ich bin gerade etwas verwirrt. Müssen wir unsere MA, die Reinigungskraft, die Rezi Kraft Stundenzettel schreiben lassen, damit wir den Mindestlohn (keine Sorge alle liegen weit drüber) nachweisen können?
Kann mich jemand aufklären?
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Hallo an alle,
ich bin gerade etwas verwirrt. Müssen wir unsere MA, die Reinigungskraft, die Rezi Kraft Stundenzettel schreiben lassen, damit wir den Mindestlohn (keine Sorge alle liegen weit drüber) nachweisen können?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle,
ich bin gerade etwas verwirrt. Müssen wir unsere MA, die Reinigungskraft, die Rezi Kraft Stundenzettel schreiben lassen, damit wir den Mindestlohn (keine Sorge alle liegen weit drüber) nachweisen können?
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ich habe das Mindestlohngesetz gelesen und das Gesetz gegen Schwarzarbeit. Hier ist nur von bestimmten Branchen die Rede wie z.B. Reinigungsfirmen. In den Gesetzen finde ich auch nur Regelungen zu Minijobs, nicht aber zu Midi Jobs.
Also nochmal meine Frage, auch wenn sie total doof ist:
Müssen meine MA, alle in Vollzeit mit bezahlten Überstunden, die Entlohnung steht im Arbeitsvertrag ( Höhe etc) Stundenzettel schreiben, oder reicht die monatliche Stundenabrechnung, die ich für jeden Wochentag/ Woche/ Monat aufführe und dem MA zur Unterschrift vorlege?
Muss die Reinigungskraft auch bei einem Midijob einen Stundenzettel schreiben?
Ich steig gerade nicht durch.......
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Hallo an alle,
ich habe das Mindestlohngesetz gelesen und das Gesetz gegen Schwarzarbeit. Hier ist nur von bestimmten Branchen die Rede wie z.B. Reinigungsfirmen. In den Gesetzen finde ich auch nur Regelungen zu Minijobs, nicht aber zu Midi Jobs.
Also nochmal meine Frage, auch wenn sie total doof ist:
Müssen meine MA, alle in Vollzeit mit bezahlten Überstunden, die Entlohnung steht im Arbeitsvertrag ( Höhe etc) Stundenzettel schreiben, oder reicht die monatliche Stundenabrechnung, die ich für jeden Wochentag/ Woche/ Monat aufführe und dem MA zur Unterschrift vorlege?
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Hallo. Habe genau das gleiche Problem. Meine Reinigungkraft hat einen festen Arbeitsvertrag, mit festgelegten Arbeitstagen, Arbeitszeiten und Arbeitsaufträgen. Der Urlaub ist vertraglich geregelt und sie erhält ein Gehalt. Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater sind diese Zettel nur für Aushilfen gedacht, die also unregelmäßig arbeiten und vielleicht sogar noch unterschiedliche Tätigkeiten ausführen. Du musst bei solchen Aushilfen nur darauf achten, dass der Mindestlohn eingehalten wird, wobei bei Gehältern nicht mehr nach 4,33 Wochen berechnet wird sondern um auf der sicheren Seite zu sein die maximalen Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche) von 23 Tagen z. B. im August zugrunde gelegt werden. Liegst Du unter dem Lohn musst Du entweder aufstocken oder die Zeiten kürzen. Soweit ich weiss müssen jetzt die Aushilfen auch Weihnachtsgeld bekommen wenn die Festangestellten dies auch erhalten. Kenne ich so aus einer befreundeten Apotheke. Ich in meinem Fall muss die Zettel nicht ausfüllen und Du sicherlich auch nicht wenn Du die genannten Kriterien erfüllst . Wenn dadurch eine Änderung des Arbeitsvertrages zustande kommt muss dieser zum 01.01.2015 greifen.
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Hallo. Habe genau das gleiche Problem. Meine Reinigungkraft hat einen festen Arbeitsvertrag, mit festgelegten Arbeitstagen, Arbeitszeiten und Arbeitsaufträgen. Der Urlaub ist vertraglich geregelt und sie erhält ein Gehalt. Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater sind diese Zettel nur für Aushilfen gedacht, die also unregelmäßig arbeiten und vielleicht sogar noch unterschiedliche Tätigkeiten ausführen. Du musst bei solchen Aushilfen nur darauf achten, dass der Mindestlohn eingehalten wird, wobei bei Gehältern nicht mehr nach 4,33 Wochen berechnet wird sondern um auf der sicheren Seite zu sein die maximalen Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche) von 23 Tagen z. B. im August zugrunde gelegt werden. Liegst Du unter dem Lohn musst Du entweder aufstocken oder die Zeiten kürzen. Soweit ich weiss müssen jetzt die Aushilfen auch Weihnachtsgeld bekommen wenn die Festangestellten dies auch erhalten. Kenne ich so aus einer befreundeten Apotheke. Ich in meinem Fall muss die Zettel nicht ausfüllen und Du sicherlich auch nicht wenn Du die genannten Kriterien erfüllst . Wenn dadurch eine Änderung des Arbeitsvertrages zustande kommt muss dieser zum 01.01.2015 greifen.
