Für unsere
Physiotherapie/Spiraldynamik-Praxis
suchen wir ab dem 01.04.2025 -
oder auch später - eine
Physiotherapeutin in Voll- oder
Teilzeit; d.h. 12 - 35
Wochenstunden wären
wünschenswert.
Was treibt uns an:
Am WICHTIGSTEN: Humor und das Leben
nicht zu ernst nehmen;
Wer wir sind - und was wir so
machen:
Eine funktionell arbeitende Praxis
mit dem Schwerpunkt
Spiraldynamik (Lizenz-Praxis).
Genau so kommen aber auch alle
anderen
sinnvollen Konzepte/Ideen zum
Einsatz - ganz
na...
Physiotherapie/Spiraldynamik-Praxis
suchen wir ab dem 01.04.2025 -
oder auch später - eine
Physiotherapeutin in Voll- oder
Teilzeit; d.h. 12 - 35
Wochenstunden wären
wünschenswert.
Was treibt uns an:
Am WICHTIGSTEN: Humor und das Leben
nicht zu ernst nehmen;
Wer wir sind - und was wir so
machen:
Eine funktionell arbeitende Praxis
mit dem Schwerpunkt
Spiraldynamik (Lizenz-Praxis).
Genau so kommen aber auch alle
anderen
sinnvollen Konzepte/Ideen zum
Einsatz - ganz
na...
ich bin gerade etwas verwirrt. Müssen wir unsere MA, die Reinigungskraft, die Rezi Kraft Stundenzettel schreiben lassen, damit wir den Mindestlohn (keine Sorge alle liegen weit drüber) nachweisen können?
Kann mich jemand aufklären?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle,
ich bin gerade etwas verwirrt. Müssen wir unsere MA, die Reinigungskraft, die Rezi Kraft Stundenzettel schreiben lassen, damit wir den Mindestlohn (keine Sorge alle liegen weit drüber) nachweisen können?
Kann mich jemand aufklären?
Vielen Dank für eure Hilfe!
ja!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mocca schrieb:
hallo AT,
ja!
Gruß Britt
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
Aha... Also ich kann aus der Frage nicht erkennen, ob es hier um geringfügig Beschäftigte geht. Deshalb kann Deine Antwort falsch sein!!! :point_up:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Britt schrieb:
Ja, seit Januar 2015 ist der Stundenzettel Pflicht.
Gruß Britt
ich habe das Mindestlohngesetz gelesen und das Gesetz gegen Schwarzarbeit. Hier ist nur von bestimmten Branchen die Rede wie z.B. Reinigungsfirmen. In den Gesetzen finde ich auch nur Regelungen zu Minijobs, nicht aber zu Midi Jobs.
Also nochmal meine Frage, auch wenn sie total doof ist:
Müssen meine MA, alle in Vollzeit mit bezahlten Überstunden, die Entlohnung steht im Arbeitsvertrag ( Höhe etc) Stundenzettel schreiben, oder reicht die monatliche Stundenabrechnung, die ich für jeden Wochentag/ Woche/ Monat aufführe und dem MA zur Unterschrift vorlege?
Muss die Reinigungskraft auch bei einem Midijob einen Stundenzettel schreiben?
Ich steig gerade nicht durch.......
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
canna41 schrieb:
Hallo. Habe genau das gleiche Problem. Meine Reinigungkraft hat einen festen Arbeitsvertrag, mit festgelegten Arbeitstagen, Arbeitszeiten und Arbeitsaufträgen. Der Urlaub ist vertraglich geregelt und sie erhält ein Gehalt. Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater sind diese Zettel nur für Aushilfen gedacht, die also unregelmäßig arbeiten und vielleicht sogar noch unterschiedliche Tätigkeiten ausführen. Du musst bei solchen Aushilfen nur darauf achten, dass der Mindestlohn eingehalten wird, wobei bei Gehältern nicht mehr nach 4,33 Wochen berechnet wird sondern um auf der sicheren Seite zu sein die maximalen Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche) von 23 Tagen z. B. im August zugrunde gelegt werden. Liegst Du unter dem Lohn musst Du entweder aufstocken oder die Zeiten kürzen. Soweit ich weiss müssen jetzt die Aushilfen auch Weihnachtsgeld bekommen wenn die Festangestellten dies auch erhalten. Kenne ich so aus einer befreundeten Apotheke. Ich in meinem Fall muss die Zettel nicht ausfüllen und Du sicherlich auch nicht wenn Du die genannten Kriterien erfüllst . Wenn dadurch eine Änderung des Arbeitsvertrages zustande kommt muss dieser zum 01.01.2015 greifen.
vielen Dank!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo canna41,
vielen Dank!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
Ist Deine Reinigungskraft geringfügig Beschäftigte? Wenn ja, dann Steuerberater feuern und § 17 MiLoG lesen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle,
ich habe das Mindestlohngesetz gelesen und das Gesetz gegen Schwarzarbeit. Hier ist nur von bestimmten Branchen die Rede wie z.B. Reinigungsfirmen. In den Gesetzen finde ich auch nur Regelungen zu Minijobs, nicht aber zu Midi Jobs.
Also nochmal meine Frage, auch wenn sie total doof ist:
Müssen meine MA, alle in Vollzeit mit bezahlten Überstunden, die Entlohnung steht im Arbeitsvertrag ( Höhe etc) Stundenzettel schreiben, oder reicht die monatliche Stundenabrechnung, die ich für jeden Wochentag/ Woche/ Monat aufführe und dem MA zur Unterschrift vorlege?
Muss die Reinigungskraft auch bei einem Midijob einen Stundenzettel schreiben?
Ich steig gerade nicht durch.......
Mein Profilbild bearbeiten