Die Klinik Höhenried als große
Rehabilitationseinrichtung in
malerischer Lage direkt am
Starnberger See, ausgezeichnet als
Focus Top Rehaklinik und nominiert
als Bester Arbeitgeber
„Gesundheit und Soziales 2025“
(GPTW) sucht Sie zur Verstärkung
unseres Teams zum 01.06.2026
vorerst befristet in Teilzeit.
Ihr Profil:
Abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut und/oder Sport- und
Gymnastiklehrer
Erfahrung in der medizinischen
Trainingstherapie
Erfahrung in der Durchführung
be...
Rehabilitationseinrichtung in
malerischer Lage direkt am
Starnberger See, ausgezeichnet als
Focus Top Rehaklinik und nominiert
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„Gesundheit und Soziales 2025“
(GPTW) sucht Sie zur Verstärkung
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Erfahrung in der medizinischen
Trainingstherapie
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Joop schrieb:
Hat jemand, die unterhalb der Minijobgrenze verdient weniger Rechte? Wäre mir neu.
Häufige Fragen zum Thema Mutterschaft - Wie melde ich der Minijob-Zentrale, dass eine Minijobberin schwanger ist? - Minijob-Ze
und
Schwangerschaft und Elternzeit: Das gilt im Minijob - Minijob Magazin
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
3 Sekunden Google.
Häufige Fragen zum Thema Mutterschaft - Wie melde ich der Minijob-Zentrale, dass eine Minijobberin schwanger ist? - Minijob-Ze
und
Schwangerschaft und Elternzeit: Das gilt im Minijob - Minijob Magazin
Deine MA wird dir eine Schwangerschaftsbestätigung geben. Hier steht der vorauss. letzter Arbeitstag und Entbindungstermin.
Als aller erstes solltest du sie beim Gewerbeamt melden. Dafür brauchst du den Gefährdungsbogen, den du mit ihr ausfüllst.
Will deine MA vor dem Mutterschutz gehen, lohnt es sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Das Gehalt wird dann über die Umlage bezahlt.
In der Zeit bis zum Ende des Muschu hat sie Anspruch auf den anfallenden Urlaub.
Mit Ende des Muschu sollte sie dir mitteilen, wie sie Elternzeit nehmen will.
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massu schrieb:
Hast du eine schwangere MA, dann ist erstmals egal wie viel Stunden sie arbeitet. Alle Schwangere haben die gleichen Rechte.
Deine MA wird dir eine Schwangerschaftsbestätigung geben. Hier steht der vorauss. letzter Arbeitstag und Entbindungstermin.
Als aller erstes solltest du sie beim Gewerbeamt melden. Dafür brauchst du den Gefährdungsbogen, den du mit ihr ausfüllst.
Will deine MA vor dem Mutterschutz gehen, lohnt es sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Das Gehalt wird dann über die Umlage bezahlt.
In der Zeit bis zum Ende des Muschu hat sie Anspruch auf den anfallenden Urlaub.
Mit Ende des Muschu sollte sie dir mitteilen, wie sie Elternzeit nehmen will.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Joop meine Frage war völlig neutral gestellt. Immer wieder toll was in Fragen reininterpretiert werden..und sinnlose Antworten kommen..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@massu vielen Dank für deine Antwort..hilft mir schon weiter..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke für die Info..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@massu kann es sein, dass du anstatt Gewerbeamt, Gesundheitsamt gemeint hast?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Nein, Schwangeren müssen immer beim Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe eine Minijobberin die schwanger ist. Kann mir jemand mitteilen, was zu beachten ist...wie z.B bei Ausfall vor der Geburt..besteht die Lohnfortzahlung bis zu 6 Wo? Wie ist es nach der Geburt und in Elternzeit mit der Lohnfortzahlung?
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