Die Aufgabenbereiche:
- Vielfältige
Behandlungsmöglichkeiten: Ob in
unseren top ausgestatteten
Therapieräumen, im großzügigen
Gymnastikraum oder an unseren
modernen medizinischen
Fitnessgeräten – du hast alle
Möglichkeiten, deine Patienten
optimal zu betreuen und es digital
auf Tablets festzuhalten.
- Kurse geben: Hast du Lust, deine
Leidenschaft für Bewegung mit
anderen zu teilen? Bei uns kannst
du eigenständig Kurse leiten und
dein Fachwissen weitergeben.
- Betreuung im mediz...
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Behandlungsmöglichkeiten: Ob in
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Therapieräumen, im großzügigen
Gymnastikraum oder an unseren
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Fitnessgeräten – du hast alle
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habe mal eine Frage. Wer weiß wie viele Theapieeinheiten eine Praxisinhaberin in der Praxis anwesend sein muss, ohne die Leitung abzugeben.
Frage aus zwei Gründen:
1. Wenn Praxisinhaberin schwanger ist?
2. Wenn Praxisinhaberin in Einrichtungen aktiv ist.
Und noch eine weitere Frage. Kann eine Praxis Halbtags laufen? Sprich VM andere Einnahmequelle als NM?
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Anke208 schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
habe mal eine Frage. Wer weiß wie viele Theapieeinheiten eine Praxisinhaberin in der Praxis anwesend sein muss, ohne die Leitung abzugeben.
Frage aus zwei Gründen:
1. Wenn Praxisinhaberin schwanger ist?
2. Wenn Praxisinhaberin in Einrichtungen aktiv ist.
Und noch eine weitere Frage. Kann eine Praxis Halbtags laufen? Sprich VM andere Einnahmequelle als NM?
Zu Frage 2) ...in Einrichtungen aktiv ist. Was heißt das? Im Hausbesuch, angestellt?
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Siehe Rahmenvertrag mit dem VdEK
Der Zugelassene/ fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in der Praxis/Einrichtung zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen in seiner Praxis sicherzustellen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten von Krankheit, Urlaub oder beruflicher Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.
Der Zugelassene/fachliche Leiter kann bis zur Dauer von sechs Monaten bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung sowie bei Schwangerschaft/ Mutterschaft entsprechend der Dauer des Mutterschutzes/der Elternzeit nach dem Mutterschutzgesetz- Bundeserziehungsgeldgesetz oder entsprechenden ergänzenden Regelungen in einzelnen Bundesländern in seiner Praxis vertreten werden. Der Vertreter muss persönlich die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Ausbildung und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung) erfüllen.
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Tempelritter schrieb:
Besetzt mit? Das stimmt nur wenn keine weiteren AN beschäftigt werden.
Siehe Rahmenvertrag mit dem VdEK
Der Zugelassene/ fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in der Praxis/Einrichtung zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen in seiner Praxis sicherzustellen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten von Krankheit, Urlaub oder beruflicher Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.
Der Zugelassene/fachliche Leiter kann bis zur Dauer von sechs Monaten bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung sowie bei Schwangerschaft/ Mutterschaft entsprechend der Dauer des Mutterschutzes/der Elternzeit nach dem Mutterschutzgesetz- Bundeserziehungsgeldgesetz oder entsprechenden ergänzenden Regelungen in einzelnen Bundesländern in seiner Praxis vertreten werden. Der Vertreter muss persönlich die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Ausbildung und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung) erfüllen.
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Anke208 schrieb:
Zu Frage 2....ich meine z.B. als Lehrlogopädin in einer Fachschule oder mit einem Kooperationsvertrag in einem KH
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Anke208 schrieb:
Muss man den Vertreter bei den Krankenkassen melden?
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Andrea Platzer schrieb:
In Bayern sind es nach meinem Wissensstand 30 Wochenstunden die eine Praxis geöffnet sein muss, besetzt mit Inhaber, fachlicher Leitung oder einer Aufteilung zwischen diesen beiden.
Zu Frage 2) ...in Einrichtungen aktiv ist. Was heißt das? Im Hausbesuch, angestellt?
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