber bei diesen beiden icd 10 Codes eben nicht. Ich konnte die Frage nicht beantworten.Wer weiß mehr? Danke
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Kitane schrieb:
Hallo liebe Kollegen!
Was zählt nun ? Gestern rief mich ein befreundeter Arzt an und fragte mich welche Liste den nun korrekt sei.
In der Liste des bes. Verordnungsbedarfes des gba steht der icd10code für MLD i89.0 nicht mehr drin, somit würde eine VO für MLD in das Budget des Arztes fallen. Nun gibt es eine andere Liste der KBV ,da steht I89.02 und ich glaube I89.05 drin als bes. VB. Mein Programm Theorg zeigt mir sonst immer an ob es ein langfristige HB ist oder ein bes. VB. Aber bei diesen beiden icd 10 Codes eben nicht. Ich konnte die Frage nicht beantworten.Wer weiß mehr? Danke
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Inche schrieb:
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Eine Änderungsvereinbarung zwischen KVB und GKV hat beschlossen, dass übergangsweise die ICD-10-Codes I89.02 und I89.05 für den Besonderen Verordnungsbedarf genommen werden dürfen.
Auf der Seite von "unternehmen praxis" ist dies gestern ausführlicher erklärt worden - siehe hier: Übergangsregelung für extrabudgetäre Lymphdrainage-Verordnungen : unternehmen praxis
Gruß
Nora
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Kitane schrieb:
Vielen Dank Nora, hab es mir gerade durchgelesen ist doch besser als gar nichts LG
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Nora Weber schrieb:
Da der ICD-10-Katalog überarbeitet wurde, ist die bisherige Nummer I89.0 durch eine Aufsplitterung in die Stadien I bis III mehrfach unterteilt worden. Dieser bisherige Code ist aus der Liste für den Langfristigen Heilmittelbedarf gestrichen worden und mit einem Platzhalter für Lymphödeme Stadium III versehen worden.
Eine Änderungsvereinbarung zwischen KVB und GKV hat beschlossen, dass übergangsweise die ICD-10-Codes I89.02 und I89.05 für den Besonderen Verordnungsbedarf genommen werden dürfen.
Auf der Seite von "unternehmen praxis" ist dies gestern ausführlicher erklärt worden - siehe hier: Übergangsregelung für extrabudgetäre Lymphdrainage-Verordnungen : unternehmen praxis
Gruß
Nora
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morpheus-06 schrieb:
Theorg ist da noch nicht angepasst, die Liste zum langfristigen Heilmittelbedarf wird gerade noch einmal überarbeitet. Deshalb sind die neuen ICD-10 Codes zum primären und sekundären Lymphöden Stadium III noch nicht aufgelistet und können vorübergehend als BVB geltend gemacht werden, wie Nora gut beschrieben hat.
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