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canna41 schrieb:
Hallo. Habe genau das gleiche Problem. Meine Reinigungkraft hat einen festen Arbeitsvertrag, mit festgelegten Arbeitstagen, Arbeitszeiten und Arbeitsaufträgen. Der Urlaub ist vertraglich geregelt und sie erhält ein Gehalt. Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater sind diese Zettel nur für Aushilfen gedacht, die also unregelmäßig arbeiten und vielleicht sogar noch unterschiedliche Tätigkeiten ausführen. Du musst bei solchen Aushilfen nur darauf achten, dass der Mindestlohn eingehalten wird, wobei bei Gehältern nicht mehr nach 4,33 Wochen berechnet wird sondern um auf der sicheren Seite zu sein die maximalen Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche) von 23 Tagen z. B. im August zugrunde gelegt werden. Liegst Du unter dem Lohn musst Du entweder aufstocken oder die Zeiten kürzen. Soweit ich weiss müssen jetzt die Aushilfen auch Weihnachtsgeld bekommen wenn die Festangestellten dies auch erhalten. Kenne ich so aus einer befreundeten Apotheke. Ich in meinem Fall muss die Zettel nicht ausfüllen und Du sicherlich auch nicht wenn Du die genannten Kriterien erfüllst . Wenn dadurch eine Änderung des Arbeitsvertrages zustande kommt muss dieser zum 01.01.2015 greifen.
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Ist Deine Reinigungskraft geringfügig Beschäftigte? Wenn ja, dann Steuerberater feuern und § 17 MiLoG lesen.
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Ist Deine Reinigungskraft geringfügig Beschäftigte? Wenn ja, dann Steuerberater feuern und § 17 MiLoG lesen.
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Wonderwoman schrieb:
Ist Deine Reinigungskraft geringfügig Beschäftigte? Wenn ja, dann Steuerberater feuern und § 17 MiLoG lesen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle,
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Also nochmal meine Frage, auch wenn sie total doof ist:
Müssen meine MA, alle in Vollzeit mit bezahlten Überstunden, die Entlohnung steht im Arbeitsvertrag ( Höhe etc) Stundenzettel schreiben, oder reicht die monatliche Stundenabrechnung, die ich für jeden Wochentag/ Woche/ Monat aufführe und dem MA zur Unterschrift vorlege?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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mocca schrieb:
hallo AT,
ja!
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Wonderwoman schrieb:
Aha... Also ich kann aus der Frage nicht erkennen, ob es hier um geringfügig Beschäftigte geht. Deshalb kann Deine Antwort falsch sein!!! :point_up:
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Britt schrieb:
Ja, seit Januar 2015 ist der Stundenzettel Pflicht.
Gruß Britt
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canna41 schrieb:
Hallo. Habe genau das gleiche Problem. Meine Reinigungkraft hat einen festen Arbeitsvertrag, mit festgelegten Arbeitstagen, Arbeitszeiten und Arbeitsaufträgen. Der Urlaub ist vertraglich geregelt und sie erhält ein Gehalt. Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater sind diese Zettel nur für Aushilfen gedacht, die also unregelmäßig arbeiten und vielleicht sogar noch unterschiedliche Tätigkeiten ausführen. Du musst bei solchen Aushilfen nur darauf achten, dass der Mindestlohn eingehalten wird, wobei bei Gehältern nicht mehr nach 4,33 Wochen berechnet wird sondern um auf der sicheren Seite zu sein die maximalen Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche) von 23 Tagen z. B. im August zugrunde gelegt werden. Liegst Du unter dem Lohn musst Du entweder aufstocken oder die Zeiten kürzen. Soweit ich weiss müssen jetzt die Aushilfen auch Weihnachtsgeld bekommen wenn die Festangestellten dies auch erhalten. Kenne ich so aus einer befreundeten Apotheke. Ich in meinem Fall muss die Zettel nicht ausfüllen und Du sicherlich auch nicht wenn Du die genannten Kriterien erfüllst . Wenn dadurch eine Änderung des Arbeitsvertrages zustande kommt muss dieser zum 01.01.2015 greifen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo canna41,
vielen Dank!
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Wonderwoman schrieb:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle,
ich habe das Mindestlohngesetz gelesen und das Gesetz gegen Schwarzarbeit. Hier ist nur von bestimmten Branchen die Rede wie z.B. Reinigungsfirmen. In den Gesetzen finde ich auch nur Regelungen zu Minijobs, nicht aber zu Midi Jobs.
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