Die Physio Company in Tegel sucht
umgehend eine/n neue/n
Ergotherapeuten/in vorzugsweise in
Vollzeit. Sie finden bei uns ein
junges, freundliches und
hochmotiviertes Team und gute
Möglichkeiten Ihr fachliches
Können bei uns auszuleben. Sie
arbeiten Hand in Hand mit der
Physiotherapie und der
medizinischen Fitness. Faire
Bezahlung und diverse
Weiterbildungsmöglichkeiten sind
selbstverständlich. Wir würden
uns über Ihre Bewerbung freuen.
Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
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meine Mitarbeiterin ist schwanger. Muss ich ihr aufgrund der momentanen Corona Situation als Arbeitgeber sofort ein Beschäftigungsverbot erteilen?...oder darf Sie weiterarbeiten, wenn besondere Hygienevorschriften etc eingehalten werden...oder darf sie nur Hausbesuche machen?
Vielen Dank
Alexander
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Alex* schrieb:
Hallo zusammen,
meine Mitarbeiterin ist schwanger. Muss ich ihr aufgrund der momentanen Corona Situation als Arbeitgeber sofort ein Beschäftigungsverbot erteilen?...oder darf Sie weiterarbeiten, wenn besondere Hygienevorschriften etc eingehalten werden...oder darf sie nur Hausbesuche machen?
Vielen Dank
Alexander
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elena34 schrieb:
Ist Sie geimpft? Vielleicht sogar geboostert? Wenn ihr Arzt keinen Grund für ein Beschäftigungsverbot sieht, warum soll sie nicht weiter arbeiten können. Wenn die ungeimpft ist, ist das vielleicht was anderes, dann schick sie zum arbeitsmefizinischen Dienst.
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Sonam schrieb:
weil Sie Kontakt mit vielen Patienten, besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko. Und die Maske ist eine körperliche Belastung für die Frau und das Kind. Ich glaube du musst eine n Beschäftigungsverbot aussprechen. Das Thema gab es schonmal im Forum
So habe ich es hier schon öfter gelesen, vielleicht suchst Du nochmal nach Beiträgen oder rufst den Verband an.
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pt ani schrieb:
Ich kenne die Details nicht, aber anscheinend ist es deutlich einfacher, die Kollegin in das Beschäftigunsverbot zu schicken als den Arbeitsplatz so einzurichten, dass sie noch arbeiten könnte.
So habe ich es hier schon öfter gelesen, vielleicht suchst Du nochmal nach Beiträgen oder rufst den Verband an.
lies dir das Mutterschutzgesetz in Ruhe durch, wenn du zum Schluss kommt, dass du alle Voraussetzungen erfüllen kannst mache es.
Ich persönlich würde zur Zeit keine Schwangere im Betrieb haben wollen. Die Gesundheit von Mutter und Kind geht einfach vor.
Übrigens nur Hausbesuche geht defentiv nicht, da sie nicht alleine auf dem Arbeitsplatz sein darf.
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Anke F schrieb:
Hallo
lies dir das Mutterschutzgesetz in Ruhe durch, wenn du zum Schluss kommt, dass du alle Voraussetzungen erfüllen kannst mache es.
Ich persönlich würde zur Zeit keine Schwangere im Betrieb haben wollen. Die Gesundheit von Mutter und Kind geht einfach vor.
Übrigens nur Hausbesuche geht defentiv nicht, da sie nicht alleine auf dem Arbeitsplatz sein darf.
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Ahn schrieb:
In den Arbeitsschutzrichtlinien steht dass, bei Schwangeren, die FFP2 Maske in Summe täglich nur maximal 30 Minuten getragen werden darf. Damit hat sich das Thema der Weiterbeschäftigung erledigt 😉
Die Kasse verlangt eine Gefährdungsbeurteilung und genehmigt den Berufsverbot. Formular zur Gefährdungsbeurteilung für Schwangere aus dem internet ausreichend.
Gründe
1. Erhöhter Sauerstoffbedarf
2. Wechselnde Kontakte /Patienten
3. Gefahrenstoff: Viren
Habe meine MA in der 6. SSW wegschicken müssen. Bitter aber es geht momentan nicht anders...
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massu schrieb:
Die schwangere Therapeutin (bei der Anmeldung ist es anders, da backoffice ohne Maske möglich) muss beim Gewerbeamt gemeldet werden. Die erteilen einen sofortigen Berufsverbot als Therapeutin. Die kann jedoch im backoffice Anmeldetätigkeiten machen wenn die Voraussetzungen gegeben sind: ohne Maske arbeiten, kein Kundenkontakt, Lüften.
Die Kasse verlangt eine Gefährdungsbeurteilung und genehmigt den Berufsverbot. Formular zur Gefährdungsbeurteilung für Schwangere aus dem internet ausreichend.
Gründe
1. Erhöhter Sauerstoffbedarf
2. Wechselnde Kontakte /Patienten
3. Gefahrenstoff: Viren
Habe meine MA in der 6. SSW wegschicken müssen. Bitter aber es geht momentan nicht anders...
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Dream13 schrieb:
Meine AN erhielt wegen corona sofort ein beschäftigungsverbot von der Ärztin
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