Für unsere neu eröffnete, moderne
Praxis, nur 25 Minuten vom Zentrum
Augsburgs entfernt, suchen wir dich
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Physiotherapeuten/in. Dich erwarten
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übertarifliche Bezahlung.
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den Aufbau einer erfolgreichen
Praxis!
Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
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Ich bin frisch gebackener PI und werde zwei Mitarbeiter einstellen. Um nichts zu vergessen, frage ich an dieser Stelle lieber nochmal hier nach:
Wo müssen Mitarbeiter überall angemeldet werden?
1. Therapeut mit VZ-Stelle
2. Nicht-Therapeut auf 450,- Euro - Basis für Telefon, Termine, etc. (ist schon Altersrentner - gelten hier besondere Regelungen?)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend zusammen!
Ich bin frisch gebackener PI und werde zwei Mitarbeiter einstellen. Um nichts zu vergessen, frage ich an dieser Stelle lieber nochmal hier nach:
Wo müssen Mitarbeiter überall angemeldet werden?
1. Therapeut mit VZ-Stelle
2. Nicht-Therapeut auf 450,- Euro - Basis für Telefon, Termine, etc. (ist schon Altersrentner - gelten hier besondere Regelungen?)
Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte muss eine (elektronische) Meldung beim Finanzamt (ELStAM-Verfahren via Elster oder Lohnsoftware) gemacht werden, bei der die Lohnsteuermerkmale (vormals Lohnsteuerkarte) abgerufen werden. Dazu kommt dann die Meldung zur Sozialversicherung über die Krankenkassen (elektronisch mittels SV-net oder Lohnsoftware).
Der Minijobber wird bei der Minijobzentrale angemeldet (ebenfalls elektronisch mittels SV-net oder Lohnsoftware) - die Steuer wird direkt über diese abgeführt. Der Vollrentner muss keine eigenen Rentenversicherungsbeiträge zahlen, der Arbeitgeber die 15-Prozent-Pauschale aber trotzdem. Bei Privat Versicherten entfällt die Krankenversicherungspauschale.
Der Therapeut muss zusätzlich bei den Kostenträgern angemeldet werden (für RVO und VdEK) - zuständig sind meist die gleichen Stellen wie für die Betriebsanmeldungen.
Gruß
Nora
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Eine kurze Frage jetzt noch: Die Praxis ist schon bei der BG angemeldet, müssen die Mitarbeiter noch beide gemeldet werden?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Nora für die schnelle und sehr ausführliche Hilfe!!! :thumbsdown: :blush:
Eine kurze Frage jetzt noch: Die Praxis ist schon bei der BG angemeldet, müssen die Mitarbeiter noch beide gemeldet werden?
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Normalerweise müssen die jeweiligen Beschäftigten nicht extra angemeldet werden. Wenn es aber die ersten Angestellten sind vermute ich doch, da im Meldeformular für die Praxis angefragt wird, ob Mitarbeiter beschäftigt werden. Bei größeren Änderungen soll jedenfalls eine Meldung erfolgen - also am Besten einfach dort kurz anrufen. Wie gesagt: später ist dies nicht mehr nötig, die BG wird mittlerweile auch über die Meldungen der Sozialversicherung informiert - parallel gibt es noch eine Jahresmeldung, die von der BG angefragt wird.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Als "frisch gebackener PI" brauchst du neben der Anmeldung beim Finanzamt (Steuernummer) eine Betriebsnummer (zuständig: Betriebsnummern-Service der Bundesanstalt für Arbeit, Tel. 0800-4555520, [E-Mail]) für die Meldung von Mitarbeitern. Deinen Betrieb hast du bei der Berufsgenossenschaft angemeldet?
Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte muss eine (elektronische) Meldung beim Finanzamt (ELStAM-Verfahren via Elster oder Lohnsoftware) gemacht werden, bei der die Lohnsteuermerkmale (vormals Lohnsteuerkarte) abgerufen werden. Dazu kommt dann die Meldung zur Sozialversicherung über die Krankenkassen (elektronisch mittels SV-net oder Lohnsoftware).
Der Minijobber wird bei der Minijobzentrale angemeldet (ebenfalls elektronisch mittels SV-net oder Lohnsoftware) - die Steuer wird direkt über diese abgeführt. Der Vollrentner muss keine eigenen Rentenversicherungsbeiträge zahlen, der Arbeitgeber die 15-Prozent-Pauschale aber trotzdem. Bei Privat Versicherten entfällt die Krankenversicherungspauschale.
Der Therapeut muss zusätzlich bei den Kostenträgern angemeldet werden (für RVO und VdEK) - zuständig sind meist die gleichen Stellen wie für die Betriebsanmeldungen.
Gruß
Nora
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Alexander Fischer schrieb:
Bei der Berufs Haftpflichtversicherung nicht vergessen.
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Eberhard schrieb:
Die Ausführungen meiner Kollegen sind alle richtig. Ich habe solchen Kram immer meinem Steuerberater, der natürlich auch die Lohnbuchhaltung macht, gegeben. Wenn der was falch machte, ich habe dies vertraglich so festgelegt, hätte ich ihn an den E..... .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
OK Danke erstmal! Deine Beiträge hier sind immer echt hilfreich, weiter so!! :clap:
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Minza schrieb:
Und je nach dem wo du bist, musst du alle Mitarbeiter dem Gesundheitsamt melden. In Nrw- Therapeuten mit Beglaubigter! Berufsurkunde und Personalausweis. Nicht Therapeuten nur mit Perso.
Viele Grüße
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alexander 116 schrieb:
Und wenn die Mitarbeiter eigene, abrechnungsrelevante Zertifikate haben, müssen diese natürlich auch bei den zuständigen Krankenkassen gemeldet werden.
Viele Grüße
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chris217 schrieb:
Meldung der Mitarbeiter folgt im nächsten Jahr zur nächsten Beitragsrechnung... (bei der BG)
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