Therapie und Training
in einer außergewöhnlichen Praxis
Exklusive Einrichtung, harmonische
Farbgestaltung
und Wohlfühl - Atmosphäre - das
möchten
wir Ihnen anbieten!
Auf über 300m2 Praxisfläche
stehen moderne großzügige, im
Sommer vollklimatisierte
Behandlungsräume und eine ca. 80
m2 große MTT-Fläche, mit
computergestützten Frei medical
Faktum Therapiegeräten , zur
Verfügung.
Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
auch später, für unsere Praxis
mit zur Zeit 7 Physiother...
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Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
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aktuell arbeite ich alleine in meiner Praxis und bin auf der Suche nach Mitarbeitern. In meinem Bekanntenkreis gibt es nun eine Physiotherapeutin, die in ihrem Hauptjob nicht mehr physiotherapeutisch tätig ist und gerne wieder bei Bedarf bei mir in der Praxis aushelfen möchte. Der Hauptarbeitgeber ist damit einverstanden.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie das Ganze in der Praxis umsetzbar ist. Die Dame würde bei Bedarf unregelmäßig bei mir arbeiten und phasenweise, auch gar nicht. Wir beide möchten aktuell keinen festgelegten Arbeitsvertrag mit xy Wochenstunden abschließen.
In meiner Vorstellung vereinbaren wir entweder einen festen Stundensatz oder rechnen einen festgelegten Prozentsatz für die Behandlungen oder pro Verordnung ab. Wie würde ein entsprechender Arbeitsvertrag "auf Abruf" bzw. nach Absprache aussehen? Gibt es Schwierigkeiten bei der Mitarbeiter Anmeldung bezüglich der Abrechnung? Hat jemand von euch Erfahrungen mit diesem Modell?
Ich freue mich über Rückmeldungen!
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yalina schrieb:
Hallo zusammen,
aktuell arbeite ich alleine in meiner Praxis und bin auf der Suche nach Mitarbeitern. In meinem Bekanntenkreis gibt es nun eine Physiotherapeutin, die in ihrem Hauptjob nicht mehr physiotherapeutisch tätig ist und gerne wieder bei Bedarf bei mir in der Praxis aushelfen möchte. Der Hauptarbeitgeber ist damit einverstanden.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie das Ganze in der Praxis umsetzbar ist. Die Dame würde bei Bedarf unregelmäßig bei mir arbeiten und phasenweise, auch gar nicht. Wir beide möchten aktuell keinen festgelegten Arbeitsvertrag mit xy Wochenstunden abschließen.
In meiner Vorstellung vereinbaren wir entweder einen festen Stundensatz oder rechnen einen festgelegten Prozentsatz für die Behandlungen oder pro Verordnung ab. Wie würde ein entsprechender Arbeitsvertrag "auf Abruf" bzw. nach Absprache aussehen? Gibt es Schwierigkeiten bei der Mitarbeiter Anmeldung bezüglich der Abrechnung? Hat jemand von euch Erfahrungen mit diesem Modell?
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Leni C. schrieb:
Wenn du jemanden suchst um mehr Patienten einen Termin anzubieten eignet sich ein Abrufmodell meiner Meinung nach nicht . Dann kannst du nicht planen .Wenn du jemanden haben willst der es dir ermöglicht mehr Freizeit zu haben kann man das machen . Dann würde ich denjenigen auf Stundenbasis anstellen , durchgehend als Minijobber . Bis 450 € ist es dann egal , ob er mal 200 € oder 400 € hat .
Ich würde monatlich/ immer 4Wochen planen. Sie sagt dir wann und wieviel sie arbeiten möchte und du hast immer 4 Wochen Zeit ihren Plan zu füllen.
Wichtig wäre mir, dass sie auch zuverlässig kommt wenn sie eingetragen ist!
Da habe ich auch kein Problem, wenn sie 7 Wochen Pause macht , oder wechselnde Tage haben möchte. Und die Anmeldung wäre auf 450,00 Da kann sie auch mal mehr, mal weniger arbeiten.
