Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
1) Entscheidet das Arbeitsamt über ein Tätigkeitsverbot ? Muss das nicht über ein Gutachten erst bestätigt werden?
2) Kann ich als Arbeitgeber Probleme bekommen ? ich kann nicht Wissen, ob mein geringfügig Beschäftigter ein Verbot hat, wenn er es mir nicht mitteilt?
3) Noch ein Problem ist natürlich, dass er natürlich laufende Rezepte in Behandlung hat und ich diese auch abrechnen muss. Kann mir die KK da Probleme bereiten?
4) Weiter hat dieser Mitarbeiter bei uns die KG-ZNS Fortbildung - von heute auf morgen muss ich Rezpte unterbrechen und verliere die ZNS Zulassung und zudem die ZNS-Patienten
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Maximilian Öller schrieb:
Mein langjähriger Mitarbeiter (in meiner Praxis geringfügig beschäftigt) hat mir die vergangenen Tage folgendes mitgeteilt. Seit Beginn Januar 2015 darf er die Tätigkeit als Physiotherapeut nicht mehr ausführen. Das Arbeitsamt hat ihm das schriftlich mitgeteilt. Jedoch hat er mir das erst Ende Februar gesagt, nachdem am Arbeitsamt aufgefallen ist, dass ich natürlich für Januar und auch schon Februar Gehalt auf sein Konto überwiesen habe und das Amt sein Konto geprüft hat, da er ja nicht mehr arbeiten durfte.
1) Entscheidet das Arbeitsamt über ein Tätigkeitsverbot ? Muss das nicht über ein Gutachten erst bestätigt werden?
2) Kann ich als Arbeitgeber Probleme bekommen ? ich kann nicht Wissen, ob mein geringfügig Beschäftigter ein Verbot hat, wenn er es mir nicht mitteilt?
3) Noch ein Problem ist natürlich, dass er natürlich laufende Rezepte in Behandlung hat und ich diese auch abrechnen muss. Kann mir die KK da Probleme bereiten?
4) Weiter hat dieser Mitarbeiter bei uns die KG-ZNS Fortbildung - von heute auf morgen muss ich Rezpte unterbrechen und verliere die ZNS Zulassung und zudem die ZNS-Patienten
(2) Ein Verbot von dem du nichts weißt kannst du nicht einhalten. Wurde dir keine Mitteilung "Ab 01.01.2015 dürfen Sie Ihren Mitarbeiter Max Musterknabe nicht mehr beschäftigen. Rechtsgrundlage hierfür sind..." gemacht kannst du keinen Ärger für eine amtsentscheidungswidrige Handlung bekommen. Näheres weiß der Anwalt deines Vertrauens ;)
(3) Die GKV wird natürlich versuchen dir Probleme zu machen, das scheint einziger Existenzzweck der GKVen zu sein. Aber: Den Ärger wirst du von dieser Seite nicht wegen des Angestellten der kein Angestellter hätte sein dürfen bekommen :)
(4) Damit löst sich die Frage nach der Abrechnung auf: An dem Tag an dem der Angestellte der dir die "Zulassung ZNS" bringt den Betrieb verlässt [also an genau dem Tag an dem du erfährst das du ihn nicht mehr beschäftigen darfst] verlierst du die Berechtigung "ZNS"-Verordnungen weiter zu bearbeiten. Es sind aber bis zu diesem Tag alle vertragskonform erbrachten Behandlungen zu vergüten.
(5) Du darfst selbstverständlich den bisherigen "ZNS"-Patienten empfehlen ihren Arzt zu bitten ein "KG"-Rezept auszustellen bis du wieder die Berechtigung erlangst "ZNS" anzubieten.
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Kitane schrieb:
Sehr merkwürdig, warum darf er den Beruf nicht mehr ausüben? Hast du es schriftlich?warum hat er es dir erst jetzt gesagt? Ist ja nach langen Jahren ein großer Vertrauensbruch . Nun hast du ja schon Rezept abgerechnet, die du ja gar nicht hättest abrechnen dürfen, bist du in einem Verband ? Sonst sofort mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen, eigentlich könntest du doch den MA dran kriegen, weil er es dir verschwiegen hat.gibt es da vielleicht noch andere Probleme ? Wieso war er nur geringfügig bei dir beschäftigt ,hat er noch woanders einen Job? Ist er schon älter oder krank? Berichte mal hier und viel Glück .
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Papa Alpaka schrieb:
(1) Es würde mich interessieren auf welcher Rechtsgrundlage deinem Therapeuten die Berechtigung zur Ausübung der Physiotherapie entzogen wurde (ehrlich... Berufsverbote werden i.d.R. nicht ohne Weiteres ausgesprochen...)