Ich zahle meinen Minijobbers zwischen 25€ und 27€ (Bobath und MT)
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massu schrieb:
Ein bißchen Planung brauchst du, denn die Patienten müssen ja auch eingetragen werden.
Ich würde monatlich/ immer 4Wochen planen. Sie sagt dir wann und wieviel sie arbeiten möchte und du hast immer 4 Wochen Zeit ihren Plan zu füllen.
Wichtig wäre mir, dass sie auch zuverlässig kommt wenn sie eingetragen ist!
Da habe ich auch kein Problem, wenn sie 7 Wochen Pause macht , oder wechselnde Tage haben möchte. Und die Anmeldung wäre auf 450,00 Da kann sie auch mal mehr, mal weniger arbeiten.
Ich zahle meinen Minijobbers zwischen 25€ und 27€ (Bobath und MT)
Arbeit auf Abruf ist so eine Sache! Ich habe das auch einmal mitgemacht, aber da gibt es ganz spezielle Anforderungen. So muß z. B. vertraglich dem Mitarbeiter auf Abruf eine gewisse Anzahl Stunden garantiert und vergütet werden - auch wenn es nichts zu tun gibt. Und ganz selbstverständlich muß der Stundennachweis tagesaktuell geführt werden!
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yalina schrieb:
Die Info mit der garantierten Vergütung ist sehr hilfreich, vielen Dank.
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Ligamentum schrieb:
Hallo zusammen,
Arbeit auf Abruf ist so eine Sache! Ich habe das auch einmal mitgemacht, aber da gibt es ganz spezielle Anforderungen. So muß z. B. vertraglich dem Mitarbeiter auf Abruf eine gewisse Anzahl Stunden garantiert und vergütet werden - auch wenn es nichts zu tun gibt. Und ganz selbstverständlich muß der Stundennachweis tagesaktuell geführt werden!
Die Dame und ich sind auf einen Fachbereich spezialisiert, der in seiner Gesamtheit einen kleinen Bereich innerhalb der Physiotherapie ausmacht. Durch ihren Hauptjob hat sie Kontakt zu einem Teil dieses Patientenstammes und möchte ihnen eine Behandlung ermöglichen, wenn meine Kapazitäten gerade erschöpft sind. Es beschränkt sich also nur auf eine kleine Anzahl an Patienten. Es wird nur auf Anfrage hin geplant und betrifft auch nur dieses Spezialgebiet. Eine feste Stundenanzahl pauschal im vorwege zu planen ist daher nicht möglich.
Ich hoffe auf ein Modell, welches uns ermöglicht die Stunden abzurechen, die sie tatsächlich bei mir erbringt.
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
... dann wäre für mich ein Arbeit auf 450,00 € das sinnvollste so und so viele Std für ausgemachten Stundenlohn
MfG
JürgenK ;)
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yalina schrieb:
Vielleicht ist es hilfreich wenn ich es etwas genauer ausführe:
Die Dame und ich sind auf einen Fachbereich spezialisiert, der in seiner Gesamtheit einen kleinen Bereich innerhalb der Physiotherapie ausmacht. Durch ihren Hauptjob hat sie Kontakt zu einem Teil dieses Patientenstammes und möchte ihnen eine Behandlung ermöglichen, wenn meine Kapazitäten gerade erschöpft sind. Es beschränkt sich also nur auf eine kleine Anzahl an Patienten. Es wird nur auf Anfrage hin geplant und betrifft auch nur dieses Spezialgebiet. Eine feste Stundenanzahl pauschal im vorwege zu planen ist daher nicht möglich.
Ich hoffe auf ein Modell, welches uns ermöglicht die Stunden abzurechen, die sie tatsächlich bei mir erbringt.
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doreens schrieb:
Da würde ich dir ein Provisionsmodell vorschlagen. Das geht auch über eine Anstellung. Dann muss ein Mindeststundenlohn garantiert sein, der Rest auf variabler Vergütung. So bleibt ihr flexibel.
a) Stundenlöhner wird das Arbeitsentgelt nach den tatsächlich gearbeiteten Stunden abgerechnet. Auch die Vergütung an den Urlaubs- und Feiertagen erfolgt stundenweise.
b) Monatslöhner erhalten einen vereinbarten Betrag für einen ganzen Monat, unabhängig von der Länge des Monats sowie der Anzahl an Sonn- und Feiertagen. Die Auszahlung erfolgt in allen Fällen in der Regel monatlich.
Vergütung beim Minijob: Stundenlohn oder Monatslohn - Die Minijob-Zentrale
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„Im Gesetz* ist festgehalten, dass bei nicht vorhandenen Angaben über eine wöchentliche Arbeitszeit gilt: Der Arbeitnehmer wird beim Minijob für mindestens 10 Stunden in der Woche beschäftigt. Erfolgte keine Einigung hinsichtlich der täglichen Arbeitszeit, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Mitarbeiter für jeweils drei zusammenhängende Stunden zu beschäftigen und hierfür eine angemessene Vergütung zu zahlen.
Ebenfalls gibt es Regeln bezüglich der Arbeitsorganisation beim Arbeitsvertrag auf Stundenbasis. Vom Angestellten kann nur verlangt werden zu arbeiten, wenn dieser spätestens vier Tage vor dem geplanten Arbeitseinsatz hierüber informiert wird."
* „Arbeit auf Abruf“ nach § 12 des Teilzeit– und Befristungsgesetzes (TzBfG)
Arbeitsvertrag: Minijob auf Stundenbasis | Arbeitsrecht 2022
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mark760 schrieb:
Nicht so ganz.
„Im Gesetz* ist festgehalten, dass bei nicht vorhandenen Angaben über eine wöchentliche Arbeitszeit gilt: Der Arbeitnehmer wird beim Minijob für mindestens 10 Stunden in der Woche beschäftigt. Erfolgte keine Einigung hinsichtlich der täglichen Arbeitszeit, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Mitarbeiter für jeweils drei zusammenhängende Stunden zu beschäftigen und hierfür eine angemessene Vergütung zu zahlen.
Ebenfalls gibt es Regeln bezüglich der Arbeitsorganisation beim Arbeitsvertrag auf Stundenbasis. Vom Angestellten kann nur verlangt werden zu arbeiten, wenn dieser spätestens vier Tage vor dem geplanten Arbeitseinsatz hierüber informiert wird."
* „Arbeit auf Abruf“ nach § 12 des Teilzeit– und Befristungsgesetzes (TzBfG)
Arbeitsvertrag: Minijob auf Stundenbasis | Arbeitsrecht 2022
„Arbeitsrechtlicher Hintergrund des Verfahrens ist der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, der auch im Verhältnis von voll- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern gilt. Gem. § 4 Abs. 1 S. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigten."
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Minijobber hat Anspruch auf gleichen Stundenlohn wie Vollzeitkraft
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mark760 schrieb:
Noch etwas zum Lohn.
„Arbeitsrechtlicher Hintergrund des Verfahrens ist der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, der auch im Verhältnis von voll- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern gilt. Gem. § 4 Abs. 1 S. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigten."
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Minijobber hat Anspruch auf gleichen Stundenlohn wie Vollzeitkraft
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massu schrieb:
Bei Minijobber hast du 2 Möglichkeiten:
a) Stundenlöhner wird das Arbeitsentgelt nach den tatsächlich gearbeiteten Stunden abgerechnet. Auch die Vergütung an den Urlaubs- und Feiertagen erfolgt stundenweise.
b) Monatslöhner erhalten einen vereinbarten Betrag für einen ganzen Monat, unabhängig von der Länge des Monats sowie der Anzahl an Sonn- und Feiertagen. Die Auszahlung erfolgt in allen Fällen in der Regel monatlich.
Vergütung beim Minijob: Stundenlohn oder Monatslohn - Die Minijob-Zentrale
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