(2) Ein Verbot von dem du nichts weißt kannst du nicht einhalten. Wurde dir keine Mitteilung "Ab 01.01.2015 dürfen Sie Ihren Mitarbeiter Max Musterknabe nicht mehr beschäftigen. Rechtsgrundlage hierfür sind..." gemacht kannst du keinen Ärger für eine amtsentscheidungswidrige Handlung bekommen. Näheres weiß der Anwalt deines Vertrauens ;)
(3) Die GKV wird natürlich versuchen dir Probleme zu machen, das scheint einziger Existenzzweck der GKVen zu sein. Aber: Den Ärger wirst du von dieser Seite nicht wegen des Angestellten der kein Angestellter hätte sein dürfen bekommen :)
(4) Damit löst sich die Frage nach der Abrechnung auf: An dem Tag an dem der Angestellte der dir die "Zulassung ZNS" bringt den Betrieb verlässt [also an genau dem Tag an dem du erfährst das du ihn nicht mehr beschäftigen darfst] verlierst du die Berechtigung "ZNS"-Verordnungen weiter zu bearbeiten. Es sind aber bis zu diesem Tag alle vertragskonform erbrachten Behandlungen zu vergüten.
(5) Du darfst selbstverständlich den bisherigen "ZNS"-Patienten empfehlen ihren Arzt zu bitten ein "KG"-Rezept auszustellen bis du wieder die Berechtigung erlangst "ZNS" anzubieten.
Und auch, dass er selbst es dir erst fast 2 Monate später mitteilt.
Oder ist es vielleicht so, dass er seinen Hauptjob verloren hat, jetzt Arbeitslosengeld bekommt und dann natürlich alles was er über 165,- € verdient
( ist glaube ich die Grenze, bin aber nicht sicher) abgezogen wird und er deshalb nicht mehr arbeiten will?
Ich würde, wie dir schon geraten wurde, sofort einen RA einschalten. Der überprüft, was da los ist.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Das ist sehr merkwürdig. Welcher Grund sollte das sein, dass er seine Arbeit nicht mehr ausüben darf und dir als AG nichts mitgeteilt wird?
Und auch, dass er selbst es dir erst fast 2 Monate später mitteilt.
Oder ist es vielleicht so, dass er seinen Hauptjob verloren hat, jetzt Arbeitslosengeld bekommt und dann natürlich alles was er über 165,- € verdient
( ist glaube ich die Grenze, bin aber nicht sicher) abgezogen wird und er deshalb nicht mehr arbeiten will?
Ich würde, wie dir schon geraten wurde, sofort einen RA einschalten. Der überprüft, was da los ist.
Gruß Britt
Lass Dir das Schreiben einfach mal Zeigen und Du wirst Klarheit haben.
Schönes Wochenende
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Holzwurm schrieb:
Ich glaube auch, dass es sich eher um ein Verbot der grundsätzlichen Ausübung eines geringfügigen Arbeitsverhältnisses handelt (. Die Physiotherapie ist dabei sicher unerheblich) . Sicherlich bezieht er vom Arbeitsamt irgendwelche Leistungen die nicht mit dem Zusatzverdienst zusammenpassen und ggf. zum Abzug oder zur Streichung dieser führen würde.
Lass Dir das Schreiben einfach mal Zeigen und Du wirst Klarheit haben.
Schönes Wochenende
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Martin Nedela schrieb:
Weil er zu viel verdient hat...er hat vom Amt Leistungen bezogen...eine Festanstellung würde hier weiterhelfen
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Wie kannst du die Zns- Zulassung verlieren? Er kann ja nie die fachliche Leitung als geringfühgig Beschäftigter gehabt haben .
Sorry - aber in diesem Fall ist Dein Name absolut korrekt .... :smile:
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die neue schrieb:
Nullahnung schrieb am 7.3.15 19:59:
Wie kannst du die Zns- Zulassung verlieren? Er kann ja nie die fachliche Leitung als geringfühgig Beschäftigter gehabt haben .
Sorry - aber in diesem Fall ist Dein Name absolut korrekt .... :smile:
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Nullahnung schrieb:
Wie kannst du die Zns- Zulassung verlieren? Er kann ja nie die fachliche Leitung als geringfühgig Beschäftigter gehabt haben .
Sollte dieser Mitarbeiter der Einzige sein, der das ZNS-Zertifikat hat, dürfen ZNS- Behandlungen ab dem Tag, an dem er nicht mehr bei Dir beschäftigt ist, nicht mehr durchgeführt werden, da die ZNS-Zulassung ab dem Tag erlischt
Alle Behandlungen, die Dein Mitarbeiter durchgeführt hat, kannst Du abrechnen, da er sie ja erbracht hat, als er noch bei Dir arbeitete, also die ZNS-Zulassung noch vorhanden war
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die neue schrieb:
ich gehe davon aus, daß er Geld vom Arbeitsamt bekommt und deswegen nur (ich glaube) 165,- € monatlich dazuverdienen darf, da ihm sonst seine Bezüge gekürzt werden.
Sollte dieser Mitarbeiter der Einzige sein, der das ZNS-Zertifikat hat, dürfen ZNS- Behandlungen ab dem Tag, an dem er nicht mehr bei Dir beschäftigt ist, nicht mehr durchgeführt werden, da die ZNS-Zulassung ab dem Tag erlischt
Alle Behandlungen, die Dein Mitarbeiter durchgeführt hat, kannst Du abrechnen, da er sie ja erbracht hat, als er noch bei Dir arbeitete, also die ZNS-Zulassung noch vorhanden war
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